Ein Bankkonto für mehrere Personen mit kostenlosen Bank- und Kreditkarten

DKB Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto stellt für viele Paare die ideale Kontoform dar. Einer oder beide lassen ihr Gehalt auf das Konto eingehen und beide können es vollumfänglich nutzen.

DKB Gemeinschaftskonto

Aber nicht nur für Paare kann ein Gemeinschaftskonto sinnvoll sein! Gemeinschaftskonten werden auch für Wohngemeinschaften (WGs), Familien und Menschen mit dauerhaft gemeinsamen Zielen (z. B. Reisekonten) eingerichtet.

Vorbei sind die Zeiten, in denen man von einem Konto zum anderen umbuchen und im schlechtesten Fall Sollzinsen auf dem einen Konto zahlen musste, obwohl auf dem anderen Konto genügend Guthaben vorhanden gewesen wäre …

Zuerst die außergewöhnlichen Konditionen zusammengefasst:

  • Online-Gemeinschaftskonto für alle Deutschsprachigen weltweit
  • kostenlose Kontoführung
  • kostenlose Girocard für jede Person
  • kostenlose VISA Card für jede Person
  • kostenlose Bargeldversorgung weltweit (!)
  • gute Zinsen auf Guthaben
  • günstiger Dispokredit
  • optionales Wertpapierdepot
  • Kontobeantragung online,
    Identitätsnachweis über WebCam, PostIdent oder Identformular aus vielen Staaten möglich

Direkt zur Bank: www.dkb.de/privatkunden/gemeinschaftskonto/.

Mehr als zwei Kontonutzer möglich …

Das DKB Gemeinschaftskonto ist nicht auf zwei Nutzer begrenzt! Zwar gibt es immer zwei Kontoinhaber, man kann dem Konto jedoch unbegrenzt Bevollmächtigte hinzufügen. Jeder Bevollmächtigte kann ebenfalls Girocard und Visa Card erhalten. So kann das Konto von größeren Gemeinschaften genutzt werden.

Nutzungsvarianten von Gemeinschaftskonten

1. Gemeinschaftskonto für Paare

Das ist der Klassiker des Gemeinschaftskontos. Beide Partner teilen ein Konto, wobei beide die gleichen Leistungen und Vorteile genießen. Das Konto würde beispielsweise so aussehen:

  • 1 Girokonto der Familie Mustermeier
  • 2 GiroCards
    • 1 für Frau Mustermeier
    • 1 für Herrn Mustermeier
      (Umsätze beider Karten werden sofort mit dem Girokonto verrechnet)
  • 2 Kreditkarten vom Typ Visa Card
    • 1 für Frau Mustermeier
    • 1 für Herrn Mustermeier
      (Umsätze werden auf getrennten Kreditkartenkonten zinsfrei bis zur monatlichen Verrechnung vom gemeinsamen Girokonto gesammelt)
  • optional sind 2 Visa Cards als Sparkonto (Tagesgeldkonto) möglich

Das Gemeinschaftskonto kann als Gehaltskonto genutzt werden, um den Kreditrahmen zu erhöhen, muss es aber nicht. Egal wie stark oder wenig Sie das DKB Gemeinschaftskonto nutzen, es bleibt immer kostenfrei. Die Kreditkarten natürlich auch.

DKB Gemeinschaftskonto für zwei.

DKB Gemeinschaftskonto für zwei Personen mit allen Karten.

2. Gemeinschaftskonto für WGs

Wohngemeinschaften haben sich etabliert und es gefällt vielen Menschen, in dieser Form zusammen zu leben. Um die finanziellen Aspekte einer Wohngemeinschaft optimaler zu gestalten, kann in vielen Fällen ein Gemeinschaftskonto sinnvoll sein.

Ein Gemeinschaftskonto wird grundsätzlich von zwei Personen eröffnet, es können jedoch noch weitere Bevollmächtigte dem Konto hinzugefügt werden.

Der Unterschied zwischen einem Bevollmächtigen und einem Kontoinhaber besteht hauptsächlich darin, dass ein Bevollmächtigter das Konto nicht kündigen kann. Aber sonst kann er alle Funktionen nutzen.

Ein typisches WG-Konto könnte so aussehen:

  • 1 Girokonto der WG Müller-Meyer-Huber
  • 3 GiroCards
    • 1 für Anabel Müller
    • 1 für Bine Meyer
    • 1 für Christian Huber
  • 3 Kreditkarten
    • je eine für jeden WG-Bewohner
  • optional ist für jeden WG-Bewohner eine weitere Visa Card möglich.

Bei drei Kontonutzern ist nicht automatisch Schluss. Sie können nach Belieben vier, fünf, sechs und mehr hinzufügen, wenn es in Ihrem Fall Sinn macht!

Von dem gemeinsamen Girokonto werden die Mietzahlung und die Nebenkosten abgebucht sowie über die Girocards und die ersten Visa Cards die Einkäufe für das gemeinsame Wohnen und Leben bezahlt.

Auf der zweiten Visa Card kann jeder für sich Ersparnisse anlegen. Doch Obacht, da jeder einen Online-Zugang zum Konto hat, kann jeder (Um-)buchungen vornehmen. Zudem gibt es die Zinsen auf Guthaben (Visa-Sparen) seit dem 1.1.2015 nur noch für Kontoinhaber. Die Karten für Bevollmächtigte werden zinsfrei geführt.

Wie stark das Gemeinschaftskonto von WGs tatsächlich genutzt wird, obliegt dann der Entscheidung der Wohnenden. Auf jeden Fall ist es inklusive aller Bank- und Kreditkarten kostenlos. Und selbst wenn es nur der gemeinsamen Mietzahlung und eventuell der Rücklagenbildung für Reparaturen oder gemeinsame Anschaffungen dient, lohnt es sich.

Jeder überweist dann mittels Dauerauftrag von einem eigenen Girokonto seinen Mietanteil auf das Gemeinschaftskonto und von dort aus führt monatlich ein Dauerauftrag die Mietzahlung aus.

DKB Gemeinschaftskonto für eine WG oder andere Gemeinschaften

Offiziell gibt es bei der DKB keine Limitierung der Anzahl der Kontonutzer eines Gemeinschaftskontos. Richten Sie so viele ein, wie Sie brauchen.

Weitere Vorteile von Gemeinschaftskonten

  • Bündelung der finanziellen Potenz

    Wenn Sie mehrere Gehaltszahlungen auf ein Konto fließen lassen, haben sie wesentlich bessere Chancen, einen entsprechend großen Dispo- bzw. Kreditrahmen zu erhalten. Maximal bis zum 3-fachen aller monatlichen Gehaltseingänge.

