Steuerausländer

Als Steuerausländer wird jemand bezeichnet, der weder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort noch seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Steuerausländer unterliegen nur einer beschränkten Steuerpflicht (§§ 49 ff Einkommenssteuergesetz). Sie sind grundsätzlich von der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer, Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden (außer Quellensteuer) und Veräußerungsgewinne befreit.

Steuerausländer sind in Deutschland von den Kapitalertragssteuern befreit.

Steuerausländer sind in Deutschland von den Kapitalertragssteuern befreit.

Wer kann Steuerausländer sein? (Beispiele)

  • Auswanderer, die Deutschland verlassen haben und im neuen Staat einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen
  • Handelsreisende, die Deutschland gelegentlich besuchen, aber in ihrem Heimatstaat einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen
  • Urlauber, auch wenn sie jeden Sommer in Deutschland verbringen
  • ausländische Investoren, die zwar viel Geld nach Deutschland bringen, aber hier weder leben noch arbeiten
  • Diplomaten und Angehörige ausländischer Truppen

Vorteile für Steuerausländer

Natürlich werden Steuerausländer ihre Kapitalgewinne in ihrem Heimatland versteuern, sofern es dafür eine Steuergesetzgebung gibt. Da es keinen automatischen Steuerabzug zwischen einer Bank in Deutschland und einer ausländischen Finanzbehörde gibt, obliegt es dem Steuerausländer, in seinem Staat im Rahmen seiner Jahressteuererklärung die Gewinne aus Deutschland zu versteuern.

Schnellerer Vermögensaufbau, weil das Geld länger für den Investor arbeiten kann, bevor es im Heimatstaat versteuert wird.

Das passiert regelmäßig im Folgejahr für das Vorjahr. Somit bleibt dem Steuerausländer rund ein Jahr mehr Zeit, um sein Geld für sich arbeiten zu lassen.

An dieser Stelle soll nur kurz darauf hingewiesen werden, dass Deutschland privates Eigentum anerkennt und staatlich schützt (Verfassungsrang).

Es gibt hier ein ausgezeichnetes Bankensystem mit sehr guten Konditionen für Bankkunden, eine hohe Einlagensicherung und weitere Sicherheitsstands bei Wertpapieren. Darüber hinaus ist Deutschland der Hauptmotor der europäischen Wirtschaft.

Als Steuerausländer aktiv werden

Grundsätzlich werden Bankkonten und Wertpapierdepots auf steuerpflichtig eingestellt. Als Steuerausländer muss man aktiv werden und die Bank beauftragen, diesen Status zu ändern.

Versäumt man das, werden Steuern abgeführt, obwohl es nicht sein müsste. Das kommt in der Praxis häufig vor.

Wie weist man seine Eigenschaft als Steuerausländer nach?

Bei einigen Banken wie beispielsweise der DKB genügt oft das Ausfüllen eines Formulars. Manchmal, bei einigen anderen Banken sogar regelmäßig, wird die Vorlage einer Wohnsitzbestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt gefordert.

Im Englisch heißt das Certificate of Residence (CoR).

Abschließende Hinweise

Sollte sich Ihr Status als Steuerausländer zum Steuerinländer (oder umgekehrt) ändern, teilen Sie das bitte sofort der Bank mit, sodass Sie weder zu viel noch zu wenig Steuern bezahlen.

In einer Welt, die immer mehr zusammenwächst, wird es bald keinen Platz mehr für Steuerunehrlichkeit geben. Aber man darf Steuervorteile für sich nutzen. Das sollte man auch tun, das ist vom Staat so gewollt, sonst hätte er andere Steuergesetze erlassen.

Bildmaterial: beermedia, arahan, Anatoly Maslennikov und PeJo (alle fotolia.com)

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172 Kommentare zu “Steuerausländer”

  1. Redaktion sagt:

    Aufgrund der Nachfrage haben wir für DKB-Kunden eine Extraseite mit

    • Antrag auf Steuerbefreiung
    • Musterbrief für Steuererstattung

    angelegt.

    Informationen hier abrufen: https://www.deutscheskonto.org/de/dkb/steuerauslaender/

  2. Jürgen Schneider sagt:

    Ich habe einen Freund in Kapstadt, SA. Der ist kanadischer Staatsbürger, lebte und arbeitete 26 Jahre in Deutschland und ist im Jahr 2008 nach Südafrika ausgewandert. Er erwartet seine deutsche Altersrente von der DRV. Er ist an mich herangetreten mit der Bitte, folgende Frage für ihn zu klären: Wird er in Deutschland mit dieser Rente steuerpflichtig sein?

