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Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen?

Aufmerksam auf diese Fragestellung sind bereits einige DKB-Kontoinhaber geworden, als sie auf Ihrem Kontoauszug den Hinweis „SVWZ+UEBERTRAG AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK. (0800) 1234-111“ lasen.

Warnhinweis zur Meldepflicht bei Auslandsüberweisung auf dem Kontoauszug.

So sieht der Hinweis auf eine eventuelle Meldepflicht bei der DKB aus. In den Details zum Kontoauszug (Online-Banking) sah man, dass die Gutschrift aus der Schweiz kam.

Was ist jetzt zu tun?

Erstens: Diesen Artikel in Ruhe zu Ende lesen.

Generell sind Finanztransaktionen von und nach Deutschland meldepflichtig, wenn sie

  • höher als 12.500 Euro sind
  • ein wirtschaftliches Geschäft Anlass der Zahlung war
  • und der Empfänger oder Absender des Geldes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wozu dienen diese Meldungen?

Aus der Summe aller Meldung wird die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland erstellt (Quelle: § 11 (2) Nr. 2 AWG [bis 1.9.2013: § 26 (2) Nr. 2 AWG]).

Wozu dienen diese Meldungen nicht?

Diese Meldungen werden nicht für Zwecke der Besteuerung verwendet. Es gibt keinerlei Querverbindung zum Finanzamt.

Muss ich immer die Meldung abgeben, wenn ich Geld über 12.500 Euro erhalte?

Nein. Auf die thematischen Fälle unseres Webportals abgestellt kann man zwei Gruppen unterteilen:

  1. Reiner Kontoübertrag
    Haben Sie Geld auf einem ausländischen Sparkonto und überweisen es wieder nach Deutschland, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.
  2. Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien, anschließend Kontoübertrag
    Stammt das Geld jedoch aus dem Verkauf von Wertpapieren, lag der Überweisung ein „Grundgeschäft“ vor. In diesem Fall ist das Formular Z 10 auszufüllen. Die Hotline der Bundesbank 0800-1234-111 (gebührenfreie Telefonnummer) wird Ihnen gerne behilflich sein.

Sonderfall: Meldung trotz Inlandsüberweisung

Den Hinweis auf eine mögliche Meldepflicht hat man auch schon auf Kontoauszügen gesehen, obwohl es sich um eine Inlandsüberweisung handelte. Beispielsweise von einem Konto der Comdirect auf ein Konto der DKB.

Hintergrund

Der Kundendatensatz bei jeder deutschen Bank enthält die Angabe, ob man Gebietsansässiger oder Gebietsfremder ist, also jemand mit Wohnsitz in Deutschland oder nicht.

Ein Schwerpunkt von DeutschesKonto.org ist, darüber zu berichten, wie man als Gebietsfremder in Deutschland ein sehr gutes Bankkonto und Wertpapierdepot eröffnet. Es unterhalten also einige Gebietsfremde, das können Ausländer aber auch ausgewanderte Deutsche sein, in Deutschland ein Konto. Wenn Sie nun von so jemandem eine Überweisung bekommen, dann steht automatisiert der Hinweis auf dem Kontoauszug.

Keine Meldepflicht für Gebietsfremde.

Gebietsfremde sehen übrigens solche Hinweise nicht auf ihren deutschen Kontoauszügen, da ihre Bank die Meldung übernehmen muss (leider zeigen einige Banken dennoch den Hinweis automatisch an, was zu Verwirrung führt). Das Gesetz sieht die Pflicht immer beim Gebietsansässigen, und das ist in dieser Konstellation die inländische Bank des Gebietsfremden.

Was passiert beim Unterlassen der Meldung?

Das Unterlassen der Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro (bis 31.8.2013: 25.000 Euro) geahndet werden kann (§ 19 (5) Nr. 2 und (6) AWG [bis 1.9.2013: § 33 (5) Nr. 2 und (6) AWG]).

Allerdings ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit ziemlich gering, da ihre Bank von sich aus keine Mitteilung an die Bundesbank versendet und auch sonst nicht nachprüfen wird, ob Sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.

Zusammenfassung

Bei Auslandsüberweisungen (auch SEPA-Überweisungen) besteht ab 12.500 Euro eine Meldepflicht, wenn es sich nicht nur um einen Kontenübertrag ohne Rechtsgeschäft handelt. Die Meldung dient lediglich dem statistischen Erfassen des Zahlungsverkehrs der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland.

Eine Weiterleitung der Informationen an Finanzamt und Zoll ist ausgeschlossen (es gibt keine gesetzliche Grundlage).

Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Die Entdeckungsgefahr ist jedoch äußerst gering.

Zoll Autos

Keine Weitergabe der Daten an die Finanzbehörden!

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416 Kommentare zu “Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen?”

  1. Francesco M. sagt:

    Ich bin Auslaender und wohne im Ausland (in der EU). Aber ich habe ein DKB-Konto in meinem Namen in Deutschland eroeffnen lassen (Zweck: Diversifizierung einiger Ersparnisse). Jedesmal wenn ich Geld (im Betrag von mehr als EUR 12.500) auf dieses Konto (oder von diesem Konto) vom (oder ins Ausland) ueberweisen lasse, habe ich eine Meldepflicht ? (Im DKB-Kontoauszug lese ich „Meldepflicht beachten“). Mit Dank im voraus. Francesco M.(Italien)

    • Gregor sagt:

      Nein. Du musst diese Meldung nicht abgeben.

      Erklärung: Das deutsche Außenwirtschaftsrecht (nationales Gesetz) verpflichtet nur den „Gebietsansässigen“ zur Abgabe der Meldung. Gebietsansässig im Sinne dieses Gesetzes ist immer derjenige, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

      Nach deinen Angaben wohnst du in Italien und bis somit nicht gebietsansässig.

      Bei der Überweisung bleibt nur noch die Bank (in deinem Fall die DKB) übrig. Diese ist gebietsansässig und hat nun die Pflicht die Meldung an die Bundesbank zu machen. Das wird sie in einem automatisierten Verfahren tun.

  2. ezeikel braun sagt:

    Ich habe Bargeld über 10000 Euro aus Ausland mitgebracht und ins Bank eingezahlt. Ich habe auch das am Zoll am Flughafen angemeldet und dieses Schein ins Bank gegeben. Aber nach eine Woche fragt der Bank der Herkunft von Geld ins Ausland und möchte Quittungen von Banken von Ausland sehen. Muss ich das tun?

    • Redaktion sagt:

      Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), zuletzt verschärft durch EU-Gesetzgebung, legt den Banken gewisse Sorgfalts-, Überwachungs- und Meldepflichten auf.

      Wenn Sie jedoch, wie sie beschrieben haben, das Bargeld beim Zoll deklariert haben und eine Kopie davon bei der Bank abgegeben haben, dann ist das nach unserem Kenntnisstand optimal verlaufen.

      Im Zollformular werden ja weitreichend die Herkunft und der Verwendungszweck abgefragt.

      Zudem wurde das Gesetz zur Kriminalitätsbekämpfung eingeführt und verschärft. Das ist eine hoheitliche (staatliche) Aufgabe. Man kann und hat zwar den Banken Pflichten zur Aufzeichnung und Meldung übertragen, aber keine Ermittlungstätigkeiten. Das ist das staatliche Gewaltmonopol. Jedoch, und das kennen wir aus eigener Erfahrung gibt es leider einige Banker, die sich gerne als „Ermittler“ mit dem allgemeinen Hinweis auf die Geldwäschegesetzgebung aufspielen …

      Zurück zu Ihrer Frage:

      Wenn Ihnen nicht viel an dieser Bank liegt, verweisen Sie nochmals darauf, dass alle per Gesetz erforderlichen Angaben bereits abgegeben wurden und die Bank darüber mittels der Kopie vom Zollformular Kenntnis hat.

      Im besten Fall hat es sich damit erledigt. Im schlimmsten Fall kündigt Ihnen die Bank das Konto. Beispielsweise weil die Geschäftsbeziehung wegen fehlendem Vertrauen gestört ist. Das ist kein Witz. Uns hat tatsächlich eine arrogante Bank aus einem ähnlich gelagerten Fall gekündigt.

      Es wurden Auskünfte auf Grund vorgeschobener Geldwäschethematik verlangt – wir haben Geldtransfer mit Google und deren Europa-Zentrale liegt nun mal in Irland – die einfach nur dazu da waren den Kunden zu ärgern.

      Dass Banken nicht nur Gutes tun, dazu ist uns neulich ein Buch in die Hände gefallen:

      Raubritter in Glaspalästen

      (Weitere Bücher)

      Übrigens ein Grund, dass wir uns auf diesem Spezialportal auf nur ganz wenig besonders ausgewählte Banken und Spezialanbieter konzentrieren. Fängt man an zu recherchieren, wird man vermutlich zu jeder deutschen Bank unschöne Dinge finden. Aber und das ist wichtig, es gibt Banken da findet man regelmäßig „Mist“ und welche bei denen das eine Ausnahme ist.

      Abschließender Hinweis: Wenn Sie gelegentlich oder regelmäßig höhere Bargeldeinzahlungen haben, suchen Sie sich eine Bank und einen persönlichen Ansprechpartner, die Ihnen wohlgesonnen sind. Ein klärendes Vorgespräch zur Geschäftsbeziehung und vielleicht alle 1 bis 2 Jahr ein guter persönlicher Kontakt sollten Garant dafür sein, das Ihnen das oben Angefragte erspart bleibt.

  3. Rodenstock sagt:

    Wie ist es wenn ein größerer Betrag aus dem Ausland direkt auf mein Konto meiner Bank in Deutschland überwiesen wird.

    Was habe ich dabei zu beachten?

    Welche Schwierigkeiten, kann es da geben?

    Gruß

    Daniel Rodenstock

    • Gregor sagt:

      Danke! Die Frage kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da sich beim Meldewesen etwas verändert hat. Es wird nun zwischen einmaligen „Meldevorgängen“ und mehreren bzw. regelmäßigen Meldungen unterschieden.

      Einmaliger Zahlungsvorgang

      Sehr einfach: Sie rufen die gebührenfreie Hotline 0800 1234-111 an und geben die Meldung telefonisch ab, nachdem die Zahlung erfolgt ist.

      Mehr als 3 Zahlungsvorgänge pro Jahr

      Sie geben die Meldung elektronisch über das AMS-System (Allgemeines Meldeportal Statistik) auf der Internetseite der Bundesbank ab. Dazu muss man sich einmalig registrieren. Hier der Link: https://extranet.bundesbank.de/bsvpub/register1.do?fv=AMS (bitte melden, falls irgendwann nicht mehr aktuell).

      Weiterer Hinweis

      Nicht alle Zahlungsvorgänge über 12.500 Euro sind meldepflichtig, beispielsweise weil sie bereits über ein Zoll-Formular erfasst sind. Welche nicht meldepflichtig sind, geht aus dem allgemeinen Merkblatt der Bundesbank zum Außenwirtschaftsrecht hervor.

      Dies ist hier downloadbar: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/FAQs_Merkblaetter/faqs_merkblaetter.html

      So finden Sie auf der Internetseite der Bundesbank das richtige Dokument zur Meldung / Außenwirtschaft

      Empfehlung

      Wenn Sie zum ersten Mal mit der Situation konfrontiert sind, eine Meldung abzugeben, oder nicht sicher sind, ob eine Meldung abgegeben werden muss, rufen Sie bitte die kostenfreie Infohotline 0800 1234-111 an. Hier wird Ihnen gerne geholfen.

      Zu Ihrer zweiten Frage: Mit Unterstützung der Hotline wird es keine Schwierigkeiten geben. Sagen Sie ehrlich, um was es bei dem Zahlungsvorgang geht (Zweck der Zahlung). Hier geht es lediglich um die richtige statistische Erfassung.

      • Beatrix Schilling sagt:

        Hallo Gregor, wir leben zur Zeit 7 Monate im Ausland. Wir planen ein Ferienhaus in Thailand zuerwerben. Zu diesem Zweck möchten wir mehrmals Geld aus Deutschland auf unser Thailändisches Konto überweisen. Es soll aber in mehreren Schritten übwiesen werden. Jeweils immer ca. 10000 bis 12000 Euro. Müssen wir das melden und wenn ja, am Ende wenn wir ca. 60000 Euro nach Thailand überwiesen haben? Für eine Antwort wären wir sehr dankbar. MFG Beatrix Schilling

    • jenny sagt:

      Hallo zusamen ..ganz kurze frage.mein freund will mir aud frankreich 80.000 eur auf mein sparbuch bei postbank schicken ich will aber dann alles bar haben.ist das möglich und was erwartet mich .danke
      Lg JANNY

      • Tanja sagt:

        Möglich wird das sein, ist aber nicht die optimalste Variante. Bitte beachten Sie diese beiden wichtigen Punkte:

        • Kündigungsfrist von 3 Monaten

          Sollen mehr als 2.000 Euro pro Monat vom Sparbuch abgehoben werden (das ist bei der Postbank und bei den meisten anderen deutschen Banken so), muss man dies drei Monate vorher anmelden. Das ist die früher gesetzliche Kündigungsfrist für Sparbücher. Dieses Gesetz gibt es nicht mehr, aber die meisten Banken haben dies in ihren Konditionen weiterhin so festgelegt.

          Bei einer Überweisung auf ein Girokonto mit anschließender Barauszahlung gibt es natürlich keine Kündigungsfrist zu beachten.

        • Auszahlung von größeren Summen muss vorher angemeldet werden

          Kaum eine Filiale der Postbank wird 80.000 Euro vorrätig haben. Barabhebungen in dieser Größenordnung müssen mindestens 3 Tage vorher angemeldet werden, damit das Geld für Sie zur Abholung bereit gestellt wird.

          Über ein Feedback, wie es geklappt hat, würde ich mich freuen. Danke!

    • Enes sagt:

      Hallo Zusammen,

      Ich lebe seit einem Jahr in Australien und möchte gerne ca. 25.000 – 30.000€ vom meinem Australischen Konto, Geld auf mein deutsches Konto Überweisen. Die frage lautet auf was musss ich achten bin ich meldepflichtig? Vielen Dank

  4. rolf waldmann sagt:

    hallo,
    wüßte gerne ob und wie man eine sepa-überweisung von D nach Spanien melden muß:
    a. wenn es für eine Kapitalerhöhung der eigenen s.l.(sp. GmbH) von ca. 100 000,-€ ist?
    (Meldeformular K3?)
    b. erst vom eigenen D-Konto auf sein spanisches Konto und dann auf das s.l.-Konto ist?
    (Meldeformular Z4?)
    was darf/muß als vermerk auf die überweisung drauf ?
    was muß auf das meldeformular als Zweck der Zahlung drauf?
    wißt ihr, ob daß das FA in D interessiert ?
    mit dank im voraus
    r. waldmann

    • Gregor sagt:

      Sehr interessante Fragestellung! Antworten in chronologischer Reihenfolge:

      • Da es sich bei der Kapitalerhöhung nicht um einen regelmäßigen Vorgang handelt, können Sie als Vereinfachung die Meldung telefonisch bei der Bundesbank unter folgender Telefonnummer abgeben: 0800-1234-111 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz, erreichbar 9-15 Uhr von Montag bis Freitag)
        (Festnetznummer für Anrufe aus dem Ausland werde ich nachreichen)
      • Die Meldung wird nach der Überweisung abgeben. Also erst Überweisung ausführen, dann anrufen. Muss nicht sofort sein, aber spätestens im Folgemonat muss die Meldung abgeben sein!
      • Ob Sie die Überweisung auf ein Privat- oder ein Geschäftskonto in Spanien vornehmen, ist aus Sicht der Bundesbank egal.
      • Der Verwendungszweck (also das Nachrichtenfeld, welches bei einer Überweisung mit übermittelt wird), spielt für die Meldung nach dem Außenwirtschaftsrecht ebenfalls keine Rolle.
      • Da Sie die Meldung telefonisch aufgeben, wird man Ihnen helfen die richtige statistische Schlüsselzahl zu finden. Es genügt, wenn Sie den Grund der Überweisung nennen. In Ihrem Fall also Kapitalerhöhung eine S.L.
      • Inwiefern der Geldabgang für das deutsche Finanzamt von Interesse sein könnte, das weiß ich nicht. Da müsste ich mal tiefer recherchieren … wollte aber die Antwort zu den anderen Fragen schon mal einstellen …
      • Gregor sagt:

        Die Service-Rufnummer aus dem Ausland ist: +49-6131-3774790.

        • rolf waldmann sagt:

          Vielen Dank für die schnelle Antwort.
          Wie sieht es aus , wenn man den Betrag in Überweisungen unter 12500,-€ aufteilt (Bei einer online-bank)?
          Welchen diskreten Vermerk kann man verwenden?
          („bekannt“ ist ja nicht genug – oder ?)
          Und über welchen Zeitraum sollte sich das verteilen ?
          Es handelt sich ja um „Weiß-Geld“!
          gruß
          r.waldmann

          • Redaktion sagt:

            Lassen Sie uns die Frage so beantworten:

            • Meldepflicht besteht nur bei Beträgen von mindestens 12.500 Euro und es ist nicht vorgesehen, dass man mehrere Zahlungen unter dieser Schwelle zu einer gesammelten Monatsmeldung abgibt.

              Das heißt: Jede Zahlung unter 12.500 Euro ist unter dem Radar.

            • Das Feld Verwendungszweck kann auch ganz freigelassen werden. Es gibt keine Pflicht hier etwas einzutragen. Es ist lediglich dazu gedacht Informationen zu übermitteln, die dem Empfänger eine Zuordnung ermöglichen.

              Wenn Sie selbst der Empfänger sind, lassen Sie es frei oder schreiben einen netten Gruß rein. Bei Online-Banken weniger, aber bei so kleinen „Landbanken“ gibt es manchmal „neugierige“ Banker …

    • Kurze Anmerkung zur Frage, ob sich das Finanzamt hierfür interessiert:

      Steuerlich ist die Überweisung nach Spanien zwecks Kapitalerhöhung einer bestehenden Gesellschaft nicht relevant, insoweit interessiert sich daher das Finanzamt nicht dafür.

      Wenn aber natürlich z. B. 100.000 € auf das Konto in bar einbezahlt werden und dann nach Spanien überwiesen werden, kann das – z. B. bei Betriebsprüfungen – durchaus zu
      Nachfragen führen, woher denn das Geld kommt. Hierfür sollte man dann eine schlüssige Erklärung haben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Finanzamt dieses Geld als Schwarzgeld ansieht.

      Gruss,

      Andreas

      • rolf waldmann sagt:

        Aha, das ist interessant! Also kann bei Überweisung (von „Weißgeld“) vom eigenen Inlandskonto auf ein spanisches das FA keine weitern Auskünfte zur Verwendung und zur Gesellschaft selber verlangen??
        Ein Verwendungszweck ist demnach auch nicht zwingend notwendig-oder ?
        Mit Dank im vorraus

        R.Waldmann

    • Jothana sagt:

      meine ausländische Frau aus Asien hatte vor 12 Jahren unter ihren Mädchennamen ein Haus gekauft in Spanien, nun sind wir verheiratet und leben in Deutschland und meine Frau möchte dieses Haus verkaufen und dieses Verkaufserlös von 165.000 Euro durch den Käufer auf ihr deutsches Konto überweisen lassen, wegen der komplizierten Bürokratie wird dieses Geld unter ihren Mädchenname auf ihr deutsches Konto überwiesen, die Bank sagt, es sei kein Problem, der Mädchenname ist ja auch registriert, das Geld kann unter ihren Mädchenname überwiesen werden. In den spanischen Unterlagen wurde es nicht registriert, das sie geheiratet hat und einen deutschen Familienname trägt, eine solche Namens-Umschreibung wegen Heirat in Spanien nun jetzt sehr viel Zeit und Geld kosten würde, haben wir es nicht gemacht, in Deutschland jedoch ja, was ist dennoch zu beachten

  5. rolf waldmann sagt:

    Zusatz:
    Fällt dann auch die Meldepflicht weg ?
    gruß
    r.waldmann

    • Redaktion sagt:

      Der Bundesbank-Hotline haben wir gerade die Frage gestellt, ob die Meldepflicht entfällt, wenn man eine Zahlung in mehrere Kleinere knapp unterhalb der Meldeschwelle aufteilt. Die Antwort lautete. Ja.

      Man muss berücksichtigen, dass es bei dieser Meldung um die Erstellung einer Außenzahlungsstatistik der Bundesrepublik Deutschland handelt. Das sind Milliardenwerte insgesamt. Da fallen die „kleineren“ Zahlungen weniger ins Gewicht.

      Deswegen hier nochmals der Hinweis: Bei dieser Meldung gibt es keine Querverbindung zum Finanzamt.

      Andererseits möchten wir darauf hinweisen, dass jede Bank einen Geldwäschebeauftragten hat. Banken sind per Gesetz pflichtet bei Geldwäscheverdacht Maßnahmen einzuleiten.

      Dieses Thema ist komplex und wäre einen neuen Beitrag wert. Lassen Sie es uns wissen, wenn Interesse daran besteht.

      • Enrique sagt:

        Jetzt hake ich hier doch nochmal nach. Verzeiht mir wenn ich nicht alle Beiträge 100%ig gelesen habe. Ich habe einen größeren Geldbetrag (>12500 €) in DE in Aktien. Diese möchte ich auflösen und nach Spanien auf mein Konto überweisen :
        1.) Verwedungszweck relevant
        2.) Teil-Überweisung notwendig (<12T€)
        3.) Meldepflicht?
        Ich dank euch so sehr. Die seite ist super.

        • Sebastian sagt:

          Hallo Enrique

          1.) Verwedungszweck relevant

          Nein

          2.) Teil-Überweisung notwendig (<12T€)

          Nein

          3.) Meldepflicht?

          Nein. Keine Meldepflicht, da beides dein Konto ist.

          Die Meldepflicht ist eigntlich nur relevant, wenn man Dienstleistungen im Ausland einkauft (und das eigentlich nur im gewerbsmässig). Es geht grundsätzlich darum, dass das Statistische Bundesamt eine Aussenhandelsstatistik erstelle (Exporte, Importe). Warenhandel wird dabei gut erfasst vom Zoll, aber eben nicht Dienstleistungshandel. Dieser wird mit der Meldepflicht erfasst.

  6. rolf waldmann sagt:

    Danke für die aufschlußreichen Aussagen.
    Überhaupt eine ganz patente Internetseite !

    Es wäre sicher interessant zu wissen, wo die Grenzen verlaufen. Was ist zulässig, was gewöhnlich, was auffällig etc.

    gruß
    r. waldmann

  7. siegfried sagt:

    hallo,

    ich wohne in deutschland und habe über eine türkische Bank Geld an meine Eltern in die türkei versendet.beide wohnen auch in deutschland und brauchten dieses Geld von 23.000,00€ für die renovierung des hauses meiner oma.

    die bank hat für mich ein formular für die meldepflicht ausgefüllt.warum muss ich das abgeben? oder überhaupt?

    • Gregor sagt:

      Ja, nach den vorliegenden Informationen hat die Bank richtig gehandelt, da Sie:

      • din „Inländer“ im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind (Sie schreiben, dass Sie in Deutschland wohnen)
      • die Überweisung auf ein fremdes Konto im Ausland ging (Türkei-Konto Ihrer ebenfalls in Deutschland lebenden Eltern) ausgeführt wurde
      • das Geld in der Türkei zur Renovierung einer Immobilie verwendet werden soll
      • und der Betrag über 12.500 Euro liegt.

      Die Meldepflicht von § 67 AWV ist erfüllt. Aber keine Sorge, es handelt sich lediglich um die statistische Erfassung des Zahlungsverkehrs. Die Bundesbank gibt keine Meldungen an andere Stellen weiter.

  8. Benny sagt:

    Ich als Deutscher bin in die Schweiz ausgewandert und will mir dort jetzt eine Immobilie kaufen. Hierfür würde ich gerne 100000€ von meinem Konto in Deutschland auf mein Schweizer Konto überweisen. Muss ich dies melden?

    Danke für eure Rückmeldungen.

    • Gregor sagt:

      Ja, meldepflichtig. Aber erst wenn die Immobilie in Ihren Besitz übergeht.

      Der reine Kontoübertrag von Geldvermögen ins Ausland (in Ihrem Beispiel vom deutschen Konto auf das Schweizer Konto ist nicht meldepflichtig).

      Da das Geld jedoch für den Kauf einer Immobilie verwendet wird, greift die Meldepflicht. Jedoch erst zu dem Zeitpunkt in dem die Immobilie in Ihren Besitz übergeht.

      Beispiel

      1. Sie überweisen im Februar das Geld ins Ausland = reiner Kontoübertrag (weil es Ihr Konto ist) keine Meldepflicht.
      2. Im April haben Sie Notartermin und mit der anschließenden Kaufpreiszahlung geht die Immobilie in Ihren Besitz über. Jetzt muss die Meldung gemacht werden.

      Da es sich anscheinend um einen einmaligen Vorgang handelt, kann die Meldung bequem über die Hotline der Bundesbank (s.o.) telefonisch abgegeben werden.

      Meldefrist

      Bleiben wir beim Beispiel Eigentumsübertrag im April: Meldung muss bis spätestens 7. Mai erfolgt sein (§ 71 Absatz 7 der Außenwirtschaftsverordnung).

      • Ulrich sagt:

        Hallo Gregor,

        ich habe soeben die von Dir recherchierte aus dem Ausland gültige Nummer +49-6131-3774790 (danke vielmals dafür!) angerufen, und von der freundlichen Dame erklärt bekommen, ich müsste als !gebietsfremder! in der Schweiz wohnender Deutscher keine Meldung abgeben, auch wenn das Geld später zum Zweck eines Hauserwerbs dient.
        Kann die Dame der DB sich irren?

        Viele Grüsse
        Ulrich

        • Gregor sagt:

          Irren kann sich jeder Mal, das ist menschlich. In diesem Fall habe ich mich geirrt, da ich falsch gelesen habe. Sie sind ja bereits in die Schweiz ausgewandert und sind somit Gebietsfremder.

          Ich hatte gedanklich „bin“ durch „werde“ auswandern aufgeschnappt, weil der Immobilienerwerb noch bevorsteht.

          Gut dass Sie bei der Bundesbank anrufen haben, die dortige Auskunft, dass Sie nicht meldepflichtig ist korrekt!

    • Gregor sagt:

      Rückfrage: Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt jetzt in der Schweiz?

      Sie haben oben geschrieben, dass Sie ausgewandert sind … in diesem Fall lautet die Antwort anders: nicht meldepflichtig!

      Nach § 67 Absatz 1 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben nämlich nur „Inländer“ die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen.

      Der Begriff Inländer im Sinne der AWV stellt nicht auf die Nationalität, sondern auf den Wohnsitz (also den gewöhnlichen Aufenthalt, Residenzprinzip) ab.

  9. rolf waldmann sagt:

    Hallo nochmal,
    wie verhält es sich mit Überweisungen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland (zb Spanien)?
    Gibt es da Meldevorschriften bzw. was ist zu beachten ?
    MfG
    R. Waldmann

    • Redaktion sagt:

      Es macht keinen Unterschied, ob es sich um eingehende oder ausgehende Überweisungen handelt. Beide werden statistisch erfasst, wenn sie über 12.500 Euro sind und den anderen Kriterien entsprechen.

  10. rolf waldmann sagt:

    Bzgl. dieser Kriterien:
    Bei reinem Kontoübertrag eines Deutschen von oder nach Deutschland also nicht, nur bei späterem Erwerb zb Hauskauf etc.!?
    Und wenn man das Geld nur so ausgibt ?
    MfG
    R. Waldmann

    • Redaktion sagt:

      Richtig. Der reine Kontoübertrag ist nicht meldepflichtig. Erst wenn man davon Dinge bezahlt, die im Einzelfall teuer als 12.500 Euro sind. Das könnte beispielsweise ein Autokauf sein.

      Gibt man das Geld nach und nach in geringen Summen aus, ist es nicht meldepflichtig. Beispielsweise möchte jemand den Sommer auf einer spanischen Insel verbringen und überweist auf sein spanisches Konto ein „Taschengeld“ von 50.000 Euro. (nicht meldepflichtig, reiner Kontoübertrag).

      Er gibt das Geld nach und nach für verschiedene Dinge wie Essengehen, Mietwagen etc. aus (nicht meldepflichtig).

      Spannend wird es, wenn am Ende des Sommers noch Geld übrig bleibt und man sich entscheidet für 14.500 Euro einen Goldbarren zu kaufen. (meldepflichtig, da über 12.500 Euro).

      Wird dieses Gold jedoch mit der Absicht gekauft es anschließend nach Deutschland mitzunehmen, dann ist die Verwendung des Geldes nicht meldepflichtig. In Deutschland wird der Goldkauf ja ebenfalls nicht in der Form von der Bundesbank erfasst.

      Meldepflichtig also nur, wenn der Kaufgegenstand im Ausland verbleibt. Da Gold manchmal ein „heißes Thema“ ist, eine kleine Entwarnung: die statistische Erfassung speichert etwa so „1 Privatperson – Edelmetalle – 14.500 Euro“.

  11. rolf waldmann sagt:

    Danke, für die ausführliche Antwort.
    Und wie verhält es sich zb beim Hauskauf oder Firmenbeteiligung?
    Meldepflicht ja, aber auch nur so annonym wie beim „Gold-Beispiel“. Oder gibt es da Folgemeldungen bzw. Rückfragen ?
    MfG
    R.Waldmann

    • Tanja sagt:

      Bei der telefonischen Meldung werden folgende Angaben gemacht bzw. abgefragt:

      • Privatperson (ja/nein), wenn nein, dann Angabe der Branche
      • ob der Geldtransfer nach Deutschland rein oder raus geht
      • Monat, in dem der Geldtransfer stattgefunden hat
      • Zweck des Geldtransfers
      • sowie der Land aus dem der Geldtransfer kam bzw. geht.

      Nicht angegeben bzw. abgefragt werden persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer usw.

      • Tanja sagt:

        Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser „datensparsamen Regel“, nämlich wenn es um Unternehmensbeteiligungen geht.

        Hier werden persönliche Daten erhoben. Hintergrund ist, dass es üblicherweise bei Firmenbeteiligungen Gewinnausschüttungen gibt, deren Geldfluss wieder statistisch erfasst sein will.

        Wie bereits oben erwähnt werden jedoch diese persönlichen Daten an keine andere externe Stelle weitergegeben.

  12. Anna sagt:

    Guten Tag.

    Ich habe auch eine Frage und zwar: ich (keine deutsche Staatsangehörigkeit,lediglich ein Aufenthaltstitel) erwarte eine Überweisung i.H.v. ca. 1500€ auf mein deutsches Konto von einem Familienmitglied aus einem Nicht-EU-Land. Was erwartet mich? Muss ich das auch melden? Eher nicht. Aber wie sieht es mit der Finanzamt aus? Wird das besteuert? Muss ich es da melden?
    Vielen Dank!

    • Tanja sagt:

      Eine Meldung nach dem Außenwirtschaftsrecht an die Bundesbank erfolgt nicht, weil es unterhalb der Wertgrenze von 12.500 Euro liegt.

      Zu der Steuerfrage weiß ich leider keine Antwort. Gibt es vielleicht ein Steuerberater unter den Lesern, der hier helfen könnte?

    • Hallo,

      als Steuerberater glaube ich nicht, dass sich das
      Finanzamt für diese Überweisung interessiert.
      Schenkungsteuer fällt erst bei Überschreitung des
      Freibetrages von mindestens 20.000 Euro an.
      Einkommensteuer wäre auf diese Zahlung nur dann
      abzuführen, wenn es sich dabei nicht um ein Geschenk
      sondern z.B.um Arbeitslohn, Darlehenszinsen oder
      andere steuerliche Einkünfte handelt.

      Gruß

      Andreas

  13. Antje sagt:

    Es ist also möglich, mehrere Geldbeträge unter 12.500 Euro im Monat zu überweisen, ohne dies melden zu müssen?
    Gibt es für Zahlungen aus Russland andere Regeln?

    • Tanja sagt:

      Wenn die Zahlungen unabhängig von einander eingehen, ist das nicht meldepflichtig.

      Wenn man aber bewusst die Zahlungen aufteilt, um eine Meldung zu umgehen, ist das selbstverständlich nicht richtig.

      Für Zahlungen aus Russland gelten genau die gleichen Regeln, wie für alle anderen Länder.

  14. Ugo sagt:

    Guten Tag,

    wenn ich – von privat zu privat – einem in D lebenden ausländischen Studenten einen Gegenstand im Wert von mehr als 12.500,00 Euro verkaufe, dieser Gegenstand a) in D verbleibt und b) die Zahlung per Überweisung durch die Eltern aus dem Ausland erfolgt: Ist der überwiesene Betrag meldepflichtig?