  • Erledigen von Bankgeschäften in Notsituationen

    Wenn Ihr Partner, Mitbewohner oder sonst jemand, mit dem Sie ein klassisches Einzelkonto genutzt haben, durch einen Unfall oder einer plötzlichen Krankheit nicht mehr bzw. zeitweise nicht in der Lage ist, seine Bankgeschäfte (z. B. Überweisungen, Barabhebungen) durchzuführen, kann das niemand anderes (es sei denn, vorab wurde eine Vollmacht dafür ausgestellt und von der Bank anerkannt).

    So wurden schon viele Menschen in finanzielles Unglück gestürzt, weil Rechnungen offen blieben und schwerwiegende Verzugsfolgen eintraten. Dank des gemeinsamen Kontos sind die weiteren Kontoinhaber in der Lage, dies abzuwenden.

  • Gemeinsames Punkte-Sammeln

    Wer mit der DKB Visa Card bezahlt, sammelt automatisch Punkte. Diese können für Prämien eingelöst werden. So kann man als Paar oder als WG mit der Zeit ein paar gemeinsame Anschaffungen tätigen, die nichts kosten … weil sie aus den Bonuspunkten der DKB-Nutzung bezahlt werden.

Risiken von Gemeinschaftskonten

Natürlich ist es sinnvoll, die Leute, mit denen man ein gemeinsames Konto einrichtet, genau zu kennen. Denn jeder ist gleichermaßen berechtigt über das Konto zu verfügen. Nur die Kontoauflösung muss durch alle Kontoinhaber gemeinsam erfolgen.

Zusammenfassung

Das DKB Gemeinschaftskonto ist das ideale Bankkonto, um finanzielle Aufgaben von mehreren Menschen einfach zu meistern, denn:

  • alles läuft über ein Konto,
  • wobei jeder eine eigene Bankkarte erhält
  • sowie jeder eine eigene Kreditkarte
  • und auf Wunsch jeder nochmals eine Zusatz-Visa-Card (z. B. für Sparzwecke)

Das Gemeinschaftskonto kann für gemeinsame Interessen von der Abwicklung der Mietzahlungen einer Wohngemeinschaft bis hin zum Hausbank-Girokonto einer ganzen Familie genutzt werden.

Wie immer Sie persönlich das DKB Gemeinschaftskonto nutzen werden, es bleibt auf jeden Fall dauerhaft kostenlos!

Übrigens: Jede Bargeld-Abhebung mit einer der Visa-Cards ist im In- und Ausland gebührenfrei. Unabhängig davon, von welcher Bank der Geldautomat ist. Das ist doch ein gigantischer Vorteil, oder?

“Jetzt DKB-Gemeinschaftskonto beantragen”

Ich bin bereits DKB-Kunde, kann ich mein bisheriges Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Nein, leider ist eine Umwandlung nicht möglich. Bitte beantragen Sie das Gemeinschaftskonto über den Button neu. Das Gemeinschaftskonto wird jedoch mit Ihrem bisherigen Konto verknüpft. So behalten Sie Ihre bisherigen Anmeldedaten. Wenn Sie sich ins Online-Banking einloggen, sehen Sie beide Konten.

Fragen zum Gemeinschaftskonto?

Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld dafür. Unsere Redaktion wird baldmöglichst antworten.

Ebenso können Sie diese Seite mit Ihren Erfahrungen und Nutzungsideen ergänzen. Das dürfte anderen, die auf der Suche nach einem guten Gemeinschaftskonto sind, helfen …

Bildmaterial Kopffigur: Pekchar, fotolia.com

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Wer schreibt hier?

Jemand, die in den vergangenen 7 Jahren über 100.000 Menschen zu einem neuen Bankkonto verholfen hat. Mein Name ist Tanja und wenn Sie weiter klicken, erfahren Sie, warum es mich und diese Seite gibt ⇒ weiter.

91 Kommentare zu “DKB Gemeinschaftskonto”

  1. Tanja sagt:

    Zur Eröffnung und Einrichtung von DKB-Gemeinschaftskonten habe ich einen ergänzenden Beitrag veröffentlicht: https://www.deutscheskonto.org/de/dkb-gemeinschaftskonto-eroeffnen/

  2. Brigitte Hall sagt:

    Mein Bruder und ich planen, ein Gemeinschaftssparkonto zu eröffnen, um die Grabpflege unserer Mutter in den kommenden 24 Jahren zu gewährleisten.
    Aufgrund unseres Alters soll der Sohn meines Bruders ebenfalls als Mitkontoinhaber eingetragen sein. Jeder von uns soll unabhängig (Oder-Konto) verfügen können.
    Ist das möglich? Bekommt jeder von uns eine Kontokarte?
    Über die rechtlichen und steuerlichen Sachen im Todesfall sind wir informiert.
    Freundliche Grüße
    B.Hall

    • Tanja sagt:

      Ja, das ist genauso möglich, wie Sie das beschrieben haben. Ein Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern und einer weiteren bevollmächtigten Person.

      Jeder bekommt einen eigenen Zugang zum Online-Banking und jeder kann jeweils eine Girokarte + Visa Card erhalten.

      Sie können mit dem Online-Antrag beginnen 😉

  3. Peter Speicher sagt:

    Guten Tag,
    Wir haben gestern einen Verein gegründet. Möchten jetzt ein Konto eröffnen, auf das 3 Personen Zugriff haben.
    Ist das bei Ihnen möglich.
    Bin schon Kunde bei Ihnen mit 2 Konten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Speicher

    • Gregor sagt:

      Ein klassisches Vereinskonto bietet die DKB nicht an. Man kann jedoch ein Girokonto auf den Namen des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters eröffnen und anderen vertretungsberechtigten Vollmacht zum Konto (eigene Online-Zugänge und Karten geben). Das wäre aber nur richtig, wenn die Satzung Einzelvertretungsbefugnis kennt.

      Das Konto würde aber trotzdem auf den Namen der „natürlichen Person“ laufen. Nicht auf den Vereinsnamen. Es wäre auch eine Gratwanderung, weil die DKB eigentlich nur Konten eröffnet, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung eröffnet werden. Aber bei WG- und Familienkonten funktioniert das scheinbar auch.

      Die meisten Vereinskonten werden bei örtlichen Banken (Sparkasse / VR-Banken) geführt.

  4. Lisa sagt:

    Ist es bei Gemeinschaftskonten (alle Kontoinhaber_innen Student_innen) ebenfalls möglich eine persönliche ISIC Studenten DKB-VISA-Card zu bekommen?

  5. Hans sagt:

    Hallo. Wir planen ein WG-Konto zu eröffnen. Einer der WG-Partner hat bereits ein DKB Konto. Diese würden sich ja dann verbinden (so hab ich das verstanden). Wenn nun aber diese Person mit seinem Konto ins Minus (Dispo) rutscht, wird dies durch das neue Gemeinschaftskonto ausgeglichen oder besteht keine Gefahr für die anderen WG-Partner ihr Geld für das Minus eines Einzelnen zu opfern?

    mfg hans

    • Redaktion sagt:

      Bitte das Gemeinschaftskonto separat eröffnen 🙂 Es besteht nur für das Gemeinschaftskonto eine gemeinsame „Haftung“. Nicht für das Privatkonto der einzelnen WG-Bewohner. Wir wünschen gutes Gelingen beim Einrichten!