    Jürgen Schneider

  3. Heinz sagt:

    Mein Sohn lebt mit seiner Familie seit 4 Jahren als UN-Diplomat in Bahrain und wird hier in Deutschland als Steuerausländer geführt.
    In einem Schreiben der GarantiBank in Düsseldorf wird eine „Pin“ von Bahrain verlangt.
    Frage: Was versteht man darunter?
    Mein Sohn besitzt hier in Deutschland ein eigenes Girokonto, auf dem die Zinsen der GarantiBank überwiesen werden.

  4. Per Andre sagt:

    Ich bin Steuerausländer und habe ein Depot in einer Deutschen bank. Das Depot enthält Aktienfonds. Es war bisher nicht gerürt aber was würde (steuermässig) passieren wenn ich ein Teil davon verkaufe? Ich habe Pläne etwas abzuheben und etwas in andere Fonds zu investieren.

    //Per

  5. m.sander sagt:

    Meine Freundin ist Canadierin wohnt in Deutschland und bekommt hier Rente und Betriebsrente. Sie möchte 90.000 Euro
    nach Deutschland überweisen. Muss Sie hier für Aktienerträge Zinssteuer bezahlen?

  6. Redaktion sagt:

    Wichtiger Hinweis!

    Korrekte Auskünfte auf steuerliche Fragen bedürfen einer absolut hohen Fachkenntnis im Steuerrecht. Das können wir als Bank-Experten nicht leisten.

    Deswegen freuen wir uns umso mehr, dass wir Dr. Andreas Mayer von der renommierten Kanzlei Menz&Partner gewinnen konnten für:

    • Beantwortung von kurz Fragen per Kommentarfunktion (gebührenfrei)
    • Spezial-Tarif für aufwendige Fragen bzw. für eine Mandantschaft

    Damit die Fragen von Dr. Mayer persönlich beantwortet werden, bedarf es des Postings auf dieser Seite: https://www.deutscheskonto.org/de/experte/andreas-mayer/

    Hinweis für „Sparfüchse“

    Kennen Sie die Formel C+E

  7. Redaktion sagt:

    Als weiterführende Seite empfehlenswert: http://www.steuerliches-info-center.de/DE/SteuerrechtFuerInvestoren/Unternehmen_Ausland/Abzugsteuern/Kapitalertragsteuer/kapitalertragsteuer_node.html

    (Bundeszentralamt für Steuern)

    Hier gibt es nähere Angaben zu den Ausnahmen bei der Steuerfreiheit für Ausländer bei Dividenden und Einnahmen aus Genussrechten.

  8. L.Horn sagt:

    Ich lebe seit 2010 in Afrika, habe Aktien bei denen Kaptitalertragssteuern uns Soli abgezogen werden.
    Ich habe eine deutsche Postanschrift. Wo kann ich mir die abgezogenen Steuern wiederholen. Bzw. wie gehe ich vor.

  9. Dr. Andreas Mayer sagt:

    Sehr geehrter Herr Horn,
    Einzelheiten bzgl. dem Erstattungsverfahren finden Sie unter folgendem Link des Bundeszentralamts für Steuern:

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Kapitalertragsteuerentlastung_node.html

  10. JHe sagt:

    Obwohl ich bei meiner deutschen Bank als Steuerausländer (ich lebe und arbeite in der Schweiz) geführt werde, werden mir bei einigen Erträgen Kap.st. und Soli abgezogen. Woran liegt das?

    • Tanja sagt:

      Hey, hey. Wir kennen Ihre Bank nicht. Bitte besprechen Sie das direkt mit Ihrer Bank!

      Bei den von uns favorisierten Banken DKB und Comdirect klappt das super.

  11. Rose Hurley sagt:

    Einen schönen Abend wünsche ich allen.

    Ich bin Österreicher, lebe in Irland und bin Freelancer.

    Mein Honorar wird auf mein Konto bei einer Sparkasse in Deutschland angewiesen und obwohl es keine Auslandsüberweisung für meinen Deutschen Auftraggeber ist, werden mir direkt 20 Prozent (15 Prozent Kapitalertragssteuer und 5 Prozent Soli) abgezogen.

    Ist das richtig so.

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    • Redaktion sagt:

      Das ist mehr als komisch, denn solche Steuersätze haben wir in Deutschland nicht.