    Gruß + Dank!
    Ugo

  15. Ionica sagt:

    Privatperson, steuerpflichtig in Deutschland. Möchte von einem schweizer Girokonto 50 000 €uro auf mein deutsches Girokonto überweisen. Was und bei wem muß ich Meldung machen um auf der sicheren Seite zu sein ? Es handelt sich nicht um Einkommen oder Zinsen sondern um versteuertes Geld, das im Laufe der Jahre (vom versteuerten Lohn) angespart wurde. Nun möchte ich das Girokonto in der Schweiz auflösen und das Geld auf ein Girokonto in Deutschland überweisen.
    Kann ich meine schweizer Bank einfach mit der Überweisung beauftragen ohne irgendwo in Deutschland Meldung zu machen ? Wird meine deutsche Bank (nach Eingang der Summe) Fragen stellen oder sogar automatisch eine Meldung ans Finanzamt machen ? Vielen Dank.

    • Redaktion sagt:

      Eine sehr gute Frage!

      Eine statistische Meldung bei der Bundesbank nach dem Außenwirtschaftsrecht, darum geht es im kommentieren Artikel, ist nicht erforderlich, da es sich um einen reinen Kontenübertrag handelt.

      Da der Geldtransfer unbar mittels Überweisung stattfinden soll, entfällt ebenfalls eine Meldung beim Zoll oder Finanzamt. Würde man das Geld nicht überweisen, sondern in Bar abholen und über die Grenze bringen, müsste man ab 10.000 Euro das Bargeld beim Zoll an der Grenze anmelden. Dazu wird ein Formular ausgefüllt mit Angaben zum Besitzer, Herkunft und Verwendung. Aber wie gesagt, bei einer Banküberweisung aus der Schweiz nach Deutschland ist das nicht erforderlich.

      Da es sich – wie Sie schreiben – weder um Zinsen noch Einkommen handelt (wir unterstellen jetzt mal, dass es auch keine anderen Gewinne sind, sondern einfach nur Ihr Bankguthaben welches unverzinst ein Weile auf einem Schweizer Konto gelegen hat), wird es ebenfalls nicht in der jährlichen Einkommenssteuererklärung eingetragen.

      Es gibt also überhaupt keine Meldung bei einer deutschen Behörde zu machen.

      Aber:
      Mit der Geldwäschegesetzgebung hat der Staat die Banken zu „Hilfssheriffs“ gemacht. Das heißt, dass Banken bei verdächtigen Transaktionen diese überprüfen sollen und ggf. eine Meldung über den Geldwäschebeauftragten weiterreichen, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht.

      An dieser Stelle wird unsere Antwort etwas schwammig, weil es darauf ankommt, wie Ihr üblicher Zahlungsverkehr aussieht und Banken hier unterschiedlich verfahren. Sind Sie ein Kunde, bei dem öfter größere Geldbewegungen auf dem Konto stattfinden, gibt es wohl kaum eine Rückfrage.

      Auch bei Direktbanken wird weniger nachgefragt. Sind Sie aber Kunde bei einer Bank, die Kundenberater (Produktverkäufer) hat, poppen bei entsprechenden Geldeingängen bzw. Kontoständen Meldungen auf, dass man dem Kunden doch eine Geldanlage anbieten kann.

      Da Sie gegenüber Ihrer Bank – falls wirklich eine Nachfrage kommen sollte – schnell glaubhaft erklären könnten, was es mit der Überweisung zu tun hat, wird es keinen Grund geben, eine Geldwäschemeldung seitens der Bank abzugeben. Schließlich ist Hintergrund dieser Gesetzgebung die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus.

      Die letzten Absätze haben wir geschrieben, um das Gesamtbild abzurunden … denn es ist kein Verbrechen, in seinem Leben Vermögen aufgebaut zu haben, und frei über den Aufbewahrungsort selbst zu entscheiden ist ebenso legitim!

      • Ionica sagt:

        Besten Dank für Ihre Antwort.
        Darf ich noch zwei…drei Fragen nachschieben ?
        Wie hoch sind die Kosten für eine solche Überweisung und welche Konten eignen, bzw. empfehlen sich (bei der Empfängerbank) für den Eingang einer Auslandsüberweisung? Muß es unbedingt das Girokonto sein, oder kann es auch ein Online-Konto oder sogar ein Sparbuch / Konto sein ?
        Welche Daten der Empfängerbank u. des Kontos in Deutschland muß ich vorbereiten um sie meiner Auslandsbank zwecks Überweisung mitzuteilen.
        Besten Dank im Voraus

        • Tanja sagt:

          Klar, immer nur her mit den Fragen 🙂

          Aufgrund des Umfangs und der Gültigkeit auch für andere Bankkunden, habe ich mir erlaubt einen Extra-Beitrag zu diesem Thema anzulegen: https://www.deutscheskonto.org/de/ueberweisung-schweiz-deutschland/

          • Ionica sagt:

            Besten Dank nochmal.
            Empfängerkonto ist bei einer Sparkasse. Sollte nach Eingang der Summe doch ein Mitarbeiter der Bank nach der Herkunft des Geldes, usw., fragen, wie sollte ich am besten reagieren ?
            Ich werde mir vorsichtshalber von der Bank eine Bescheinigung über die Kontobewegungen, bzw. die so gut wie gar nicht erzielten Zinserträge geben lassen. Welche Zeitspanne ist zu empfehlen ? Reichen die letzten fünf Jahre oder sollten es doch zehn sein ? Diese Bescheinigungen kosten leider auch ein schönes Sümmchen.

          • Redaktion sagt:

            Zu Frage 1: Wie auf Banknachfrage reagieren …

            Immer freundlich und selbstverständlich reagieren. Schließlich ist eine ankommende Auslandsüberweisung ein ganz alltäglicher Vorgang.

            Bleiben Sie stets bei der Wahrheit, verzichten Sie jedoch auf Details.

            Aus unserem Netzwerk (Banker im In- und Ausland, Steuerberater (auch für Selbstanzeigen) etc.) wissen wir, dass derzeit sehr viele Leute in der Schweiz ein Konto auflösen und Geld zurück nach Deutschland holen. Das ist also für eine Bank – in Ihrem Fall die Sparkasse – nichts Ungewöhnliches. Zudem erkennt man, dass das Absenderkonto auf Ihren Namen läuft.

            Zu Frage 2: Bescheinigungen über (keine) Zinserträge

            Wir sind stets Freunde von Kostensparsamkeit und würden nur ungerne Extra-Gebühren an Banken zahlen. Da die Sparkasse nicht die Aufgabe hat zu prüfen, ob Steuern erhoben werden müssen oder nicht, gibt es juristisch keinen Anlass eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass keine Zinsen und dergleichen angefallen sind.

            Wie gesagt, wenn keine Zinsen im Ausland angefallen sind, wird Ihr Schweizer Konto auch nicht in den Steuererklärungen auftauchen … aber man weiß ja nie, wie es kommen kann. Der deutsche Staat hat ja in der Vergangenheit mehrfach gestohlene Bankdaten aus der Schweiz gekauft und es soll auch schon mal ein „Tipp“ von einem übereifrigen Banker an das Finanzamt gegeben haben.

            Von daher ist es gut, wenn man belegen kann, dass keine Zinsen auf dem Konto angefallen sind. Da Zinsen üblicherweise auf dem Konto gutgeschrieben werden, werden die lückenlosen Kontoauszüge ausreichen.

            Wenn Sie mit einer Bescheinigung besser und ruhiger schlafen können, dann besorgen Sie sich diese Dokumente. Lebensqualität lässt sich schwer gegen Gebührenzahlung aufwiegen.

            Zu Frage 3: Zeitraum der Kontodokumentation

            Seitdem das Konto besteht, aber maximal 10 Jahre. Hintergrund ist die Verjährungsfrist des Straftatbestandes Steuerhinterziehung (auch wenn es bei Ihnen um die Dokumentation geht, dass dies nicht zutrifft).

  16. Karl Napf sagt:

    Guten Tag,
    ich habe meinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt schon länger in Frankreich, und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, jedoch ein Konto bei einer Sparkasse. Meine Geschwister und ich haben das von den Eltern geerbte, in Deutschland liegende Haus verkauft (an deutsche Inländer). Mein Teil wurde auf mein Konto bei der Sparkasse überwiesen. Ich möchte jetzt das Geld (> 12500€) von meinem Sparkassen-Konto auf mein Konto in Frankreich überweisen. Zwei Berater bei der Sparkasse sagen, dass es meldepflichtig sei. Ich denke aber, es ist der Fall wie bei der Antwort von Gregor, 25. Februar 2014 um 10:15 : Lebensmittelpunkt nicht in D, also nicht meldepflichtig.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Tanja sagt:

      Ja, es ist richtig, dass dieser Zahlungsvorgang meldepflichtig ist. Allerdings sind Sie nicht meldepflichtig!

      Meldepflichtig ist derjenige, der Ihnen das Geld auf das Konto überwiesen hat.

      Je nach wie das bei Ihnen war, könnte das

      • eins der Geschwister
      • der Notar
      • der Immobilienkäufer

      sein.

      In Frankreich gibt es übrigens ebenfalls eine Statistikbehörde. Hier wären Sie dann allerdings meldepflichtig.

      Allgemeiner Hinweis Deutschland

      Die Meldung kann bei der Bundesbank telefonisch abgegeben werden, da es sich um einen privaten Einzelfall handelt. Auf Wunsch erhält man eine Bestätigung der Behörde. Man kann die Meldung aber auch anonym abgegeben.

  17. Frau Müller sagt:

    Hallo,

    Ich lebe zur zeit in Schweden und arbeite hier auch.
    Mein Gehalt erhalte ich zwar auf mein schwedisches Konto jedoch überweise ich jeden Monat den größten Teil auf mein deutsches Konto. Damit überschreite ich die Grenze von 12.500€ im Jahr. Muss ich diesen Geldeingang nun melden nach AWV?

    • Redaktion sagt:

      Nein, eine Meldung ist nicht erforderlich. Die 12.500 Euro beziehen sich nicht auf das Kalenderjahr sondern auf den einzelnen Vorgang.

  18. Sascha sagt:

    Hallo ich bin in Deutschland geboren, arbeite und lebe hier.
    Ich besitze im Ausland ein Häuschen in dem mein Vater lebt und habe in dort in einer Bank ein Konto vor kurzem eröffnet. Ich würde gerne von meinem deutschen Konto einen Dauerauftrag von 250,00€ eröffnen der jeden Monat auf das Konto im Ausland geht um dort die laufenden Kosten des Hauses zu decken. Ich weiß der Betrag ist unter 12.500,00€ aber es würde sich ja um einen Dauerauftrag handeln der bestimmt erst mal einige Jahre läuft. Gibt es da irgendetwas zu beachten oder ist das absolut Problem und gefahrlos?
    Vielen Dank im Voraus
    Grüße Sascha

  19. Hans sagt:

    Hallo,

    vielleicht erhalte ich hier eine Information zu folgendem Fall (es geht um Meldepflicht bei Bundesbank, steuerliche Seite ist klar):

    Als Inländer regelmässige Wertpapiergeschäfte (Kauf/Verkauf Optionscheine), immer deutsche WKN/ISIN, je Geschäft über EUR 12.500, über ausländische Direkt-Bank bzw. Online-Broker (Konto- und Depotinhaber: ich);

    Unregelmässige Überweisungen vom ausländischen Verrechnungskonto dieser Bank auf inländisches (deutsches) Konto (Kontoinhaber: ich), jeweils unter EUR 12.500;

    Meldepflicht dieser Wertpapier-, hier Optionscheingeschäfte? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

    Aus meiner Sicht könnte es sein, dass hier Geschäft nur zwischen „Inländern“ vorliegt und die/der zwischengeschaltete ausländische Bank/Broker nicht „zählt“, also keine Meldepflicht, zumindest nicht meinerseits, besteht, wie ist hier die Meinung?

    Weitere Frage: ich habe gelesen, dass Vermögen von Inländern im Ausland unter bestimmten Bedingungen auch der Meldepflicht unterliegt (Stichtagsmeldung), so auch Wertpapiere im Ausland bzw. ausländische Wertpapiere? Allerdings wäre auch hier die Frage, ob es sich bei den Wertpapieren mit deutscher WKN/ISIN um solche meldepflichtigen Wertpapiere überhaupt handelt, auch wenn diese über einen ausländischen Online-Broker gekauft wurden und im dortigen Depot erfasst werden?

    Vielen Dank im Voraus,
    Gruß Hans

    • Hans sagt:

      Hallo,

      Thema konnte ich überraschend schnell klären, einem freundlichem Mitarbeiter bei der Bundesbank sei Dank, gibt es also auch.

      Kurzform, zum konkreten Fall:
      – Überweisungen sind nicht meldepflichtig, da zwischen Inländern (ich)
      – Geschäfte doch, soweit je Kauf oder Verkauf 12.500 Euro überschritten wären, Grund: auch eine zwischengeschaltete Bank im Ausland zählt als „Ausländer“, selbst wenn am Ende deutsche Wertpapiere gekauft/verkauft werden durch mich, monatliche Meldung unter Z10
      – Bestandsmeldungen (bei Privatpersonen) nur bei Unternehmensbeteiligungen ab 10 Prozent und Bilanzsumme über 3 Mio Euro

      Wer andere sichere Informationen dazu hat, wäre ein Hinweis hier freundlich. Ansonsten gehe ich mal von der Richtigkeit der mir gemachten Angaben aus.

      Gruß
      Hans

  20. Krogi sagt:

    Krogi will wissen:
    Eine Freundin in der Türkei hat bereits versteuertes Geld zur Verfügung. Sie will mir ca. 36.000 Euro auf mein Konto in Deutschland überweisen. Ich soll mich nach einer Wohnung umsehen und evtl. gleich Anzahlung leisten. Aufenthaltsrecht für Deutschland hat sie, ist aber im Rentenalter und nicht immer in Deutschland. Was mich interessiert ist, was muss ich beachten? Vielen Dank für eine Antwort.
    M.f.G Krogi

    • Redaktion sagt:

      Aufgrund dieser vagen Angaben, kann keine seriöse Aussage zur Meldepflicht der AWV getroffen werden.

      Wichtig zu wissen ist stets:

      • ob Sender oder Empfänger des Geldes „Deutsche“ im Sinne des Außenwirtschaftsrecht sind (tatsächlicher Aufenthalt/Wohnsitz)
      • was mit dem Geld gemacht werden soll
      • ob über 12.500 Euro
  21. Peter sagt:

    Hallo zusammen,
    erstmal ein großes Lob für diese Seite hier! Sehr spannende Fragestellungen und Antworten.
    Ich hoffe das ich hier vielleicht einige Antworten auf doch sehr spezielle Fragen bekomme.
    – Ich bin Deutscher, mein Wohnsitz befindet sich im Ausland. Bin also im Ausland steuerpflichtig und nicht in Deutschland.
    – Beruflich bin ich in vielen Ländern (meist Europa) unterwegs im Auftrag einer französischen Firma. Von dieser Firma erhalte ich regelmäßig Zahlungen für meine freiberuflichen Leistungen.
    – Da ich mit ausländischen Banken eher schlechte Erfahrung gemacht habe (teuer, Sprachbarriere) ziehe ich in Erwägung meine Finanzen über eine deutsche Direkt Bank abzuwickeln.
    – Auf dieses Konto in Deutschland sollen mehrmals pro Jahr Beträge auch über 12.500 € eingehen.

    Fragen:
    1) Kann ich in Deutschland problemlos als Steuerausländer ein solches Konto eröffnen, zum Beispiel bei der DKB Bank? Soweit ich informiert bin ist dies problemlos möglich!
    2) Besteht in irgendeiner Form Meldepflicht für diese Beträge oder das Konto?
    3) Muß ich als deutscher Staatsbürger das deutsche Finanzamt über ein solches Konto informieren?
    4) Hat das deutsche Finanzamt Zugriff auf ein solches Konto (wie bei deutschem Steuerpflichtigen) auch wenn ich als „Steuerausländer“ geführt werde?
    5) Was gibt es sonst noch zu beachten?

    Dankeschön vorab für die Antworten.

    Schönen Gruß
    Peter

    • Tanja sagt:

      Zu deinen Fragen:

      1. Kontoeröffnung für Deutsche aus dem Ausland

        Für dich kommen zwei sehr gute Direktbanken mit Konto­eröffnungs­möglichkeit aus dem Ausland und Kunden­wohnsitz­aktzeptanz im Ausland in Frage: Die DKB und die Comdirect. Hier unser Vergleich der beiden Banken https://www.deutscheskonto.org/de/auslandsdeutsche/vergleich/ – wenn es irgendwo mit der Beantragung hakt ⇒ bitte melden!

      2. Meldepflicht für Auslandsdeutsche bei der Bundesbank?

        Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht – hierum geht es in diesem Artikel – besteht keine Meldepflicht für dich. Weder beim Geldeingang- noch beim Geldausgang von deinem deutschen Konto, weil du nicht „Deutscher“ im Sinne dieses Außenwirtschaftsgesetzes bist.

        Es könnte aber sein, dass du Meldepflichten in deinem Wohnsitzland hast. Hier bitte bei der jeweiligen ausländischen Statistikbehörde nachfragen.

      3. Als Auslandsdeutscher Kontakt zum deutschen Finanzamt halten?

        Da du laut deinen Angaben in Deutschland nicht der (Einkommens-)Steuerpflicht unterliegst, gibt es keinen Grund ein deutsches Finanzamt zu informieren. Die Zuständigkeit der Finanzämter ergibt sich aus dem Wohnort. Da du deinen Wohnort im Ausland hast, wirst du kein zuständiges Finanzamt für dich finden.

      4. Hat das deutsche Finanzamt Zugriff auf deutsche Konten von im Ausland lebenden Deutschen?

        „Zugriffe“ auf Bankkonten haben Finanzämter in Deutschland generell nicht.

        Für Besteuerungszwecke bekommen sie jedoch in automatisierten Verfahren Informationen über angefallene Zugewinne. Ebenfalls führen Banken per Gesetz die Steuer (Abgeltungssteuer) an das Finanzamt ab.

        Daneben gibt es das Kontenabrufverfahren, bei dem eine Finanzbehörde herausfinden kann, ob ein Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot bei einer Bank unterhält. Die Behörde kann aber nicht den Kontostand bzw. die Kontobewegungen einsehen. Solange du nicht steuerpflichtig in Deutschland bist und hier auch keine Sozialleistungen beantragt hast, kann dieses Verfahren nicht bei dir von seitens des Staates durchgeführt werden. § 93 Absatz 7 und 8 der Abgabenordnung (AO).

        In seltenen Fällen gibt es für das Finanzamt einen tatsächlichen Zugriff auf ein deutsches Konto und zwar denn, wenn es ein Gericht anordnet. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Kontopfändungen und betrifft Leute, die Schulden beim deutschen Staat haben und sich unkooperativen zeigen. Ebenfalls können Konten wegen schwerer Kriminalität oder Terrorismus gesperrt werden. Auch das geht nur auf gerichtliche Anordnung!

      5. Empfehlung: Antrag auf Steuerbefreiung von der Abgeltungssteuer

        Damit dir nicht automatisch die Abgeltungssteuer von einem deutschen Konto abgezogen wird (Zinsen, Dividenden und sonstige Gewinne), empfehlt es sich gleich nach Kontoeinrichtung einen Antrag auf Steuerbefreiung zu stellen. Wie das bei der DKB funktioniert, zeigen wir hier: https://www.deutscheskonto.org/de/dkb/steuerauslaender/

      Wünsche gutes Gelingen mit deinem neuen deutschen Konto!
      Tanja

  22. Mahmod sagt:

    Darf ich öfters eine Auslandüberweisung mit einer Summe, die 12500€ nicht übersteigt erhalten oder zählt am Ende die Summe der einzelnen Beträge innerhalb einer bestimmten Zeitspanne?

    • Tanja sagt:

      Gute Frage!

      Die Antwort ist eine Gratwanderung. Ich möchte es so formulieren:

      1. Keine Auslandsüberweisung unter 12.500 Euro ist meldepflichtig. Mehrere Überweisungen – unerheblich von der dazwischen liegenden Zeitspanne – werden nicht zusammengezählt. Aber,
      2. Überweisungen dürfen nicht aufgeteilt werden, um der Meldepflicht zu entgehen.
      • Mahmod sagt:

        Danke für die Antwort, aber ab wann zählen Überweisungen als aufgeteilt?
        Beispiel: Ich bekomme heute von meinem Onkel 7000€ und in drei Monaten nochmal 7000€, zählt das dann als aufgeteilt, weil beide Überweisungen von meinem Onkel an mich gehen?

        • Tanja sagt:

          Aufgeteilt wäre es, wenn es sich um eine Ratenzahlung – beispielsweise für ein Auto – handeln täte. Also konkreter Zusammenhang.

          Einige Firmen geben monatliche Sammelmeldung ab. Ohne jetzt genau zu wissen, welchen Zweck die Überweisung hat, würde ich bei drei Monaten Zwischenzeit dafür tendieren, dass eher nicht meldepflichtig ist. Vor allem, wenn es sich um Unterstützung der Lebensführung oder ähnliches handelt.

          Um ganz sicher zu gehen, kann man bei der Bundesbank anrufen und dort den Zweck darlegen und eine „gesicherte“ Auskunft bekommen. Dieser Anruf und ggf. eine Meldung kann von Privatpersonen anonym durchgeführt werden.

  23. Mendeley sagt:

    Ich überweise regelmäßig mein Gehalt aus den Niederlanden (ich arbeite dort) von einem holländischen Konto auf mein deutsches Konto (ich wohne in Deutschland). Muss ich da was beachten. Die Beträge sind bei jeder Überweisung deutlich unter 12500 Euro.

    Güße

  24. Uwe sagt:

    Hallo,
    ich habe noch eine Detailfrage zur Meldepflicht. Bei Überweisungen iim Zusammenhang mit Wertpapierkäufen/ -verkäufen wäre ja die Meldepflicht gegeben.
    Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Überweisung zwischen Konten die zum Derivatehandel genutzt werden (CFD Konto). Hier sind oft größere Beträge im Spiel, um Margenanforderungen zu decken. Zeitweise erhöhe ich diesen Puffer und zeitweise setze ich ihn wieder herab. Beim Herabsetzen wird mir vom Broker von einer ausländischen Bank überwiesen. Umgekehrt überweise ich innerhalb Deutschlands.
    Muss jedesmal bei der Überweisung meines Guthabens aus dem Ausland gemeldet werden?

    Gruß, Uwe

  25. Slavo sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie verhält es sich mit der Meldepflicht in meinem Fall?
    Ich bin aus Deutschland ausgewandert und lebe und arbeite auserhalb Europa. Ich beabsichtige 100000 Euro auf mein Deutsches Bankkonto zu überweisen um eine Immobilie in Deutschland zu erwerben.
    Vielen Dank für die Mühe.

    • Tanja sagt:

      Keine Meldepflicht von Ihnen, da Sie als Ausgewanderter nicht Inländer im Sinne des Gesetzes sind.

      Meldepflicht für denjenigen, der Ihnen die Immobilie verkauft. Er dürfte vermutlich Inländer im Sinne des Gesetzes sein. Er hat ein Geschäft (Immobilienverkauf) mit dem Ausland abgeschlossen, auch wenn die Kaufpreiszahlung von einem inländischen Konto kam/kommt.

      • Doreen sagt:

        Hallo ich habe eine Frage ich habe einen Freund in Frankreich geholfen nun will er mir das Geld was ich ihn geliehen hab mir zurück überweisen der Betrag ist 30000 € muss ich was beachten

        • Karl Otto sagt:

          Du musst die Meldepflicht beachten. Das steht auch in deinem Kontoauszug bei der Überweisung.
          Aber warum hast du dich mit deiner Frage an einen 7 Jahre alten Beitrag angehängt?

  26. Nickles sagt:

    Hallo,

    arbeite aktuell im Ausland und moechte Geld auf mein deutsches Konto ueberweisen.
    Wenn ich richtig liege besteht keine Meldepflicht, da ich aktuell nicht in DEU ansaessig bin, richtig?
    Gibt es hier einen maximalen Betrag pro Jahr?

    Ich beabsichtige u.a. von dem Geld frueher oder spaeter eine Immobilie zu erwerben.
    Bin ich zu dem Zeitpunkt noch im Ausland taetig besteht Meldepflicht, sollte ich dann schon wieder zurueck in DEU sein besteht keine Meldepflicht – richtig?
    Dank Ihnen!

    Gruss.

    • Tanja sagt:

      Richtig, die Meldepflicht trifft nur diejenigen, die in Deutschland ansässig sind. Wenn man nur vorübergehend im Ausland arbeitet, sich also nicht beim Einwohnermeldeamt (in manchen Ort neudeutsch „Bürgerservice“) abgemeldet hat, gilt man als ansässig.

      Meldepflichtig sind nur Zahlungsvorgänge ab 12.500 Euro, wobei eine Aufteilung, um die Meldepflicht zu umgehen, verboten ist. Eine jährliche Zusammenzählung – Ihre Frage nach einem jährlichen Maximalbetrag – gibt es nicht.

      Gleichwohl ist der Kapitalverkehr frei. Es geht bei der Meldung nach dem Außenwirtschaftsrecht lediglich um die Erstellung eines Teilbereichs der Außenhandelsstatistik.

      Wenn Sie Geld nach Deutschland transferieren, um eine Immobilie zu erwerben und selbst noch im Ausland ansässig sind, liegt die Meldepflicht beim Immobilienverkäufer – nicht bei Ihnen.

      Wenn Geld nach Deutschland zum Kauf eine Immobilie überwiesen wird, besteht generell Meldepflicht (da mehr als 12.500 Euro). Die Frage ist nur, wen die Meldepflicht trifft. In der von Ihnen geschilderten Konstellation den Immobilienverkäufer (vorausgesetzt er ist hier ansässig), weil die Pflicht stets den „Inländer“ trifft.

  27. Andreas sagt:

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Frage hier richtig ist. Ich versuche es einfach mal.

    Wir sind eine GmbH und exportieren produzierte Waren nach China. Jährliche Summe hoher 6-stelliger Betrag. ( Vertrag vorhanden)

    Die chin. Firma besteht aus 2 Geschäftsführern. Einer führt die Firma in China und einer lebt in Deutschland und kauft die Ware ein.

    Die Anzahlung zu jeder einzelnen Rechnung zahlt der „Deutsche“ Chinese meistens in Bar und wir zahlen es dann auf unser Konto ein. Können auch teilweise Summen über 12.500 EUR sein.
    Der Rest wird dann aus China auf unserer Geschäftskonto überwiesen.

    Was ist wo meldepflichtig? Bzw. muss ich überhaupt irgendwas melden, da ja alles beim Zoll angemeldet ist?

    Gruß, Andreas

    • Tanja sagt:

      Meine Gefühl sagt mir, dass dies mit der Zollanmeldung abgedeckt ist. Eine Doppelerfassung wäre nicht im Sinne des Gesetzes.

      Werde das nochmal gründlich recherchieren, dauert aber ein bisschen.

  28. Andreas sagt:

    Vielen Dank schonmal vorab.

    Und wie sieht es im Hinblick auf das GwG aus?

    Viele Grüße

    Andreas

  29. Ronny sagt:

    Guten Tag

    Ich wollte mal nachfragen, da ich mich nicht so gut auskenne. Es ist so dass ich einen langjährigen Freund habe ich Deutschland. Ich selber bin schon seit meiner Geburt in der Schweiz und auch schweizer Bürger. Da mein Kumpel in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist habe ich ihm ausgeholfen, damit er keine Betreibungen bekommt etc.

    Er wird mir dann das Geld ab August in Raten zurückbezahlen. Ich habe ihm im Monat Juni 3x 6000€ von meinem Ersparten überwiesen.

    Können sie mir sagen ob ich das melden muss? Muss ich da in der Schweiz anrufen? Und welche Daten muss ich alle bereithalten?

    Ich wäre sehr froh um Hilfe da ich nicht was falsches machen will…

    vielen lieben Dank

    • Tanja sagt:

      Bei der Deutschen Bundesbank – darum geht es im oben aufgeführten Artikel – ist dieser „Fall“ nicht meldepflichtig.

      Über das Meldewesen für die Schweizer Außenwirtschaftsstatistik können wir keine Aussage treffen, da wir mit dem Schweizer Recht wenig vertraut sind. Allerdings lässt die Höhe des Betrages vermuten, dass hier ebenso keine Meldepflicht besteht. Vielleicht kann ein anderer Leser etwas dazu beitragen?

  30. Vanessa Meier sagt:

    Hallo
    Ich habe von meinem deutschen Konto 14000 €uro auf ein spanisches Konto überwiesen um in Spanien ein Auto zu kaufen. Das heisst ich habe das Geld direkt an die Autowerkstatt einbezahlt.
    Ist das meldepflichtig?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und danke dass Sie hier so umfangreich alles erklären. Das ist eine grosse Hilfe.
    Mit freundlichen Grüssen
    V. Meier

    • Tanja sagt:

      Ja, dies ist meldepflichtig.

      • Vanessa sagt:

        Danke für die Antwort
        Und wie muss ich da vorgehen?
        Geht es da nur drum es zu melden, oder kommen da noch Kosten auf mich zu?
        Weswegen ist es meldepflichtig?
        Vielen Dank für Ihre Antwort.

        • Tanja sagt:

          Nach dem Autokauf bzw. der Geldtransaktion von Deutschland nach Spanien die Bundesbank unter der kostenlosen Hotline 0800-1234-111 oder aus dem Ausland +49-6131-3774790 anrufen und die Transaktion melden.

          Abgesehen von eventuellen Telefongebühren aus dem Ausland, fallen keine Kosten an.

          Warum es in Deutschland die Meldepflicht gibt, ist im Artikel (siehe oben) erklärt. Ich bitte um Verständnis, wenn es nicht wiederholt wird, das wird zu unübersichtlich.

      • Vanessa sagt:

        Hallo Tanja
        Ich habe also bei der Bundesbank angerufen und die Transaktion gemeldet.
        Da ich aber hauptsächlich in Spanien wohne und nicht in Deutschland, ist die Meldung hinfällig und ich kann es ignorieren. Wie ich weiter unten geschrieben hatte, habe ich das Auto für mich hier in Spanien gekauft.
        Also: Keine Meldepflicht!
        Vielen Dank für die Hilfe.
        Freundliche Grüsse Vanessa

        • Tanja sagt:

          Hallo Vanessa,

          stimmt, die Meldung bei der Bundesbank „trifft“ nur Inländer. Wenn Sie bereits in Spanien überwiegend leben, dann besteht keine Meldepflicht bei der Bundesbank. Das hatte ich vor dem Verfassen meiner Antwort nicht so raus gelesen.

          Vielen Dank dein Feedback, es hilft zur Verbesserung 🙂
          Tanja

  31. bekopp sagt:

    Hallo. Ich will ein Schmuckstück ins nicht europäische Ausland verkaufen. Es handelt sich um eine summe von rund 50000 euro. Muss ich das im voraus anmelden wen ja wie und wo. Ist eine meldung ans finanzamt nötig? Muss ich steuern zahlen? Ich habe kein gewerbe. Konnte das probleme geben? Vielen dank im voraus.

    • Tanja sagt:

      Dies ist ein Spezial-Portal für Banking im In- und Ausland. Zu Bankingthemen können wir kompetent Auskunft geben, nicht jedoch zu steuerlichen Sachverhalten (Ihre Teilfrage nach dem Finanzamt).

      In dem geschilderten Fall ist eine Ausfuhranmeldung bei dem für Sie zuständigen Zollamt erforderlich. Meist ist das das Zollamt in Wohnortnähe: http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Zolldienststellen/dienststellenverzeichnis_node.html

      Das Ausfüllen der Ausfuhranmeldung ist für einen Bürger recht schwierig, daher empfiehlt es sich einen Zolldeklaranten damit zu beauftragen. Diese findet man meist bei einem Speditionsbetrieb im direkten Umfeld des Zollamtes. Sowie man Hersteller von Autokennzeichen direkt neben einer Zulassungsstelle findet.

      Diese Ausfuhranmeldung lässt man beim örtlichen Zollamt „abstempeln“ und gibt den Durchschlag mit dem gelben Rand dem Käufer mit. Dieser hat es bei der Zollstelle an der Grenze (z.B. am Flughafen) unaufgefordert vorzuzeigen.

      Eine Ausfuhranmeldung ist ab einem Wert von 1.000 Euro erforderlich.