  6. Erwin sagt:

    Hallo,

    ich habe seit einiger Zeit ein DKB-Cash-Konto, eigentlich nur wegen der kostenlosen VISA Card, die Giro Card habe ich nie benutzt.

    Da meine bisherige Bank für unser gemeinsames Girokonto zukünftig Gebühren verlangt, habe ich mich gestern dazu entschlossen, unser gemeinsames Girokonto über den von der DKB angebotenen Kontowechselservice auf die DKB umzuziehen.

    Ich wusste zu dem Zeitpunkt allerdings nicht, dass das bisherige Einzelgirokonto nachträglich nicht zum Gemeinschaftskonto erweitert werden kann!

    Was hat das nun für Konsequenzen? Erhält meine Frau und ich nun getrennte Kontonummern und Online-Zugänge? Ist die Kontonummer meines bisherigen DKB-Cash-Kontos eine andere als die neue für das Gemeinschaftskonto? Muss ich jetzt nochmals alle Gläubiger über FinReach über die neue Kontonummer des neuen Gemeinschaftskontos informieren?

    Fragen über Fragen. Ich bitte um schnelle Hilfe …

    MfG Erwin

    • Gregor sagt:

      Stimmt, ein Einzelkonto kann nicht in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden. Sie können zusätzlich zu Ihrem Einzelkonto ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Sie hätten dann ein Einzel- und ein Gemeinschaftskonto.

      Sie können aber auch alles so belassen, wie es jetzt ist und Ihre Frau als Bevollmächtigte zu Ihrem DKB-Einzelkonto hinzufügen. (Siehe im Online-Banking unter => Service => persönliche Daten => Vollmachten)

      Ihre Frau erhält dann ebenfalls einen eigenen Zugang zum Online-Banking, eine eigene DKB-Visa Card und auf Wunsch auch eine eigene Girocard.

      In beinahe allen wichtigen Fragen ist Sie mit Ihnen gleichberechtigt. Sie kann allerdings das Konto nicht auflösen. Das kann nur der Kontoinhaber.

      In diesem Fall bräuchten Sie Ihre Zahlungspartner nicht erneut über eine Kontoänderung informieren, obwohl der neue Kontowechselservice wirklich klasse ist. 🙂

      Hilft das weiter?

      • Erwin sagt:

        Danke, das hilft mir sehr! Hat meine Frau als Bevollmächtigte ggf. auch die Möglichkeit, eine 2. VISA Card zu bestellen (VISA Card für Sparkonto)? Bleibt diese Möglichkeit auch für mich als Kontoinhaber weiterhin bestehen? Wann ist ein günstiger Zeitpunkt zur Bestellung einer 2. VISA Card? Ich habe irgendwo gelesen, dass man damit eine gewisse Zeit warten soll …

        MfG Erwin

        • Gregor sagt:

          Ups, das ist eine sehr gute Frage! Hier liegt ein Nachteil vor, weil die DKB im letzten Jahr die Zinsen auf Visa Cards von Bevollmächtigten auf 0 Prozent gesenkt hat. Damit erübrigt sich die Ausstellung einer 2. Karte.

          Allgemein macht es Sinn eine zweite Karte zu bestellen, wenn die erste tatsächlich genutzt wird.

  7. Bernd sagt:

    Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, jemandem eine allgemeine Vollmacht auf mein DKB Konto zu geben (=> Service => persönliche Daten => Vollmachten). Hat der Bevollmächtigte im Onlinebanking dann auch Zugang zu den Kontoumsätzen meiner Kreditkarte, oder nur zum Girokonto?

    Vielen Dank falls jemand weiterhelfen kann.

    Bernd

    • Editorial Team sagt:

      Hallo! Ja, die für den Online-Zugriff bevollmächtigte Person kann die Umsätze von sowohl Girokonto als auch Kreditkarte einsehen.

  8. Leonie sagt:

    Hallo zusammen!
    Das hört sich super an. Aber was passiert wenn z.B. 4 WG-Bewohner ein Konto eröffnen und ein Bewohner nach kurzer Zeit auszieht? Kann der Kontozugang dann auf einen neuen Bewohner überschrieben werden?

    • Redaktion sagt:

      Wenn es sich bei dem WG-Bewohner um einen „Bevollmächtigten“ handelt, wird die Bevollmächtigung beendet und eine neue eingerichtet. Bei „Kontoinhaber“ ist das schwieriger. Ein guter Praxisweg wäre vermutlich, dass der Hauptmieter das Konto eröffnet und die Untermieter Bevollmächtigte werden.

  9. Dana Bisping-Isermann sagt:

    Bitte teilen Sie mir mit, wie ich ein Gemeinschaftskonto nach Scheidung wieder nur auf meinen Namen laufen lassen kann. Vielen Dank.

    • Editorial Team sagt:

      Das ist leider so nicht möglich. Das Gemeinschaftskonto muss komplett von beiden Inhabern gekündigt werden. Separat davon kann dann das jeweils eigene Konto eröffnet werden.

  10. Björn sagt:

    Guten Tag,

    ich wollte mit meinem Kollegen, da wir immer auf Montage sind ein Gemeinschaftskonto errichten wo die Hotelkosten drüber laufen. Würde das einfach mit dem Gemeinschaftskonto gehen?

  11. klaus sagt:

    Meine Frau und ich haben seit einigen Monaten das Gemeinschaftskonto.
    Gibt es da einen Unterschied zu dem Status „Bevollmächtigter“ (siehe weiter oben)?

    Grund der Frage: können 2 verschiedene Visakonten bis zum jeweiligen Höchstsatz von 100000,- mit dem „besseren“ Zinssatz (aktuell 0,4%) geführt werden oder werden die Guthaben der 2 Konten zusammengerechnet?

    • Gregor sagt:

      Die Visa Cards von Bevollmächtigten werden nicht verzinst.

      Die Visa Cards von Kontoinhabern erhalten jeweils bis zu 100.000 Euro den bevorzugten Zinssatz. Bei einem Gemeinschaftskonto wären das maximal 200.000 Euro. Falls man zwei Visa Cards pro Person hat, spielt es keine Rolle auf welcher Karte Gelder liegen. Sollten beide Karten als Anlagekarten genutzt werden, werden die Summen addiert.