      Abgesehen davon entsteht allein weil ein Bankkonto in Deutschland genutzt wird keine Steuerpflicht.

      • Thil sagt:

        Die Abzüge sehen nach einer Pauschalbesteuerung aus.
        Ggfs. könnte es daran liegen, dass der Auftraggeber der Zahlung die Zahlung als „Ertragsausschüttung“ beauftragt bzw. die auftraggebende Bank dies mit dem Überweisungsschlüssel so hinterlegt hat, dann kann die inländische Bank davon ausgehen, dass….
        Trotzdem kommt so etwas kaum vor. Da muss schon viel (Falsches) bei der auftraggebenden und der empfangenen Bank schieflaufen. Aber möglich ist es, so wie es beschrieben wurde.

  12. Rose Hurley sagt:

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe nochmals nachgefragt bei meinem Auftraggeber. Folgendes wird einbehalten, weil ich in Irland und nicht in Deutschland lebe. Obwohl ich ein Deutsches Konto habe und es keine Auslandsüberweisung für meinen Auftraggeber ist, da er in Deutschland ansässig ist. Er meint, er müsse das einbehalten weil ich im Ausland wohne, egal ob er an ein Deutsches oder Ausländisches Konto überweist.

    Einbehalten wird automatisch von meinem Honorar:

    „Wir müssen die Quellensteuer in Höhe von 15 % (§ 50a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten und an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen. Hierfür ist quartalsweise eine Anmeldung an das BZSt abzugeben“.

    Mir kommt das etwas eigenartig vor.

  13. A.. sagt:

    Hallo und guten Abend,
    ich bin Deutscher und habe meinen ständigen Wohnsitz in Luxembourg – d.h in Deutschland abgemeldet.
    Ich werde nun eine Immobilie verkaufen, welche vermietet war und sich noch in der 10jährigen Späkulationsfrist befindet.
    Muss ich diesen Gewinn in Deutschland versteuern, wenn ja mit welchem Steuersatz?
    besten Dank vorab
    A..

  14. Helga Leichtfried sagt:

    Kann ich als Österreicher mit Wohnsitz in Österreich bei der DKB ein Konto beantragen bzw. eröffnen?

    Herzlichen Dank im Voraus!

  15. Nadine Lière sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe einige Fragen bezüglich meiner Tätigkeit als bildende Künstlerin.
    Ich bin gebürtige Deutsche, lebe und arbeite aber in Frankreich. Ich bin in Frankreich als Künstlerin angemeldet und besitze keinen Wohnsitz in Deutschland. Gerade habe ich mich für einen Kunstmarkt in Deutschland angemeldet. Muss ich für meine verkauften Werke in Deutschland Steuern und Sozialleistungen bezahlen oder reicht es, wenn ich die Einnahmen in meiner französischen Steuererklärung angebe?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Nadine Lière

  16. Kato sagt:

    Wo und wie muss ein Europäer mit deutscher und französischer Nationalität und Wohnsitz in Frankreich seine Erträge aus deutschen Konten versteuern?
    Würde mich über konkrete Informationen freuen!

  17. GiGi sagt:

    Mein Freund ist Algerier mit Wohnsitz und Festanstellung in Kuwait. Deutschland besucht er (mit Visum) für insg. 5-6 Wochen im Jahr. Er hat vor kurzem ein Girokonto bei der GLS-Bank in München eröffnet. Kann er dort unbegrenze Summen auf seinem unverzinsten Girokonto vorhalten ohne steuerpflichtig zu werden, oder gibt es dafür Obergrenzen? Wenn ja, welche? Gilt dann das gleiche, wenn er ein Tagesgeldkonto eröffnet?

    • Redaktion sagt:

      Das Eröffnungen und das Halten von Bankkonten in Deutschland von einer Person, die sich üblicherweise nicht in Deutschland aufhält, lässt keine Steuerpflicht entstehen. Zinsen werden in voller Höhe (ohne Abzug der Abgeltungssteuer) auf dem Konto gutgeschrieben, wenn der Status „Steuerausländer“ bei der Bank hinterlegt ist.

  18. Rose D. sagt:

    Hallo! Eine Frage: wenn ich als Auslandsresident zurückkehre nach Deutschland und dann meine Ersparnisse in der Schweiz deklariere, wie wird sowas besteuert? Danke.