      Die statistische Meldung nach der Außenwirtschaftsverordnung – davon handelt der kommentierten Artikel auf dieser Seite – geht über das Blatt mit dem grünen Rand an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, deswegen ist keine Meldung bei der Bundesbank erforderlich.

      • Vanessa sagt:

        Vielleicht habe ich mich ein wenig unklar ausgedrückt.
        Ich möchte das Auto nicht mit nach Deutschland nehmen.
        Es bleibt in Spanien. Grade bin ich dabei mich neu zu orientieren und werde in Zukunft in Spanien leben.
        Ich denke da muss ich das Auto nicht verzollen.
        Danke für Ihre Geduld und erneute Antwort.
        Liebe Grüsse

        • Tanja sagt:

          Davon ging ich aus. Von einer „Verzollung“ war in der Antwort auf Ihren Beitrag nicht die Rede. Jedoch haben auch andere Leute Fragen gestellt und beim Fragesteller zu Schmuck im Wert von 50.000 Euro ins Drittland, lautet die Antwort, dass die Meldung nach dem Außenwirtschaftsrecht bereits in der Ausfuhranmeldung beim Zoll enthalten ist.

          Grundsätzlich beschäftigt sich diese Seite mit dem Thema Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung von Geldtransaktionen ins oder vom Ausland.

  32. Tomislaw sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe in Kalender-Jahren 2012 und 2013 aus einer geschäftlichen Tätigkeit in Asien von dort mehrere Einzahlungen auf mein deutsches Konto erhalten und diese ordnungsgemäß bei der Bundesbank gemeldet. Auch dem FA sind diese Eingänge bekannt, da ich diese bei der Umsatzsteueranmeldung als nicht Umsatzsteuer-pflichtige Leistungen deklariert habe.

    Obwohl ich meine Jahrssteuererklärungen für diese Jahre noch nicht abgegeben habe, hat sich das FA bei mir zur Außenprüfung angemeldet.

    Meine Frage: Da die BB ja keine Meldung an die FA’s macht – kann es sein das meine kontoführende Bank eine entsprechende Meldung ans FA gemacht hat? Mir hat ein Freund erzählt das die Banken trotz Bankgeheimnis dazu verpflichtet sind.

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    • Tanja sagt:

      Bei dieser spannenden Frage würde es mich freuen, wir hier mal ein paar Banker antworten, wie es in der Praxis gehandhabt wird. Denn neben den gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis wohl unterschiedliche Wege eingeschlichen …

      Das Banken aus steuerlichen Gründen den Finanzämtern einen Tipp geben, davon habe ich zwar auch schon mal gehört – hat jedoch eher den Stammtischcharakter. Mir fällt derzeit keine gesetzliche Grundlage ein. Zumindest was den Bereich Geldeingänge betrifft.

      Es gibt jedoch die Meldungen ans Bundeskriminalamt, wenn die Vermutung besteht, dass Transaktionen der Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus dienen. Hier geht es jedoch um schwerwiegende Straftaten ohne steuerlichen Hintergrund.

      Hat eine Bank den Verdacht, dass irgendetwas mit den Zahlungen im Sinne des Geldwäschegesetzes nicht in Ordnung ist, ist sie angehalten zu prüfen, ob der Verdacht entkräftet werden kann oder ob er sich erhärtet. Der einfachste Weg dazu ist der Kontakt zum Bankkunden, um ihn zu fragen, was es mit der Zahlung auf sich hat.

      Verweigert der Bankkunde die Auskunft oder sind seine Auskünfte offensichtlich unglaubwürdig, kann es zu einer Meldung kommen.

      Zum Ihrem konkreten Fall: Finanzämter führen Prüfungen auch ohne besonderen Tipp oder Anlass durch. Auch wenn die Jahressteuererklärung noch nicht abgegeben ist. Schätzungsweise liegen ja Voranmeldungen vor und möglicherweise auch andere Steuerarten (z.B. Lohnsteuer). Eine Umsatzsteuernachschau kann sogar ohne Anmeldung passieren.

  33. Karen sagt:

    Guten Tag,
    Ich besitze eine Immobilie im Ausland(non-EU) und möchte es verkaufen. Ich wohne in DE und habe ein DE Konto.
    Bekannt ist mir dass ab einem Betrag von 12.500EUR eine Meldepflicht bei der Bundesbank gibt.

    Da es sich um einen Immobilien verkauf handelt, muss ich meiner DE Bank oder der Bundesbank Dokumente über dem Verkauf als Nachweis abgeben?

    Und noch eine Frage, muss man diesen Verkauf ans Finanzamt melden? Wird das versteuert? Wenn ja, ab welchem Betrag sollte dieses in der Steuererklärung vermerkt werden?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort

    • Tanja sagt:

      Die Meldung kann telefonisch erfolgen: 0800-1234-111 (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr).

      Unterlagen über den Verkauf müssen nicht vorgelegt werden.

      Die Steuerfrage können wir als Spezial-Portal für Banking im In- und Ausland leider nicht beantworten … vielleicht liest ein Steuerberater oder jemand, der sich auf diesem Gebiet auskennt, mit?

  34. Ob der Verkauf der Immobilie in Deutschland ans Finanzamt gemeldet werden muss, weil er Steuern auslöst, hängt davon ab, was in dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Staat steht, in dem die Immobilie liegt.

    Sollte hiernach Deutschland ein Besteuerungsrecht haben, wird der Gewinn aus dem Immobilienverkauf (= Verkaufspreis – damaliger Kaufpreis) insbesondere dann nicht besteuert, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre lagen und die Immobilie Privatvermögen (und kein Betriebsvermögen) war.

  35. Peter sagt:

    Guten Tag,
    am Ende dieses Jahres möchte ich, deutscher Staatsbürger und in Deutschland lebend, eine Summe von 50000 € auf mein persönliches Girokonto in Thailand überweisen.
    Mit dem Geld möchte ich mir dort ein Haus bauen, das vorerst als Ferienhaus, in einigen Jahren als mein ständiger Wohnsitz dienen soll.
    Grundstückseigentümer und später auch Eigentümer der Immobilie wird meine thailändische Ehefrau sein, weil ich als Ausländer in Thailand keinen Grund und Boden erwerben kann.
    Es handelt sich bei diesem Geldtransfer dann wohl um einen Kontoübertrag auf mein eigenes Konto, wonach das Geld schrittweise für eine Sache ausgegeben wird, die nicht in meinen Besitz übergeht.
    Ist dieser Transfer dennoch meldepflichtig ?

    • Martin sagt:

      Der reine Geldtransfer auf Ihr Konto in Thailand ist tatsächlich auch in in dieser Höhe nicht meldepflichtig.

      Der Immobilienerwerb in Thailand ist allerdings meldepflichtig, falls er den Betrag von 12.500 Euro überschreitet, auch wenn Ihre thailändische Ehefrau Eigentümerin der Immobilie wird. Die Meldepflicht entsteht erst in dem Moment, wenn die Immobilie erworben wird. Falls der Immobilienerwerb unter der Grenze von 12.500 Euro bleibt und das Geld in kleineren Beträgen nach und nach zum Beispiel durch den Zukauf von Einrichtungsgegenständen verwendet wird, ist das nicht meldepflichtig.

  36. Noemi sagt:

    Hallo, komme aus Ausland (Japan), aber habe Wohnsitz Deutschland und wohne auch in DE. Ich möchte Betrag über insgesamt 60000-70000 EUR meiner Mutter, wohnhaft in Japan (auf ihr Konto bei einer japanischen Bank in Japan) überweisen als Rückzahlung der früheren Darlehen. Kann ich die Beträge unter der Grenze von 12.500 Euro mehrmals in kürzeren Abstand von einer Woche an sie überweisen, ohne der Bundesbank melden zu müssen?
    Falls ich künftig wieder von ihr Geld ausgeliehen bekommen möchte, bis welchen Betrag in einem Jahr, falls über die Grenze von 12.500 Euro hinaus geht,darf ich dies tun, ohne Meldepflichtig zu werden?

    • Martin sagt:

      Falls das Darlehen innerhalb von 12 Monaten zurückgezahlt wird, dann ist die Rückzahlung grundsätzlich nicht meldepflichtig, unabhängig von der Höhe des Betrages.

      Falls das Darlehen schon länger läuft, wäre eine Rückzahlung in Form einer Einzelüberweisung von 60000–70000 EUR meldepflichtig. Das ist unproblematisch und kann aus Deutschland nach der Überweisung telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1234-111 gemacht werden.

      Wenn ein Darlehen in Raten unter 12500 EUR zurückgezahlt wird, dann sind diese Zahlungen nicht meldepflichtig. Allerdings ist eine Aufteilung des Betrages in Einzelüberweisungen unter 12500 EUR, nur um die Meldepflicht zu umgehen, nicht im Sinne des Gesetzes. Mehrere kleine „Raten“ am selben Tag zurückzuzahlen, wäre also keine gute Idee. Eine minimale Zeitspanne, die man zwischen zwei Raten einhalten sollte, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Meldpflicht absichtlich zu umgehen, kann ich nicht nennen.

      Ansonsten werden Einzelüberweisungen aber nicht aufaddiert. Insofern gibt es keinen Maximalbetrag, den kleinere Beträge zusammen in einem Jahr nicht überschreiten dürfen, damit keine Meldpflicht greift. Es zählt die Höhe der Einzelüberweisung – und da eben die Grenze von 12500 EUR.

  37. Rüdiger sagt:

    Hallo,

    ich erwarte mehrere Zahlungen aus dem nicht europäischem Ausland bis zu einer Gesammtsumme von ca. 200.000 €. Von der Bank habe ich bereits die Information bekommen, das mir ein Schreiben zugeschickt wird in dem ich erklären muss wo das Geld her kommt. In der Zwischenzeit wird das Geld geparkt bevor es auf mein Konto eingeht. Meine Frage ist nun in wie weit die Bank die Plausibilität der Angaben prüft und was sie dann damit macht? In meinem Fall ist es meine Schwieger Mutter von der das Geld stammt, aber die Überweisungen kommen von einer anderen Person und nicht von ihr selbst. Die nächste Frage die ich habe ist ob von den Banken oder einer anderen Stelle der Sender des Geldes geprüft wird oder sogar Nachweise erbracht werden müssen woher die Schwieger Mutter das Geld hat?

    • Tanja sagt:

      Hintergrund der Auskunftswünsche der Bank scheint mir die Geldwäschethematik zu sein – hier im Artikel geht es um die Meldung an die Bundesbank nach dem Außenwirtschaftsrecht.

      Wenn es sich nicht um den kriminellen Akt einer Geldwäsche handelt, hat man nichts zu befürchten. Banken verlangen in unterschiedlicher Tiefe Auskünfte, das ist recht individuell. Hier lässt sich schwer etwas Konkretes sagen.

  38. Seppi sagt:

    Hallo erst einmal und Danke für diese klasse Webseite , ich Deutscher werde in Kürze in Asien arbeiten und dort 9 Monate verbleiben . Zahle dort im Land meine Steuern . Wohnsitz bleibt in Deutschland . Kann ich problemlos Geld 6000€/ Mon von meinem asiatischem Konto nach Deutschland versenden ohne Zoll oder Steuerprobleme zu bekommen ? Oder ist es besser alles auf einmal 9x 6000€ zu überweisen ? Danke

    • Tanja sagt:

      Eine Meldepflicht – dabei geht es in diesem kommentierbaren Artikel – besteht bei der monatlichen Überweisung nicht.

      Mit dem Zoll haben die Banküberweisungen ebenfalls nichts zu tun.

      Zu der steuerlichen Behandlung von Arbeitseinkommen aus dem asiatischen Land können wir keine Aussage treffen, da

      • wir nicht wissen um welches es sich handelt (Stichwort: bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen)
      • wir keine Steuerberater sind.

      Aber vielleicht liest ein Steuerberater mit, der antworten kann?

    • Wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz behalten, bleiben Sie dort auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d. h. Sie müssen dort eine Einkommensteuererklärung abgeben und in dieser grds. alle Einkünfte, die Sie weltweit erzielen, angeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bestimmte Einkünfte durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem entsprechenden Staat und Deutschland von der Besteuerung in Deutschland freigestellt sind. Sie müssen sich hierzu über das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen informieren.

      • Camillo sagt:

        Super Forum!
        Bin Österreicher und lebe mit meiner Familie schon seit 14 Jahren in Deutschland und bin seit dieser Zeit hier gemeldet.
        Habe vorher in der Karibik gearbeitet und habe mir dort vor 20 Jahren eine Wohnung gekauft als Eigenheim.Es handelt sich nicht um Schwarzgeld.
        jetzt erwäge ich es zu verkaufen.
        das Land hat kein Doppelsteuerabkommen mit Deutschland.
        Kann ich diese Summe, von meinem dortigen Konto ( es wurden keine Zinserträge erwirtschaftet) auf das in Deutschland einfach überweisen. die Summe ist höher als 12500€?
        vielleicht kann die ein Steuerberater der mitliest beantworten
        vielen Dank

  39. stefan sagt:

    Guten Tag,

    ich wollte wissen, ob der folgender Fall meldepflichtig ist:

    Ich bin kein Deutscher, habe aber ein Wohnsitz in
    Deutschland, möchte von meinem Drittstaatsbankkonto auf meinem deutschen Konto ausschließlich nur ein Geldtransfer vornehmen, ohne einen Kauf, dass aber über 12.500 € ist.

    Vielen Dank für Eure Mühe.

    • Tanja sagt:

      Reine Kontoüberträge sind nicht meldepflichtig.

      Wird später etwas gekauft, entsteht die Meldepflicht (zumindest, wenn jetzt schon die Absicht für die spätere Verwendung vorhanden ist), falls Sie noch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Leben Sie später in einem anderen Land, entfällt für Sie die Meldepflicht von Ihrem deutschen Konto.

  40. sahin sagt:

    Hallo erstmal meine frage Kumpel lebt in Deutschland hat er im Internet Glücksspiel gespielt ausländische Wettbewerbe hat über 12.5 gewonnen mußte er bei bundesbank melden ist das meldepflicht bitte um schneller antworte vielen Dank.

    • Martin sagt:

      Ja, in dem Fall besteht eine Meldepflicht gegenüber der Bundesbank. Die Meldung ist kostenlos und kann von Ihrem Bekannten als Privatperson zum Beispiel via Telefon abgegeben werden – die kostenlose Hotline der Bundesbank finden Sie am Anfang des Artikels.

      Die zu meldenden Daten sind der gezahlte Betrag, das Datum der Zahlung, dass es sich um eine nach Deutschland eingehende Zahlung handelt, aus welchem Land die Zahlung kam und dass es sich beim Zweck der Zahlung um einen Glücksspielgewinn handelt.

  41. Hasan sagt:

    Guten Tag,

    ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und arbeite in Deutschland.
    Ich habe mir eine Sommerwohnung in der Türkei gekauft und muss nunmehr einen größeren Betrag überweisen.

    Ist es meldepflichtig? Wie muss ich vorgehen?

    Vielen Dank

    • Martin sagt:

      Ja, der Kauf einer Immobilie im Ausland ist meldepflichtig, wenn dabei die Grenze von 12.500 EUR oder ein dementsprechender Betrag in der Fremdwährung überschritten wird. Als Privatperson kann man die Zahlung telefonisch unter der gebührenfreien Hotline der Bundesbank 0800 1234-111 unkompliziert melden, nachdem die Zahlung erfolgt ist.

  42. iffi sagt:

    Hallo,
    wir stellen Betonwaren her und verkaufen diese im In- und Ausland. Gleichzeitig kaufen wir Handelswaren im Ausland ein. Ausgehende Auslandslieferungen werden per Spedition und den dazugehörigen Zollpapieren geliefert (EORI-Nummer vorhanden). Nun haben wir festgestellt, dass die Meldung (Z4) für einen Auslands-Zahlungseingang sowie einen Auslands-Zahlungsausgang höher als 12500,00 € vor September 2013 nicht von uns an die Bundesbank gemeldet wurde. Soll diese Meldung nachgereicht werden oder können wir davon ausgehen, dass die Bank diese Meldung abgegeben hat. Wie verhält es sich im gleichen Fall ab September 2013, wo ja die Meldepflicht nicht mehr bei den Banken liegt, sondern beim Bankkunden selbst. Kann evtl. bei einer Nachmeldung bzw. Nichtmeldung ein Bußgeld verhängt werden?

    • Redaktion sagt:

      Eine Nachmeldung von einer Geldtransaktion vor über einem Jahr, macht vermutlich weniger Sinn, da die Außenhandelsstatistik für das abgeschlossene Jahr bereits erstellt ist. Eine 100%ig-zuverlässige Aussage kann in diesem Fall nur die Bundesbank selbst und nicht unsere Redaktion geben.

      Das Vergessen einer Meldung kann immer mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Befreiung von einer Sanktion gibt es nur im Steuerrecht: Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.

      Beim Vergessen einer Meldung handelt es sich jedoch nicht um eine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Somit gibt es auch keine Strafe sondern eine Geldbuße. Es ist jedoch nicht Praxis und Politik der Bundesbank bei einmaligen Versäumnissen eine Geldbuße zu verhängen.

      Paragraf 19 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) lässt der Behörde Spielraum, in dem es dort heißt: Die Ordnungswidrigkeit kann … mit einer Geldbuße bis 30.000 Euro geahndet werden.

      Im Umkehrschluss bedeutet das, eine Ordnungswidrigkeit muss nicht geahndet werden!

  43. Ronald sagt:

    Liebes Deutsches Konto Team,
    Vorweg ein riesen Kompliment – einen tollen Sevice, den Sie hier bieten!

    Ich habe auch eine Frage an den Expertenrat:
    Seit 3 Jahren wohnhaft in Dubai, lokaler Arbeitsvertrag, insgesamt 30.000 Euro angespart. In Deutschland gemeldet (im Elternhaus, kein eigenes Zimmer bzw. Schluessel) also wohnhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. ich besitze keine Immobilien in Deutschland.
    Es geht zurueck nach Deutschland und das sollte natuerlich auch mein Erspartes..!
    Was kann passieren wenn ich das Geld ordnungsgemaess beim Zoll anmelde und Cash mitnehme? Oder wenn ich die 30.000 Euro einfach ueberweise, den ploetzlichen Transfer aber mit meinem Arbeitsverhaeltnis im Ausland erklaeren kann?
    Vielen Dank
    Gruss
    Ronald

    • Tanja sagt:

      Beides ist möglich, legitim und richtig.

      Vorteil der Banküberweisung ist die Einfachheit. Sie überweisen den Geldbetrag. Wenn es sich um einen reinen Kontoübertrag handelt (Erspartes) und momentan kein weiterer Verwendungszweck besteht, bedarf es keiner Meldung bei der Bundesbank.

      Sollten Sie doch eine Anschlussverwendung (z.B. Autokauf) haben, genügt eine Meldung per Telefon. Sie können Name und Adresse angeben – wenn Sie eine Bestätigung über die Meldung von der Bundesbank – haben wollen, müssen es aber nicht. Die Meldung kann namenlos erfolgen.

      Allerdings könnte man den Geldtransfer anhand der Kontoauszüge auch Jahre später nachverfolgen.

      Das ist bei der Mitnahme es Geldes in Bar nicht möglich. Allerdings müssen Sie den Betrag direkt bei der Einreise in die Europäische Union beim Zoll anmelden. Sie werden aufgefordert ein Formular auszufüllen und die Herkunft und Verwendung des Geldes zu erklären. Also Erspartes aus Arbeitseinkommen in Dubai.

      Man darf davon ausgehen, dass dieses Formular anschließend elektronisch erfasst wird und die Daten im gesetzlichen Rahmen gespeichert werden – die Bargeldanmeldungen wurden zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche eingeführt – bis sie später wieder gelöscht werden.

      Wenn Sie nicht in Deutschland lebten – Sie schrieben, Sie waren 3 Jahre in Dubai und hatten hier kein Zimmer – werden Sie bei der Einreise im Sinne des Außenwirtschaftsrechts noch nicht als Inländer gelten. In sofern würde die Meldung bei der Bundesbank streng genommen sogar entfallen. Aber Sie schrieben auch, dass Sie wohl durchgehend hier gemeldet waren? … sollten Sie sich für die Überweisung entscheiden, rufen Sie lieber beider Bundesbank an …

      Bei der persönlichen Mitnahme müssen Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel über 10.000 Euro immer angemeldet werden. Unabhängig, ob Sie In- oder Ausländer sind.

      Hilft‘s?

  44. Murat sagt:

    Ich möchte mir eine Wohnung kaufen, die 35000€ kostet,
    Meine Schwiegermutter möchte mir 30000€ schenken in dem Fall aus der Türkei überweisen, meine Oma hat mir als Erbe eine goldkette-Set gegeben, die würde ich dann auch verkaufen und somit hätte ich das Geld, um die Wohnung zu kaufen, aber auf was muss ich achten ???

  45. Dagmar sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte aus einem Hausverkauf in der Türkei eine Überweisung mit einer Teilsumme, hier 140.000 Euro, auf mein Konto in Deutschland überweisen. Welche Meldepflicht besteht in Deutschland dafür und fallen evtl.Steuern an?
    Für eine Kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen aus der Türkei
    Dagmar

    • Redaktion sagt:
      Liebe Leser! Gerne beantworten wir Ihre Fragen – wenn sie neu sind und auch anderen Menschen helfen, die nach genau so einer Antwort suchen.

      Wenn jedoch im Grundsatz immer wieder dieselbe Frage gestellt wird, nur mit dem Unterschied, dass das Haus einen anderen Verkaufspreis hat, dann ist das kontraproduktiv. Es führt dazu, dass die Seite unübersichtlich wird und dass unsere Redaktion von anderen wichtigen Themen abgehalten wird.

      Bitte nutzen Sie die Suchfunktion auf dieser Seite. Zu Immobilienkäufen und -verkäufen wurden viele Konstellationen bereits beantwortet. Vielen Dank!

  46. Berni sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Deutscher und lebe berufsbedingt in Saudi Arabien.
    In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet.
    Jetzt möchte ich von meinem Saudischen Bankkonto auf mein Deutsches Bankkonto eine größere Summe (über 12500 Euro) überweisen, um ein Darlehen für einen Hauskauf in Thailand zu tilgen.
    Besteht Meldepflicht?

    • Tanja sagt:

      Nein, keine Meldepflicht, da Sie laut Ihrer Beschreibung nicht Inländer im Sinne des Außenwirtschaftsrechts sind.

      Die Meldepflicht trifft immer nur Inländer. Damit sind Personen (natürliche wie juristische) gemeint, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  47. Mark sagt:

    Hallo!
    Sprechen sie English?

    Ich wohne jetzi n Deutschland aber ich worde in Vietnam artbeiten.
    Ich werde in Vietnam ansässig sein.
    Ich werde mein Spar in Deutsch Bankkonto ( 3000 € monatlich ) zu senden. Ich werde in Vietnam Steuern zahlen. Muss ich melden?
    Danke shon!
    MArk
    English version:
    I actually live in Germany, but I will work in Vietnam where I will move my residence.
    However, I will send every month my savings from a foreign bank account (my employer). I will pay taxes in Vietnam.

    Do I need to report? Which documents do I need to provide to avoid problems?
    Thanks!

    Best
    Mark

  48. Chris82 sagt:

    Hallo,…
    Erstmal vorweg muss ich sagen das ich echt positiv ueberrascht bin über diese Seite.
    Sehr sachlich und kompetent wird bedingungslos auf finanzielle Belange und Sorgen jedes einzelnen eingegangen.

    Mir selbst liegt ein wenig was auf dem Herzen und würde dazu gerne eine Frage Stellen.

    Seit gut 3 Jahren lebe und arbeite ich auf einer Privatyacht im Europäischem Ausland und der Karibik.
    Im zuge dessen hatte ich mich von DE abgemeldet und ein Off Shore Konto auf den Isle of Men eröffnet in dem der grösste Teil mein Monatliches Gehalt eingeht.
    (Ich bin in DE geboren nur als randinformation)
    Mein Deutsches Konto unterhalte ich ebenfalls noch, und der split beträgt 80/20% (Auslandskonto/Inlandskonto)
    Ab und zu bin ich in DE (weniger als 6 Mon./Jahr) und geh dann auf shopping tour, so wie jetzt in diesem Falle,….ich bin daran ein Auto zu kaufen und würde gerne das Geld nach DE auf die des Händlers ansässige Bank anweisen. Nur habe ich bedenken als nicht steuerpflichtige Person Geld vom Ausland nach DE zu üerweissen ohne Probleme zu bekommen.
    Wert des Autos 30.000 Euro

    Frage

    1. Gibt es Querverweisse bei nicht Steuerpflichtigen Personen an das Finanzamt?

    2. Es wird fuer die Empfägerbank keine Rolle spielen woher das Geld kommt….nur sobald 12.500 Euro ueberstiegen werden wird sie es der DBB melden. Ist das korrekt?

    3. Werden Rückverfolgungen registriert und gemeldet wenn auslandsgeld die grenze von 12.500 ueberschreitet?

    Vielen Dank im Vorraus
    chris

    • Tanja sagt:

      Hallo Chris,

      spannend, wie du deine (finanziellen) Lebensumstände gemeistert hast!

      Deine Fragen sind schnell – und weniger aufregend – beantwortet:

      1. Den einzigen Querverweis, den ich hier sehe ist, dass der Autohandler eine Rechungskopie in seiner Buchhaltung hat, die ggf. bei einer Betriebsprüfung ein Finanzbeamter sieht. Doch in diesem Fall interessiert er sich für den Autohändler und nicht für den Käufer im Ausland.

        Fahrzeugverkäufe ins Ausland sind nichts Ungewöhnliches. Oder bleibt das Auto in Deutschland?

      2. Nicht die Empfängerbank sondern der Autohändler ist verpflichtet diese Auslandszahlung an die Bundesbank zu melden. Das dient jedoch ausschließlich statischen Zwecken. Der Name des Zahlers muss nicht angegeben werden.

        Ebenfalls sind eingehende Auslandsüberweisungen nichts Ungewöhnliches. Ausnahme: Sie erfolgen von einem Bankkonto, welches erkennbar auf eine IBC oder Ähnliches lautet … dann könnte es sein, dass die Empfängerbank bezüglich der Geldwäsche-Thematik beim Autohändler nachfragt.

        So etwas kommt eher bei kleineren Banken vor, wenn kein guter Kontakt zum Kontoinhaber besteht. Also die Bank nicht weiß, welches Geschäfte ihr in Deutschland ansässiger Kunde betreibt.

      3. Nein. Der deutsche Staat überwacht und protokolliert längst nicht so stark wie häufig gedacht und publiziert wird. Jedenfalls was die Bankkonten angehend. Siehe auch: Mythos Kontenabrufverfahren.

      Mit den besten Wünschen für ein gutes Kaufgeschäft
      Tanja

    • Tanja sagt:

      PS: Selbst wenn du von deinem deutschen Konto auf die Bank des Autohändlers die Überweisung tätigst, muss die Zahlung an die Bundesbank gemeldet werden.

      Weil solche vermeintlich inländischen Zahlungen kaum auffallen, versäumt in der Praxis der Meldepflichtige die Meldung häufig. (Achtung: Bei Bekanntwerden, kann eine empfindliche Geldbuße verhangen werden.)

      Nicht gemeldet werden müsste die Überweisung von deinem Auslandskonto auf dein Inlandskonto, da es sich um einen reinen Kontoübertrag handelt. Zudem kannst du als „Nichtansässiger“ sowieso nicht meldepflichtig werden.

      • Chris82 sagt:

        Vielen Dank Tanja fuer die schnelle Antwort.

        Und ja,..das Auto bleibt in DE. Ich selbst kann es nicht anmeden da ich ja kein Wohnsitz besitze, deswegen wird es auf meine Mutter zugelassen.

        Koennen Sie etwas genauer erläutern was mit IBC gemeint ist???
        Und ja,..das Konto liegt auf einer Bank die gerne als Finanzielles Schlupfloch gesehen wird

        • Tanja sagt:

          Mit IBC meinte ich „International Business Company“. Das sind juristische Vehikel, um Zahlungen und Vermögen diskret zu machen.

          Leider sind sie sehr beliebt bei „grauen und schwarzen Scharfen“, weswegen es stets einen Beigeschmack hat, solche Firmen in karibischen Staaten oder in den anderen einschlägigen Ländern zu gründen.

  49. Taner sagt:

    Hallo

    Ich habe von meinem türkischen Bank in Deutschland 13000 €uro auf ein türkischen Konto (Isbank) von Bekannte überwiesen, um in der Türkei ein Auto zu kaufen.
    Ist das meldepflichtig?

    Wenn ja, macht die Meldung die türkische Bank oder muss ich es machen.

    Falls ich es machen soll, Geld habe ich überwiesen, spätesten wann muss ich die Meldung machen?

    Vielen Dank im Voraus

    • Tanja sagt:

      Wenn Sie üblicherweise in Deutschland leben, sind Sie meldepflichtig. Die Meldung kann telefonisch abgegeben werden. Die Telefonnummer finden Sie oben im Artikel.

      Die Meldefrist endet am 7. Tag des Monats, der auf die Überweisung folgt (§ 71 (7) Außenwirtschaftsverordnung AWV).

      Das heißt für Sie: Wenn Sie die Überweisung im September gemacht haben, muss die Meldung spätestens am 7. Oktober bei der Bundesbank erfolgt sein.

  50. Hanan sagt:

    Hallo,

    zunächst möchte ich ein großes Lob an die fleißigen „Beantworter“ unserer Fragen aussprechen.

    Nun zu meiner Frage:

    Mein Mann (kein deutscher Staatsbürger) lebt und arbeitet in Afrika. Ich, wohnhaft in Deutschland (derzeit für 2 Monate zu Besuch in Afrika, deutsche Staatsbürgerin) habe ein deutsche Konto.

    Da mein Mann später vorhat des öfteren in Deutschland vorbei zu schauen, schickt er mir Geld von seinem afrikanischen Konto auf mein deutsches Konto (Beträge variieren zwischen 2000€ und 10000€) um damit unsere Mietwohnung in DE einzurichten, bzw. Notwendiges wie z. B Lebensmittel etc. einzukaufen.

    Ist dieses Geld meldepflichtig?

    Vielen Dank schonmal.

    Grüße

  51. sarah sagt:

    hallo

    ich lebe in deutschland.
    ich habe von mein verlobten,der in den vereinigten staaten lebt, eine überweisung (1200 €) erhalten, um mir das brautkleid usw. zukaufen.
    auf mein kontoauszug steht dass das kontoauszug meldepflichtig sei

    soll ich das melden oder nicht?

    danke im voraus

    • Redaktion sagt:
      Wir bitten nochmals um Verständnis, dass wir gerne neue Fragen beantworten.

      Verständlich ist auch noch, wenn jemand nicht die Vielzahl aller Fragen und Antworten durchgelesen hat … aber Fragen, die eindeutig der kurze Ausgangsartikel und in diesem Fall sogar das Posting direkt darüber beantwortet … mal ehrlich: es hält unsere Redaktion von neuen Aufgaben ab und verschlechtert immer mehr die Übersichtlichkeit.

      Bitte posten Sie nur noch Fragen, die nicht bereits beantwortet wurden. Nutzen Sie die interne Suchfunktion, um nach Ihren „Schlüssel-Frage-Wörter“ zu suchen. Danke!

  52. Tonio Neuhaus sagt:

    Guten Tag,
    Ich lebe zusammen mit meiner Frau seit 5 Jahren in Asien.
    Nun planen wir wieder nach Deutschland zurück zu kommen.
    Wir waren beide hier im Ausland steuerpflichtig und demzufolge NICHT mehr steuerpflichtig in Deutschland.
    Wir haben in den letzten 5 Jahren erfolgreich ein Restaurant und ein Guest House betrieben.

    Folgende Fragen interessieren mich zu dem Thema Rückkehr:
    01. Wenn wir unsere Ersparnisse von unserem hiesigen Bankkonto aus nach Deutschland auf ein Bankkonto transferieren ist der Betrag nur meldepflichtig wenn er über 12500 EUR liegt. (Das entnehme ich aus den vorigen Beiträgen zu dem Thema)
    02. Wenn er über 12500 EUR liegt, müssten wir dieser Meldepflicht nachkommen oder wird das von der deutschen Bank erledigt? (Ich habe im Moment noch ein Bankkonto in Deutschland und bin auch polizeilich noch immer in Deutschland gemeldet – bin ich also ein Inländer?)
    03. Sind wir verpflichtet Nachweise zu erbringen wie diese Ersparnisse im Ausland verdient worden sind?
    04. Wenn ja, was für Nachweisen müsste man beibringen und könnten diese Nachweise auch über einen Zeitraum von mehreren Jahren gefordert werden (z.B Steuer Erklärungen, Bankauszüge, Verträge über den Verkauf des Geschäfts etc.)