  12. klaus sagt:

    Danke für die schnelle Antwort!
    Dies hießt bei uns jetzt im Klartext: Gemeinschaftskonto als Ehepaar mit je einer Visakarte = 2x 100.000 zu dem höheren Zinssatz!
    Prima..aber auch traurig, wenn ich nur ein paar Jahre zurückdenke…

  13. Stefan sagt:

    Guten Abend
    Habe ein Gemeinschaftskonto mit meiner Freundin bei einer anderen Bank. Ich besitze aber ein Konto bei der DKB.
    Wir wollten jetzt komplett zur DKB wechseln. Meine Frage: Müssen wir beide jetzt zusätzlich ein Gemeinschaftskonto beantragen oder reicht es wenn ich ihr eine Vollmacht über das bestehende DKB-Konto erteile, um im Anschluss dann gemeinsam zur DKB zu wechseln?
    Vielen Dank für Ihre Mühe

    • Gregor sagt:

      Das ist eine spannende Frage, vielen Dank!

      Sie können zwar eine Vollmacht erteilen, dadurch für das Einzelkonto aber nicht zum Gemeinschaftskonto. Ein Gemeinschaftskonto müsste immer komplett neu aufgesetzt werden und macht vermutlich auch Sinn, wenn man es dauerhaft gemeinsam nutzen möchte.

  14. Artur sagt:

    Hallo,

    ist es möglich das eine Person aus dem Gemeinschaftskonto austritt und die andere das Konto weiterführt?
    Wenn ja, was muss man dazu unternehmen?

    Viele Grüße

    • Gregor sagt:

      Das ist eine sehr gute Frage!

      Die Antwort lautet: Nein. Hintergrund: Beide Personen sind Kontoinhaber und man kann ein Gemeinschaftskonto nicht in ein Einzelkonto umwandeln bzw. nur mit einer Person weiterlaufen lassen.

      Die Eröffnung von ein oder zwei Einzelkonten – dann mit neuer Kontonummer – wären die Folge.

      Anders sieht es aus, wenn man ein Einzelkonto eröffnet und eine zweite Person als Bevollmächtigte (jeweils mit eigener Giro- und Visa Card) mit reinnimmt. Die Bevollmächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Allerdings sieht die DKB es nicht gerne, wenn eine Gehaltszahlung für eine Person eingeht, die nicht Kontoinhaber ist. Die Bevollmächtigung ist also kein Ersatz für ein Gemeinschaftskonto.

  15. Levken Dünn sagt:

    Hallo,

    Wir wollen demnächst ein WG Konto zu 3. eröffnen. Falls eine Person aus der WG ausziehen sollte, könnte man diese Person problemlos ‚löschen‘ und den neuen Mitbewohner wieder ‚hinzufügen‘? Oder müsste man dann das Konto löschen und ein neues Eröffnen?

    LG

    • Gregor sagt:

      Ja, das funktioniert. Aber nur bei den Bevollmächtigten. Nicht bei den Kontoinhabern. Pro Gemeinschaftskonto kann man zwei Kontoinhaber bestimmen. Alle weiteren Personen können als Bevollmächtigte hinzu- und wieder weggefügt werden.

      Es kann durchaus Sinn machen ein Einzelkonto für den Hauptmieter zu eröffnen und zwei Bevollmächtigte dem Konto hinzuzufügen. Diese können jederzeit gewechselt werden. Nur der eigentliche Kontoinhaber nicht. Passt das?

  16. seliena sagt:

    Hallo,
    ich bin Heilpraktikerin in einer Praxisgemeinschaft und wir (2 Personen) wollen ein gemeinsames kostenfreies Girokonto eröffnen, um unsere Mietanteile, die Strom- und Telefonkosten und die eingehenden Einnahmen aus einer Untervermietung der Räume zu verwalten.
    Ist das bei der DKB kostenfrei möglich?
    Danke.

  17. Christoph sagt:

    Ich plane mit meiner Frau ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Kann ich dann eine der beiden Visa Cards zum Sparen nehmen und eine zum alltäglichen Gebrauch? Oder muss ich hier zusätzlich noch eine beantragen?

    • Gregor sagt:

      Das liegt ganz bei Ihnen. Die Bank schreibt nicht vor, ob man Guthaben auf die Karte lädt (zum Sparen) oder sie zum Ausgeben nutzt.

      Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie standardmäßig eine DKB Visa Card pro Person. Persönlich nehme ich diese zum Bezahlen und Geld abheben. Zum Sparen habe ich eine zweite bestellt. Diese wird heute nicht mehr physisch ausgeliefert. Das Konto erscheint nur noch im Online-Banking als zusätzliches (virtuelles Kartenkonto).

      Das Produkt heißt „DKB Visa Tagesgeld“. Eröffnet wird es in der Reihenfolge:
      1. DKB Cash als Gemeinschaftskonto
      2. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking haben, beantragen Sie online das „DKB Visa Tagesgeld“.
      Fertig.

      Wünsche gutes Gelingen!

      • Jan sagt:

        Hallo Gregor 🙂
        Wie sieht es aktuell bei der DKB mit dem Gemeinschaftskonto aus?
        Bekommt man mittlerweile statt der Visa Karte nur noch die Debit-Visa ausgestellt?
        Bzw wieviele Karten und welche Karten erhält man nun pro Person?
        Erhält jede Person auch ein virtuelles Tagesgeldkonto?
        Lässt sich der Dispo des Gemeinschaftskontos trainieren?

        Ziel ist ein Haushaltskonto einzurichten für die alltäglichen Dinge und zusätzlich fürs sparen zb für Urlaub.

        Ich habe bereits ein Konto bei der DKB seit einigen Jahren und von dir viele Tipps umgesetzt 🙂
        Wie funktioniert der Login dann ins Gemeinschafts über die App? Taucht dort dann mein eigenes und zusätzlich das gemeinschaftskonto auf?

        Würdest du immer noch die DKB für Gemeinschaftskonten empfehlen oder kennst du auch Alternativen?

        Viele Grüße

        Jan

        • Jörg Mengedoth sagt:

          Gemäß Homepage der DKB bekommt man zwei Visa Karten (Debit) kostenlos. Ob man die richtigen Kreditkarten kostenpflichtig dazu buchen kann, weiß ich nicht. Die Girocard wird dort auch nicht weiter erwähnt. Diese ist ja auch nunmehr kostenpflichtig. Vielleicht sieht man alles weitere, wenn man ein neues Gemeinschaftskonto eröffnet.

        • taktikus sagt:

          Also, seit kurzen verschickt die DKB nur noch die Visa Debit Karte heraus – wir haben ein Gemeinschaftskonto, und wir haben nun die Debit Karte erhalten.
          Du kannst weiterhin die Visa Kredit (mtl. 2,49 Euro) und Girokarte (mtl. 0,99 Euro) bekommen – siehe hier: https://www.dkb.de/privatkunden/konten-und-karten/

          Das Tagesgeldkonto musst du beantragen, sobald du dein Gemeinschaftskonto bekommen hast. Geht ganz einfach auf der Webseite der DKB. Du musst dich eben nur zwischen Einzel oder Gemeinschaftskonto entscheiden.

          Der Dispo auf dem Geminschaftkonto laesst sich sicherlich trainieren, dies muss aber immer wieder neu beantragt werden und mit Nachweisen belegt werden.