  19. Andreas Mayer sagt:

    Hallo,
    In diesem Fall sind Sie in Deutschland wieder unbeschränkt steuerpflichtig und werden mit ihrem gesamten Welteinkommen einschliesslich der Einkünfte aus der Schweiz hier normal besteuert.
    Gruss
    Andreas Mayer

  20. Peter Moeller sagt:

    Hello
    Bezueglich Steuerauslaender fordert die DKB einen auslaendischen Wohnsitznachweis. Da ich staendig reise bin ich nirgends gemeldet. Was kann ich da machen?

    • Juan Maragall sagt:

      Hallo Herr Moeller,
      Wenn Sie keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und auch nirgendwo anders einen Wohnsitz haben und sich in keinem Land länger als 183 Tage aufhalten,sollte in Ihrem Reisepass, statt der Bezeichnung Wohnsitz, die Bezeichnung Aufenthaltsort angegeben sein.
      Sie können die Änderung bei jeder passaustellenden Behörde in Deutschland beantragen. Wenn Ihr „Passamt“ damit Probleme hat, verweisen Sie auf § 4 PassVwV(4.1.9.5.)
      Ob Sie sich Ihre Bank-Post an eine deutsche Adresse oder an eine ausländische Adresse schicken lassen, Sie bleiben Steuerausländer. Sie unterliegen auch nicht der Meldepflicht nach der Zins-Informationsverordnung (ZIV). Soweit die juristische Seite.
      Jetzt brauchen Sie nur noch einen Mitarbeiter bei der Bank, der sich in den Grundkenntnissen, des deutschen Steuerrechts (ohne deutschen Wohnsitz – besteht nur beschränkte Stuerpflicht) auskennt. Das könnte schwierig werden.
      Sagen Sie mir bitte Bescheid, wenn die DKB oder eine andere Bank mit Ihrem Anliegen zurechtgekommen ist.
      Freundliche Grüße

      • Petersen sagt:

        Vielen Dank für den hilfreichen Kommentar, der auf auf mich zutrifft, als Eigentümer einer dt. Kapitalgesellschaft.
        Wenn ich den Nachweis führe und so Steuerausländer bin, wie wird dann meine EK Steuer gehandhabt?

  21. Expat sagt:

    Vielen Dank fuer den hilfreichen Artikel.
    Ich deutsche Staatsangehoerige und Mitarbeiterin der Vereinten Nationen (zur Zeit in New York) und damit hinsichtlich meines Gehalts von der Steuerpflicht befreit und reiche in den USA keine Steuererklaerung ein. Zudem besitze ich noch ein Girokonto und zwei Tagesgeldkonten in Deutschland. Hinsichtlich der Ertraege von diesen Konten zahle ich bisher Kapitalertragssteuer. Auf Nachfrage beim steuerlichen Info-Center wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Steuererklaerung in Deutschland einreichen darf bzw. in Deutschland gezahlte Steuern erst nach Vorlage meines amerikanischen Steuerbescheids zurueck fordern kann. Einen solchen Steuerbescheid kann ich aber gar nicht beibringen, da ich aufgrund meiner Taetigkeit fuer dir Vereinten Nationen von der Entrichtung der Einkommenssteuer befreit bin.

    Wann kann bzw. muss ich tun, um sicher zu stellen, dass ich weder zu viel noch zu wenig Steuern zahle.

    Ich spiele momentan mit dem Gedanken zur Verwaltung meines noch in Deutschland befindlichen Kapitalvermoegens ein Depot zu eroeffnen (zum Erwerb von ETFs). Ist dies so ohne weiteres moeglich ohne einen staendigen Wohnsitz in Deutschland?

    • Gregor sagt:

      Das ist eine spannende Frage und die Organisation des Ganzen wird vermutlich nicht besonders einfach sein.

      Leute, die eine Adresse in den USA angeben, dass muss noch nicht ein mal der steuerliche Wohnsitz sein, bekommen kein Wertpapierdepot eröffnet. Das ist nicht nur bei deutschen Banken der Fall. Das gilt für die meisten europäischen Länder. Die Handlungen von Politik und Verwaltung rund um US-FACTA haben in den letzten Jahren zu diesem Ergebnis geführt.

      Die Herausforderung für Sie wird es sein, eine Bank zu finden, die sich die Zeit nehmen möchte zu verstehen, dass Sie zwar vermutlichen einen Wohnsitz in den USA haben aber weder hier noch dort einer Steuerpflicht unterliegen. Für ein Girokonto wird das am einfachsten Funktionieren. Tagesgeldkonto auch, aber die Behandlung von Wertpapierdepots ist schon komplexer.