    Unser Ziel ist für zukünftige Investitionen den gesamten Betrag unserer Ersparnisse einsetzen zu können (z.B um zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit aufnehmen zu können).
    Insofern könnten wir durch gestaffelte Überweisungen zwar die Meldepflicht unterlaufen, aber das Geld wäre dann auch nicht mehr für einen Kredit einsetzbar, bzw. wir würden die Nachweispflicht lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben…? verstehe ich das richtig?

    Ich freue mich auf Antwort

    • Tonio Neuhaus sagt:

      Ich habe noch eine Zusatz Frage:
      Da die Banken hier in Asien sogenannte Limits für Überweisungen haben bietet sich mir auch die Möglichkeit unsere Ersparnisse in Form eines Bank Draft mit nach Deutschland zu bringen.
      Das ist ein Scheck der einer bestimmten Person (z.B mir) zugeordnet ist und nur von mir bei meiner deutschen Bank eingelöst werden kann (also kein Bearers cheque, Travellers cheque).
      Auf diese Weise muss ich nicht mehrere Transfers von Bank zu Bank tätigen.

      01.Muss ich diesen Bankers cheque bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll anmelden oder passiert das erst bei der Bank wenn ich den Scheck einlöse?
      02. Und wenn ich den Scheck auf mein eigenes Konto einzahle entfällt die Meldepflicht zunächst?
      03. Wenn ich dieses Geld nun in Kleinportionen verlebe (ich sag mal um Brötchen zu kaufen) Findet dann überhaupt eine Meldung statt (so wie ich es aus den vorigen Beiträgen gelesen habe würde die Meldepflicht nur bei Einsatz einer größeren Summe über 12500 EUR anstehen)?
      Danke und Beste Grüße

      Kompliment für die Website und die darin zu findenden Informationen. Ganz toll gemacht.

      • Tanja sagt:

        1. Anmeldung beim Zoll

        Ja, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel – dazu gehören auch Schecks – müssen bei der Einreise in die Europäischen Union – das kann Deutschland bei Direktflügen, aber auch andere EU-Staaten bei Umstiegsflügen sein – angemeldet werden.

        Tut Sie das bitte direkt und unaufgefordert bei der ersten Zollstelle, die Sie am Flughafen sehen. Das ist meist die nächste Stelle nach dem Gepäckband – nicht zu verwechseln mit der Personeinreisekontrolle, die in Deutschland durch die Bundespolizei gemacht wird.

        Diese Meldung hat jedoch nichts mit der Bundesbank-Meldung nach dem Außenwirtschaftsrecht zu tun. Rechtsgrundlage hier ist die Barmittel-Verordnung der EU (zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus).

        2. Meldung bei Scheckeinreichung

        Ob Sie den Zahlungsverkehr durch eine Überweisung oder einen Scheck auslösen, spielt für die Meldung keine Rolle. Es bleibt ein Zahlungsverkehr von außerhalb nach Deutschland.

        3. Aufteilung auf mehrere Überweisungen?

        Beachten Sie bitte, dass reine Kontoüberträge nicht meldepflichtig sind. Wenn Sie beispielsweise von Ihrem Sparkonto in Asien Geld auf Ihr Sparkonto nach Deutschland überweisen und zum Zeitpunkt der Überweisung noch keine weitere Verwendung (z.B. Hauskauf) geplant oder bereits vorangegangen ist (Hausverkauf), unterliegt die Zahlung nicht der Meldepflicht.

        Die Aufteilung auf mehrere Zahlungen, um die Meldepflicht zu unterlaufen, ist nicht zulässig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (falls es herauskommt).

        • Tonio Neuhaus sagt:

          Hallo Tanja,
          Danke fuer die Antwort.

          Dazu noch mals um sicherzugehen: Ein Bankers cheque, bzw. Bank Draft oder Order cheque (also direkt an mich als Person ausgestellter Scheck und nicht auf andere Personen uebertragbar) faellt ebenfalls unter den Begriff „Barmittel“?

          Vorgehensweise waere also:
          01. Beim Zoll bei der Einreise den Scheck anmelden
          02. Beim Einzahlung auf mein Bankkonto entfaellt zunaechst die Meldepflicht bis zu dem Zeitpunkt an dem ein Betrag der hoeher ist als 12500 EUR verwendet wird (wenn ich das Geld in Kleinbetraegen verbrauche ist keine Meldung erforderlich).
          03. Es sind bei der Meldung keine Nachweise ueber die Art wie dieses Vermoegen erwirtschaftet wurde erforderlich
          (Meine Frage in Bezug auf moegliche zu erbringende Nachweise richtet sich eher an einen Steuerberater – Ich nehme an das meine Fragestellung in Bezug auf moegliche Nachweise eher in den Bereich Steuerberater fallen…(falls der sehr geschaetzte Herr Dr. Andreas Mayer hier mitlesen sollte, oder ein anderer Steuerberater, wuerde ich mich zu einem Kommentar in Bezug auf den zu erbringenden Umfang und die damit verbundenen Zeitraeume an Nachweisen sehr freuen)
          Mfg
          Tonio Neuhaus

    • Tanja sagt:

      1. Meldeschwelle

      Haben Sie selbst richtig beantwortet: Bei Beträgen unter 12.500 Euro muss man sich keine weiteren Gedanken über die Meldepflicht machen.

      2. Wer ist meldepflichtig? Definition Inländer im Sinne des Gesetzes

      Die Meldepflichten der Banken sind in § 70 AWV aufgeführt. Das hat bisher noch keinen hier angefragten Fall betroffen … so bleibt es dabei, dass der Kontoinhaber zum Meldepflichtigen werden kann, nicht die Bank! Somit erledigt eine Bank auch keine Meldungen im Sinne dieses Artikels. Die Bank weiß üblicher Weise nicht den Grund der Zahlung, der statistisch erfasst werden soll.

      Bei der Definition was ein „Inländer im Sinne des Gesetzes“ ist, verweist die Außenwirtschaftsverordnung auf den Anhang A der EG-Verordnung Nr. 2223/96, Quelle: Begriffsdefinitionen im der AWV § 63 Nr. 2.

      Dies ist so kompliziert geschrieben, dass ich und vermutlich auch viele andere Menschen es nicht verstehen!

      In deiner Übersetzung (= keine Rechtsgrundlage!) der Bundesbank lautet die Definition von Inländer:

      „natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben“.

      Ihren gewöhnlichen Aufenthalt scheinen sie laut Beschreibung nicht in Deutschland zu haben … es kommt also darauf, ob melderechtlich Ihr Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist. Sie schrieben „polizeilich“ gemeldet. Da es eine Oder-Formulierung ist, wären Sie meldepflichtig, wenn Sie amtlich mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

      3. Nachweise

      Es sind keine Nachweise für die Bundesbank-Meldung, um die es in diesem Artikel geht, erforderlich.

  53. adik sagt:

    Verkaufe nach 15 jahren meine wohnung in spanien das geld wird auf mein deutsches konto überwiesen muss ich das vorher oder überhaupt irgendwo melden (Finanzamt)??
    Lg adik

  54. Eugi sagt:

    Guten Tag!
    Meine Mutter wird mir 50.000 € aus nicht-EU-Ausland überweisen, damit ich hier in Deutschland eine Immobilie kaufe.
    Soll ich diese Überweisung bei der Bundesbank melden?
    Welche steurliche Auswirkung wird es haben? Soll ich diese Überweisung dem Finanzamt melden?
    Was soll man am besten als Verwendungszweck angeben?
    Danke im Voraus
    MfG Eugi

  55. Alonso Müller sagt:

    Hallo!

    Bekannte haben einen hohen 5stelligen Betrag auf einem Brokerkonto in den USA. Nun sind sie alt und wollen das Geld nach Bedarf (Krankheitsbedingte Kosten) auf ihr deutsches Giro-Konto überweisen. Auf dem amerikanischen Depot wurde seit 6 Jahren nichts mehr getätigt und es liegt das Geld in Dollar bei der Broker-Bank. Wäre es meldepflichtig, hier alle paar Monate einen Betrag von ca. 5 bis 10 Tausend Dollar auf das deutsche Girokonto zu überweisen? Vielen Dank für eine Antwort und größtes Lob für die tolle Web-Seite.

  56. Tobias sagt:

    Hallo

    Folgende Ausgangslage: Ich lebe in Deutschland. Aus einem langjährigen (>12 Jahre) Sparplan in Spanien den ich auf einem spanischen Konto finanziert habe. Nun werde ich in Kürze einen Verrechnungsscheck über >30.000 EURO erhalten. Da ich jetzt kurzfristig keine Reise nach Spanien geplant habe (um den Scheck auf mein spanisches Konto einzuzahlen) müsste ich den Scheck wohl in Deutschland auf mein Deutsches Konto einzahlen. Dazu meine Fragen:

    • Besteht Meldepflicht?
    • Interessiert sich das Finanzamt dafür – und wenn ja, muss ich das dem FA melden oder tut das die Hausbank direkt?

    Grundsätzlich bin ich sehr schüchtern, wenn es darum geht meine ausländischen Konten durch Überweisungen miteinander zu verbinden, weil ich fürchte dadurch für die diversen Finanzämter interessant zu werden. Ist diese Furcht berechtigt? Gibt es Wertgrenzen, ab denen man auffällig würde?

    Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße

    • Tanja sagt:

      Keine Meldepflicht bei reinem Kontoübertrag

      Wenn Sie von Ihrem Sparkonto in Spanien das Geld via Scheck auf ein deutsches Bankkonto transferieren und noch keine Anschlussverwendung feststeht, besteht keine Meldepflicht bei der Bundesbank.

      Anders sieht es aus, wenn Sie das Geld hierher holen, um beispielsweise ein Auto oder Edelmetalle (Gold, Silber) zu kaufen. Dies wäre meldepflichtig bei dieser Größenordnung.

      Finanzamt

      Als Spezial-Portal für cleveres Banking im In- und Ausland (Nicht Spezial-Portal für Steuerfragen) ist es nicht unsere Stärke auf steuerliche Dinge einzugehen. Nur so viel:

      • eine deutsche Bank hat grundsätzlich nicht die Aufgabe Informationen über Auslandsüberweisungen an das Finanzamt zu melden – so viel Bankgeheimnis haben wir (noch)!

      • wenn jemand ein Sparkonto in Spanien hat, wird sowieso über die Regelungen der EU-Zinsrichtline die deutsche Steuerbehörde über alle steuerlich relevanten Tatsachen informiert. Also wem gehört das Konto und wie viele Zinsen oder sonstige Zugewinne hat er erhalten.

        Dieser Datenaustausch zwischen den obersten Finanzbehörden der EU-Mitgliedsländer findet ein Mal jährlich statt.

      • Tobias sagt:

        Hallo Tanja,

        Vielen Dank für die rasche Antwort! Es ist im Prinzip tatsächlich ein reiner Kontenübertrag mit der kleinen Einschränkund dass die Zahlung nicht von mir und meinem Konto, sondern von dem Kreditinstitut zu Lasten meines (jetzt beendeten) Sparplanes erfolgt. Große Pläne habe ich auch erstmal nicht, somit habe ich verstanden dass keine Meldepflicht besteht.

        … und danke wg der Erinnerung an das immer noch bestehenden Bankgeheimnis 😉

        Beste Grüße

  57. Petra sagt:

    Ich habe eine Frage zu einer Zahlung die ins Drittland gesendet wird. Hier habe ich mehrere Rechnungen, die insgesamt über 12.500€ sind, aber einzeln unter der Meldeschwelle liegen. Muss ich dann alle Rechnungen einzeln melden oder kann ich die ganze Zahlung als nicht meldepflichtig ausweisen?

    Danke!

    • Redaktion sagt:

      Es werden keine Rechnungen, sondern Zahlungen bei der Bundesbank gemeldet … Zahlen Sie gesamt in einem Betrag, ist das meldepflichtig. Bezahlen Sie die Rechnungen einzeln – unterhalb von 12.500 Euro – sind die Auslandszahlungen nicht meldepflichtig.

  58. Rahmi sagt:

    Hallo ich lebe in Deutschland und habe ein Haus in der Türkei geerbt. Das Erbe stammt von meinem Vater, das ist jetzt 5 Jahre her. Ich überlege den verkauf der Immobilie. Die Immobilie hat ungf. Einen Wert von 150.000 EUR. Ich will das Geld für einen Wohnungskauf in Deutschland nützen da ich bald heiraten werde. Wie muss ich jetzt vorgehen. Anmeldung? Versteuern? Usw. Danke im voraus

  59. Batur sagt:

    Guten Tag.
    Ich habe eine Frage:
    Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnhaft (meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich bereits beim KVR abgemeldet) in Qatar und bin damit in Deutschland nicht Steuerpflichtig.

    Ich möchte mein Gehalt monatlich von meinem Arbeitgeber in Qatar direkt auf ein deutsches Bankkonto überweisen lassen.
    Da der Betrag in einem Jahr mehr als 12.500 EUR wird, muss ich sowas vorher oder überhaupt irgendwo melden obwohl mein Wohnsitz nicht EU-Ausland ist ?
    Danke.

  60. Markus sagt:

    Hallo!
    Ich möchte mein Sparkonto in der Schweiz auflösen. Die Bank zahlt das Geld nicht aus und will das Geld nur überweisen.
    Es handelt sich lediglich um ca. 3300 EUR.

    Kann ich das Geld „gefahrlos“ auf mein deutsches Girokonto überweisen lassen oder muss ich das melden? Bzw. wird ein deutscher Banker aufmerksam werden und nachfragen ?

    • Redaktion sagt:

      Eine Überweisung in dieser größeren Ordnung muss nirgends gemeldet werden.

      Falls Sie nicht möchten, dass Ihrem „Hausbanker“ die Überweisung auffällt, eröffnen Sie bei einer deutschen Internetbank ein kostenloses Tagesgeldkonto und lassen die Überweisung dort eingehen.

      Hier finden Sie eine Übersicht von Tagesgeldkonten geordnet nach Zinssatz: http://www.optimal-banking.de/info/tagesgeldkonten.php

      • Markus sagt:

        Danke für den Tipp!
        Was sit denn in dieser Hinsicht der Vorteil einer Internetbank? Die haben doch bestimmt auch einen Geldwäschebeauftragten.

        • Redaktion sagt:

          Natürlich, jede Bank hat Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Geldwäschebeauftragten.

          Der Unterschied liegt in der Neugier oder auch dem „Service-Gedanken“ einer Hausbank. Beispielsweise gibt es die Option bei Banken mit einem persönlichen Berater, dass er eine Mitteilung bekommt, wenn Geldbeträge über eine gewisse Summe auf dem Konto eingehen.

          Das hat erst mal wenig mit Geldwäsche zu tun, sondern dient der Vorbereitung eines Produktverkaufs. Bekommen Sie beispielsweise eine größere Geldsumme überwiesen, kann man Ihnen eine Geldanlage anbieten … Sie wissen, was ich meine …

          Als wir noch Kunde eine Volksbank waren, bekam der Betreuer immer eine Mitteilung, wenn Überweisungen von mehr als 10.000 Euro eingingen. Dieser Betrag kann wohl durch den Banker individuell eingestellt werden.

          Solche Dinge tun Direktbanken mit Fokus Tagesgeld nicht. Sie wollen selten Zusatzprodukte verkaufen und haben gar nicht das Personal die Konten der Kunden so zu überwachen.

          Falls Sie sowieso kein persönlichen Draht zu der Bank mit dem Haupt-Girokonto haben, können Sie sich ja den Umweg über ein deutsches Tagesgeldkonto sparen.

  61. Baddi sagt:

    Hallo,

    Ich bin zur Zeit nach China entsendet und werde bald zurückkehren. Ich habe von meinem in China bereits versteuerten Gehalt 60.000 € gespart, die ich nun nach Deutschland bringen muss. Muss ich eine Überweisung von meinem chinesichen auf mein deutsches Girokonto irgendwo anmelden? Wird meine Hausbank mir Probleme machen? Ich kann max. 30.000 USD auf einmal überweisen, also werde ich wohl 2×20.000 überweisen und mit meiner Frau die letzten 20.000 in bar mitbringen (und zum Teil einzahlen).

    Vielen Dank!!

  62. hacki sagt:

    Hallo,
    sehr interessante Informationen. Ich frage mich nur, warum es immer noch Leute gibt, die relativ kleine Geldbeträge in bar über die Grenze zu transferieren versuchen (wie z. B. der Kunstsammler Gurlitt), wenn es doch auch mit einer Überweisung geht?
    Schöne Grüße
    h.-

    • Redaktion sagt:

      … weil Bargeld – obwohl jeder Geldschein eine Nummer trägt – zu den diskretesten Möglichkeiten von Aufbewahrung und Transfer von Vermögenswerten gilt.

  63. Dachen sagt:

    Hallo,
    Ich bin ein Auslandsstudent in Deutschland. Ich habe ein Freund aus Afrika, der auch in Deutschland wohnt. Er möchte in meinem Heimatland etwas kaufen, deswegen würde er mir einpaar Geld mehr als 12500 euro geben, dadurch ich seine gewünschte Waren kaufen. Aber diese Waren werden direkt von China nach Afrika versandt. Natürlich bekommt er dies Geld von seinem Freund in Afrika. Ich möchte wissen, ob diese Auslandsüberweisung illegal oder müssen wir was Meldepflicht machen? Vielen Dank im Voraus.

    MFG
    Dachen

    • Martin sagt:

      Wenn Ihr Freund in Deutschland wohnt und Geld in dieser Höhe ins Ausland überweist, um etwas zu kaufen, was nicht in Deutschland eingeführt wird, ist die Überweisung vermutlich meldepflichtig. Es ist aber nicht leicht zu beurteilen, ohne genauer zu wissen, worum es geht. Am besten wird sein, bei der Bundesbank unter der kostenlosen Rufnummer (siehe oben im Artikel) anzurufen. Falls eine Meldepflicht besteht, kann man die Meldung dort auch erledigen. Sollte in dem konkreten Fall Ihres Freundes doch keine Meldepflicht bestehen, wird man ihm das am Telefon mitteilen.

  64. vural.demir sagt:

    İch bekomme von einem nahen Bekannten 1 Milion Euro geliehen. Darüber liegt ein Vertrag zwischen uns vor.
    Kann er mir das Geld aus der Türkei auf mein deutsches Konto überweisen?

  65. Tommy Z. sagt:

    Hallo, eine Bekannte aus den USA hat mir 10.000 Dollar Überwiesen, dies sollte nun in € auf meinem Konto erscheinen, jedoch ist die Überweisungstätigung nun schon beinahe 2 Wochen her und es ist noch nichts zu sehen, nun meinte Sie: „Die Überweisung wurde von hier aus aber getätigt, ich musste sogar 135€ Zoll bezahlen“

    Erstmal, welche Gründe kann das haben das diese Überweisung solange dauert, und wann kann ich damit rechnen?
    Außerdem dachte ich dass eine Zahlungsüberweisung erst ab 12500€ Meldepflichtig ist und verzollt werden muss,beim aktuellen Dollar Kurs wären 10.000 $ ca 7.980 € (UNGEFÄHR)
    und somit wird das doch gar nicht verzollt oder?

    Kann es sein das ich hier von vorne bis hinten verarscht werde, bzw nur hingehalten werde und somit gar keine Überweisung unterwegs ist, oder sind die genannten „Gründe“ Realistig? Würde mich wirklich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen!
    Mit freundlichen Grüßen Tommy Zierold

    • Redaktion sagt:

      Eine Bank zu Bank-Überweisung von den USA nach Deutschland dauert meist zwischen 2-5 Tagen. In ganz seltenen Fällen länger, wenn es Unstimmigkeiten bei der Zuordnung der Zahlung (Zahlendreher, falscher Name etc.) auftreten.

      Der Kapitalverkehr zwischen der EU (also auch Deutschland) und den USA ist frei.

      Sie können so viel Geld wie Sie wollen hin- und her überweisen. Dies wird nicht „verzollt“. Für statistische Zwecke möchte der Staat lediglich die Höhe und den Zweck wissen, deswegen die Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht ab 12.500 Euro.

      Außer Bankgebühren fallen keine weiteren Kosten an.

      Welche Motivation vorliegt, wenn jemand behauptet Geld verzollen zu müssen und sogar noch einen Eurobetrag dafür nennt … können wir nicht mit Sicherheit beurteilen.

  66. Frank sagt:

    Für unseren Hausbau in Dt. borgen uns Freunde aus Österreich 100.000 €. Diese Summe wollen sie wegen ihrer Konto bezogenen Überweisungsgrenze in Chargen zu je 10.000 überweisen. was müssen wir beachten?

  67. E.Erhard sagt:

    Hallo

    Bin Doppelbürger Italien / Schweiz wohne derzeit in der Schweiz. War auch mal für 9 Jahre in Deutschland arbeitstätig.
    Habe ein Konto in Italien (60000.-) aus früherer Zeit und ein Konto in Deutschland (2000.-) auch aus früherer Zeit.
    Möchte nun das Konto in Italien auflösen und das Geld nach Deutschland überweisen.

    Meine Frage: Bin ich meldepflichtig?

    Stimmt es das die Bank in Deutschland meldepflichtig ist, obwohl ich als Ausländer bei denen registriert bin und was meldet die Bank genau weiter?
    Komme ich durch die Überweisung der grossen Summe nicht unter das Geldwäschegesetz durch den Geldwäschebeauftragten?
    Vielen Dank für Antworten.

    • Redaktion sagt:

      Nein, Sie sind nicht meldepflichtig.

      Begründung:

      Meldepflichtig kann nur jemand sein, der in Deutschland ansässig ist. Da Ihr Konto als Konto für einen Kunden mit Auslandsdomizil geführt wird, bleibt nur die deutsche Bank als meldepflichtige „Person“ übrig.

      Falls Ihre Überweisung nichts mit Geldwäsche zu tun hat, brauchen Sie sich auch keine Gedanken über mögliche Konflikte zu machen. Es könnte sein, dass die deutsche Bank Sie bezüglich des Zwecks der Überweisung kontaktiert, um zu prüfen, ob eine Meldung an die Bundesbank gemacht werden muss oder nicht. Reine Kontoüberträge von Sparguthaben ohne Anschlussverwendung sind nämlich überhaupt nicht meldepflichtig.

      An Ihrer Stelle würde ich die Überweisung tätigen und abwarten was bzw. ob überhaupt etwas passiert.

  68. Julius sagt:

    Hallo,
    ich bin Holländer und wohne in Holland. Ich habe früher in Deutschland gearbeitet. Mit Erreichen von 65 Lebensjahren zahlt meine Rentenversicherung mir einen Gesamtbetrag auf mein deutsches Konto. Dieser Betrag möchte ich nach Holland überweisen. Habe ich jetzt die Meldepflicht, wenn den Betrag mehr ist als € 12500 ist?
    Danke für die Auskunft.

  69. Luigi sagt:

    Guten abend

    Wohne im Moment noch in Italien und möchte zurück nach Deutschland. Nach Bankauskunft hier in Italien muss ich mich zuerst in Deutschland anmelden, danach in Italien ADRESSÄNDERUNG machen und erst dann hier (Italien) das Konto auflösen. Wenn ich zuerst ein Konto in Deutschland eröffne, bevor ich mich in Deutschland angemeldet habe, könnte ich Schwierigkeiten mit dem Zoll und Finanzamt bekommen. Stimmt das?
    Die Italiener sagen ich bekomme dann KEINE Schwierigkeiten, da ich dann ja als Deutscher MEIN Konto auflöse!
    Was geschieht in Deutschland, wenn ich das Konto erst transferiere nach der Anmeldung in Deutschland. Wie bekomme ich das geregelt beim Finanzamt Deutschland das alles Rechtens ist?

    vielen Dank

    • Redaktion sagt:

      Es wird Sie einfacher sein, wenn Sie zuerst Ihren Wohnsitz ummelden und dann das Bankkonto in Deutschland eröffnen. So sparen Sie sich die Adressänderung bei der neuen Bank. Und viele deutsche Banken sind zurückhaltend, was die Kontoeröffnung mit Auslandswohnsitz betrifft. Ach ja, und sie ersparen sich und der Bank den steuerlichen Status kurz nach Beginn der Geschäftsbeziehung zu ändern (Bankkonten von ausländischen Kontoinhaber unterliegen in Deutschland nicht der Abgeltungssteuer).

      Für Zoll und Finanzamt dürfte die Reinfolge keine Rolle spielen.

  70. S. Ewe sagt:

    Guten Tag, ich habe ein Kleingewerbe in Deutschland laufen und von einer Kundin aus der Schweiz 2500€ für die Bezahlung ihrer Rechnung erhalten. Auf meinem Kontoauszug steht der Hinweis zur Meldepflicht. Wenn ich die Vortexte richtig verstehe, liege ich unter der Grenze zur Meldepflicht. Richtig?

  71. ottomane sagt:

    Hallo,

    folgende Situation, die etwas länger her ist, mich aber beschäftigt.

    Ich (Deutscher) habe von April 2011-April 2012 in China gelebt, in Deutschland hatte ich während dieser Zeit keinen Wohnsitz (abgemeldet). Einen Teil des Gehalts habe ich in lokaler Währung bekommen für den Lebensunterhalt, ca. 5000 Euro habe ich monatlich über den Arbeitgeber aus HK ausgezahlt bekommen. Dieses Geld wurde auf mein Online-Konto in Deutschland überwiesen. Hätte ich hier irgendetwas anmelden müssen? War alles Rechtens?

    Besten Dank und Gruss
    Ottomane

  72. Margarete N. sagt:

    kurze Fragen:
    ich möchte einen Oldtimer verkaufen, Wert z. B. 60-70.000 Euro.
    Käufer ist weltweit. Wenn der Käufer das Fahrzeug abholt, und bringt mir jeweils 10.000-Euro-Schecks mit, kann ich die sofort alle bei der Bank prüfen lassen und einzahlen, ohne dass ich in die Meldepflicht bei Stückelung komme ?
    Wie sollte ich mich am besten bei einem Nicht-Europäer bezahlen lassen und wie bei einem EU Migleid? Welche Wertaufteilung, damit ich mich nicht OWI-strafbar mache?
    Danke im voraus, toller Dienst ! … 🙂 Maggi

    • Redaktion sagt:

      Eine gute und eine eventuell schlechte Nachricht:

      • eine Meldung über die Zahlung ist bei der Bundesbank nicht nötig (gute Nachricht),
      • da es sich um ein Außenhandelsgeschäft handelt bei dem eine Ausfuhrzollanmeldung vorgeschrieben ist.

      Die statistische Meldung über die Zahlung ist bereits in der Zollanmeldung enthalten.

      Zuständig für die Annahme der Zollanmeldung ist das Zollamt, in dessen Amtsbezirk das Verkaufsgeschäft stattfindet bzw. das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs steht. Das ist meist das Zollamt in dessen Nähe Sie Ihr Geschäft- bzw. Wohnsitz haben.

      Am sichersten ist für Sie natürlich die Bezahlung per Banküberweisung vorab. Aber welcher Käufer macht das schon? So wie ich gehört habe, spielen Barzahlungen im Automobilhandel – auch bei Oldtimern – immer noch eine große Rolle. Lassen Sie sich nie unter Zeitdruck setzen, gehen Sie mit dem Bargeld gemeinsam zur Bank und händigen Sie erst die Papiere zum Fahrzeug bzw. den Fahrzeugschlüssel aus, wenn das Bargeld bei der Bank eingezahlt ist.

      Das hat den Vorteil, dass die Bank das Bargeld auf Echtheit prüft. Stimmen Sie Terminvereinbarung möglichst zu den Banköffnungszeiten und in der Nähe oder direkt vor der Bank ab.

      Euro-Schecks sind praktische Reisezahlungsmittel und sind vor allem für den Inhaber der Schecks sehr sicher. Fragen Sie vorher, ob Ihre Bank diese Schecks annimmt. Das nun nicht mehr so viele Banken in Deutschland.

      Bitte nicht mit auf Euro lautende Verrechnungsschecks verwechseln. Eine Gutschrift aus dem Ausland dauert manchmal mehrere Wochen und kann durch den Ausstellung sogar noch zurückgezogen werden.

      Wir wünschen gutes Gelingen!

  73. Dean sagt:

    Hallo

    Wie viel Geld kann ich abheben von meinem Konto am Schalter ohne Meldepflicht. Bin kein Deutscher habe aber Konto in Deutschland

    Danke
    Dean

    • Redaktion sagt:

      So viel Sie wollen. Dafür gibt es keine Meldepflicht.

      • Dean sagt:

        Gibt es dann auch keine Meldepflicht wenn ich z.b. 1 kg Gold Stange kaufe.

        Danke
        Dean

        • Redaktion sagt:

          Nein, warum auch? Möglicherweise ist Deutschland liberaler als in so manchen Internetforen angenommen wird 😉

          Allerdings sind Edelmetallhändler und Banken verpflichtet die Personalien festzustellen und aufzubewahren, wenn jemand Gold und andere Edelmetalle über 15.000 Euro kauft. Die Feststellung erfolgt meist über eine Kopie des Ausweises.

          Die Information über den Kauf wird jedoch nicht weitergeleitet (nur beim Verdacht auf Geldwäsche). Nach unserem Kenntnisstand beträgt die Aufwahrungsfrist der Ausweiskopie 10 Jahre und wird anschließend vernichtet.

  74. Gerd Meyers sagt:

    Hallo,
    habe vor 5 Jahren in Österreich eine Lebensversicherung abgeschlossen. Einmalprämie 100.000,– Euro, die jetzt mit Zinsen und Gewinnbeteiligung fällig wird.
    Unterliegt selbige der Meldepflicht bei Rücküberweisung nach Deutschland auf mein Girokonto.
    Im voraus vielen Dank für eine sachgerechte Auskunft.

    Gruß Gerd

    • Martin sagt:

      Hallo und ja, in diesem Fall besteht eine Meldepflicht bei der Bundesbank, nachdem die Zahlung erfolgt ist. Bei der Meldung geben Sie an, dass es sich um eine eingehende Zahlung mit dem Zweck der Ausschüttung einer Lebensversicherung handelt. Dazu kommt noch der Betrag, das Datum der Zahlung und das Land Österreich. Die Meldung kann zum Beispiel telefonisch erfolgen und ist kostenlos.

  75. Melanie sagt:

    Hallo,

    ich verstehe die Zusammenhänge dieser Meldepflicht noch nicht wirklich und bin fürchterlich verunsichert. Daher hoffe ich, dass Sie mir bitte helfen können.
    Ich bin Rentner und habe mit einer ausländischen Person einen rein privaten Darlehensvertag geschlossen. Die Darlehenssumme liegt bei 25.000 € und wurde mir aus dem Ausland auf mein deutsches Konto überwiesen. Ist das meldepflichtig?

    Vielen Dank und beste Grüße

    • Martin sagt:

      Hallo, bei Darlehen kommt es neben der Grenze von 12.500 € auch auf die anfangs vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist des Darlehens an. Es besteht keine Meldepflicht, wenn Laufzeit oder Kündigungsfrist 12 Monate oder kürzer betragen. Bei einer längeren Laufzeit wäre die Zahlung zu melden. Dies kann telefonisch kostenlos unter der oben genannten Nummer bei der Bundesbank gemacht werden.

  76. Wagner sagt:

    Guten Tag, ich habe folgende Fragen:
    1. Meine Tochter wohnt in der Schweiz und möchte gern ca. 12000 € auf ihr deutsches Konto überweisen. Ihr Freund (aus der Tcheschei)wohnt mit ihr in der Schweiz und möchte ebenfalls ca. 12000 € auf ihr deutsches Konto überweisen. Somit wären es 24000 € auf dem Konto, gilt die Meldepflicht für das Konto oder die überweisenden Personen?
    2. Welche Fristen gelten für die Überweisungen, können sie die Überweisungen jeder Zeit problemlos wiederholen, so daß in einem halben Jahr zirka 50.000 € auf dem Konto sind, um sich hier eine Anschaffung zu finanzieren?
    Vielen Dank im Voraus.

  77. hacki sagt:

    Guten Tag,
    Sie beschreiben die Empfehlung ein Konto möglichst bei einer Direktbank in Deutschland einzurichten, auf das man einen reinen Kontoübertrag vornehmen könnte, und das „geheim“ bliebe, sofern keine Zins- oder sonstigen Erträge anfallen. Meines Wissens können die Finanzämter aber alle vom Steuerpflichtigen unterhaltenen Bankverbindungen abfragen und erfassen. Wie ist Ihre Einschätzung?
    Gruß
    h.-

  78. Orcun Simsek sagt:

    Hallo,

    Mein Bekannter wird ein Kredit in HÖHE von 6000 Euro in der Türkei abheben und mir das Geld nach Deutschland senden. Muss ich das melden oder steuer zahlen. Ich muss das Geld für Bundeswehr zahlen von meinem Onkel.