          Der Login funktinoiert wie bei jedem Online Banking, ob Einzel- oder Gemeinschaftkonto. Jeder bekommt seine Zugangsdaten zu geschickt und sieht dann das Gemeinschaftskonto(n) bzw. Einzelkonto auf seinen Namen und die dazu gehoerigen Kreditkarten (ob richtige oder Debit) und Girokarte.

          Hinsichtlich Empfehlung der DKB als Gemeinschaftkonto, sicherlich ja. Aber das musst du dir selbst ueberlegen. Im Moment hast du den Aktivstatus als Neukunde fuer 6 Monate. Danach musst du min. 700 Euro pro Monat an Geldneingang haben.

        • AST sagt:

          beide / alle Konten erscheinen im Account

  18. Klaus K. sagt:

    Meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto. Im Todesfall: Hat der Überlebende noch vollen Zugriff auf das gemeinsame Konto? Beerdigung bezahlen usw.

  19. Dominik sagt:

    Wenn ich richtig gelesen habe, kann man ein bestehendes Gemeinschaftskonto nur zusammen auflösen…

    Wie läuft das ab?
    Gibt es dafür ein Formular? wenn ja wo?

    danke im Vorraus 🙂

    • Gregor sagt:

      Ein normaler Brief mit der Unterschrift von beiden Kontoinhabern genügt. Schreiben Sie noch die IBAN mit rein auf welche ggf. Restguthaben überwiesen werden soll.

  20. Christoph sagt:

    Hallo, wir haben das Gemeinschaftskonto bei der DKB eröffnet und komplett eingerichtet. Jetzt möchte ich meinen Vater als Bevollmächtigten hinzufügen. Welchen Status hat denn der Bevollmächtigte? Ausgangssituation ist natürlich Aktivstatus der Kontoinhaber . Das die Guthabenverzinsung wegfällt weiß ich bereits. Aber wie sieht es denn mit den anderen Konditionen aus, sprich Notfallpaket, Auslandsentgeld etc.?

    Danke für eine Rückmeldung?

    • Stefanie sagt:

      Hallo Christoph,

      sofern Sie Aktivkunde sind, genießt auch der Bevollmächtigte mit seiner DKB-VISA-Card die Vorteile:

      – kostenloses Notfallpaket
      – Kartenkasko
      – weltweit kostenlos bezahlen

  21. Rob sagt:

    Guten Tag,

    ich bin schon seit mehreren Jahren DKB-Kunde. Passt alles. Nun möchte ich mit einer anderen Person ein gemeinsames Konto eröffnen. Wir sind kein Paar und wohnen auch getrennt. Geht das?

    • Marcus Drewetzki sagt:

      Ob das bei der DKB möglich ist kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
      Wir waren in derselben Situation und haben ein Gemeinschaftskonto bei der comdirect eröffnet, da war es vor 2 Jahren möglich.

    • Simon sagt:

      Guten Morgen,

      da dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen. Ich habe vor einigen Monaten im Vorfeld eines Zusammenzugs ein Gemeinschaftskonto eröffnet (wir waren beide schon bei der DKB), das war kein Problem und die Eröffnung ging sehr schnell.

      Wenn der andere Inhaber noch nicht bei der DKB ist, dann muss dieser sich zusätzlich legitimieren (PostIdent oder per Video-Chat).

      Prinzipiell ist es egal, in welchem Verhältnis man mit dem anderen Kontoinhaber steht.

      Grüße

      Simon

    • Martin sagt:

      kein Problem. Habe sogar ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau (die ihren Mädchennamen behalten hat) und ein zeites mit meiner Mutter (selber Nachname aber unterschiedliche Adressen)

    • Seb sagt:

      Hallo Rob,

      der Bank ist es völlig egal in welchem Verhältnis man zueinander steht. Ihr solltet Euch natürlich gegenseitig Vertrauen. Du könntest also auch ein Gemeinschaftskonto mit irgendeinem wildfremden machen, aber da wird wohl das Vertrauen fehlen… 🙂

  22. Jannik sagt:

    Moin!

    Ja, das geht! Kann ich aus Erfahrung sagen. Relevant sind die harten Fakten für die Bank. Der Rest – Beziehung oder nicht – ist eher irrelevant für die Bank.
    Harte Fakten = Schufa, Bonität etc.
    Gemeinsame Adresse ist nicht notwendig.

  23. Rob sagt:

    Ja, das geht wie Jannik es schreibt. Ich habe ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Wir haben sogar getrennte gemeldete Adressen.

  24. Kay sagt:

    Hallo,
    ich habe im Moment ein Gemeinschaftskonto bei der DKB.
    Denke über ein Einzelkonto nach, ist der Dispo auf das dreifache des Monatlichen Einkommens von allen Konten zusammengerechnet beschränkt?

    Gruß
    Kay

    • Wolf sagt:

      Hallo,

      ich habe mit meiner Frau seit ca. 8 Jahren ein Gemeinschaftskonto bei der DKB ohne Gehaltseingang. Dort hatten wir von Anfang an 500 € Dispo. Dieses Jahr habe ich noch ein Einzel-Girokonto bei der DKB eröffnet. Dort geht mein Gehalt ein. Zu Anfang mit 500 € Dispo. Nach 3 Monaten bekam ich automatisch einen Dispo in doppelter Höhe des Gehaltseingangs.

      Gruß
      Wolf

  25. Kay sagt:

    Hallo,
    um meine Frage mehr zu detaillieren.
    Das Gemeinschaftskonto besteht seit etwas über 2 Monaten und es wurde ein Dispo i.H. von 15T Euro bewilligt.
    Wenn ich jetzt ein Einzelkonto hinzufüge und dort eine Dispo von sagen wir mal 9.000 €(entspricht 3 Monatsgehälter) einrichten lassen möchte, würde das mit dem Gemeinschaftskonto im gesamten 3 Monatsgehälter übersteigen.

    Anders gesagt, die 3 Monatsgehälter sind auf dem Gemeinschaftskonto schon erreicht.
    Wenn die DKB das „Maximal 3 Monatsgehälter“ genau nimmt, dann gibt’s auf dem Einzelkonto keinen Dispo. Oder er muss auf dem Gemeinschaftskonto reduziert werden!?

    @Wolf
    Danke für deine Antwort. Du hast aber nicht das Maximum des Dispos im gesamten ausgereizt. Doppeltes Gehalt auf Einzelkonto und 500€ auf Gemeinschaftskonto. Da bist du noch im überschaubaren Bereich. Ich versuche das Maximum auszureizen.

    Gruß
    Kay

  26. Andreas Quast sagt:

    Mit meiner Lebenspartnerin möchte ich ein Gemeinschaftskonto bei der DKB eröffnen, das wir zum Unterhalt unserer gemeinsamen Immobilie und für Reisezwecke nutzen wollen.
    Kündigung soll nur gemeinsam erfolgen können. Wie sieht es aber beim Tod eines der Partner aus? Der Überlebende dürfte wohl weiter verfügen können. Darf er aber auch am Ende das Konto kündigen – mit Nachweis des Todesfalls?