      Die Regelung von Einzelfällen ist für eine Bank entweder mit den heutigen programmieren Prozessen nicht möglich oder sehr teuer. Zudem kauft sich eine Bank damit stets Risiken ein (was Banken nicht besonders mögen). Vielleicht Fragen Sie bei sich im Kollegenkreis, welche Bank empfehlbar ist? Es kann sein, dass es spezialisierte Abteilungen für Personal aus diesen Behörden gibt. Ist sogar sehr wahrscheinlich! Unsere Spezialität sind deutsche Direktbanken. Diese konzentrieren sich vornehmlich auf standardisiertes Massengeschäft.

  22. hans123123 sagt:

    Ich lebe seit 6 Jahren in Vietnam und werde einen Freelancer Job bei einer deutschen Firma beginnen.
    In Deutschland bin ich seit 2009 abgemeldet und demnach meines Verständnisses nicht mehr steuerpflichtig.

    Die Idee ist, dass ich eine monatliche Rechnung aus Vietnam an den deutschen Auftraggeber sende und dieser die Rechnung dann auf mein Deutsches Konto begleicht. Ist dies so einfach möglich?

    Die Frage ist nun wie ich eine Rechnung nach Deutschland stellen kann ohne in Vietnam (geschweige denn in Deutschland) Steuerhinterziehung zu begehen.

    Ich bin in Vietnam steuerpflichtig.

    • Gregor sagt:

      Ja, das funktioniert gut und wird tausendfach am Tag praktiziert. Zum Steuerrecht in Vietnam kann ich natürlich nichts sagen, aber wenn Sie sich an internationale Standards halten wie Rechungsaussteller, Rechnungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Datum, Steuernummer (Vietnam) dürfte nichts schief gehen 😉

      Sollte ihrem Rechnungsempfänger irgendetwas nicht gefallen, wird er es schon sagen.

      Nur zur Sicherheit: In Deutschland fällt keine Steuer an, weil Sie (Ihr Geschäft) sich im Ausland befindet und Sie die Dienstleistung im Ausland erbringen und auch sonst nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen (entnehme ich mal so der Anfrage). Im Übrigen begründet weder die Staatsbürgerschaft noch ein Bankkonto eine Steuerpflicht in Deutschland.

      Wünsche viel Erfolg mit Ihrem Business!

      • hans123123 sagt:

        Hallo Gregor,

        besten Dank für die fixe und fundierte Antwort.

        Der Auftraggeber befindet sich in Deutschland und ich als Auftragnehmer sende eine Rechnung als Privatperson nach Deutschland. Ich verfüge über eine Vietnamesische Steuernummer.

        Ich verstehe Ihre Antwort so, dass praktisch der Bruttowert der Rechnung auf mein deutsches Konto überwiesen werden kann und ich dann selbst für die Besteuerung in Vietnam Sorge trage.

        Viele Grüße

        • Gregor sagt:

          Wie vorhin geschrieben, kann ich keine Auskunft zum Steuerrecht in Vietnam geben 🙂 In vielen Ländern ist es aber so, dass Außengeschäfte nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen. Hier kann aber ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Steuerberater einer bessere Auskunft geben. Wenn ja, bräuchte man nämlich keine VAT berechnen und diese würde auch nicht an den vietnamesischen Staat abgeführt werden. In dem Fall wäre die Brutto und Netto gleich auf der Rechnung.

          Die Gewinne des Geschäftsbetriebs – oder sonstige landestypische Abgaben – werden ausschließlich in Vietnam besteuert.

  23. Veronika sagt:

    Guten Tag,

    Hier habe ich sehr viel hilfreiches erfahren – danke! habe aber dennoch zwei Fragen;

    1) Gibt es ein allgemeine gueltiges Formular „Steuerauslaendererklaerung“
    Bin auf kein Formular gestoßen, sondern auf ihre Seite.

    2) Reicht das italienische „certificato di residenza“ als Wohnsitznachweis aus?

    Ich bin langjaehrige Kundin der Hypovereinsbank und als ich ihnen meine neue itali. Adresse mitgeteilt habe ,haben sie mir mitgeteilt das sie diese Erklaerungen benoetigen.

    • Redaktion sagt:

      Zu 1) Jede Bank macht ihre eigenen Formulare (falls welche überhaupt angeboten werden).