    Wie soll ich da handeln?

  79. Rainer sagt:

    Habe per Vertrag Land in Brasilien gekauft und muss einen Betrag über 12.500.- € nach Brasilien überweisen, was muss ich beachten oder ausfüllen ?

    • Redaktion sagt:

      Wenn Sie das Land als Privatperson gekauft haben, genügt eine telefonische Meldung an die Bundesbank (siehe oben).

      Das trifft auch auf Immobilien zu.

  80. Rainer sagt:

    Wie verhält es sich wenn ich nur Firmenanteile in Brasilien kaufe und den Kaufpreis z.B. 50.000.- € überweisen muss ?

    • Redaktion sagt:

      Auslandsbeteiligungen als Privatperson in dieser Größenordnung können telefonisch gemeldet werden (siehe oben), wenn die Firmenbeteiligung unter 10 % liegt.

      Hält man mehr als 10 % der Firmenanteile ist eine Anmeldung im AMS-Portal (Allgemeine Meldestatistik) der Bundesbank erforderlich.

      Zuerst macht man dort eine „Erstanmeldung“, erhält Benutzername und Passwort. Weitere Firmenbeteiligungen können später leicht und selbstständig gemeldet werden.

      Als Privatperson verwendet man grundsätzlich die „Meldenummer 00999995“ (ehemals „Firmennummer“).

  81. Mohamed sagt:

    Hallo
    Habe eine Frage
    Möchte Geld von mein Onkel aus dem Ausland ausleihen
    Möchte mir in Deutschland eine Immobilie kaufen (genauer Betrag steht nicht fest ) muss ich das melden
    Und was kommt auf mich zu

  82. Dieter sagt:

    Wie sieht es im Flugzeug aus?
    Wieviel Geld kann ich bar ohne Anmeldung und problemlos in die Türkei mitnehmen?
    10.000€ oder 12.500€

    • Redaktion sagt:

      Beträge unter 10.000 Euro sind anmeldefrei.

      Allerdings sind die Kontrollbehörden auch nicht auf den Kopf gefallen … es gibt die rechtliche Möglichkeit „Kontrollmitteilungen“ an weitere Behörden zu senden, wenn der Verdacht besteht, dass das Geld aus nicht legalen Quellen stammt. Schließlich ist die Anmeldegrenze mit 10.000 Euro bekannt und es gibt genügend Leute, die mit einem Betrag knapp unter der Meldegrenze die Anmeldung umgehen wollen. Passt jedoch alles ins „Bild“ entfällt die Notwendigkeit der Kontrollmitteilung und falls doch eine gemacht wird, ist das egal, wenn das Geld aus legalen Quellen stammt.

      Gleichwohl: Der Kapitalverkehr in der EU und mit anderen Staaten ist in unbegrenzter Höhe frei … und eine Anmeldung beim Grenzübertritt (in Ihrem Fall: Ausreise beim Flughafen) ist nicht sonderlich kompliziert.

  83. Mohamed sagt:

    Hallo
    Habe eine Frage
    Möchte Geld von mein Onkel aus dem Ausland ausleihen
    Möchte mir in Deutschland eine Immobilie kaufen (genauer Betrag steht nicht fest ) muss ich das melden
    Und was kommt auf mich zu

  84. Trazo sagt:

    Ich, deutscher Staatsbürger und ständiger Wohnsitz in Deutschland, bekomme bald auf mein Girokonto in Deutschland Geld in 3 Überweisungen (alle unter EUR10,000) von meinen Eltern aus Bulgarien.

    Die Überweisungen dienen keinem besonderen Zweck, vielmehr wollen meine Eltern deren Geld in Sicherheit bringen, da das bulgarische Bankensystem nicht solide ist.

    Ist das meldepflichtig bzw. muss ich irgendwas beachten / machen / befürchten?

    • Redaktion sagt:

      Teil 1 der Frage wurde bereits im Artikel beantwortet. Mit einer Bundesbankmeldung hat das nichts zu tun.

      Es taucht jedoch eine Problematik aus einem anderen Rechtsgebiet auf: Die Kontenwahrheit aus § 154 Abgabenordnung (AO). Wer einem anderen sein Konto zur Aufbewahrung von Vermögenswerten zur Verfügung stellt, verstößt regelmäßig gegen die Kontenwahrheit. Das untersagen auch die Bankbedingungen. In der Praxis wird das vermutlich kaum auffallen und wo kein Kläger ist, ist auch kein (Staats)anwalt …

      Dennoch, überlegen Sie mal, was mit Geld und Konto passiert, wenn Ihnen bzw. Ihren Eltern etwas passiert …

      Lösungsideen:

      • Eröffnung eines Bankkonto in Deutschland auf den Namen Ihrer Eltern (möglicherweise finden Sie auch Banken, die eine Kontoeröffnung auf Ihren Namen zustimmen und Ihre Eltern werden als „wirtschaftliche Berechtigte“ des Kontos eingetragen. Das geht Richtung Treuhandkonto.
        Oder:
      • Sie schließen mit Ihren Eltern einen privaten Darlehensvertrag mit Sonderkündigungsrecht ab (so, dass Sie das Geld jederzeit wieder zurückgeben können), dann dürfte es kein Problem sein, dass Sie das Geld auf Ihrem Konto haben und sollte Ihnen etwas passieren, ist genau belegt, dass die Darlehenssumme (dieses Kontoguthaben) an Ihre Eltern zurückgeben werden muss und nicht in die Erbmasse geht) … nur für den Fall der Fälle, der unwahrscheinlich ist, aber immer mal wieder passiert und dann große Probleme verursacht. Einverstanden?
  85. Peter sagt:

    Hallo,

    Ich habe lange in England gelebt und dort ein Haus gekauft. Seit drei Jahren lebe ich wieder in Deutschland. Meine Wohnung in London habe ich gerade verkauft und möchte mit dem Erlös nun in Deutschland eine Wohnung kaufen.
    Den Betrag von 100.000 Euro möchte ich von meinem Konto in England auf mein deutsches Konto überweisen.

    Hierzu habe ich mehrere Fragen:
    -Besteht für mich eine Meldepflicht?
    -Wie muss ich den Erlös versteuern? Bzw. wie wirkt sich der Geldtransfer auf die deutsche Steuer aus?

    Vielen Dank für hilfreiche Info.

  86. Clemens sagt:

    Wenn ich im Ausland Aktien verkaufe, den Gewinn ordentlich in Deutschland versteuert habe und ein Jahr später das Geld vom Ausland nach Deutschland überweise, ist das dann noch immer meldepflichtig, oder gilt das dann als Erspartes?

    • Tanja sagt:

      Das Geld hat demnach etwa ein Jahr auf einem Giro- oder Spar- bzw. Verrechnungskonto gelegen? Dann würden wir persönlich davon ausgehen, dass es sich um einen nicht-meldepflichtigen Kontenübertrag handelt.

      Um ganz sicher zu gehen, kann man bei der Bundesbank-Hotline (gebührenfreie Telefonnummer befindet sich im ersten Absatz vom Artikel) anrufen. Wir können das leider gerade nicht übernehmen, weil es Sonntag früh ist. Ab Montag um 9 ist die Hotline wieder besetzt. Einverstanden?

  87. Clemens sagt:

    Vielen herzlichen Dank, ich werde dort anrufen. 0800 1234-100

  88. Erich sagt:

    Als Deutscher mit versteuertem Konto in der Schweiz möchte ich meinen dortigen Kontostand um EUR 100.000,- aufstocken. Die Überweisung von meinem deutschen Konto ist, wenn ich richtig verstanden habe, nicht meldepflichtig. Wenn ich meine dortige Bank nun anweise, den Betrag in Aktien und/oder Gold anzulegen, wäre dies dann bei jedem (erstmaligen?) Kauf von mehr als EUR 12.500,- meldepflichtig? Oder wäre es sinnvoller sofort und pauschal den Gesamtbetrag für die Anlage in Gold/Aktien zu melden? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

    • Redaktion sagt:

      Wenn heute bereits die Absicht besteht, dass von dem Kapital Aktien oder Gold gekauft werden soll, ist das meldepflichtig. Falls Sie das nicht regelmäßig oder gewerblich machen, genügt eine telefonische Meldung bei der Bundesbank (Telefonnummer: siehe oben).

  89. Murat sagt:

    Guten Tag,

    bei mir liegt folgender Fall vor:

    Meine Eltern (in D lebend) wollen von einem türkischen Konto 30.000€auf ihr deutsches Konto überweisen. Wissen aber noch nicht was sie mit dem Geld erstmal anstellen wollen. Sind aber auf der suche nach einem Immobilie.

    So wie ich es verstanden habe müssen sie es melden sobald sie mit diesem Geld eine Immobilie kaufen.

    a) Gibt es eine Frist nach der sie nicht mehr meldepflichtig sind? Wenn z.B. erst nach 3 -6 Monaten eine Immobilie gefunden wurde.

    b) Was wenn sie es unter den Kindern (3 Kinder) aufteilen würden?
    Wie schaut es dann dort aus?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft.

  90. István sagt:

    Hallo,

    wir sind deutsche Staatsbürger mit Konto in D. Meine Frau hat aus Elternhinterlassenschaft in Rumänien 22.050,- Euro geerbt (Elternhausverkauf) und ihr Anteil wurde in diesen Tagen auf unseres Sparkassenkonto überwiesen. Die Überweisung ist einmalig. Auf dem Konto-Auszug der Sparkasse steht: AWV Meldepflicht.

    Müssen wir uns bei der BuBa oder anderswo melden?

    Vielen Dank fürdie Auskunft.

  91. Kevin sagt:

    Hallo Gregor,

    ich habe auch einige Fragen. Ein Freund von mir, besitzt ein Konto in der Schweiz.
    Er möchte den gesamten Betrag des Kontos auf vier Konten in Deutschland aufteilen. Bei sen vier Konten handelt es sich um drei Konten von Freunden, sowie sein eigenes Konto.
    Nun haben wir bedenken, das auch hier die Steuer zuschlägt, was sehr ärgerlich wäre.
    Da es sich zum einen um ein schweizerisches Konto handelt, und, um eine schnekung. In Deutschland gibt es ja auch die schenkungs-, Erbschaftssteuer.
    Wie können wir uns hier am besten verhalten. Mehrere Überweisungen unterhalb der 12500 €?
    Über einehilfreiche Nachricht, würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank

  92. Maria sagt:

    Hallo Gregor,
    Ich möchte 20,000€ per online banking zu meiner Schwester in den USA überweisen. Wieviel Steuer muss ich hier zahlen? Wieviel Steuer muss meine Schwester auch zahlen?
    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  93. Carl sagt:

    Hallo,
    ich erhalte ca. 1000 € jährlich aus der Schweiz. Besteht die Meldepflicht ab 12.500 Euro auf das Jahr gesehen oder generell?
    Danke für Ihre Antwort!

  94. Marcus sagt:

    Hallo zusammen,
    ich lebe in der Schweiz, bin also Steuerausländer.
    Nun habe ich ein Sparkonto/Sparvertrag in Deutschland,
    auf das ich Zinsen und einen Vertragsbonus erhalte.
    Bei der Bank gab ich an, Steuerausländer zu sein. Nun nach einigen Jahren fragt die Bank nach einer Steueridentifikationsnummer, die ich habe, da ich in Deutschland ein vermietetes Haus habe.
    Wie verhalten ich mich richtig bezüglich der Anfrage durch die Bank?

  95. Stefan Baumfeld sagt:

    Ich lebe seit fast 20 Jahren in Hong Kong und bin dort gemeldet. In Kürze plane ich eine GmbH in Deutschland zu eröffnen, dazu habe ich 3 Fragen:

    1) Muss ich damit rechnen in Zukunft Nachweise bringen zu müssen woher das Geld stammt oder bin ich als Nicht-EU Bürger keiner Pflicht unterworfen?

    2) Der Betrag soll neben der GmbH Mindest Einlage auch ein Kredit von mir persönlich an die GmbH sein, dieser soll in Zukunft auch Wieder an mich zurück gezahlt werden. Bin ich oder die GmbH ab Meldepflichen gebunden und reicht es keinen Verwendungszweck anzugeben? Was ist noch zu beachten?

    3) Was verändert sich an der Situation bzw was muss ich beachten wenn ich plane in Zulunft nach Deutschland zurückzuwandern?

  96. Ulla sagt:

    Guten Abend,
    bei vielen Urlauben in den letzen 30 Jahren nach Australien habe mein restliches Urlaubsgeld auf ein Sparbuch in Australien angelegt. Im Laufe der Jahre sind mehr als 12000 € zusammengekommen. Nun möchte ich dieses Geld zurück nach Deutschland transferieren. Ist das meldepflichtig? Muss das versteuert werden?
    Vielen Dank im voraus.

    • Redaktion sagt:
      • Kontoübertrag von Sparguthaben von Konto zu Konto ist nicht meldepflichtig

        Die Überweisung von Ihrem Sparbuch in Australien auf Ihr deutsches Bankkonto ist nicht bei der Bundesbank meldepflichtig.

      • Wurden die Zinsen auf dem Auslandskonto bei den jährlichen Einkommenssteuererklärungen angegeben?

        Können Sie diese Frage bejahen, dann ist nichts weiter zu veranlassen. Sie können bedenkenlos die Überweisung starten …

      • Ulla sagt:

        Danke für die Auskunft.
        In der Einkommensteuererklärung angeben, warum ?
        Wenn der Kapitalertrag im Rahmen des Steuerfreibetrags
        ( ~ € 800,- ) liegt ist das doch nicht notwedig, oder
        doch ?

        • Redaktion sagt:

          Leider doch. In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte angegeben. Anschließend werden alle steuermindernden Dinge (wie Freibeträge) berücksichtigt.

          Dass was man als „Freistellungsauftrag“ bei deutschen Banken kennt (801 Euro derzeit pro Person), ist lediglich eine Vereinfachung. Über die jährliche Bescheinigung werden die Zinseinnahmen dem Finanzamt gemeldet und gleichzeitig dokumentiert, dass der Freibetrag genutzt wurde. So einen Freistellungsauftrag gibt es nicht bei ausländischen Banken.

  97. Sabine sagt:

    Hallo,

    es heißt ja „nur Transaktionen meldepflichtig, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen). “

    d.h. wenn ein Deutscher Inländer mit spanischen Wurzeln ein Erbe in Spanien erhält, versteuert und auf einem spanischen Konto ausbezahlt bekommen hat, das Geld bspw. an einen dt. Freund nach Deutschland überweist, weil er diesem Freund Geld schuldet. Muss einer von beiden das dann melden? sind ja beide „Inländer“ und das Geld schon in Spanien versteuert?
    Danke im voraus!

    • Redaktion sagt:

      Hallo Sabine,

      ob man „Inländer“ oder Ausländer ist, kann man nicht allein von der Staatsangehörigkeit ableiten, sondern vielmehr vom Wohnistz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort einer Privatperson (Residenzprinzip oder länger als 1 Jahr im Inland arbeitend).

      Für den angefragten Fall besteht im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Meldepflicht, da Inländer Zahlungen, die sie aus dem Ausland entgegen nehmen oder an Ausländer leisten, melden müssen.

      Die Meldepflicht an die Bundesbank kann per Email: szawstat-privat[@]bundesbank.de oder per Telefon über die Hotline: +49 6131 3774790 erfolgen.

  98. goodmorning sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich überweisungen aus der Schweiz.
    Ich studiere zur Zeit und bekomme eine gewisse monatliche Unterstützung. Muss man das Geld monatlich anmelden, wenn es von einem Schweizer Konto auf ein deutsches Konto überwiesen wird.

    Wenn nicht wie hoch ist der Freibetrag?

    Muss man solch eine unterstützung versteuern?

    Vielen Dank im Vorraus!

  99. Arnold sagt:

    Wir haben auf den Philippinen ein Grundstück verkauft und nun ist die Frage was man beachten muss, um die ca. 27000 EUR auf mein deutsches Konto zu überweisen. Bringt es irgendwelche Vor-/Nachteile wenn man sich das Geld in USD oder in EUR überweisen lässt? Das Geld würde ich mir mit meiner Schwester teilen, bringt es Vor-/Nachteile es von vornerein in 2 Überweisungen zu teilen? Vielen Dank!

  100. januzi nakibe sagt:

    mit bankbeleg darf ich 17.000 eu von schweiz ausfüren bitte um antwort
    danke

  101. Norbert sagt:

    Hallo,

    zunächst einmal vielen,vielen Dank für die Arbeit, die Sie hier leisten. Es ist für mich eine große Freude, zu erleben, wie Sie sich hier engagieren, um Menschen hilfreich zur Seite zu stehen! 🙂

    Auch ich habe zwei Fragen und bedanke mich schon jetzt herzlich für Ihre Antwort:

    Ich bin Deutsche und lebe und arbeite auch in Deutschland. Nun habe ich im Sommer 2014 in Spanien eine Immobilie geerbt und diese auch sehr schnell verkaufen können. Zum Zwecke der Abwicklung der ganzen Geschichte habe ich in Spanien ein Konto eröffnet, auf welches der Verkaufsbetrag auch überwiesen werden soll (im März), da ich in Spanien noch einiges zu bezahlen habe. Den Restbetrag (deutlich mehr als 12.500,00 € möchte ich dann auf mein Konto hier in Deutschland überweisen und dann das spanische Konto schließen. Das Geld hier in Deutschland soll dann eine Unterstützung in meiner Lebensführung sein.

    Was muss ich melden und was beachten?

    Freundliche Grüße
    Norbert

    • Susan sagt:

      Hallo Norbert,

      da das Geld aus dem Verkauf einer Immobilie stammt, gilt auch hier die Meldepflicht der Außenwirtschaftsverordnung. Wäre es ein reiner Kontoübertrag von Spanien nach Deutschland, bestünde keine Meldepflicht.

      Für Privatpersonen ist der Aufwand der Meldpflicht relativ gering und kann sogar telefonisch unter der Nummer +49 6131 3774790 bei der Bundesbank erfolgen.

  102. Roland Graf sagt:

    Hallo,

    mein bester Freund verheiratet wohnt in Deutscland. Deutsche Statsbürgerschaft. Hat aber kein Bankkonto hier.

    Nun meine Frage.

    Er hat in Montenegro Haus und Grundstücke (1,8Mil.euro) an eine große Invest.-Firma verkauft. Diesen Betrag hat die Firma auch auf ein Konto bei der Wirtschaftsbank in Podgorica einbezahlt. Mein Freund hat nun am 19.12.2014. eine Überweisung (ganze Summe) auf mein Bankkonto hier in Deutschland getätigt. es wurden auch alle (viele) Gebühren bezahlt. Laut Wirtschaftsbank in Podgorica sollte die Überweisung nach circa 6-9 Arbeitstagen auf meinem Konto in Deutschland eingehen. Leider ist bis heute auf meinem Konto kein Eingang verbucht. Diese Wirtschaftsbank kann ich leider nicht kontaktieren (z.B. keine e-mail Adresse vorhandenusw.) Einmal Hinfliegen und nachfragen geht auch nicht, da kein Geld vorhanden ist, es liegt ja alles auf der Wirtschaftsbank in Podorica! Rechtsanwalt geht ja auch nicht.

    Was kann ich bloss machen? Was Denken Sie?

    Vielen Dank im Vorraus!

    • Redaktion sagt:

      Das ist eine aufregende Geschichte, die Sie da erzählen … das Sinnvollste, was man jetzt machen kann ist einen Nachforschungsauftrag!

      Der Nachforschungsauftrag stellt natürlich der Kontoinhaber bzw. der Verfügungsberechtigte, der die Überweisung bei der Wirtschafsbank in Podgorica veranlasst hat. Fehlerhafte Überweisungen kommen bei den lange IBANs gelegentlich vor. Aber wenn jemand Fremdes 1,8 Millionen Euro plötzlich mehr auf dem Konto hat, sollte das doch auffallen, oder?

      Für den Nachforschungsauftrag fallen sicher wieder Gebühren an. Sollte dabei herauskommen, dass die Bank einen Fehler gemacht hat, bekommen Sie die bestimmt erstattet. Und lassen Sie das bitte freundlich aber mit Nachdruck machen (bei der Bank in Podgorica). Es handelt sich ja um eine Summe bei der einige Menschen „schwach“ werden können … der Weg des Geldes lässt sich nur über diesen Nachforschungsauftrag klären. Viel Glück!

  103. Stefan Regulla sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach meiner Scheidung wird mir der Anteil an unserem Haus von D in die Schweiz überwiesen (ca. 150.000 Euro). Ich bin Deutscher und arbeite und lebe seit 2 Jahren in der Schweiz. Ist der Transfer meldeflichtig?

    Vielen Dank
    SR

  104. Herzogenrath sagt:

    Hallo,

    ich habe bei einreise die anmeldung von bargeld (15.000 €) vergessen?
    Was kann ich hier tun?
    bußgeld?

    Kann ich beim zoll nach melden?

    Danke…

    • Redaktion sagt:

      Wie lange ist das bereits her?

      • Herzogenrath sagt:

        Seit Montagabend…

        • Redaktion sagt:

          Wenn Sie Geld ab 10.000 Euro nicht anmelden und es bei einer Kontrolle entdeckt wird, kommt es im Regelfall zu empfindlichen Geldbußen. Man darf davon ausgehen, dass circa die Hälfte des Betrages sofort einbehalten wird, so das Zoll-Infocenter auf telefonische Anfrage heute.

          Ein Nachmelden beim Zoll, so das Zoll-Infocenter weiter, macht kaum Sinn. Bitte denken Sie einfach bei der nächsten Einreise daran die Anmeldung zu machen.

          Der Zollverwaltung obliegt die Überwachung des Bargeldverkehrs, damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpft werden kann. Von der Anmeldung beim Zoll geht eine statistische Meldung an das Statistische Bundesamt, die die Außenhandelsstatistik erstellt.

          Da diese Meldung über den Zoll nicht erfolgt ist, kann man den Weg über die Bundesbank gehen – hier werden üblicherweise die Banküberweisungen gemeldet, da diese nicht vom Zoll erfasst werden. Dafür ist es noch nicht zu spät. Dies kann sogar noch im Folgemonat auf die Geldtransaktion geschehen.

          Diese Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Kontaktdaten finden Sie oben im Artikel.

  105. Dan sagt:

    Mein Onkel will eine Wohnung in Berlin als Kapitalanlage kaufen. Er ist Israeli und wohnt in Israel.
    Ich wohne in Berlin und bin sein Vertreter.
    Die Wohnung muss noch gebaut werden und die Zahlung dafür ist in vielen Raten Fällig im Bezug zum Baufortschritt. Er muss insgesamt 13 Raten Zahlen. So viele internationale Überweisungen sind natürlich sehr teuer.
    Er will mir den ganzen Betrag auf einmal schicken (135.000 Euro) und dann kann ich die Raten kostenlos inlandsüberweisen.
    Wird diesen Betrag den ich bekomme versteuert?
    Muss ich diese Überweisung bei der Bundesbank melden?
    Danke!

    • Redaktion sagt:

      Deutschland kennt keine Steuer auf Banküberweisungen. Zum Glück 😉

      Da Sie der Geldempfänger sind (auch wenn Sie in seinem Namen handeln), sind Sie nach unserer Auffassung derjenige, den die Meldepflicht trifft. Um ganz sicher zu gehen, empfehlt es sich kurz bei der Bundesbank anzurufen (Telefonnummer finden Sie oben im Artikel … wir können es leider jetzt nicht für Sie machen, da die Bundesbank erst Montag ab 9 Uhr wieder erreichbar ist).

      Wenn es sich um ein einmaliges Kaufgeschäft handelt, können Sie die Meldung auch telefonisch machen. Also im besten Fall nur ein Anruf und alles ist erledigt.

  106. Marie sagt:

    Ich bekomme von meinem im Ausland lebenden EX einen noch Zugewinnausgleich von einer Summe über 12.500 €. Er hat ein Konto in D (was ja aber irrelevant ist). Ich wohne in D. Muss ich den Betrag melden? Muss ich den Betrag erst dann melden, wenn ich das Geld in D in einen Hausbau investiere? Wer muss ggf. den Betrag melden, wenn er über meine Anwältin an mich weitergeleitet wird?

    • Susan sagt:

      Hallo Marie,

      es spielt keine Rolle, ob Sie die Zahlung selbst erhalten oder über Ihre Anwältin – auch in diesem Fall gilt die Meldepflicht bei der Bundesbank, da die Zahlung aus dem Ausland entgegen genommen wird. Sie können sich auch direkt bei der Bundesbank erkundigen bzw. die Zahlung über die Hotline: +49 6131 3774790 melden.

      Viele Grüße,
      Susan

  107. frischeis sagt:

    Hallo,
    ich bin deutscher staatsbürger und bin seit ca. 11 Jahren in österreich berufsttätig und auch hauptwohnsitzlich dort gemeldet.
    Nun ergibt sich für mich ein beruflicher wechsel und es geht nach deutschland (hauptwohnsitz dann in deutschland) zurück.
    Das geld was ich mir angespart habe möchte ich natürlich mitnehmen auf ein neu eröffnetes konto in deutschland.

    Nun die frage:

    Muss ich bei einer sepa überweisung von meinen jetztigen österreicheischen konto auf mein neues deutsches konto irgend etwas melden oder beachten? Gibt es betragsgrenzen bei der überweisung?

    Beste grüße,
    frischeis

  108. Redaktion sagt:
    Diese Seite hat mittlerweile 225 Kommentare. Das sind gut 100 Fragen und rund 100 Antworten. Es ist beinahe alles zu dem Thema Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen gefragt und geantwortet worden.

    Wie weiter oben bereits angekündigt, beantworten wir der Übersichtlichkeit wegen keine doppelten Fragen mehr. Bitte nutzen Sie stattdessen die Suchfunktion mit der Tastenkombination [Strg]+[F] und geben Sie Ihr Stichwort ein.

    Ebenso können wir keine Fragen zu steuerlichen oder rechtlichen Themen beantworten, da wir keine Steuerberater oder Rechtsanwälte sind.

    Im Interesse unser Stammleser konzentrieren wir uns auf die Erstellung neuer Artikel zu den Hauptthemen dieses Spezial-Portals.

    Fragen werden weiterhin freigeschaltet und wir begrüßen es, wenn sich hier Leser untereinander helfen …

  109. Herr Ambrozik sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe da mal eine Frage zu einer Übertragung aus dem Ausland. Ich stehe in Kontakt mit einen Darlehensgeber aus dem Ausland, und soll jetzt für die Darlehenssumme von 45.000€ eine Betrag von 505 € an die auszahlende Bank zahlen. Es handelt sich angeblich um eine NON-Geldwäsche- Gebühr, jetzt meine Frage ist das normal und richtig?
    Wie mir bekannt fallen doch innerhalb der EU erst Gebühren an über 50.000 €, oder nicht?
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ambrozik

  110. Lali sagt:

    Hallo,
    Ich bin deutscher Staatsbürger lebe aber seit 15 Jahren in Brasilien. Ich bin auch in Brasilien gemeldet und bezahle auch in Brasilien meine steuern. Ich möchte jetzt gerne ein Konto in Deutschland eröffnen, wo ich das in Brasilien verdiente und auch versteuerte Geld einzahlen möchte. Muss ich das Geld in Deutschland nochmal versteuern? Mein Wohnsitz bleibt weiterhin Brasillien.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lali

  111. Ozan sagt:

    Hallo,

    Ich habe ein Konto bei der Deutschen Bank und habe im letzten Monat zwei mal 5000euro in Bar eingezahlt und einmal von meinem Auslandskonto 5000euro auf das Deutsche Konto uberwiesen. Die 15.000 euro wurden in Aktien angelegt. Diesen Monat verkaufe ich mein Auto im Ausland und plane wieder das Geld aus dem Ausland auf mein Deutsches Konto zu Uberweisen. Diesesmal handelt es sich um 28.000euro. Geplant ist auch dieses Geld in Aktien anzulegen.

    Meine Fragen:
    1. Muss ich bei der Uberweisung was beachten bzw. das Geld in mehreren Vorgangen uberweisen?

    2. Ich bin noch Student. Auf einmal soviel Geld einzuzahlen, konnte das Probleme bereiten?

    Sonstige Information:
    Wohnhaft in Deutschland Student im Ausland. Beide Konten sind auf meinen Namen.

  112. snoop15 sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Konto in Afrika mit Millionen. Kann ich es unbedenklich auf mein deutsches Konto übertragen?

    Mit freundlichen Grüßen

  113. Oender Mete sagt:

    Hallo,
    ich habe eine angemietete Wohnung in Deutschland lebe jedoch in Dubai. Mein Arbeitgeer hat mich fuer 4 Jahre entsandt. Mein Arbeitsvertrag ist ruehend gestellt und ich habe einen Vertrag mit der auslaendischen Gesellschaft – klassischer Expat. Da ich noch meine Wohnung habe und ich 2-3 mal im Jahr fuer einige Tage nach Deutschland reise bin ich nach wie vor in Deutschland gemeldet. Zaehle ich nun weiterhin als Gebietsansaessiger oder nicht mehr.
    Danke.
    VG
    Oender

  114. Klaus Hauser sagt:

    Hallo,
    ich lebe in Deutschland und verkaufe jetzt mein Haus in Griechenland. Der Käufer ist Franzose. Kann der Käufer die Kaufsumme von 90.000 Euro direkt auf mein deutsches Konto überweisen – was mir lieber wäre,
    oder muss es zunächst auf mein griechisches Konto (per Scheck) eingezahlt werden, um es dann von dort auf mein deutsches Konto zu überweisen?
    Mit welchen Kosten habe ich für die Überweisung zu rechnen?
    Den Betrag muss ich dann, wie ich hier gelernt habe, unter der Hotlinenummer melden, ist das richtig?

    Ich bin sooo dankbar für Ihre Antwort!

  115. Homer sagt:

    Hallo!
    nachdem ich einen ausländ. Sparbrief gekündigt, und mir das verbliebene Restgeld (mehr als 200.000) auf mein dortiges Giro habe auszahlen lassen, möchte ich es nun auf mein deutsches Giro überweisen. Liegt in diesem Fall immer noch ein „Grundgeschäft“ vor, das meldepflichtig wäre?
    vielen Dank!

  116. silverfox13 sagt:

    Hallo,

    meine Eltern haben mir aus Griechenland auf meinem Konto 70.000 euro überwiesen.Sie haben nämlich Angst, dass Griechenland vielleicht aus dem Euro austreten könnte. Heute hat mich meine Betreuerin aus der Bank angerufen und mir gesagt, dass die Bank wissen möchte woher das Geld kommt. Natürlich habe ich ihr auch die Wahrheit gesagt warum sie mir so eine große Summe überwiesen haben. Sie haben ja über Jahre gespart. Sie meinte sie bräuchte einen Nachweis zb Auszüge aus dem griechischen Konto meiner Eltern. Wenn ich meiner Bank jetzt diese Auszüge vorlege, ist dann alles geregelt? Oder muss ich noch mit anderen Konsequenzen rechnen? Vielen Dank schon mal

  117. Sissi sagt:

    Hallo, ich habe Ihre Website gelesen, und viele Antworten sind ganz hilfreich. Ich wohne jetzt in Deutschland und bin Chinesin. Ich möchte fragen, wenn ich eine Wohnung kaufen möchte und meine Eltern auf mein Konto auf einmal 60,000 Euro überweisen, muss ich anmelden? Und das Geld muss besteuert werden? Als ein Verschenken oder anderes wie zum Beispiel ein Darlehen von meiner Eltern? Und wenn es besteuert werden müsst, wie hoch ist die Steuer? Vielen Dank für Ihre Antwort~^^~

  118. Blutdruck sagt:

    Betr.: Überweisung von der Schweiz nach Deutschland

    Ich würde gern ein Sparkonto in D anlegen mit einer monatlichen Einzahlung in EUR. Ist der Betrag von 12.500 Euro auch kumulierend meldepflichtig? Oder gibt es da per anno keine Limite?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  119. PM sagt:

    Betr.: Überweisung von Griechenland nach Deustchland

    Hallo,

    habe hier in Deutschland meinen festen Wohnsitz bin aber griechisches Staatsbürger. Möchte nun mein erspartes was ich in Griechenland auf einem Bankkonto habe wieder zurück überweisen nach D. Betrag ist höher als 12500€!