  27. Patric sagt:

    Da ich das leider aus eigener Erfahrung weiß, bin letztes Jahr verwitwet, das Konto muss dann aufgelöst werden. Es gibt bei der DKB eine eigene Abteilung dafür, sind sehr nett und hilfsbereit.
    Sobald man den Tod meldet, geht das Procedere los, alles was gemeinsam lief, muss neu gemacht werden.
    Das meiste lief der per E-Mail, ein wenig was musste auch unterschrieben per Post geschickt werden.
    Man kann aber den Termin der Auflösung halbwegs selbst bestimmen, hatte fast 3 Monate Zeit, ging alles über den persönlichen Kontakt zur Sachbearbeiterin.
    Aber ich war auch verheiratet, könnte natürlich ohne Ehe anders laufen, da sieht es rechtlich ja öfters anders und schwieriger aus.

    Ich hatte aber zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Schwierigkeiten über die Konten ( Giro, Depot, Kautionskonto, U-18-Konten ) zu verfügen.
    Bei der ING war das alles leider viel unpersönlicher und flutschte nicht so gut, die haben das Konto sofort geschlossen, war nicht so hilfreich.
    Sollte der Fall eintreten, würde ich aber trotzdem raten, erstmal alles zu organisieren, bevor ich die Bank informiere.

  28. Andreas Quast sagt:

    Da erst mal undurchsichtige, mehrstufige Online-Bestellprozesse gelegentlich mit persönlicher Realität kollidieren und die Dokumentation dazu meist vorher nicht auffindbar, würde ich meine Vorstellung vom Abschluss eines Gemeinschaftskontos gern vorher mit dem tatsächlichen Ablauf abgleichen:
    Ich habe einen Kunden-werben-Kunden-Link und steige damit ein. Irgendwann werde ich (soweit habe ich schon mal in die ersten Stufen hineingesehen) gefragt, ob ein zweiter Kontoinhaber gewünscht wird.
    Die Daten trage ich dann auch ein. Da wir als Lebenspartner aus steuerlichen Gründen unterschiedliche Meldeadressen führen, würde ich gern eine der Adressen als übliche Korrespondenzadresse festlegen.
    Ist das ein Problem? Post an die andere Meldeadresse kommt zwar am Ende mit einiger Verzögerung auch zuverlässig an.
    Für die Legitimierung möchten wir unsere neuen Personalausweise mit der Ausweisapp2 nutzen wenn sie endlich da sind.
    Das das möglich ist, findet sich auf den normalen DKB-Seiten und den FAQ eigentlich nur, wenn man direkt bei google sucht. Von der DKB schlecht verlinkt.
    Auch auf den Seiten der Ausweisapp wird die DKB nicht als Anbieter in der Liste geführt. Alles noch ganz neu?
    Hoffentlich funktioniert das trotzdem. Und ungefähr einen Monat nach der Bestellung machen wir uns schon auf unsere Frühjahrsreise. Mal sehen, ob bis dann alles über die Bühne gegangen ist. Wäre ganz nett, aber bisher mit unseren Einzelkonten lief es ja auch…
    Meint Ihr, das könnte alles klappen?

  29. Dominik sagt:

    Hallo zusammen,
    meine Freundin und ich sind beide bei der DKB. Sie hat ein DKB Cash mit zugehöriger Giro- und DKB-Visa-Karte. Ich habe zwei Girokonten und zwei dazugehörige Visa-Karten bei meinem DKB-Konto. Meine Fragen:
    a) Können wir noch ein Gemeinschaftskonto bei der DKB aufmachen?
    b) Bekommen wir dann zwei Giro- und zwei Visa-Karten (also jeweils eine für jeden von uns)?
    c) Macht das dann jeweils etwas mit unseren Schufa-Scores? Habt ihr da Erfahrungen?
    Danke für eine Antwort! 🙂
    Viele Grüße
    Dominik

    • Andre sagt:

      Ihr koennt ein Gemeinschaftskonto auf machen, dies wird dann auch bei der DKB eroeffnet ß mit neuer Kontonummer und neuen Karten (EC, sowie VISA). Beim Online Banking seht ihr dann jeweils noch eure eigenen Konten, wenn ihr euch anmeldet (aber nicht das Konto des Partners).
      Das Gemeinschaftskonto, hat ja in dem Sinne keine roten Zahlen, sprich ihr wollt ja Geld darauf bringen. Daher wird es nur eingetragen oder fuer Abfragen genutzt. Sollte aber nicht weiter stoerend sein!

  30. Ein Leser sagt:

    a) Das weiß ich nicht. Aber wir haben jeweils ein DKB-Konto und hatten letzte Woche dort nachgefragt bzgl. eines zusätzlichen GK. Antwort: kein Problem.
    b) Ihr bekommt vmtl. 2 _zusätzliche_ Kartensätze denn mir sagte man, jeder GK-Inhaber bekomme beides – egal, ob er schon ein Konto hat oder nicht.
    c) Schufa? Keine Ahnung – interessiert mich nicht :-).

  31. Meinolf sagt:

    a) Die DKB eröffnet in der Regel max. 2 Girokonten. Meines Wissens zählt aber das Gemeinschaftskonto nicht dazu. Wenn bereits 2 eigene Girokonten exisitieren, sollte somit dem Gemeinschaftskonto nichts entgegen stehen.

    b) Beim Gemeimschaftskonto erhält jeder nochmals eine VISA-Card und eine MAESTRO-Card. Also insgesamt nochmals 4 Karten.

    c) Das Gemeinschaftskonto wird in der Schufa eingetragen. Der Scorewert wird normalerweise etwas belastet, hängt aber letztendlich vom persönlichen Kontensystem und des individuellen Kreditrahmens ab.

  32. Marcel sagt:

    Es wurde soweit alles Wichtige genannt.
    Beide Kreditkarten für das GK werden zum 22. jeden Monats ausgeglichen, wie Ihr es vom DKB GiroKonto gewohnt seid.
    Das GK ist eine tolle Möglichkeit, beide Partner von den Vorteilen der DKB Aktivkunden profitieren zu lassen. Der Dispo des Kontos wird auf Grundlage von verschiedenen Faktoren gewährt. Wenn Ihr das Dispo (oder auch Kartenlimit) auf eurem DKB Einzel-Girokonten schon ausgeschöpft habt, kann das Einfluss auf das GK Konto haben und man muss die Kreditkarten eventuell manuell mit Geld ausstatten, was sich einfach per Dauerauftrag lösen lässt.