      Zu 2) Bitte fragen Sie ihre Bank. Als exterene Redaktion können wir nicht wissen, welche der mehr als 1.000 Banken in Deutschland welche internen Spielregeln haben. Lediglich bei den von uns dauerhaft beobachten Banken haben wir mittlerweile so einen Erfahrungsschatz, dass wir uns trauen definitive Aussagen zu machen.

  24. Florian sagt:

    Hallo,
    ich bin in IT steuerpflichtig. Wenn ich nun Dividenden von deutschen Unternehmen bekomme ( BMW z.B. ) dann wird mir die ganze Kapitalertragssteuer und der Sol.zuschlag abgezogen. Wieviel kann ich davon in IT anrechnen lassen. Ich meine was von 15% gelesen zu haben ?

    Vielen Dank und Grüße

    • Andreas Mayer sagt:

      Hallo Florian,
      nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien darf Deutschland auf Dividenden 15 % Quellensteuer einbehalten, auf Zinsen 10 % Quellensteuer. Sofern von der Bank zunächst mehr abgezogen wird, wird Ihnen dies auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erstattet.
      Gruß
      Andreas Mayer

      • Florian sagt:

        Hallo Andrea,

        vielen Dank für die Antwort. Also kann ich 15% anrechnen in Italien und die 10% hole ich mir wieder zurück vom Bundeszentralamt für Steuern. habe ich das so richtig verstanden ?

        Viele Grüße

        FLorian

  25. Stefan sagt:

    Guten Tag Zusammen,
    ich lebe und arbeite seit Jahren in Ungarn mit Wohnsitz und ungarischem Arbeitsvertrag, bin hier steuer und sozialpflichtig. In Deutschland habe ich meinen Bausparvertrag aufgelöst und die Bonuszinsen wurden mit Abgeltungssteuer, Solizuschlag und Kirchensteuer besteuert. Welche Möglichkeit habe ich als „Steuerausländer“ die Steuern zurückerstatten zu lassen?
    Vielen Dank
    Grüße
    Stefan

  26. Paul sagt:

    Gelte ich schon als Steuerausländer, nur weil ich in den USA geboren bin, aber seit meinem 3. Lebensjahr in Deutschland wohne (nunmehr seit 50 Jahren) und nur den deutschen Pass Besitze? Meine Bank meint neuerdings, dass es so ist. Was ist da zu tun Jetzt?

    • Gregor sagt:

      Lol! Am besten zu einer von Deutschlands besten Banken wechseln: https://www.deutscheskonto.org/de/besten-girokonten/ – dort können Sie sicher sein, dass man Sie mit solchen Dingen nicht belästigt.

      • Paul sagt:

        Na, da wäre ich mir aber nicht so sicher. Die DKB hat mir bereits abgesagt, Kunden, die zwar Deutsche sind, aber in Amerika geboren, können kein Depot eröffnen…unfassbar und rechtlich sehr fragwürdig in meinen Augen!

        • KarlOtto sagt:

          Rechtlich fragwürdig ist daran nichts. Niemand ist verpflichtet, mit dir einen Vertrag zu schließen. Das wird bei „Deutschlands bester Bank“ während des Anmeldevorgangs ja auch unmissverständlich geschrieben:

          DKB-Broker Prüfung

          Wir bitten um Verständnis, dass für US-Personen sowie Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Großbritannien, Australien, Kanada und Japan keine DKB-Broker-Depots eröffnet werden können.
          Die Inhalte dieser Internetseiten richten sich ausschließlich an deutschsprachige Interessenten, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt insbesondere in Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit Ausnahme von Großbritannien oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) haben.

  27. Melanie sagt:

    Guten Tag,
    ich lebe seit 3 Jahren in der Schweiz und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ich habe derzeit noch Festgeld in Deutschland bei verschiedenen Banken liegen und KAP wurde abgeführt da sie bei Auslandsummeldung eine Kündigung/Auflösung des Kontos vorgenommen hätten. Nun habe ich gelernt dass ich diese Steuer nicht über die Steuererklärung zurückbekommen kann. Wie kann ich die gezahlte KAP zurückbekommen? Was ist genau zu tun?

  28. Erik Sommer sagt:

    Hallo alle,
    Danke für ein intressantes Forum. Ich habe einige Fragen:

    Ich bin in Finnland wohnhaft, deutscher Staatsangehöriger und lebe nur aus Einkommen von Kapital (finnisches Privatunternehmen). Ich möchte mir jetzt eine Wohnung in Hamburg kaufen – nur für Selbstnutzung und für meine Tochter, so etwa 12-15 Wochen pro Jahr.