    Was muss ich beachten? Wenn ja der Absender vom Geld sowohl auch der Empfänger hier in Deutschland ist muss ich es dennoch melden? Muss ich das Geld im Nachhinein hier wieder versteuern?

    Zudem meine Oma (Rentnerin) auch Sie hat ihren festen Wohnsitz in Deutschland und will ihr Geld von GR nach D überweisen. Gehst das ohne weiteres oder muss auch hier alles nochmal versteuert werden. Das ist ihre ersaprte Rente die sie hier in D bezogen hat.

    Danke

  120. Martin sagt:

    Hallo, in den Kommentaren gab es nur eine kurze Erklärung dazu! Deshalb muss ich nochmal etwas genauer fragen!

    Ich habe in einem OnlineCasino 20.000€ gewonnen und will mir diese nun auf mein deutsches Konto auszahlen lassen! Natürlich muss ich die Summe anmelden, so wie oben schon geschrieben! Nun aber meine Frage, da ja eigentlich Online Glücksspiel in Deutschland teilweisse verboten ist, erwarten mich irgendwelche Konsequenzen wenn ich angebe das es sich um ein „Glücksspielgewinn“ handelt?

    Was wird alles bei der Auskunft/ Anmeldung abgefragt?
    Name/ Adresse/ Kontonummer/ Summe/ Verwendungszweck ??

    Danke für eine Antwort

  121. Konstantinos sagt:

    Hallo!

    Wie waere es bei meinem Fall? Ich bin Student in Deutschland, wohne die letzten 4 Jahre in DDorf. Ich habe keine deutsche Staatsangehoerigkeit und meine Eltern finanzieren mein Studium. Also ich ueberweise 1000 Euro pro Monat aus meinen Konto in Griechenland auf mein Konto in Deutschland. Das ist natuerlich nicht Anmeldepflichtig wie ich verstehe, obwohl es bei meinen Kontoaszuege so steht. Aber jetzt moechte ich 20000 tausend ueberweisen damit ich mein Studium fuer die naechste 3 Jahre finanziere. Waere das anmeldepflichtig? Was ist da zu beachten? Ich bedanke mich im Voraus!

  122. g.ude sagt:

    Hi, habe jetzt fast alle durchgelesen aber nichts dementsprechendes gefunden. Deshalb meine Frage:
    Habe eine Sparanlage in einem Drittland, bei dem ich monatlich Zinsen erhalte. Diese moechte ich auf ein Konto in Spanien transferieren, wahrscheinlich unter 12.500. Greift da auch die nicht Meldepflicht oder sind da andere Bestimmungen? Habe auch noch Konto in D.

  123. LILA sagt:

    Hallo!
    Tolle Seite!

    Ich hätte 2 Fragen:

    Mein Cousin (wohnhaft in Deutschland-peruanische Bürgerschaft) wird in Peru sein Haus verkaufen und das Geld in seinem Konto – in Deutschland- überweisen. die Summe ist auf jeden Fall über 50 000 EUR das muss er melden richtig? wenn er das meldet muss er noch die Belege der Bank zeigen. Verlangt die Bank sowas? muss man Steuer hier zahlen? wird die Bundesbank dem Finanzamt das mitteilen? wenn das Finanzamt das mitbekommt, muss man irgendwelche Steuer zahlen? Was passiert wenn er das Geld mir überweist? ich habe die deutsche Angehörigkeit…was ist die beste Variante? Danke im Voraus!

  124. ayla sagt:

    Hallo, ich habe ein Konto in der Türkei. Da habe ich 11.000 Euro drauf. Die möchte ich von hier in einer Filiale abheben. Muss ich das dan irgendwo melden oder wird da Steuer abgezogen oder kann ich die einfach gehen und abheben?

  125. K.D. Peter sagt:

    im Zuge eines Hausverkaufs in Spanien soll gleichzeitig die gesamte Einrichtung mit verkauft werden, dies aber separat.
    da diese Summe die meldefreie Summe von 12500 Euro übersteigt ist meine Frage wie man dies in der Überweisung auf mein deutsches Konto begründet ?

  126. Gunther sagt:

    Guten Tag,
    1.ich habe ca. 10 Jahre in Brasilien gelebt und gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich, nun seit über 30 Jahren, ein Haus, dass ich seit meiner Rückkehr nach Deutschland als Ferienhaus nutze. Ich möchte es nun verkaufen (Wert ca. 100T€ und den Erlös nach Deutschland transferieren. Der Verkauf ist in Brasilien steuerfrei weil länger als 20 Jahre im Besitz. Was muss ich beachten?
    2. Meine Frau, gebürtige Brasilianerin, erbt aus dem Erlös von Immobilien, die vor Ihrer Hochzeit mit mir von Ihren Eltern mit Niesnutz notariell überschrieben wurden. Auch diesen Betrag wollen wir nach Deutschland transferieren. Was müssen wir in diesem Fall beachten?
    Danke für Ihre Hilfe.

  127. Roli sagt:

    Hallo,ich wohne in Italien….
    Und ich habe einen Online-kredit gesucht von Privat Personen und gefunden…
    Wenn mir eine Private Person in Deutschland ein kredit von 15.000€ (mit Vertrag) nach Italien überweist…

    Muss ich diesen Melden oder Versteuern?

    Lg

  128. Marie Ketelsen sagt:

    Hallo!
    Ich möchte mir meine Betriebsrente als Einmalzahlung auf mein Konto auszahlen lassen. (Bin deutsche mit Wohnort und Bankkonto in Deutschland). Die Betriebsrente hat meine Firma in einer schweizer Versicherung angelegt.
    Ist dies ein „wirtschaftlicher Anlass“?
    Was ist zu beachten?
    Vielen Dank und
    Gruss
    Marie

  129. Hanan sagt:

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Mein Mann ist seit 3 Monaten in Deutschland und auch schon hier gemeldet. Er hat auch schon ein Konto hier eröffnet.

    Nun zu meiner Frage: Um unsere Wohnung einzurichten erhält er vom Ausland eine Überweisung auf sein deutsches Konto i. H. v. 11000€.

    Ist dies meldepflichtig?

    Danke im Voraus.

    Hanan

  130. Hanan sagt:

    Und wie wäre die Rechtslage wenn wir für das Geld anstelle von Möbeln uns ein Familienauto von Deutschland zulegen? Muss der Betrag von 11000€ aus dem Ausland gemeldet werden?

    Grüße

    Hanan

  131. Rinoa sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Vater möchte bald 21.000 Tausend Euro aus den Phillipinen nach Deutschland überweisen.

    Wir dachten uns, dass wir das Geld mit 2 Überweisungen splitten würden, aber da ich doch irgendwie Angst habe, dass es auffällt und es zu irgendwelchen Komplikationen kommt, will ich das lieber bein Finanzamt melden und da irgendein Formular ausfüllen.

    Das Geld was mein Vater in den Phil. hat, hat er über Jahre zusammengesparrt. Seine Familie hat eine Benzinanlage und die geben meinem Vater immer ein klein wenig auf sein Konto.

    Ist das nun Gewinn oder einfach nur ein Sparkonto? Muss ich zum Finanzamt?

  132. Danny sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin nicht ansaessig in Deutschland habe allerdings eine Postadresse bei meinen Eltern und auch meine Konten in Deutschland die unter dieser Adresse laufen. Es gehen jeben Monat ueber 12500EUR auf mein Konto in Deutschland. Muss ich das jetzt melden oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus.

  133. Dieter sagt:

    Hallo,
    meine Frage:
    wenn ich im Nicht Europäischem Ausland z. B. Dubai einen größeren Geldbetrag erben würde, könnte ich diesen auf einmal auf mein deutsches Konto überweisen. Was müßte ich an Erbschaftssteuer zahlen.
    Danke im voraus

  134. Sabrina sagt:

    Hallo,
    ich habe in London einen Kredit in Höhe von 40.000,00 EUR aufgenommen. Ich wohne in Deutschland, der Kredit kommt aus London. Ist dieser meldepflichtig und welches Formular muss ausgefüllt werden?

  135. Susanne sagt:

    Ich lebe nach 20 Jahre in GB wieder in Deutschland. Habe (nach einem Wohnungsverkauf in GB) 60000 Euro von GB nach Deutschland ueberwiesen (6 x 10000 innerhalb von wenigen Wochen). Seit ca. 10 Monaten habe ich dieses Geld bei der Sparkasse angelegt. Muss ich dieses Geld irgendwo erwaehnen, z.B. beim Finanzamt? Vielen Dank.

  136. Artur Str. sagt:

    Zunaechst mal besten Dank fuer diesen Artikel, sowie insgesamt fuer den Service der Website! Prima, weiter so!

    Bitte um eine kurze Bestaetigung, ob ich das Thema und den Sachverhalt, fuer die folgende Ausgangslage von mir, richtig verstanden habe:

    Ich bin deutscher Staatsbuerger, lebe und arbeite aber seit mehr als 10 Jahren im Ausland (nicht EU) – somit bin ich Gebietsfremder. Bin in Deutschland abgemeldet und habe meinen gewoehnl. Aufenthalt im Ausland.

    Auch habe ich ein Girokonto bei einer deutschen Bank. Wenn ich nun, wie beabsichtigt zum Zweck eines Immobilienkaufs, Geld in Hoehe von jenseits der 100.000 Euro von meinem Konto bei der auslaendischen Bank auf mein Konto bei der deutschen Bank ueberweise, bin ich als Gebietsfremder NICHT zu einer Meldung verpflichtet, richtig?

    Vielen Dank im Voraus!

    P.S. Angeregt durch diese Website, habe ich bei der DKB vor ca 5 Jahren eine Anfrage zur Giro-Kontoeroeffnung gestellt. Wurde prompt ohne Angaben von Gruenden abgelehnt. Vielleicht deshalb, weil ich nicht beabsichtigte, mein monatl. Gehalt auf das DKB Konto ueberweisen zu lassen und keine Spareinlagen anstrebte (musste Beides im Antragsformular angegeben werden). Daraufhin habe ich beim naechsten Besuch in der BRD in meiner alten Kreissparkassenfiliale problemlos ein Girokonto mit geringen Gebuehren trotz des WOhnsitzes im Ausland eroeffnet. Dies als kurzer Abstecher zur Info.

  137. Alex sagt:

    Hallo, ich habe die Suchfunktion benutzt, doch leider nichts gefunden, können Sie mir bitte folgendes beantworten: Ich habe Geld (über 12.500) von einem deutschen Konto (Sparkasse) auf ein deutsches Konto der DKB überwiesen und die Überweißung zur AWV-Meldepflicht erhalten, muss dies gemeldet werden?

  138. Richard sagt:

    Komplimente zuerst mal. Dies ist ein vorbildlicher Service!
    Ich arbeite für eine österr. Firma und beziehe monatlich mein Gehalt von dort. Aus dem Betreff der Zahlungen ist immer Gehalt bzw. Payroll vermerkt. Gelegentlich 2-3mal im Jahr kann der Betrag die Grenze von 12.500 EUR übersteigen. Dies setzt sich aber aus dem mtl. Gehalt plus einem Bonus o.ä. zusammen. Muss ich den Gesamtbetrag melden, oder nur den Betrag ohne dem regelmäßigen Gehalts-Betrag.

    Vielen Dank im Vorraus.

  139. Lin sagt:

    Hallo!
    Ich habe gleiches Problem. Jeden Monat bekomme ich eine Summe, die ein bisschen mehr als 1000 Euro beträgt. Das ist mein Lohn von meinem Arbeitsgeber aus den USA.

    Ist diese Summe meldepflichtig?

    Vielen Dank im Voraus!

    VG Lin

  140. Ibi sagt:

    Hallo,

    ein Frage:

    Mein Bruder hat ein Haus gebaut und wohnt seit kuzem drin, möchte jedoch es gleich wieder verkaufen. Wert des Hauses ist 570.000€. 200.000€ davon werden an mich als Darlehensgeber per Überweisung zurück gezahlt. Der Rest 370.000€ möchte er gerne in die Türkei auf das Konto meines Onkels überweisen. Gibt es irgendwelche Meldungen, man weiß ja vorher das Geld kommt.Muss das Finanzamt informiert werden oder dient eine Meldung nur statistischen Zwecken. Letztendlich ist das eine große Summe. Bitte um Info.

  141. Can sagt:

    Guten Tag,

    Ich besaß vor einigen Jahren einige Grundstücke in der Türkei und habe sie ca. Vor einem Jahr verkauft. Die Gelder wurden auf ein Konto an einer türkischen Bank überwiesen und verzinst.

    Nun habe ich beschlossen das Geld Geld i. H. v. 450.000 € entweder nach Schweiz oder Deutschland zu überweisen. Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe auch hier.

    Falls ich das Geld lediglich in die Schweiz überweisen würde ohne es zu verzinsen, bestünde da Meldepflicht?

    Was müsste ich bei Überweisung nach Deutschland beachten? Besteht die Möglichkeit, dass ich Steuern zahlen muss, weil ich mit dem Geld im Ausland gewirtschaftet habe?
    Die Bank hier hat mich leider etwas verunsichert und mir erklärt, ich solle lieber alles so lassen.

    Vielen Dank im voraus.

    Beste Grüße
    Can

  142. Philipp sagt:

    Hallo,

    Vor 6 Monate bin ich aus einem dritten Staat in Deutschland umgezogen. Diese Woche habe ich ein Teil meines Gelds (mehr als 12500 EUR) von meinem Heimatskonto auf meinem deutschen Girokonto überwiesen. Ich bin der Inhaber beides Kontos. Ist das zu melden?

    Ich bedanke mich im Voraus.

    MfG,
    Philipp

  143. Peter sagt:

    Hallo,
    ich wohne z.Z. in den Emiraten. Keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland. Bzw. gar keinen.
    Möchte mir in Deutschland aber jetzt eine Immobilie zur Vermietung kaufen. Habe schon 2 mal jetzt Geld über 20.000 Euro an meine Bank in Deutschland überwiesen. Das Geld stammt aus meine Einkünften in den Emiraten.
    Muss ich irgendwas in Deutschland melden?
    Hatte es so verstanden, als nicht Gebietsansässiger ist es nicht erforderlich ?
    Lg und vielen Dank

  144. Daniel sagt:

    Hallo,

    ich hoffe meine Frage, ist nahe genug an diesem Thema dran, um hier beantwortet zu werden :). Wir planen einen längeren Aufenthalt in den USA. Da wir dort auch Arbeiten und Leben werden (Visum vorhanden), müssen wir unsere Ersparnisse auf eine Bank in den USA überweisen. Jetzt hatte ich mich bei meiner Bank in Deutschland informiert, was hier an Kosten auf mich zu kommt. Dabei hatte mich die Mitarbeiterin am Telefon darauf hingewiesen, wenn wir unsere Ersparnisse überweisen (sagen wir mal 50.000 Euro), müsste ich das irgendwie einer Außenwirtschaftsprüfung unterziehen lassen. Ist das mit dieser von ihnen beschriebenen Meldepflicht gemeint? Wenn nein, was dann? Oder kann ich problemlos unsere Ersparnisse (ist ja unser Geld, also kein Geld aus einem Geschäft oder Gewerbe) überweisen? Sorry ich habe mich bisher noch nie wirklich mit Geldtransfer auseinandersetzen müssen und bin total Anfänger.

    Liebe Grüße

  145. Malee sagt:

    Hallo,

    meine Schwester hat mir das Geld 45.000 Euro (Familie Support) von Asia nach Deutschland auf mein Deutsches Konto überwiesen. Ist es meldepflichtig?

    Liebe Grüße
    Malee

  146. Natalie sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage,

    was muss ich beachten, wenn mir ein sehr entfernter Bekannter aus der Türkei via Western Union (oder Ähnlichem) Geld schicken möchte? Dabei handelt es sich um 5000 €.
    Muss ich dies melden? Muss ich irgendeine Herkunft des Geldes nachweisen?
    Ich frage insbesondere wegen dem Verdacht der Geldwäsche?

    Liebe Grüße
    Natalie

  147. Rasputin sagt:

    Ein bekannter möchte mir ein große Summe aus Österreich in Teil Beträgen unter den genannten 12.000€ gesamt Summe Ca 70.000 innerhalb eines Jahres nach Deutschland überweisen was muss ich beachten und muss ich das beim Finanzamt angeben als Einkünfte

  148. Eva sagt:

    Guten Tag,
    für einen Hauskauf für sich selber zur Vermietung in USA werden ca 600.000€ aus D an den Makler in USA via Sepa Lastschrift überwiesen.
    Meine Frage: Als deutscher Privatmann mit Wohnsitz und Aufenthalt die meiste Zeit in D muß dies innerhalb der Frist an die Bundesbank telefonisch gemeldet werden?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  149. Eva sagt:

    PS. Das Geld stammt aus einem Grundstückverkauf in D

  150. Monika sagt:

    Hallo!

    Ich habe in Spanien, eine Immobilie verkauft. Der Kaufpreis, ist mittlerweile, per Bankscheck, meinem spanischen Bankkonto gutgeschrieben worden.
    Einen Teil – 150.000 Euro – möchte ich auf mein deutsches Girokonto, überweisen lassen.
    Was ist alles zu beachten?

    Freundliche Grüße

    Monika

  151. Roberto sagt:

    Hallo,

    meine Eltern (Wohnsitz DE) wollen meinen Kredit (in der Schweiz ebenfalls mein Wohnsitz) der ca. 25000 Euro beträgt auslösen .

    Was muss ich beachten oder besser meine Eltern .

    Mit freundlichen Grüßen

    Robert

  152. Enver sagt:

    Hallo allerseits,
    Kurze frage, meine Mutter lebt in Deutschland und ist Türkische Staatsbürgerin. Sie will sich nun eine Immobilie in Deutschland kaufen. Dazu will sie 200.000 Euro aus der Türkei nach Deutschland auf ihr Girokonto überweisen lassen.

    1) Was muss hier beachtet werden?

    2) Besteht eine Meldepflicht und muss man das ganze dem Finanzamt mitteilen bzw tut die Bank dies?

    3) Muss sie bei ihrer Bank (Sparkasse) Nachweise erbringen woher das Geld stammt? Wenn ja, wie haben diese auszusehen?

    Vielen Herzlichen Dank für alle Antworten!

  153. danver sagt:

    Hallo!

    Ich habe schon mehrfach gelesen, dass die Summe von 12.500 nicht aufgeteilt werden darf und habe dazu eine konkrete Frage. Aufgrund von Einnahmen aus dem „Glücksspiel“ habe ich in den letzten Monaten mehrere Überweisungen zw. 5.000-10.000 von einer ausländischen Bank auf mein dt. Konto veranlasst. In Summe waren das ca. 40.000. Das war keine bewusste Aufteilung, sondern die Auszahlung des „wöchtenlichen“ Gewinnes. Hätte ich das melden müssen? Sollte ich das jetzt noch nachmelden?

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort

  154. Swede sagt:

    Hallo,

    Ich bin deutscher Staatsbürger aber lebe in Schweden. Somit nicht in Deutschland gemeldet. Habe aber immer noch mein Konto in Deutschland.
    Arbeite für eine amerikanische firma mit dem Sitz der einen Tochterfirmen in Abu Dhabi.
    Werde in kürze meine Provision für geleisteter Arbeit bekommen in ca einer höhe von 800k US$. Die Überweisung kommt aus Abu Dhabi. Möchte diese Provision auf mein deutsches Konto überweisen lassen. Muss ich das irgendwo melden/anmelden?

    Vielen Dank!

    Mvg!

  155. Renate K. Sitte sagt:

    Hola, ich bin Deutsche, lebe seit 10 Jahren in Argentinien und habe keinen Wohnsitz mehr in DE. Zuvor lebte ich vier Jahre in Spanien und hatte bis vor einem Monat noch ein Festgeldkonto dort. Ebenfalls führe ich noch mein langjähriges Konto in Deutschland, auf das monatlich meine Rente eingezahlt wird. Im September dieses Jahres habe ich mein Konto in Spanien aufgelöst und den Betrag von knapp 50000 Euro auf mein deutsches Konto online überwiesen. Bei der Gutschrift im deutschen Konto erschien der Hinweis auf die Meldepflicht. Da ich in DE nicht gebietsansässig bin, denke ich, dass diese Pflicht entfällt….. richtig? Danke für Ihren tollen Service und Ihre Antwort.

  156. Esther sagt:

    Ich wohne in Deutschland. Ich habe meine Wohnung im Ausland verkauft und der Käufer wird die Hälfte des Kaufpreises (ca 50.000 Eur) direkt auf mein deutsches Konto überweisen. Die Wohnung habe ich schon gut 15 Jahre früher gekauft. Was soll ich tun? Habe ich Meldepflicht? Und die andere Hälfte möchte ich in Euro umtauschen lassen (ursprünglich es ist in anderen Devise) und später auch überweisen lassen, aber das kommt später und aus meinem ausländischem Konto und wird nicht direkt bei der Vertragschliessung überwiesen. Soll ich das wieder anmelden? Vielen Dank für die Hilfe!

  157. Helmut sagt:

    Ein Bekannter, wohnhaft in den Vereinigten Staaten, hat mich um Hilfe gebeten. Ein deutscher Investor würde fur Dienstleistungen eines amerikanischen Unternehmens auf mein Konto einen sechsstelligen Betrag überweisen, welche ich dann weiter in die USA transferieren solle. Die gesamte Abwicklung erfolgt über offizielle Intra Bankentransfers. Ist dies für mich ohne Komplikationen verbunden? Muss ich Nachweise über den Ursprung der Einzahlung erbringen? Ist die Einzahlung bzw Weiterüberweisung steuerpflichtig? Leider konnte mir mein Bekannter auch keine weiteren Details nennen. Er arbeitet bei der Empfängerfirma. herzlichen Dank im voraus für einen möglichst schnellen Rat.

  158. Franziska D. sagt:

    Hallo,

    ich möchte umgerechnet $75.000 von meinem Konto in Deutschland, auf mein Konto in den USA überweisen. Das Geld möchte ich dann in den USA im Urlaub ausgeben.

    Bin ich meldepflichtig?

    Viele Dank für eine Antwort.

    • Gregor sagt:

      Erst mal handelt es sich um einen meldefreien Kontenübertrag … und wenn Sie anschließend keine Gegenstände, Dienstleistungen oder Investments von mehr als 12.500 Euro kaufen/tägigen, bleibt es auch so.

  159. Daniela sagt:

    Hallo,
    ich wohne in Deutschland und möchte 100.000 Euro von meinem Konto, auf dem französischen Konto meines Mannes übertragen.
    Davon wird die Hälfte auf dem französischen Konto bleiben, um diverse kleine Sachen zu bezahlen. Skiferien, Kindergeld, Leben etc … (er hat 3 Kinder die in Frankreich wohnen).
    Der Rest (50.000) wird er dann nach USA übertragen, weil wir in USA auswandern werden. Er lebt schon da. Ich bin aber immer noch in Deutschland und warte auf das „green card“. Das Geld in USA wird für die Renovierung eines Hauses, das er schon gekauft hat.
    Ist das ganze hier meldepflichtig?
    Vielen Dank im voraus!

    • Redaktion sagt:

      Okay, kurz der Klassiker beim Auswandern:

      • 1. Hauskauf im Ausland und noch in Deutschland lebend ► meldepflichtig
      • 2. Hauskauft im Ausland nach Auswanderung ► nicht meldepflichtig
      • 3. Überweisung vom deutschen Konto auf das Auslandskonto, ohne das die Verwendung feststeht oder nur jede Menge „Kleinteiliges“ unter 12.500 Euro ► nicht meldepflichtig

      Zu Ihrem speziellen Fall: Wenn Sie einen Bauunternehmen für die Renovierung beauftragen, der Ihnen eine Rechnung über 12.500 Euro stellt, besteht die Meldepflicht.

      Renovieren Sie das Haus selbst und nehmen Hilfe bzw. Gerätschaften an, die jeweils unter 12.500 Euro liegen ► keine Meldepflicht.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umsätzen Ihrer Auswanderungspläne 🙂

  160. Gregor sagt:

    Offener Brief an meine Bank (auch per E-Mail versandt)

    Liebe DKB,
    
    bei jeder Auslandsüberweisung erscheint auf dem Kontoauszug standardmäßig der Satz, dass man die Meldepflicht nach der AWV beachten soll.
    
    Diese greift jedoch erst bei Beträgen über 12.500 Euro. Sie schreiben das aber bei jedem Betrag, wobei die allermeisten unter 12.500 Euro liegen.
    
    Damit wird häufig Unsicherung bei Kunden geschaffen und führt zu vielen unnötigen Anfragen bei der Bundesbank.
    
    Wir können unserer Gesellschaft einen guten Dienst erweisen, wenn wir künftig nur den Hinweis auf den Kontoauszug erscheinen lassen, wenn der Betrag über 12.500 Euro liegt. Viele Leute hätten weniger Sorgen und könnten in der Zeit andere produktive Dinge tun.
    
    Würden Sie mir bitte mitteilen, ob Sie das umsetzen können und wollen?
  161. Johann sagt:

    Hallo,

    ich wohne in Deutschland und habe einen guten Freund in Dubai. Dieser möchte mir 100.000 € als Investition überweisen, damit ich hier ein Unternehmen gründen kann an welchem er dann beteiligt ist. Muss ich die Überweisung anmelden und wenn ja wann sollte ich das melden?

    Danke im voraus

  162. Martin sagt:

    Guten Tag,

    ich habe einige Fragen zu dem Thema Meldepflicht bei Wertpapieregeschäften:

    1. Als Inländer möchte ich bei einer deutschen Bank/Broker (mein Depot ist in Deutschland) kanadische Werpapiere über den Börsenplatz Frankfurt kaufen (Wert über EUR 12.500). Falls das meldepflichtig ist, wer wird da in der Pflicht: meine deutsche Bank/Broker oder ich?

    2. Als Inländer möchte ich bei einer deutschen Bank/Broker (mein Depot ist in Deutschland) kanadische Werpapiere über den Börsenplatz Toronto kaufen (Wert über EUR 12.500). Falls das meldepflichtig ist, wer wird da in der Pflicht: meine deutsche Bank/Broker oder ich?

    3. Was wird sich dabei ändern, wenn ich mir ein Depot bei einer Bank/Broker in Kanada aufmache und die Wertpapiere über die Bank/Broker in Kanada kaufe?

    4. Wie wird das bei einer Teilausführung einer Order, wenn z.B. eine Order über ca. 20.000 EUR nicht als ganze, sondern (ungewollt), als mehrere Teilausfürungen realisiert wird z.B. 4 x 5000 EUR?

    Schöne Grüße
    Martin

  163. Hans Müller sagt:

    Guten Tag,

    wie verhält es sich bei einem Wertpapierübertrag im Wert von über 12500 € vom EU-Ausland auf mein Depot in Deutschland. Ich bin deutscher Staatsbürger, mein Wohnsitz ist Deutschland und beide Depots laufen auf meinem Namen.
    Ist das ähnlich zu sehen wie ein reiner Kontoübertrag und unterliegt nicht der Meldepflicht?
    Vielen Dank.

    Gruß Hans

  164. Nadine sagt:

    Guten Tag,

    ich lebe seit 2 Jahren in der Schweiz und habe hier auch meinen Wohnsitz.
    Ich habe vor kurzem einige Versicherungen aufgelöst und würde nun gerne 5’000€ in die Schweiz überweisen.

    Muss ich das in Deutschland melden?

    Freundlichen Gruss

    Nadine

  165. Toni sagt:

    Hallo,

    mein Onkel, der in den USA wohnt und auch amerikanischer Staatsbürger ist würde mir ca. 90000 Euro für einen Wohnungskauf leihen. Das Darlehen wird nicht verzinst und ich muss es spätestens nach 10 Jahren abbezahlt haben. Weiterhin ist es mir freigestellt in welcher Höhe ich monatliche Tilgungen leiste, so lange sie mindestens 750 Euro pro Monat betragen. Meine Frage nun, was muss ich dabei beachten, wenn so viel Geld auf einmal auf mein deutsches Konto überwiesen wird? Vielen Dank im Voraus.

  166. karin sagt:

    Ich wohne in Deutschland. Wenn ich innerhalb in Deutschland von Dritte per Banküberweisung hohe Summe überwiesen bekomme und das Geld laut Mitteilung nach Asien weiterüberweise, mache ich mich strafbar? Worauf muss man achten?

  167. John sagt:

    Hallo,

    ich habe Staatsangehörigkeit GB, lebe und arbeite aber seit langem in Deutschland. Meine Mutter hat ihr Haus schon vor ca. 20 Jahren notariell meiner Schwester und mir überschrieben.

    Ich erwarte nun eine Summe von ca. 40.000 GBP aus dem Hausverkauf meiner Mutter, die inzwischen in GB im Pflegeheim lebt. Das Geld wird voraussichtlich per TransferWise überwiesen, d. h. die Zahlung an mich erfolgt von deren deutschem Bankkonto in Euro.

    Bin ich meldepflichtig (AWV, Finanzamt)?

    Freundliche Grüße

  168. Ulli sagt:

    Guten Tag, ich bin deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Deutschland. Mit meinem französischen Partner habe ich einen PACS-Vertrag gemacht. Nun ist er verstorben und ich werde einen nicht unerheblichen Betrag seines Vermögens erben. Sollte ich dazu ein Konto in Frankreich behalten, oder kann ich das Erbe ohne Probleme und steuerliche Nachteile auf mein DKB-Konto überweisen lassen. PACS ist in Deutschland ja unbekannt – in Frankreich hingegen bin ich als PACSé erbschaftssteuerfrei. Einen Teil des Erbes habe ich bereits überwiesen bekommen und ebenfalls mit dem Hinweis der Meldepflicht.

  169. Nina sagt:

    Hallo, ich möchte wissen, warum ich keine 200 Euro vom deutschen Konto (ksk-Gotha) auf ein Konto in Abu Dahbi überweisen darf. Beim online-banking kriege ich nur die Meldung: Eine Zahlung ist für diesen Empfängerland genehmigt. Wieso? Und was kann ich machen damit ich das Geld dort hin überweisen kann? Gilt das für alle Staaten in den Arabischen Emiraten? Bitte um Antwort, vielen Dank.

  170. Meier sagt:

    Wenn ich bei einer Schweizer Bank ein Konto zwecks Aktienfonds eröffne und dorthin aus Deutschland eine Summer grösser 12500 Euro überweise, muss ich dann die Meldung an die Bundesbank gem. AWV machen?

  171. Angelika sagt:

    Ich möchte einem Freund im außereuropischen Ausland Geld leihen (Darlehen), in Höhe von rund 70000 Euro. Dadurch muss eine Überweisung von meinem deutschen Konto auf sein Konto und bei Rückzahlung von seinem ausländischen Konto auf mein deutsches Konto erfolgen. Ist das möglich/legal? Oder gibt es da rechtliche Einschränkungen?
    Vielen Dank, MfG

  172. Diana sagt:

    Liebe Redaktion, Tanja und Martin,

    Ich bin heute auf dieses Forum gestossen und habe gesehen, dass schon laenger keine Eintrage mehr beantwortet wurden. Ich hoffe es ist noch aktiv?

    Ich habe mir so gut es geht alle Fragen und Antworten durchgesehen und denke habe soweit viel generell verstanden.
    Jedoch ist jeder Fall etwas anders und nun schreibe ich Euch, in der Hoffung dass es nicht schon irgendwo oben in aehnlicher Form abgehandelt wurde.

    Sachverhalt:

    Ich habe einen deutschen Pass und lebe seit 5 Jahren in Neuseeland (bin dort gemeldet und habe das unbefristete Aufendhaltsrecht).
    Ich bin in Deutschland abgemeldet, habe dort jedoch noch Immobilien und zahle daher nach dem doppelten Steuerabkommen auch noch steuern und habe daher auch in Deutschland noch ein DKB Konto sowie DKB Kreditkarten Konto.
    Ein Teil meiner Familie ist noch in Deutschland ein anderer Teil lebt in der Schweiz.
    Meine Familie in beiden Laendern moechte mir beim Erwerb eines Hauses in Neuseeland helfen.
    Es sollen 50,000 Euro aus Deutschland ueberwiesen werden und 700,000 NEUSEELAND DOLLAR aus der Schweiz.

    Fragen:
    Ist es besser, dass aus Deutschland kommende Geld von 50,000 Euro zu splitten (unter 20,000 Euro) damit keine Schenkungssteuer anfaellt (werde ich auch mit dem Steuerberater noch klaeren) und auch eher auf mein DKB konto innerhalb deutschlands ueberweisen zu lassen z.B. 19,000 + 19,000 + 12,000 damit es nicht Meldepflichtig ist wenn ich es anschliessend auf mein Auslandskonto transferiere (da es sich um einen reinen Kontoübertrag handelt)? Oder lieber gesplittet direkt auf mein Auslandskonto und der in Deutschland lebende Geldgeber meldet es der Bundesbank?