    Man sollte jedoch die Schenkungsfreigrenze beachten, die bei nicht verheirateten Paaren schnell überschritten wird, da Sie lediglich bei 20.000 Euro liegt. Es sollten da also beispielsweise nur Zahlungen zum gemeinsamen Lebensunterhalt anfallen, die nachweisbar sind. Am besten informiert Ihr euch bei eurem Steuerberater vorab, falls Ihr weitere Infos benötigt.

    • Dominik sagt:

      Kannst Du dazu noch was sagen zu dieser Schenkungsfreigrenze? Ich habe noch nie davon gehört.

      • Seb sagt:

        Hallo Domink,

        alle geltenden Schenkungsfreigrenzen (also bis zu welcher Höhe Du Geld steuerfrei verschenken darfst) findest Du z.B. hier
        Sonst einfach danach googeln. Richtet sich immer danach WEM du das Geld schenkst und ob / wie die Person mit Dir verwandt ist… gilt jeweils für 10 Jahre, dann kann der Betrag wieder genutzt werden.

        Gruß Seb

  33. Silverbird sagt:

    Und bitte klärt mit euch ob es ein „und“ oder ein „oder“ Konto sein soll

  34. Mirjam sagt:

    Hallo Dominik – eine Frage: ich habe seit Jahren ein Konto bei der DKB – jetzt würde ich gerne mit meinem Mann zusammen ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben eröffnen – aber mein individuelles Konto behalten. Ist das möglich?
    Muss ich dann monatlich Geld von meinem Konto auf das Gemeinschaftskonto überweisen? Wie viel ist das Minimum an Einkommen auf dem Gemeinschaftskonto
    Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort und Bemühungen!
    Beste Grüße Mirjam

    • Marcel sagt:

      Hallo Mirjam, du kannst ohne Probleme dein normales Girokonto behalten und zusätzlich ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Dein Aktivstatus wird anhand eines der beiden Konten festgelegt, Hauptsache eines der Konten hat den monatlichen Geldeingang von 700 Euro. Sollte dein Partner jedoch nur das Gemeinschaftskonto bei der DKB besitzen, muss meines Wissens (korrigiert mich bitte, da
      Öls unrecht haben sollte) nach auch auf dem Gemeinschaftskonto 700 Euro einfließen, um den Aktivstatus für deinen Partner dauerhaft( nicht für dich) zu halten, falls Ihr den überhaupt braucht. Ist ja nicht unbedingt notwendig, nur vorteilhaft. Das Konto bleibt in beiden Fällen auf jedenfall kostenlos in den Grundleistungen. Das einzige Manko könnte der Dispo sein, wenn man keinen Geldeingang auf dem Gemeinschaftskonto hat. Der wird dann niedriger oder gar nicht gesetzt. Ist aber halb so wild, einfach Geld auf die Visakarten übertragen und dann sollte man eigentlich kein Dispo mehr benötigen. Alle andere funktioniert wie beim GiroKonto.

      Gruß Marcel

      • Dominik sagt:

        Hallo Mirjam,
        schließe mich in allen Punkten Marcel an.
        Viele Grüße
        Dominik

      • Alex sagt:

        Hallo Marcel,

        ich besitze auch bereits ein Konto bei der DKB. Demnächst möchte ich mit meiner Freundin zusammen ziehen und ein Gemeinschaftskonto bei der DKB für monatliche Fixkosten und die Haushaltskasse anlegen.

        Meine Freundin erhält einen eigenen Zugang, das ist klar. Aber erhalte ich ebenfalls einen neuen Zugang, oder wird das bej meinem jetzt schon bestehenden Zugang ergänzt?

        LG

        • Dominik sagt:

          Ihr erhaltet meines Wissens einen eigenen Zugang, aber das Konto wird bei Dir in der Übersicht ergänzt – sie sieht aber nicht Deine übrigen DKB-Konten.
          Grüße Dominik

  35. Dominik sagt:

    Ich habe noch eine Frage zu den Automatismen der Karte. Wenn meine Freundin und ich z. B. 500 € auf das gemeinsame DKB-Girokonto überweisen, dann kann man regelmäßige Abbuchungen von diesem Konto einrichten (z. B. Miete). Soweit so klar. Wie ist es aber bei den Kreditkarten = Tagesgeldkonten. Für die Kreditkarten gibt es eigene IBANs; es wird also das Girokonto angezeigt und dann – für beide sichtbar – zwei Kreditkarten/Tagesgeldkonten. Man hat also – so wie ich das verstehe – nicht ein Tagesgeldkonto, auf das beide dann mit jeweils einer eigenen Kreditkarte zugreifen können, sondern zwei Tagesgeldkonten und zwei Karten. Wir wollten nämlich per VISA-Sparauftrag das Geld, das wir beide für variable Kosten (v.a. Konsum) ausgeben, auf das Tagesgeldkonto überweisen und damit dann beim Einkaufen mit unserer jeweils eigenen Kreditkarte aber dem gemeinsamen Geld bezahlen. Geht das doch irgendwie? Verstehe ich was falsch? Danke für eure Hilfe.
    Viele Grüße
    Dominik

    • Benjamin sagt:

      Ich verstehe das mit dem Tagesgeldkonto nicht.
      Das Kreditkartenkonto hat keine IBAN.

      Du hast zwei Kreditkarten mit dazugehörigem Kreditkartenkonten.
      Diese werden am 22./Monats mit dem Girokonto ausgeglichen (Null).
      Oder mit dem Guthaben verrechnet, sofern kein positives Guthaben auf dem Kreditkartenkonto vorhanden.

    • Andre sagt:

      Wenn du ein Gemeinschaftskonto bei der DKB hast, werden die dann die beiden Kreditkarten dazu genommen und am Monatsende (22sten) die Summen von dem Gemeinschaftskonto automatisch abgebucht, da dies als Abrechnungskonto hinterlegt ist.
      Wenn ihr euch beide bei Online Banking bei der DKB anmeldet, koennt ihr beide das Konto und die Kreditkarten sehen, aber Einzelkonten bleiben weiterhin nur fuer jeden einzeln ersichtlich.
      Ich habe bereits seit ca. 8-10 Jahren ein Gemeinschaftkonto bei der DKB mit meiner Frau (Chinesin) mit jeweils einer Kreditkarte fuer uns beide – und selbst also nicht Staatsbuerger konnte meine Frau (damalig Freundin) damals das Konto mit eroeffnen und wir beide haben jeweils eine Kreditkarte mit 500 Euro Kreditrahmen bekommen. War damals die einzige Bank, die das gemacht hat.

  36. Meinolf sagt:

    Bei Eröffnung eines DKB-Gemeinschaftskontos erhält jeder eine eigene DKB-VISA-Karte. Das Tagesgeldkonto für jeden ist optional. Die VISA-Karten und die Tagesgeldkonten – die als virtuelle VISA-Karten eingerichtet werden – besitzen keine eigene IBAN-Nummern. Umbuchungen zwischen DKB-Cash und Tagesgeldkonto beispielsweise erfolgen über ein Sammelkonto bei der DKB. Deshalb dauert die Umbuchung auch 1 – 2 Tage. Abbuchungen von der VISA-Kreditkarte werden gesammelt und einmal monatlich am 24. dem Girokonto belastet. Es handelt sich dabei um eine „echte“ Kreditkarte. Das VISA-Tagesgeldkonto ist für das Sparen gedacht.