    Kann es sein, das die deutschen Steuerbehörden mich für wohnhaft in Deutschland sehen und dafür mein Einkommen in Finnland besteuern könnten?

  29. Tom sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin nun soweit dass ich von meinen Kapitalerträgen leben kann. Nun bereite ich alles vor um nach Malta umzuziehen. Eigentlich würde ich nur reisen aber das gibt Probleme mit den Banken. Ich hätte dann 2-3 Depots in Deutschland sowie eins in den Niederlanden. Kann ich in Deutschland dennoch unter Umständen auf Dividenden/Kursgewinne in Deutschland besteuert werden? In Deutschland kein Einkommen/Wohnung/Verträge etc. ( komplett die Zelte abgebrochen)

    Besten Dank im Voraus

  30. Markus sagt:

    Guten Tag,

    ich bin vor über einem Jahr in die USA ausgewandert. Trotzdem komme ich für gelegentliche Worktrips nach Deutschland (2017 werden es ingesamt 13 Wochen sein). Ich arbeite auf Rechnung. Mein erster Trip liegt hinter mir und mir wurde die Einkommenssteuer und der Soli von meiner Rechnung abgezogen. Da ich offenbar versäumt habe, einen Antrag auf Steuerbereiung zu stellen. Wo, wie, was konnte mir aber niemand so richtig beantworten. Ich werde hier in den USA jetzt erneut Steuern bezahlen müssen. Wie kann ich das für meine zukünftigen Trips vermeiden? Wo muss ich solch einen Antrag stellen/wie heißt dieser Antrag?

    Vielen Dank im Voraus

  31. James Turner sagt:

    Hallo,

    ich habe die englische Staatsangehörigkeit; lebe seit über 50 Jahren in Deutschland und habe hier immer gearbeitet. Beziehe eine kleine Rente von England. Bin ich in England oder in Deutschland steuerlich ansässig?
    Vielen Dank.
    James

  32. Marion sagt:

    Hallo.
    Ich lebe in Paraguay und bin nicht mehr in Deutschland gemeldet.
    In Deutschland habe ich jetzt ein Mietshaus.
    Wie und wo werden diese Mieteinnahmen versteuert?

    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

    • Sebastian sagt:

      Mieteinnahmen aus Deutschland sind immer in Deutschland steuerpflichtig. Steuerausländer müssen höchstens 25% abführen, können bei geringerem Verdienst auch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen mit den Konsequenzen, dass man von den Freibeträgen und geringeren Eingangssteuersätzen Gebrauch machen kann.

  33. Ralf H sagt:

    Guten Abend an alle Interessenten, Expats und Steuerausländer,
    bei der DKB hat es eigentlich immer gut funktioniert als Steuerausländer geführt zu werden. Nach einer Wohnsitzänderung nach Saudi Arabien vor ca. 6 Monaten wurden mir überraschend und ohne Angabe von Gründen alle Konten, Giro & Depot, gekündigt. Auskünfte hat die DKB beharrlich verweigert. Nun gut…
    Also bin ich zur ComDirect umgezogen. Das verlief problemlos bis zum ersten Termin einer Dividendenausschüttung. Nachdem die ComDirect Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt hatte, wurde mir auf meine Reklamation folgendes mitgeteilt:

    „Sie werden bei comdirect bereits als Steuerausländer geführt.
    Steuerausländer sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. …
    Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge werden ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Dividenden von in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden mit vollem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) versehen. Somit ist der Steuerabzug in diesem Fall korrekt erfolgt.“

    Soweit ich weiss, ist diese Antwort aber FALSCH und steht im direkten Widerspruch mit der Aussage auf dieser Seite, ganz oben
    Hat vielleicht jemand aus dem Forum (oder die Redaktion) noch einen Tipp wie das richtig gestellt werden kann? Oder haben sich die Vorschriften geändert?
    Vielen Dank

    • Siebenbuergener Sachse sagt:

      Hallo Ralf,

      seit dem ich Steuerauslaender bin, hatte ich nach der ersten Dividendenausschuettung dieselbe Frage an meine Bank. Die Aussagen hier oben im Forum ueber Steuerauslaender, sind etwas vereinfacht dargestellt und geben den Sachverhalt der Dividenden fuer in Deutschland ansaessige Kapitalgesellschaften nicht korrekt wieder. Somit hat deine Bank leider Recht, wie du hier im folgenden Text ganz unten im letzten Absatz fuer Steuerauslaender nachlesen kannst.