    Weiterhin wurde hier schon gesagt, dass bei einer Überweisung vom deutschen Konto auf das Auslandskonto, ohne das die Verwendung feststeht oder nur jede Menge „Kleinteiliges“ unter 12.500 Euro ► keine Meldepflicht besteht
    In meinem Falle wuerde ja die Verwendung feststellen = Hauskauf im Ausland = Meldepflichtig richtig? Wie prueft die Bundesbank in Deutschland das denn generell wofuer das Geld dann im Ausland verwendet wurde?

    Sollte sich hier jemand mit Geldtransfer aus der Schweiz (wieviel auf einmal moeglich) ins ausser Europaeische Ausland auskennen, waere ich auch ueber Hinweise gluecklich was dort zu beachten ist (Meldepflict etc) bei einer so grossen Geldmenge.

    Auch wuerde ich gerne eine Agentur wie z.B. Western Union beauftragen aufgrund guenstiger Konditionen bei der Auslandsueberweisung gegenueber einer Bank.
    Sollte jemand Erfahrungen mit solchen Auslandsgeldtransfer organisationen haben bitte melden.

    Vielen Dank und ich freue mich ueber Hilfreiche tips und informationen 🙂 Gruesse aus Auckland

    • Gregor sagt:

      Hallo Diana, bei 2 von 3 Fragen kann ich dir helfen:

      • Die Angaben bei der Bundesbank haben einen statistischen Hintergrund. Es gibt bei Privatpersonen keine Nachprüfung. Am besten ist es die oben genannte Telefonnummer anzurufen.
      • Western Union ist in diesem Fall nicht zu empfehlen, da sie erstens 3 % Provision in den Wechselkurs mit reinpacken (das wäre sehr viel bei deiner Summe) und außerdem nur Geldtransfers bis 5.000 Euro pro Zahlung anbieten.

        Selbst liebe ich TransferWise für Auslandszahlungen, weil der Wechselkurs richtig top ist und die Gebühren sind überschaubar. Jedenfalls bei Zahlungen bis 20.000 Euro.

        Darüber kann sogar TransferWise teurer als eine Banküberweisung werden. In deinem Volumen wäre eine klassische Auslandsüberweisung wohl das Beste. Über die DKB läuft das sehr zuverlässig.

      • Zu den steuerlichen Dingen kann ich nichts sagen … höchstens unseren Steuerexperten empfehlen: https://www.deutscheskonto.org/de/experte/andreas-mayer/

      Gutes Gelingen und schöne Grüße nach NZ!

  173. Skupin sagt:

    Hallo meine Frage!

    Ein Investor aus Syrien möchte sein Geld in Deutschland investieren. Verschiedene Angebote Immobilien, gewerbliche Objekte biete ich an. Für meinen Arbeitsaufwand kann ich eine Rechnung stellen in Höhe von 4.000€ plus MwSt. wie verhält es sich mit der MwSt und muss ich den Betrag melden, da er aus Syrien überwiesen wird?

    2 Frage: Der Investor würde bei gefallen der Immobilien auf ein neu zu eröffnendes Konto seines Neffen (wohnt in Deutschland) einen Betrag von 900.000€ überweisen für den Erwerb. Eventuell würden auch neue Arbeitsplätze entstehen.

    Was ist hier zu beachten?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    es grüßt Norbert Skupin

  174. Dmytro sagt:

    Hallo,

    ich habe gerade verstanden, dass ich eigentlich die Meldungen fuer halb 2014 und ganzes 2015 verpasst habe. Das hat sich im Gespraech mit meiner Bankberaterin herausgestellt. Ich habe den Hinweis auf den Kontoaszuege falsch verstanden, weil Deutsch keine Muttersprache von mir ist. Es gab ca 20 Ueberweisungen aus dem Ausland nur seit letzten 12 Monate (nicht seitdem ich das Gewerbe angemeldet habe), die unter Meldepflicht fallen.

    Was wuerden Sie an meiner Stelle tun?

    Noch eine Frage dazu: bei der Erstanmeldung an der Seite der Bundesbank, gibt es eine 8-Stellige Nummer: https://extranet.bundesbank.de/bsvpub/register1.do?fv=AMS

    Wo kann ich die Nummer bekommen?

  175. Zoran sagt:

    Hallo,

    Ich habe in Serbien ein Haus geerbt und meine Verwandtschaft würde das für mich verkaufen. Ich würde dann die 15.000 Euro auf mein comdirect Konto bekommen ? Ist das ein Problem ? Macht es Sinn denn Betrag zu teilen ? Wie muss ich mich verhalten ? Ich bin deutsch mit Wohnsitz in Deutschland.

    Vielen Dank für die Hilfe

  176. Anna sagt:

    Hallo,

    erstmal vielen Dank schon mal vorab, dass Sie sich die Mühe machen, hier Fragen zu beantworten.

    Meine Frage sieht folgendermaßen aus:

    Eine aus Japan stammende Person hat eine Zeit in Deutschland gearbeitet, einen deutschen Pass und auch noch in Deutschland eine Wohnung und auch ein deutsches Konto. Seit mehr als einem halben Jahr ist sie allerdings mit ihrer Familie zurück nach Japan gezogen und arbeitet dort auch wieder. Sie beabsichtigt jetzt in Deutschland eine Immobilie zu erwerben und möchte daher von ihrem eigenen japanischen Konto, auf ihr eigenes deutsches Konto einen größeren Betrag überweisen (> 12.500 EUR.

    Ist dieser Vorgang nun meldepflichtig?

    Wird eine Person die tatsächlich in China lebt und arbeitet, in Deutschland aber eine Wohnung (Stand-By-Wohnung) unterhält als Inländer oder als Ausländer qualifiziert?

    Ist eine Zahlung von einem ausländischen Konto auf ein inländisches Konto von ein und demselben Inhaber meldepflichtig oder handelt es sich hierbei um einen sogenannten Bankübertrag? Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass ein Bankübertrag nur vorliegt, wenn es innerhalb derselben Bank übertragen wird.

    Vielen herzlichen Dank für die Hilfe

  177. F.-U, Kilian sagt:

    Ich habe einen Schulschein über Euro 47.000,– und der Schuldner will diesen Betrag von einem Konto in Dänemark an mich überweisen. Kann das ohne Probleme erledigt werden und welche Gebühren können anfallen?

  178. Thomas Müller sagt:

    Leider kann ich keine vergleichbare Frage finden. Vielleicht kann jemand helfen.

    Ich hab mit einer urprünglichen Laufzeit von 6-9 Monaten im Ausland Edelmetalle gekauft. Hab sie dann allerdings doch erst nach 3 Jahren wieder verkauft. Die 40 000 Euro lag seit dem Verkauf der Edelmetalle mehrere Wochen auf dem Auslands-Bankkonto und soll nun wieder zurück nach Deutschland aufs Girokonto überwiesen werden, später dann auf ein Festgeld.
    Liegt hier eine Meldepflicht vor für die 30 000 Euro Überweisung nach Deutschland ?

  179. ulrich krauskopf sagt:

    Danke fuer ihre guten Erklaerungen. besteht eine Meldepflicht fuer einen Gebietsfremden fuer reinen Kontouebertrag von deutschem Konto auf eigenes Konto im Ausland?

  180. Michael Uhde sagt:

    Allgemeine Frage: Was passiert, wenn mein Freund einen höheren Geldbetrag, sagen wir 15.000 Euro in bar auf sein Sparkassen-Konto einzahlen möchte und dieses danach auf das rumänische Konto eines Verwandten transferieren möchte? Das Geld wurde von seiner verstorbenen Frau als Bargeld gespart und ist nun sein Eigentum. Muss er bei der Sparkasse nachweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist? Dieses wird für ihn schwierig, da seine Frau es über Jahre heimlich angespart hat. Wie zieht in solch einem Fall auch das Geldwäschegesetz? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  181. Jens sagt:

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für das sehr hilfreiche Forum. Durch das Lesen der vorgegangenen Beiträge konnte ich meine Fragen schon nahezu komplett beantworten. Eines möchte Sie aber dennoch fragen.

    Ich bin Deutscher und lebe seit einigen Jahren in der Schweiz. Zzt habe ich noch ein Konto in Deutschland, das ich aber nun auflösen möchte. Den reinen Kontoübertrag von 100‘000 EUR auf einer Schweizer Konto muss ich nicht anmelden, da ich Gebietsfremder bin und das Geld nicht direkt für den Erwerb einer Immobilie, Aktien o.ä. geplant ist. Das ist soweit korrekt oder?

    Wenn ich diesen Übertrag tätige, interessiert sich dann das Finanzamt oder der Zoll hierfür? Meldet meine Bank diese Überweisung einer Behörde?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  182. Günter sagt:

    Hallo

    Ich lebe seit über 10 Jahren in der Türkei und bin auch hier berufstätig. In Deutschland bin ich momentan nicht gemeldet und habe auch kein Bankkonto. Nach den ganzen Terroranschlägen möchte ich wieder zurück nach Deutschland und würde mir zuerst ein Konto eröffnen und mir dann mein erspartes von 150.000€ nach Deutschland überweisen. Das Geld ist erspartes aus meiner Berufstätigkeit hier in der Türkei. Würde ich dafür Steuern zahlen müssen?

  183. Marco sagt:

    Hallo möchte 20.000 Euro nach Italien als Geschenk überweisen. Geht das? Oder bekomme ich Schwierigkeiten?
    Gruß Marco

  184. Luna sagt:

    Hallo,
    ein EU-Auslaender mit staendigem Wohnsitz im EU-Ausland kann, soweit ich das verstanden habe, ohne Probleme, sogar online, ein Girokonto in Deutschland bei einer deutschen Bank eroeffnen. Im EU-Ausland kommt diese Person durch den Verkauf einer Immobilie zu Geld in der Hoehe zwischen 250000 und 500000 Euro. Wie bringt er dieses Geld am besten (welche Rechtsvorschriften muessen dabei beachtet werden) auf sein in Deutschland eroeffnetes Konto? Das Geld kommt dabei entweder von einem griechischen oder russischen Konto.

  185. Roger sagt:

    Meine Schwiegereltern von Deutschland wollen uns von ihrem deutschen Bankkonto € 20000,- auf mein schweizerisches Privatkonto überweisen. Sind sie dann meldepflichtig oder nicht?

  186. Petra Hamann sagt:

    Ich soll eine Überweisung von €10.000 auf mein deutsches Konto aus der Schweiz von einem Treuhandkonto erhalten. Jetzt erfragt der Absender meine Steueridentifikationsnummer, mit der Begründung, deren Angabe wäre für die Überweisung erforderlich. Da ich davon das erste Mal höre, hier meine Frage, ob das richtig ist?

  187. karin sagt:

    1.) Rechnung Inländer, Zahlung geht ins Ausland
    2.) Rechnung Ausländer, Zahlung geht ins Inland

    Muss für 1.+ 2.) eine Meldung an die Bundesbank gemacht werden?

  188. bolbas sagt:

    Guten Tag,
    wir sind eine kleine deutsche Firma, die Kunden hauptsächlich im Ausland hat. Ende vom letzten Jahr hat unsere Bank eine Zahlung aus Dubai eingefrohren und verschiedene Unterlagen von uns angefordert, die wir zur Verfügung gestellt haben. Seitdem meldet sich die Bank nicht und das Geld ist immer noch gesperrt. Allgemeine Frage: wie lange darf die Bank das Geld einfrieren und was passiert danach? Danke!

  189. Nadine sagt:

    Hallo,
    Ich bin eine deutsche Künstlerin und habe meinen Wohnsitz in Frankreich. Über ein internationales Internetportal möchte ich meine Malerei verkaufen. Gibt es etwas zu beachten, wenn ich die Zahlungen auf mein deutschen Konto bei der Comdirect erhalte? Und müssen die Einkommen dann in Deutschland versteuert werden?
    Danke im Voraus!
    LG Nadine

  190. Laines sagt:

    Hallo

    gibt es eine Erklärung dafür, dass die DKB den Hinweis auf Meldepflicht gibt, obgleich der Betrag der aus dem Ausland (Niederlande) eingegangen ist unter 12.500 Euro nämlich 5.000 liegt?

  191. kim sagt:

    Hi,
    ich habe eine wichtige Frage. Ich habe Kunden die brasilianische Staatsbürger sind allerdings seit einem Jahr in Deutschland leben und arbeiten. Sie haben aktuell eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nun möchten Sie hier in Immobilien investieren und € 50.000 von Brasilien nach Deutschland überweisen.
    Müssen Sie dafür nach Brasilien fliegen oder geht es auch von Deutschland aus? Was müssen meine Kunden noch beachten?

  192. Jonny 752 sagt:

    Ich habe in Australien gewohnt und Geld in Aktien angelegt, diese mag ich nun verkaufen und auf mein deutsches Konto transferieren.
    Muss ich hierfür eine Meldung machen?

    Was passiert, wenn ich die Aktien auf ein deutsches Depot übertrage?

  193. Olaf sagt:

    Hallo, aus den Informationen habe ich entnommen, dass die deutschen Finanzämter keinerlei Informationen über Kontostände erhalten, sondern nur Stammdateninformationen. Dennoch, so meine ich, haben die FÄs sehr wohl auch dazu eine gewisse Transparenz, und zwar über die jährlichen Meldungen aller Banken zur Zinsabschlagssteuer für jedes Konto. Oder liefe ich da falsch?

  194. Kaan sagt:

    Hallo, bin Deutscher Stattsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland möchte von meinem türkischem Konto eine summe von ca. 250.000 € auf mein DKB Konto in D. überweisen und dort parken bis sich die Lage im Land beruhigt oder eventuell eine Immobilie erwerben oder nach eins bis zwei Jahren wieder zurück überweisen auf mein türkisches Konto, auf was soll ich da achten oder gibt es eine Meldepflicht?

  195. algida sagt:

    Hallo! Ich lebe in Griechenland und möchte nun von meinem deutschen Konto Geld auf mein griechisches Konto überweisen. Was muss ich dabei beachten? Könnte ich z.B. 20000 Euro einfach so überweisen oder wäre es sinnvoller dies in kleinen Mengen zu tun 4×5000 oder 2×10000, damit man nicht in die Meldepflicht von 12500 Euros kommt.
    Lieben Dank für ihre Hilfe.

  196. Susanne sagt:

    Hallo, Ich ziehe nach 11 Jahren in den USA nach Deutschland zuruck (ich bin Deutsche). Ich moechte mein Erspartes auf mein Deutsche Konto ueberweisen (ueber 12.500).
    Meldepflichtig? Wenn ja kann ich das nach Abschluss der Ueberweisung machen?
    Vielen Dank

  197. Anke sagt:

    Hallo,

    ich habe aktuell 2 Fragen:

    1. Die Firma, in welcher ich arbeite (in Deutschland) hat einen Darlehensvertrag mit einer Firma in der Schweiz. Beide Firmen sind verbundene Unternehmen im steuerrechtlichen Sinne.
    Nun werden wir mehrmals jährlich dieses Darlehen tilgen, jeweils immer mehr als 12.500 Euro.
    Müssen diese Tilgungen immer gemeldet werden und wenn ja, über welches Formular?
    Müssten die Zahlungseingänge auch in der Schweiz gemeldet werden (da wir für die Schweizer Firma auch die Buchführung hier in Deutschland erledigen)?

    2. Müssen auch Zinszahlungen für ein Darlehen einer GmbH von Deutschland in die Schweiz gemeldet werden?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

  198. Tanja Meyer sagt:

    Hallo,
    meine Tante hat lange Jahre im Ausland gelebt und dort (NL) noch ein Sparkonto. Der Betrag liegt über 12.500 Euro. Das Konto soll nun aufgelöst und das Geld nach Deutschland übertragen werden. Sie lebt mittlerweile hier und hat auch nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Wenn ich das richtig vertanden habe, ist der Transfer nicht meldepflichtig- aber fallen Steuern an und muss man sich beim Finanzamt melden? Sie hat das Geld über Jahrzehnte angespart, mal eine Wohnung verkauft (und im Ausland Steuern dafür gezahlt), aber grundsätzlich gibt es keine sonderlichen Nachweise über die Herkunft des Sparbetrages.

  199. Esther sagt:

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn der Nicht-EU-Ehemann, der vorerst nicht in Deutschland lebt (nur ein Touristenvisum hat und erst später per Familienzusammenführung kommen will), einen Betrag, der höher ist als 12.500 Euro auf das Konto seiner deutschen Ehefrau überweist? Muss das gemeldet werden? Und falls ja, was passiert dann?

    Danke.

  200. Nadia Thannheiser sagt:

    Guten Tag,
    ein Freund der Familie in der USA will mir €80,000 nach Deutschland schicken (die Hälfte dieses Jahr und der andere Hälfte, nächstes Jahr). Dieser ist ein Geschenk weil meine Familie Ihm finanzielle über die Jahre sehr geholfen hat und jetzt ist er in die Lage was zurück zu zahlen.
    Darf ich so ein Geschenk annehmen und was muss ich bitte beachten/tun so dass ich kein Problem mit der Finanzamt bekomme? Wie viel Steuer muss ich zählen (ist das Schenkungssteuer oder Einkommenssteuer? Vielen Dank.
    Mit freundlichen Gruße
    Nadia

  201. Clara sagt:

    Hallo,
    nach 4 Jahren in Deutschland will ich wieder nach Spanien umziehen und das ganze Geld vom mein Konto auf den spanischer Konto überweisen, ca. 20000€

    Soll ich es vorab anmelden? Oder geht das ohne Probleme wenn ich einfach 2 Überweisungen mache in Höhe von 10000€?

  202. Dennis sagt:

    Hallo,

    würde gerne wissen was ich beachten muss, wenn ich 10 000 Euro aus einem nicht EU Land Bar nach Deutschland bringen möchte und es dann auf mein Bank Konto überweise.

    Ist das ohne Probleme möglich?

  203. Mark sagt:

    Hallo,

    was muss ich beachten, wenn ein guter Freund mir 1 Million Euro leiht, damit ich dieses Geld nach Australien überweise um dort in der Baubranche zu starten? Muss ich es irgendwo melden? Deutsche Bundesbank? Finanzamt? Und weiß jemand wie man das am besten macht, günstige Konditionen usw. usw.?

  204. Joseph sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Depot bei MOVENTUM (LU) mit u.a. thesaurieren-den ausländischen Fonds und Bankguthaben (fast ausschließ-
    lich €).
    Da hierbei zunehmend weniger herauskommt (beim Fiskus ange-
    geben) und ich wegen der ungünstigen wirtschaftspolitischen Gesamtsituation eher in Sachwerte gehen möchte, will ich das gesamte Depot nach D übertragen.
    Wie muss ich vorgehen, um rechtlich keine Fehler zu begehen und Einbußen zu riskieren? Vielen Dank für Eure Tipps!

  205. Sabine Polewacz sagt:

    Hallo,
    ich bin Deutsche und lebe auch in Deutschland. Mir ist in der Schweiz ein lebenslängliches Wohnrecht testamentarisch zugestanden worden auf das ich verzichte aber als Gegenwert 15.000 CHF erhalte und mir auf mein deutsches Konto überweisen lasse.
    Was muß ich veranlassen,gilt für 15.000 CHF der Umrechnungskurs in Euro, muss ich es melden?
    Danke für die Rückantwort

  206. jan sagt:

    Ich arbeite seit 2 Jahren in China, Ich habe mich in Deutschland nicht abgemaldet, besitze aber eine chinesisch Meldebescheinigung.
    Meine Chinrsische Ehefrau hat mir jetzt einen großen Gelbetrag (über 12500) auf mein Deutsches Konto überwiesen.
    Bin ich jetzt meldepflichtig? Da a kein Wirtschatsgeschäft vorliegt und ich b zur Zeit nicht in Deutschland wohne?
    Gruß

  207. Ralf Huker sagt:

    Guten Tag
    Ich erhalte demnächst einen Betrag von 12000-15000€ von einem Auktionshaus in den USA. Das Geld stammt aus dem Verkauf von Spielzeugfiguren die auf einer Auktion veräußert wurden. Ich beabsichtige einmal im Jahr eine solche Auktion durchzuführen.
    Unterliege ich bei der Höhe des Betrags und der Häufigkeit der voraussichtlichen Transaktionen einer Meldepflicht?

  208. Heinz sagt:

    Bei welcher Bank eröffne ich als Grenzgänger, Deutscher Staatsbürger, in der Schweiz Angestellt am besten ein Konto?
    Muss ich meiner Bank in Deutschland Auskünfte machen wo und von wem bzw. aus welchem Grund das Geld überwiesen wird?

  209. Kai sagt:

    Hallo, ein guter Freund aus Südkorea überweist mir EUR 30.000 als Schenkung. Ist das meldepflichtig? Eine bestimmte Verwendung für das Geld gibt es nicht, eventuell Rückzahlung eines Kredites über EUR 20.000. Muss ich den Geldeingang melden?

  210. Guenter Kraemer sagt:

    Hallo,
    ich bin vor 22 Jahren auf die philippinen ausgenwandert, und habe vor, mit meiner Familie naechtes Jahr nach Deutschland zu ziehen. Da wir unser haus, Land und Autos verkaufen werden, wuerden wir den Erloes auf unser Deutsches Postbank Konto ueberweisen. Es wird sich um ca. $800000 USD handeln. Wie muessen wir vorgehen?

  211. Fr.Braun sagt:

    Hallo, ich habe Kyptowährungen (online coins) die an Wert zu nehmen.
    Ich bin arbeitslos und würde die gerne auf das Konto meines Schwiegervaters überweisen. Unter 12500€ wird von der Bank nichts registriert, aber wie sieht es darüber aus? Muss die Bank oder ich das melden? was wäre wenn ich mir 100TSD, in zehn überweisungen auszahlen würde, wäre das Geldwäsche oder wirft das irgendwelche Fragen auf? Es geht um ein holländisches Auslandskonto einer Exchange und dem deutschen Sparkassen Konto meines Schwiegervaters. Muss ich das dem Finanzamt angeben oder kommen die auf mich zu wegen der Besteuerung und wenn ja wie soll ich das angeben? (Wann ich investiert habe zu welchen Kurs und wie oft ich getradet habe und getauscht in andere Währungen?)
    was ist wenn ich das nicht nachweisen kann?

  212. Kaju sagt:

    Hallo,

    meine Freundinn ist keine Deutsche, sondern Honkong Chinese aber lebt seigt 2 jahren in DE. Jetzt möchten wir gerne ein Haus kaufen und Geld von ihrem Privaten Konto aus China nach DE überweisen. . Das Geld von dem wir hier reden ist kein Erbe, oder Geschenk sondern Geld, welches auf ihrem Konto in China liegt. Da man pro person, nur 50.000US Dollar pro person überweisen kann, teilen wir das auf sechs Leute auf die das Geld and an Sie und mich überweisen. Von diesem Geld, möchte meine Freundinn ein Haus kaufen. Unsere Bank sagte uns, es sei egal wieviel Geld auf das Konto eingeht, sofern das in China kein problem gibt. Das geld ist ohne probleme hier angekommen.

    Müsste dieses Geld irgendwie versteuert werden? Es ist ihr Geld, sie kauft in Deutschland ein Haus. Aber das Geld ist ihr eigenes, allerdings lagert es auf meinem Konto. Nun für den Kauf überweise ich all das Geld auf Ihr Konto und sie Kauft das Haus. Somit ist das Geld was auf mein Konto einging, komplett an sie weiter überwiesen worden. Ist das ein Problem? Was ist zu beachten?

    Vielen Dank!!!

  213. Sobsy sagt:

    Hallo, folgender Sachverhalt: Mein Mann ist Brite und lebt in England und lässt mir durch die Firma bei der er arbeitet in England monatlich gleich immer 1500 euro auf mein deutsches Konto zahlen. ( Die Firma überweist mir 1500 und der Rest geht auf sein Konto)Wir sind verheiratet und ich benötige das Geld um Rechnungen zu zahlen. Ich lebe in Deutschland. Jetzt hat die Bank nach einem Beleg gefragt von wem das Geld geschickt wird und an wen es geht. Mein Mann möchte eigentlich keine Lohnabrechnungen zur Verfügung stellen, die Bank besteht aber auf einen Beleg. Kann uns etwas passieren? Auf der Lohnabrechnung sieht man die bezahlte Steuer. Ist das nur für die Erfassung? Kann mir bitte jemand helfen? Ich kann zur Not die Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, was macht die Bank dann damit? Mein Mann versteht nicht warum das nötig ist, weil er keine Verbindung zu Deutschland hat.
    Vielen Dank !

  214. Pal sagt:

    Wie oft da ich 600 Euro als finanzielle Unterstützung meinem Freund nach Libanon per Bank überweisen. Muss ich dabei etwas beachten? Meldungen usw. and Finanzamt etc.?
    Danke für Ihre Antwort. Gruß Gordan

  215. Peri sagt:

    Ein Betrag über 12.500€ wurde vom eigenen Konto Ausland, auf das ebenso eigenes Konto nach Deutschland überwiesen. Da kein Nutzen, somit Rücküberweisung vom eigenem Konto Deutschland, auf das eigene Konto Ausland. Meldung fällig? Danke

    • Andy sagt:

      Hallo,

      ich würde sagen NEIN. Siehe oben auf dieser Webseite.

      Reiner Kontoübertrag
      Haben Sie Geld auf einem ausländischen Sparkonto und überweisen es wieder nach Deutschland, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.

      Grüße

  216. Andy sagt:

    Hallo,
    meine kleine Firma hat eine Tochterfirma in den USA. Anfangs hat unser Buchhaltungsbüro offenbar noch Meldungen für AWS vorgenommen, aber seit einem Rechtsstreit wird das Thema Buchhaltung und Zahlungsverkehr durch Steuerberater und intern vorgenommen. Dadurch sind die Meldungen hinten runtergefallen und seit einigen Jahren keine mehr erfolgt, obwohl am Jahresende immer größere Beträge zwischen den Gesellschaften ausgeglichen wurden.

    Wie komme ich aus dem Dilemma wieder raus? Ich würde gerne alles Nachmelden, habe aber Angst, dass ich dadurch ein Bußgeldverfahren riskiere.

    Vielen Dank vorab,
    Andy

  217. Erzsèbet sagt:

    Hallo ich heiße Elisabeth Sch. Ich hätte eine frage würde mich sehr freuen wenn sie mir helfen bzw.aufklären könnten. Mein zieh Bruder der bei uns aufgewachsen ist und dann in der US ARMY gegangen ist und bis heute noch dort dient und in verschiedenen Ländern in Friedensmission dient wird berentet nächste Jahr er möchte dann in Deutschland leben,er hat seinen Elternhaus verkauft und dass Geld wass er bisher verdient hat wurden in der Elfenbeinküste wo er jahre lang stationiert war eingelegt er wurde aber in der Zwischenzeit nach Syrien beordert und hat dass Konto aufgelöst und von seiner Namen auf meiner Name überschreiten es ging in Abidjan durch’s Justizministerium mit dem notar in Ordnung. Er möchte dass ich dass Geld verwalte als familienkonto ihm ein Haus kaufe bevor er von der ARMY berentet wird. Es handelt sich um einer 6 stellige Summe ich lebe seit Jahren in Deutschland bin aber Rumänische Bürger. Nachdem ich die neue Besitzer des geldes bin hat der Bank Direktor von Abidjan mir dass Geld überweisen ich sollte es in 3 Arbeitstage bekommen es wurde aber in der Zwischenzeit am 2 Arbeitstag gestoppt un verlangen von mir eine steuerbefreiung sonsten ein haufen Geld fünfstellig.Meiner Bank habe ich eingeweiht aber ich weiß jetzt nicht wass zu tun ist. Villeicht können sie mir bitte ein tipp geben. Würde mich freuen auf ein schnellstmögliche Antwort. Mfg Elisabeth.

  218. Aharon Davidson sagt:

    Hallo ich heiße Aharon
    Ich wohne in Deutschland bin selbstständig ( eigentümer einer Baufirma). Ich habe sehr viel Geld in meiner Heimatstadt in Israel und möchte einen Geschäft zwischen zwei Firmen abgewickeln/vermitteln zwischen Deutschland und Israel (ich fungiere als zwischen Mann der vermittelt) das Geld wird auf mein Geschäftskonto überwiesen. Muss ich das deklarieren wenn ja wie mach ich das? Und geht das überhaupt ich kriege eine Provision davon davon.

    Vielen Dank

  219. Markus sagt:

    Moin zusammen,
    ich wohne seit 2,5 Jahren in der Schweiz und werde wieder zurück nach Deutschland ziehen. Ich möchte mein erspartes zwischen 20.000-30.000 mitnehmen. Muss ich das melden? Gibt es eine günstigere Möglichkeit als es von Bank zu Bank zu transferieren?

    Vielen Dank und beste Grüsse
    Markus

  220. axel sagt:

    Hallo ich beabsichtige um Ausland ein Grundstück zu kaufen, was in mehren Abschläge bezahlt werden soll (unter 12500€). Der Gesamtpreis liegt bei 23000€ ist dieses meldepflichtig und wenn ja wann?

  221. Sandra sagt:

    Hallo, ich bin doppelter staatsbuerger und wohne in Australien. Ich moechte insgesamt 27Tsd EUR nach Australien ueberweisen in 3×9000 Betraegen von meinem Dt Konto auf mein AU Konto. Gibt es einen Maximal betrag pro Jahr und muss ich das melden?
    Ist die Firma Transferwise vertrauenswuerdig? Vielen Dank

  222. moritz sagt:

    Hallo,

    seit einiger Zeit lebe ich in UAE(mein ständiger Wohnsitz). Ich habe eine Frage im Bezug auf folgenden Sachverhalt:

    1. Ich habe vor gerauemer Zeit eine überweisung von meinem Konto hier in UAE auf mein Konto in Deutschland veranlasst, die höher als 12.500Euro ist.

    2. Ich plane jetzt mit dem Geld Anteile an einem Unternehmen in Deutshland zu kaufen (Ich werde Gesellschaftler bei einer GmbH). Die Überweisung geht von meinem deutschen Konto auf das Konto von der GmbH.

    Ich weiß, dass ich den Transfer unter 1. nicht anmelden muss. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Transfer unter nr. 2 anmeldepflichtig ist.

    Können Sie mir bitte sagen, ob und wann die Anmeldung unter nr. 2 anmeldepflichtig ist?

    Und falls ja, wie ist dies zu machen? Die 0800 Telefonnummer ist aus dem Ausland nicht erreichbar, und ich bin momentan in Ausland. Die elektronische Anmeldung scheint nicht einfach zu sein. Eine Medenummer ist notwendig, aber das Formular für die Beantragung scheint nur für Unternehmen zu sein und hat viele Abkürzungen, die ich nicht verstehe…

    Vielen Dank im Voraus

  223. Jason Mulligans sagt:

    Hallo,

    ich habe über 12500 € auf meine Konto in der Türkei überwiesen. Es steht AWV Meldeplicht Beachten in meinem DKB Online Banking.

    Muss ich diese Überweisung melden? Oder erst wenn dieses Geld von meinem Ausland Konto ausgegeben ist? Ich will dieses Geld zu meinem Vater geben, damit er seine Wohnung in der Türkei renovieren kann. Ich verstehe Sinn des Sache nicht.

    Letztes Jahr habe ich auch genau 12500€ überwiesen, aber damals habe ich es nicht gelesen oder beobachtet. Es hatte auch gleiche Text AWV Meldeplicht beachten. Kann es mir nachträglich Kosten stehen?

    Bitte informieren. vielen Dank!

  224. Tanja H sagt:

    GutenTag,
    Sehr hilfreiche Seite, trotzdem noch eine Frage.

    Ich bin Deutsche, lebe aber schon mehrere Jahre im Ausland , kein Wohnsitz mehr in Deitschlabed.
    Wenn ich also 20.000 überweise von meinem deutschen Konto auf mein ausländisches Konto ist das nicht meldepflichtig weil ich als ‚auslander‘ angesegen Werde, richtig?

    Wie ist das wenn meine in Deutschland ansässige Mutter 20:000 auf mein deutsches Konto überweist von ihrem deutschen Konto?
    Muss sie dies dann melden laut AWG oder nicht?