  37. Meinolf sagt:

    Als letzte der großen Direktbanken führt nun auch die DKB Negativzinsen ein – und zwar von minus 0,5% pro Jahr für Guthaben oberhalb von 100.000 Euro. Allerdings gilt das sogenannte Verwahrentgelt nur für Neukunden bzw. für neu beantragte Konten und Karten. Laut dem per 03. Dezember 2020 aktualisierten Preis- und Leistungsverzeichnis gilt die Regelung für das „DKB Girokonto“, die „DKB Visa Card“ und das „DKB Visa Tagesgeld“.

    Auf Nachfrage teilte die DKB die Regelung zum Gemeinschaftskonto – und hier speziell für die DKB-Visa-Karten – folgendes mit: „Da die DKB-VISA-Card personenbezogen ist, bezieht sich das Verwahrentgelt auf jeden Karteninhaber“

    Jetzt sind DKB und ING nahezu wieder gleich auf.

  38. Michael sagt:

    Meine Frau und ich wollen zur DKB wechseln. Jeder mit einem eigenem Girokonto das dann auch jeweils das Gehaltskonto wäre, also eingänge über 700€. Zusätzlich möchten wir auch ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder montlich einzahlt. Meine Frage wäre, wenn wir auf das Gemeinschaftskont zusammen monatlich über 700€ einzahlen, behalten wir dann auch nach 12 Monaten den Aktivstatus? Oder muss dass Geld von einem fremden Konto kommen, damit man den Aktivstatus behält?

    • Richard Banks sagt:

      Super Frage Michael! Der Aktivstatus ist an die Person gebunden. Wenn ihr mit euren beiden Einzelkonten „aktiv“ seid, ist es das Gemeinschaftskonto auch. Wünsche viel Freude beim Einrichten!

  39. Armin sagt:

    Hallo
    Mein bandkolege und ich würden für unsere bandkasse gerne ein gemeinschaftskonto eröffnen allerdings mit geringem monatlichem eingang für gemeinsame anschschaffungen zunächst
    Ginge das?

    • Richard Banks sagt:

      Technisch gehen tut es auf jeden Fall. Ob es rechtlich geht, hängt von der Antwort ab, ob die Band ein privates Hobby ist (ja) oder ein Neben-/Erwerb (nein). Der Hintergrund ist, dass die DKB in diesem Bereich nur Konten zur privaten Nutzung anbietet.

  40. Isabell sagt:

    Hallo! Ich würde gerne für meine WG ein gemeinsam genutztes Konto erstellen. Wir sind 4 Personen, zwei davon (mein Mann und ich) haben jeweils schon ein Einzelkonto bei der DKB, das wir aber auch weiterhin privat nutzen wollen.
    Meine Frage ist: Ist es möglich, dass mein Mann und ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen, und für dieses Konto dann zwei Vollmachten an unsere Mitbewohner erteilen?
    Oder wäre es möglich, dass ich ein zweites Einzelkonto eröffne und für dieses drei Vollmachten erteile?
    Was wäre sinnvollste Verfahren in dem Fall?
    Ein Girokonto würde uns als WG eigentlich reichen, also Kreditkarten und Visakarten bräuchten wir eigentlich nicht (allerdings vermute ich, dass die auch beim Gemeinschaftskonto mit dabei sind, oder?)
    Danke schonmal im Voraus für die Mühe!

    • Richard Banks sagt:

      Beide Varianten wären möglich. Beim Kontoinhaber sind die Karten automatisch dabei, bei den Bevollmächtigen kann man sie optional bestellen.

  41. Matthias sagt:

    Also mein Vater hat als Kontoinhaber bei der DKB Ende Februar die neue Debit-Visa zugeschickt bekommen und konnte dann auch online die alte Visa kündigen. Meine Mutter ist mit einer Vollmacht für sein Konto eingetragen und hatte bisher eine eigene Giro-Partnerkarte und eine Visa-Partnerkarte. Aber sie hat bis heute keine neue Debit-Visa zugeschickt bekommen und ist jetzt etwas ratlos, ob sie denn noch kostenlos die alte Visa weiter benutzen darf. Weiß jemand bescheid, wie das ist, wenn jemand als Bevollmächtigter eingetragen ist und eine Partnerkarte hat, wann bekommt dieser dann die Möglichkeit, die kostenpflichtige Karte zu kündigen und die neue Debit-Visa zugeschickt???

  42. Zibi sagt:

    Hallo,
    meine Frau Und ich wollen In der kürzester Zeit ein Gemeinschaftskonto für uns beiden bei DKB gründen. Zusaetzlich wollen wir unsere zwei erwachsene Kinder bevollmächtigen. Die Frage lautet:
    Dürfen die beiden Kinder auch nach unserem (beiden) Tod das Geld abheben, bzw. darüber weiterverfügen? Wenn ja: geschieht das dann einfach, wie bisher, oder muss solch eine Abhebung irgendwie extra angekündigt werden, zB. mittels eines Formulars?

    • Mario sagt:

      Wenn der oder die Kontoinhaber tot sind ist eine Anhebung nicht möglich. Das Konto wird geschlossen und ist Teil der Erbmasse. Zugang nur mit Erbschein möglich! Wenn einer der beiden Inhaber des gemeinschaftskontos verstirbt, bleibt das Konto bestehen, da es noch einen weiteren Kontoinhaber gibt.

    • hk sagt:

      Die erteilte Kontovollmacht erlischt NICHT mit dem Tode des Vollmachtgebers automatisch. Es sind weiterhin Tätigkeiten im Sinne der Vollmacht möglich: z.B. Mietüberweisungen, Überweisungen für laufende Verpflichtungen des verstorbenen Kontoinhabers, aber auch Rücklastschriften bei unberechtigten Abbuchungen ( z.B. Versicherungsbeiträge nach dem Tode, etc). Die Banken versuchen gerne den Zugriff zu sperren, um zu vermeiden in einen Erbenstreit involviert zu werden…

  43. stefsch sagt:

    Zumindest für Neukunden gilt das hier https://bank.dkb.de/fragen-antworten/wie-erteile-ich-eine-vollmacht geschriebene.
    Zitat DKB: „Eine Vollmacht für den Todesfall bieten wir nicht an.“
    Darüberhinaus bietet die DKB auch keine Bevollmächtigten-Karten mehr an.
    Damit muß man im Todesfall nachweisen das man Verfügungsberechtigt/Erbberechtigt ist. Das Konto wird nach Todeskenntnis erstmal blockiert.

    stefsch

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