  225. Faruk sagt:

    Guten Tag, ich lebe in Deutschland. Ich habe aber die möglichkeit, in der Türkei für meine spätere Rente mit 60 Jahren, meine fehlenden Rentenzeiten aufzubessern um später eine Rente zu erhalten. Dazu müsste ich etwa 14 T€ einzahlen. Dies müsste ich auch in einem Schritt oder in max drei Raten innerhalb eines Jahres tun.
    Ist das Meldepflichtig:
    1. ein eigenes Konto in der Türkei eröffne und das Geld dort zuerst einzahle und dann nach Klärung an die Rentenkasse überweise?
    2. oder direkt von Deutschland auf das Konto der Rentenkasse in der Türkei überweise?
    3. oder mir das Geld erst in der Türkei leihe und später innerhalb von zwei Jahren zurück zahle in einem Betrag?
    4. oder mir das Geld erst in der Türkei leihe und später innerhalb von zwei Jahren zurück zahle in Raten von max 600 im monat?
    Danke

  226. Adam Michalen sagt:

    Ich habe in einem außereuropäischen Land Geld geerbt und möchte das Geld nach Deutschland überweisen bzw. davon direkt eine Immobilie kaufen, was muss ich hier berücksichtigen?

  227. Christoph Arndt sagt:

    Ich beabsichtige ein Audio-Gerät in die Schweiz zu verkaufen.
    Der Verkaufspreis wird bei ca. € 2.400,- liegen.

    Die Einfuhr des Geräts in die Schweiz erfolgt durch den Käufer, da dieser in Deuschland ein Postfach unterhält.

    Unterliege ich bei dem genannten Betrag der Meldepflicht bzw. ist sonst etwas zu beachten?

  228. E. Schulte sagt:

    Ich möchte von meinem versteuerten Geld 40.000€ nach England auf das Konto meiner Tochter überweisen. Es handlt sich um ein Heschenk. Was muss ich beachten oder kann ich einfach eine Überweisung vornehmen?

  229. Suminska sagt:

    Hallo,
    Als in Deutschland (feste Wohnsitz ) lebende Polin habe ich in Polen einen Grundstück mit einem kleinen Haus (stark renovierungsbedürftig) nach dem Tod meiner Mutter geerbt.Ich möchte es für nur 20 000 Zloty- ca 5 000 € verkaufen. Das Geld sollte auf ein Konto überwiesen werden. Das Konto, in polnischen Bank, gehörte meiner Mutter und ich habe das Vollmacht. Meine Frage : wäre es möglich, dass polnische Bank kann dem deutschen Behörde (Finanzamt, Grundsicherungsamt -von da bekomme ich ergänzende Hilfe zur meine kleine Rente), ohne oder auch auf Nachfrage eine Auskunft über das Geld geben?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Elena

  230. Martina Kohlwage sagt:

    Hallo, ich hab einen amerikanischen Freund . Er möchte mir auf mein Konto einen sehr hohen sechsstelligen Betrag überweisen damit er hier ein Haus kaufen kann . Er möchte auch in Deutschland in die baubranche investieren. . Ist das so ohne weiteres möglich und was hab ich zu beachten. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Danke und LG

  231. Cy sagt:

    Hallo,
    ich habe in Deutschland jahresland studiert und jetzt bin ich wieder in meinem Heimatland. Seitdem ist eigentlich schon mehr als 1 Jahr lang. Ein Sparkonto in Deutschland habe ich jedoch noch. Ich habe noch ein Brokerage Konto bei einem Amerikanischen Broker. Wenn ich also Geld von mehr als 12,500 Euro vom Brokerage Konto an meinem deustchen Konto ueberweisen will,ist es bei mir auch pflichtig sich dabei zu melden? ggf. werde ich dann die gleiche Summe an meinem Konto in meinem Heimatland weiterleiten.

    Viele Gruesse,
    Cy

  232. Macker sagt:

    Hallo,
    folgendes Szenario.
    Ich bin französische Staatsbürgerin und habe meinen Wohnsitz in Deutschland. Hier lebe und arbeite ich.

    Demnächst werde ich mich von meinem französischem Ehemann scheiden lassen. Hier könnte es zu einer Geldzahlung an mich von ca. 100.000 Euro kommen. Diese 100.000 Euro wären wahrscheinlich erst auf einem französischem Konto. Von diesem französischem Konto würde ich die 100.000 Euro per SEPA Überweisung auf mein deutsches Konto überweisen.

    1.Muss ich hier irgendetwas beachten wie z.B. Meldepflicht ?

    2.Wenn ich mir von den 100.000 Euro in Deutschland eine Wohnung kaufe ändert das irgendetwas hinsichtlich Meldepflicht oder Steuern (siehe auch Frage 3)?

    3.Was ist mit Steuern, muss ich den Betrag irgendwie versteuern ?

    Ich würde alle drei Fragen mit nein beantworten bin mir aber nicht sicher.

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße Macker

  233. Josie sagt:

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage.
    Es heißt:
    Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.
    Wie kann es zu einer Strafe kommen, wenn die Meldung telefonisch und ohne Nennung des Namens erfolgt. Oder anders gefragt: Wie kann ich beweisen, dass ich z.B. einen Hauskauf telefonisch gemeldet habe.
    Vielen Dank.

  234. Sabine sagt:

    Guten Tag,
    wir wollen einen goresseren Betrag (ca. 90,000 Euro) von unserem pprivaten Konto in den VAE aus unser deutsches Konto ueberweisen.
    Das Geld stammt allerdings aus einem Geschaeftsverkauf. Muessen wir dieses Geld anmelden und versteuern? Wir sind verheiratet aber nur ein Partner ist derzeit in Deuschland gemeldet, der andere hat nie in Deutschland gelebt und ist auch nicht dort gemeldet.

  235. Mary sagt:

    Hallo,

    entschuldigen Sie bitte, aber fragen kostet nichts.
    Habe ich es richtig vertsanden, dass eine Meldepflicht erst ab über 12.500€ besteht?

    Mirwurden letzten Monat einmal 2500 und einmal 2540E aus dem nicht Europäischem Ausland überwiesen. Das Geld ist nicht meins, sondern für eine Tante hier. Habe es auch gleich abgehoben und ihr gegeben.
    Auf meinem Kontoauszug stehtda nun die Information der Meldepflicht.

    Danke im Voruas für die Antwort.

  236. Anja Färber sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, mein Freund ist beim amerikanischen Militär, derzeit ist er in Afghanistan, er möchte jetzt sein Geld aus dem letzten Einsatz auf mein Konto einzahlen, es geht um etwa 500000 Dollar, geht das überhaupt und was muss ich beachten? Ich denke es ist nachweisbar woher das Geld kommt, aber er steht nicht mit als Kontoinhaber drin. Brauche ich eine Vollmacht von ihm?
    Danke

  237. Anna Specht sagt:

    Guten Tag, wir sind ein Arbeitgeber und beschäftigen einige EU Mitarbeiter mit entsprechenden Auslandskonten. Dorthin überweisen wir die Löhne. Unsere Löhne gehen als Sammelüberweisung raus, d.h alles unterschiedliche Empfänger. Die Summe der Sammelüberweisung liegt über 12.500€. Sind wir bei Lohnzahlungen meldepflichtig? (kein Mitarbeiter erhält einzeln über 12.500€)

    Vielen Dank für Ihre Nachricht!

  238. Niels Dettenbach sagt:

    „Eine Weiterleitung der Informationen an Finanzamt und Zoll ist ausgeschlossen (es gibt keine gesetzliche Grundlage).“

    Darauf würde ich mich allerdings nicht wirklich verlassen, denn inzwischen gibt es allgemeinere Gesetze, die behördenübergreifende Weitergabe von Daten / Infos über Sachverhalte bei Verdacht auf Straftaten erlauben.

    Und soweit tatsächlich noch keine „Weitergabe“ erfolgt – die gesetzliche Entwicklung in DE zeigt, daß derlei staatliche Ermächtigungen auch in Zukunft noch jederzeit (auch „rückwirkend“) errichtet werden können, um „Steuersünder“ usw. zu verfolgen.

  239. Veronique T. sagt:

    Hallo Gregor,
    ich bin seit 15 Jahren in Asien und seit 8 Jahren selbstaendig mit Firmensitz in Hongkong. Nun haben wir uns entschieden wieder nach Deutschland zurueck zu ziehen und meine Firma in HongKong zu schliessen. Alle finanziellen Pruefungen wurden gemacht, Steuern in Hongkong bezahlt, einen Auditreport werde ich auch haben.
    Nun wuerde ich gerne 100,000 Euro von dem Hongkong Betriebskonto (nach Schliessung) nach Deutschland auf mein privates Konto ueberweisen. Was muss ich dabei beachten? Melden? Steuern bezahlen?
    Vielen Dank fuer die Antwort
    Mit freundlichen Gruessen
    V.T.

  240. Marc van Dommele sagt:

    Guten Morgen,

    Ich hätte eine Frage zum Thema https://www.deutscheskonto.org/de/meldepflicht-auslandsuberweisung

    Wenn ich den Beitrag Richtung verstehe muss ich keine Anmeldung vornehmen wenn ich zum Beispiel eine größere Summe (über 12500) von meinem Konto in Luxembourg (bin Grenzgänger und arbeite da) auf meinem Konto bei der DKB überweise, richtig? Bin auch noch bei der SpardaBank und habe auch da schon größere Überweisungen (über 12500) getätigt und nie diesen vermerkt auf dem Kontoauszug gesehen.
    Da mein Konto bei der DKB ziemlich neu ist, und ich da vor kurze 30‘000 überwiesen habe um in Aktien zu investieren (DKB Broker), ist mir diesen Hinweis auf dem Kontoauszug zum ersten Mal seit ich in Deutschland lebe aufgefallen!
    Mit freundlichen Grüßen Marc

  241. Martin Mentz sagt:

    Moin moin,

    Ich habe kürzlich mit Onlinehandel begonnen und arbeite mit einem ausländischen Broker zusammen. Dieser kommt aus London.
    Jetzt haben wir ein Gewinn von 78331€ erwirtschaftet.
    Laut meinem Broker soll ich jetzt 26% = 18799€ gebühr/ steuern von dem Gewinn überweisen, damit dieser mir mein Gewinn auszahlen kann.

    Das ist das erste mal, das ich soviel Geld ins Ausland überweise und das mir soviel Geld auf mein sepa Konto überwiesen wird.

    Jetzt die Frage: Muss ich beide Transaktionen melden?

    Danke im Voraus
    Gruß

  242. Langer sagt:

    Hallo,
    wenn ich einen ausländischen Überweisung über 12,500€ erhalte und es auch bei der Bundesbank melde, passiert mir was? Werde ich Post vom Finanzamt oder der Bank bekommen.

    Mfg

  243. Manar sagt:

    Guten Tag ,
    Ich bin Ausländer, arbeite und wohne in Deutschland .
    Mein Vater möchte mir Erbe in hohe von ca.90000 € aus dem Ausland nach Deutschland überweisen .
    Wie läuft das ? Soll ich mich beim Finanzamt melden oder reicht es bei der Bank?? Gibt es Gebühren dafür ?
    Danke im Voraus!

  244. Patrizia sagt:

    Hallo, ich habe in den USA ein Konto auf meinen Namen als „sole beneficiary“ von meinem Freund.
    Auf dem Konto geht das Geld ein, was er (US-Bürger) durch die Arbeit bei Projekten als Ingenieur verdient.
    Nun mussten wir einige Zahlungen im Vorfeld tätigen, um überhaupt erst über das Geld verfügen zu können. Liegt aber daran, dass ich in Deutschland wohne und Deutsche bin!
    Nachdem wir nun die Kosten für einen FIU code zahlen mussten (quasi die Bescheinigung darüber, dass man das Geld nicht aus illegalen Geschäften, oder Terrorismus etc. hat) und die Gebühren zur Freigabe bei der Bank für ausländische Transaktionen, sind nun die zunächst erfolgreich ausgeführten Transaktionen von der FRB (Federal Reserve Bank) gestoppt worden. Auch verständlich, weil man nun Einkommensteuer im Vorfeld für das Geld haben möchte.
    Meine Frage ist nun – Wenn ich der FRB nun die Steuern überweise (im Schreiben der FRB wurde erwähnt, dass man nach dem Zeigen der Zahlungsbestätigung das Geld auf das beneficiary Konto innerhalb von 24 Stunden gutgeschrieben bekommt), IST DIE FRB wirklich die letzte instanz in den USA, um die Zahlungen zu stoppen?
    Ich habe Angst, dass dann wieder eine Behörde kommt und Geld für Gebühren oder Steuern haben möchte.
    Die dann getätigten Überweisungen sind zum Teil unter 12.500€ an diverse Empfänger und eine Zahlung ist i.H.v. 48.000€ für eine kreditablösung auf meinen Namen. Müsste ich diese melden?

    Danke für die Beantwortung meiner beiden Fragen.

  245. Richard Banks sagt:

    Rückmeldung eines unser Beratungskunden, die vermutlich auch vielen besorgen Leuten aus der kostenlosen Variante helfen wird:

    Hallo Richard,

    wie gestern zugesagt sende ich Ihnen meine Rückmeldung.

    Meine Frau und ich haben gerade bei der Bundesbank telefonisch Meldung gemacht.

    Die Transaktion war zwar ziemlich genau anzugeben, sie konnte jedoch wie Sie sagten anonym erfolgen.

    Danke für den Tipp.

    Alles Gute und bis bald.

  246. Peter Keller sagt:

    Wenn mir jemand 5000000 $ aus England nach Deutschland per Banktransf. überweisen möchte um es anzulegen. Ist das rechtlich ok.

  247. Abdu sagt:

    Hallo, ich möchte gerne Geld welches ich von meinem Lohn gespart habe in die Türkei überweisen und Eigentum erwerben dort.

    Es geht um Beträge bis 100.000,00€, was muss ich beachten?

  248. Oliver Swain sagt:

    Hallo liebe Leute,

    weil mir gestern beim Anruf bei der Bundesbank noch etwas unklar war, stelle ich hier eine Frage.

    Der Herr von der Bundesbank meinte, ich müsste die 25000 Euro die ich auf ein australisches Brokerkonto überwiesen habe nicht melden.

    Allerdings habe ich dieses Geld aus Aktienkäufen erlangt, das habe ich ihm glaube ich nicht erzählt, er hat auch nicht danach gefragt, soweit ich mich erinnere.

    Als ich ihm sagte, dass ich CFD`s im kurzfristigen Handel kaufen wolle und diese maximal ein paar Tage halten möchte, sagte er aber, dass bei einzelnen Positionen über 12500 Euro eine Meldepflicht bestehen würde.

    Ich hätte nun gerne eine zweite Meinung, weil ich ganz sicher gehen möchte, alles nach gesetzlicher Vorschrift abzuwickeln.

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

  249. Samuel sagt:

    Hallo ,
    Ich habe einen Betrag (ziemlich hoch) nach Schweden überwiesen (SEPA Überweisung). Leider Gottes habe ich in Verwendugszweck „Tabriz“ geschrieben. Bekanntlich ist diese Stadt im IRAN und das Land ist durch USA sanktioniert. Ich bekam von Empfängerbank ein Schreiben durch meine Bank, indem Frage gestellt wurde, Ob diese Zahlung mit IRAN zutun hätte. Es hatte wahrlich nicht mit IRAN zutun, bin aber nicht direkt auf die Frage eingegangen und Ihnen geschrieben, dass ich Ihre Frage nicht klar beantworten kann und man sollte die Überweisung nicht mehr durchführen , sondern auf mein Konto wieder zurücküberweisen. Diese ist seit meiner Bank der Empfänger Bank am gleichen Tag übermittelt worden. Da ich das Geld noch nicht zurückbekommen habe, habe ich per Einschreiben meine Bank informiert und nach dem Stand der Dinge gefragt. Ich bekam von meiner Bank per Post eine Information, ich zitiere „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die Rückgabe der Zahlung aus dem Ausland nicht garantieren können. Wir haben weder auf das Ergebnis noch auf die Dauer einer möglichen Rückzahlung Einfluss. Selbstverständlich mahnen wir die Auslandbank regelmäßig an und werden Ihnen sofort nach Erhalt einer abschließenden Rückantwort weitere Nachricht zukommen lassen“

    Seitens Auslandbank liegt keine Antwort auf meine Antwort vor.

    Stellt sich die Frage , Was tun jetzt? soll ich abwarten und Tee trinken? wie komme ich an mein Geld heran?

    Wie soll ich vorangehen? wo soll ich mir eventuell Hilfe holen. Ich wäre für jeglichen Rat dankbar

  250. Nakasi Mathes sagt:

    Mein Schweizer Arbeitgeber war 2019 insolvent. Eine Zusatzversicherung, für die ich Jahre bezahlt/gespart hatte, wurde nach Luxemburg transferiert. Da es sich um über 12.500€ handelt, ist meine Frage, ob es bei einer Auszahlung um einen meldepflichtigen Betrag handelt, da angespart. Oder ob, wenn auf Giro- und Sparkonto überwiesen wird, der Gesamtbetrag Meldepflicht wäre.

  251. S.R. sagt:

    die Nummer 0800 1234 111 funktioniert nicht, da kommt immer das diese Nummer nicht für meine Plz gilt, aber eine andere Nummer gibt es nicht. Auch auf der Seite der Deutschen Bundesbank wird auf diese Nummer verwiesen. Wo soll man denn nun anrufen?

  252. Thomas P. sagt:

    Hallo.
    Meine Frau und ich planen eine Wohnung in Polen zu kaufen.
    Hierzu werden wir ein Bankkonto in Polen eröffnen und entsprechend Geld von j derem Konto in Deutschland nach Polen überweisen.
    Überweisungen unter 12.500€ sind ja bekanntermaßen nicht meldepflichtig.
    Wie sieht es mit der Immobilie aus?
    Müssen wir hier etwas melden?

  253. Ralf sagt:

    Hallo zusammen,
    Plane den Goldkauf über BullionVault im Ausland. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Geldübertrag von mehr als 12500€ nicht meldepflichtig aber da ich das Geld direkt für den Goldkauf verwende dann doch? Zumindest findet sich ein Hinweis auf dem Kontoauszug meiner Bank bzgl. Meldepflicht.
    Wie ist es beim Verkauf von Gold von mehr als 12500€ und Rücküberweisung auf mein Konto in Deutschland? Die Überweisung nicht meldepflichtig, nur steuerpflichtige Meldung wenn Verkauf mit Gewinn innerhalb der Spekulationsfrist liegt?

    • Seb sagt:

      Wenn du im Ausland Vermögensgegenstände verkaufst, dazu gehört auch Gold, und den Ertrag nach Deutschland überweist, ist dies nach dem Wortlaut des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnungen meldepflichtig. Solltest du einen positiven Ertrag innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist gehabt haben, so ist der Ertrag natürlich zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben.

      Zu beachten ist auch, dass Teilüberweisungen nicht addiert werden. Also eine einmalige Überweisung über €12.500 oder mehr ist meldepflichtig. Mehrere Überweisungen von sagen wir €11.000 sind nicht meldepflichtig. Du kannst dies also relativ einfach steuern.

      Wie im obigen Artikel gut beschrieben, gibt es keinerlei Überwachung der Meldepflicht. Noch zumindest meldet deine Bank nicht den Eingang eines höheten Betrages aus dem Ausland den Behörden weiter. Ob du also dieser Meldepflicht nachkommen möchtest oder nicht, musst du selbst entscheiden.

      Wenn man wie du zum Beispiel Gold im Ausland hat, dann verfolgt man damit ja meistens einen bestimmten Zweck. Ob man dann dem Staat freiwillig die Lagerorte seines Vermögens offenbaren möchte, muss man selbst überdenken und entscheiden. Das nur mal als Gedankenanstoß.

    • Hardy sagt:

      Hallo,
      ich habe 2019 einen Betrag > 12.500€ nach Kanada (Kitco) überwiesen, und habe es melden wollen. Die Dame am Telefon fragte wofür ich das Geld überweise. Nur für den ‚Kauf von Edelmetallen‘ – das hat sie nicht interessiert! Ist also nach diesem Telefonat mE nicht meldepflichtig. Bullion Vault ist ja ähnlich wir Kitco.

  254. Alex sagt:

    Hallo!
    Wenn ich im Ausland lebe und eine Immobilie in Deutschland verkaufen will, der Käufer mir das Geld direkt nach USA schicken soll, geht das oder wird das ein Problem für den Käufer in Deutschland.
    Er sagt es geht nur in ein deutsches Konto wegen Geldwäsche, stimmt das?

    • Ed sagt:

      Der Käufer hat zwei Nachteile bei Überweisung in die USA:
      – er muss Gebühren für die Überweisung zahlen (>150 EUR)
      – er muss eine Meldung bei der Bundesbank machen

      Beides dürfte im Rahmen eines Immobilienverkaufs wohl ein unbedeutendes Detail sein.

      Für Geldwäsche interessiert sich ggf. Deine Bank in USA. Denen zeigt man dann den Notarvertrag. Je nachdem wie die sich anstellen (vereidigte Übersetzung etc.) ist das mit viel Rennerei und möglicherweise Kosten verbunden.

      Dem Käufer kann mögliche Geldwäsche egal sein. Er hat ja auch den Notarvertrag. Er könnte höchstens „Immobilien waschen“ was wohl absurd ist.
      Geld waschen erfolgt u.a.durch vorgetäuschte Umsätze oder erhöhte Kosten (z.b. Immobilienpreis).
      In der Regel wird auch (das schmutzige) Bargeld gewaschen.

      In diesem Fall alles KEIN Problem für den Käufer.
      Sollte er trotz oben geschriebenen Geld waschen wollen, wäre es für ihn sogar vorteilhaft, Geld in die USA zu überweisen.

  255. Karl Otto sagt:

    Nein, das stimmt nicht. Jedefrau darf Geld nach USA schicken, soviel sie möchte.

  256. Ismail sagt:

    Hallo,
    ich werde demnächst in die Türkei auszureisen, mein Bankkonto hier in Deutschland wird noch ein paar Jahre bestehen. Möchte aber mein Geld in 50000€ raten auf mein persönliches Konto in der Türkei überweisen. Muss ich das der Bundesbank melden?
    Mfg

  257. Derman sagt:

    Ich hab ein Kleingewerbe und ein Geschäftskonto.
    Ein kunde aus USA überweist mit 33.000€
    Auf mein Geschäftskonto bei der sparkasse
    Muss ich das melden?

    • Richard Banks sagt:

      Kommt auf den Grund der Überweisung an (Geschäftsvorfall). Grundsätzlich empfiehlt es sich mit der Bundesbank Kontakt aufzunehmen, da diese dafür zuständig ist.

  258. Stefanie Ebert sagt:

    Guten Abend,
    Ich habe eine Frage bezüglich Lohnzahlungen aus Dänemark auf ein deutsches Konto.
    Der Arbeitgeber meines Lebensgefährten teilte heute mit das er sich ein Konto bei einer dänischen Bank in Deutschland zulegen muss weil sonst die Lohnzahlungen illegal wären, ist das richtig? Oder kann sein Lohn ganz normal auf unser Deutsches Konto eingehen? Steuern werden in DK entrichtet.
    Danke im Voraus für Antworten

    • Richard Banks sagt:

      Zu dänischen Vorschriften kann ich nichts sagen. Sollte es so eine Vorschrift vom dänischen Staat geben, würde sie mit Sicherheit gegen EU-Recht verstoßen. Vielleicht gibt es unternehmensrechtliche (selbst auferlegte) Vorschriften? Sowohl bei Staaten wie auch bei Unternehmen werden ja ständig neue Vorschriften produziert.

      Aus deutscher Sicht ist es vollkommen legitim eine Lohnzahlung aus Dänemark auf ein deutsches Bankkonto zu bekommen.

  259. Sonja sagt:

    Ich habe ein Haus in Spanien gekauft, vor einigen Monaten. Konto in einer spanischen Bank dafür eröffnet. Jetzt will die spanische Bank von mir Info wie Steuererklärung, Rentenbescheid und Kontoauszüge haben. Die Bank spricht über Geldwäsche usw. muss ich dass beilegen? Könnte mir die spanische Bank das Konto blockieren?

  260. Sidoni sagt:

    Halo,meine Nichte hat von Dubai Geld erhalten 19 000€ ( von Verwandte er will dass wir ein Lastwagen für ihn kaufen)und jetzt hat die Bank alle Bewegungen gesperrt und kein Grund gibt die Bank warum Überweisungen oder Auszahlungen nicht möglich ist.das Geld kam in Juli an ist spät jetzt zu melden ( Anfang August)?
    Ein andere Betrag 21000€ kamm an andere Verwandte auch von Dubai nicht gemeldet und das Geld wurde sichergestellt wegen Arrestverfügung von der StadtanwaltSchaft.
    Sollen wir trotzdem jetzt melden ?
    Bekommt man jetzt Problem mit Finanzamt oder sonstiges?

  261. Anne sagt:

    Hallo,
    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und wurde mit der Prüfung bzgl. der Meldepflicht beauftragt.
    Bisher ist alles schlüssig, nun wurde ich ergänzend gefragt, wie es sich mit hoheitlichen Gebühren oder Bußgeldern ausschaut, wenn der betroffene Bürger oder das Unternehmen den Sitz im Ausland haben und der Betrag (übertriebenes Szenario) die 12.500€ übersteigen. Weiterhin kam als Beispiel Unterhaltsvorschuss auf (z.B. Vater im Ausland). Können Sie hierzu Antworten geben?
    Vielen Dank!

    • Sebastian sagt:

      Hallo Anne

      Ich weiss leider nicht, was öffentlicher Dienst in dem Fall genau bedeutet. Ich würde Ihnen aber in dem Fall anraten, direkt die Hotline 0800 1234 111 zu wählen, dort können Sie auch gleich die Meldung machen.

      Abgesehen davon hat eigentlich immer der Inländer die Meldepflicht. Also bei den Bussen, wäre dies die Deutsche Behörde, welche die Busse erlässt. Die Ausländische Firma ist da nicht zur Meldung verpflichtet.

      Bei Unterhaltszahlungen besteht meines Erachtens genauso eine Meldepflicht wie bei einer Schenkung.

      Sebastian

  262. Messi sagt:

    Hallo,
    ich möchte von meinem eigenen Konto in Deutschland aus nach mein eigenes Privatkonto in der Türkei Geld über 12.500 Euro überweisen. Bin ich dann Meldepflichtig?
    Wie kann man bei einer Telefonischer Meldung an die Bundesbank die Meldung dann im nachhinein Nachweisen?

    • Christian Funke sagt:

      Erstmal muss man nur melden, wenn man in Deutschland wohnhaft ist. Es geht nämlich darum, wieviel Geld dem Zugriff von in-Deutschland-wohnhaften entzogen wird.

      Umgekehrt gilt ein Konto im Ausland, welches der deutschen Person selbst gehört, als eigener Zugriff.

      Entsprechend muss hier gar nichts gemeldet werden, weil das Geld weiterhin Ihrem Zugriff unterliegt.

      Hingegen müssten Sie melden, wenn von dem türkischen Konto ein Betrag von größer €12.500 an jemand anders (auch in der Türkei) uberwiesen wird.

    • Martin sagt:

      Bei einer Überweisung an dich selbst besteht keine Meldepflicht. Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert sind nur dann zu melden, wenn sie von Ausländern von Inländern entgegengenommen oder an Ausländer geleistet wurden. Also nur, wenn das Geld den Besitzer gewechselt hat, was ja nicht der Fall ist, wenn du es dir selbst überweist.

  263. AST sagt:

    Habe noch gar nie eine Meldung gemacht. Auch bei wesentlich höheren Beträgen. Hat noch nie ein Hahn danach gekräht.

  264. HeinzL sagt:

    Hallo alle, ich habe in der letzten Zeit beo DKB mehrmals das Problem gehabt, dass das DKB Genehmigungsfenster bei der Visa 3 D Secure nicht erschien (Laden und Online). Irgendetwas läuft trotzdem, das Banking konnte ich in diesem Fall auch nicht in der App aufrufen. Auf dem VISA 3 D Secure Fenster konnte ich auch die alternative Authorisierung (SMS) nicht wählen, kurzum, ich sass echt in der Sch…. Zum Glüsk hatte ein Laden noch ein altes Terminal, wo ich dann mit dem Chip und der PIN bezahlen konnten, aber im Internet ging nicchst
    Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Könnte es mit der VPN Verbindung zusammenhängen?

  265. HeinzL sagt:

    Zum Thema Erfahrung mit DKB:
    Ich habe seit einigen Jahren ein Girokonto bei der DKB und dazu auch eine Kreditkarte (mit Gebühr). Auf dieses Konto lasse ich meine Rente überweisen und habe nun benantragt die Kreditlimite meiner Karte von 100 auf 1000 € zu erhöhen. Ohne in die Details zu gehen darf ich sagen, dass meine monatliche Rente ein Mehrfaches dieses Betrages ausmacht. Nun bekomme ich von der DKB Post:

    Gern prüfen wir die gewünschte Erhöhung Ihres Dispositionskredites. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen – in Kopie und von Ihnen unterzeichnet:

    Dazu benötigen wir:
    • eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste
    • die die letzte Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) oder
    • den letzten Jahresabschluss (JA) oder
    • den letzten Einkommenssteuerbescheid inkl. Einkommensteuererklärungen
    Sofern EÜR / JA / Steuerunterlagen älter als das Vorjahr sind, benötigen wir zusätzlich eine BWA inkl. Summen- und Saldenliste aus dem Dezember des Vorjahres.

    Alternativ senden Sie uns bitte Ihren letzten Rentenbescheid und einen Kontoauszug in Kopie über den aktuellen Renteneingang auf Ihrem Konto.

    Den Renteneingang ist auf meinen Auszügen klar sichtbar und seit Jahren regelmässig. Also wozu das Ganze?

    Szenenwechsel: Vor ein paar Monaten habe ich bei der Raiffeisenkasse hier in Prag ein Konto eröffnet. Ich habe hier lediglich eine kleinen Einkommen aus einer TZ Tätigkeit, ein paar hundert Euro pro Monat. Gleich nach der Kontoeröffnung erhielt ich eine richtige Kreditkarte mit 50000 CZK (= rund 2000 €) Kreditlimite. Ausserdem Loungezugang in Prag, Wien und Bratislava und noch andere Benfits.

    Ich habe die DKB Kreditkarte hauptsächlich wegen der Familien Reiseversicherung, aber angesichts dieses Verhaltens frage ich mich, ob ich noch mit der richtigen Bank zusammenarbeite. Leider kann ich von keinen der anderen „Gratis“ Kreditkarten profitieren, weil die immer einen Wohnsitz mindestens im DACH Raum voraussetzen. Bei DKB war das beim Abschluss so, aber der Wohnsitzwechsel hat die dann nicht gestört.

  266. Heinz Lyner sagt:

    Weitere Kunsstücke von DKB mit der neuen tollen App:
    1. Schon zum 2. Mal wurde mir eine Übertragung vom Girokonto auf meine Kreditkarte verweigert weil sie denselben Verwendungszweck hatte . Das ist doch Unsinn. Es sollte doch klar sein wieso jemand vom Girokonto auf die Kreditkarte Geld überweist auch zwei mal dieselbe Beträge sind. Missbrauch ist hier wohl ausgeschlossen.
    2. Dank dem Super neuen Banking wartete ich 3 Tagen auf diesen Übertrag von meinem Girokonto auf meine Kreditkarte, das ging früher innerhalb von Sekunden.
    Auf dem Girokonto erst nach 2 Tagen abgebucht, am Wochenende arbeiten die Computer ja nicht (!!!), aber auf der Karte weder in den Transaktionen noch im Kontostand gebucht.
    3. Die Fortsetzung des obigen Dramas: Keine Reaktionen auf meine Meldung im kaum zu findenenden App-Kontaktformular, Geld wurde gestern auf das Girokonto zurückgebucht, ohne irgendwelche Erklärungen. Habe sofort eine neue Überweisung auf die Kreditkarte gemacht. Natürlich wieder das gleiche Spiel wie vorher: Geld abgebucht, aber auf der Kreditkarte heute morgen immer noch nichts!
    PS: Wenn jemand Kontakte zur DKB hat, soll er diesen Leuten mal Beine machen, ich sitze in der Türkei ohne Kredit auf der Karte und im Ausland Roaming, ich habe keine Lust eine halbe Stund Musik in der Warteschleife zu bezahlen.

  267. Gisela sagt:

    Mein Mann und ich möchten unsere Wohnung in Deutschland verkaufen, den Erlös auf unser Konto in China überweisen und dort eine Wohnung kaufen. Wie können wir dies bewerkstelligen, wo doch anscheinend der Überweisungsbetrag limitiert ist?

Schreibe eine Ergänzung oder stelle eine Frage, Danke fürs Engagement!

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