      Mit besten Gruessen

      https://www.steuernetz.de/lexikon/welche-kapitalertraege-der-abgeltungsteuer-unterliegen

      • Ralf sagt:

        Ganz herzlichen Dank für die Auskunft!

      • Georg sagt:

        Ich hoffe das kann jemand nochmals auführlich erläutern.
        Also wenn ich Steuerausländer bin und inländische Aktien in meinem deutschen Depot halte, dann zahle ich 15% Quellensteuer auf meine Dividende. Habe ich nur ausländische Aktien in meinem Depot, zahle ich dann Quellensteuer? Bitte um Antwort.

  34. Robert Bloom sagt:

    Guten Tag,
    hätte da auch mal eine Frage zum Thema Steuerausländer. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland, bin aber mehr als 183 Tage im Ausland (Ägypten). Ich habe ein Einkommen (Lizenzgebühren aus Erfindungen) in Deutschland, die das Unternehmen, von dem ich die Lizenzgebühren erhalte auch vorab -wie Einkommenssteuer- versteuert. Zusätzlich habe ich aber auch Zinserträge in den Baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen), die ich nachträglich in meiner Einkommenssteuer angebe und diese dann auch mit 25% Kapitalertragsteuer versteuere, sowie ein Depot bei der DKB mit Aktienfonds, bei denen ich natürlich auch Dividenden erhalte und Kursgewinne realisiere. Wäre in meinem Fall nun der Tatbestand des Steuerausländers ebenfalls gegeben? Für die Antwort danke ich schon mal im voraus.

    • Redaktion sagt:

      Möchten Sie wirklich einen Tipp von einem Banking-Portal? Unser Rat: Lassen Sie sich individuell auf Ihre Situation von einem Steuerexperten mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht beraten. Das wäre eine gute Investion bevor Sie wegen eines „Tipps aus dem Internet“ in Schwierigkeiten geraten. 🙂

  35. U.Berrouet sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin Deutsche, aber lebe und arbeite seit 20 Jahren in Frankreich, bin somit Steuerausländer.
    Eine vererbte Investition aus Deutschland hat mir einen Veräusserungsgewinn in 2014 beschert, der jetzt erst berechnet wurde, in 2018.
    Das deutsche Finanzamt fordert nun von eine Steuererklärung in D für das Jahr 2014 zu machen und den Gewinn als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ anzugeben.
    Wenn ich das in Deutschland tue, dann wird meine damalige Einkommensituation nicht niteinbezogen, ist das rechtens?

  36. Hildegard sagt:

    Guten Tag,

    ich arbeite seit fast 4 Jahren in Luxemburg. Jetzt habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und bin zu meinem Freund nach Luxemburg gezogen. Jetzt verlangen die Banken von mir, dass ich meinen Steuerausländerstatus ändere, also ab sofort Steuerausländer bin.
    Was passiert aber dann mit meinem Aktiendepot bei einer deutschen Bank und mit den da enthaltenen steuerfreien Kursgewinnen bei einem möglichen Verkauf?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  37. Stefan sagt:

    Hallo,

    Können Sie eine kostengünstige (!) Bank benennen, die für Steuerausländer mit Wohnsitz Brasilien Konto bzw Depot für ETF Sparplan eröffnet? Bei comdirekt und onvista erhielt ich abschlägige Bescheide hierzu.

    Danke!

    • anam sagt:

      Da bleibt eigentlich nur die DKB. Ich lebe seit ein paar Jahren in Südkorea und hatte das gleiche Problem. Die comdirect lehnt Anträge aus Nichteuropäischen Ländern grundsätzlich ab (was Dich aber nicht abhalten sollte, es trotzdem zu versuchen, schließlich hat sie ein hervorragendes etf Angebot). Danach bleibt dann für Auslandsdeutsche nur noch die DKB übrig, die ja auch ein gutes etf Angebot hat und darüber hinaus eine exzellente Bank ist. Bei der Eröffnung verlangt die DKB eine Bestätigung Deiner Adresse im Ausland, also bei Dir Deine Anschrift in Brasilien. Bei mir war damals meine Hausbank in Korea dabei hilfreich. Viel Erfolg!

      • Stefan sagt:

        Hallo anam,

        Besten Dank für Dein Feedback. Ich habe gestern via Internet einen Antrag bei DKB gestellt. Bin gespannt , wie es weiter geht. Werde das Forum auf dem Laufenden halten.

        Besten Gruß aus Brasilien!

        Stefan

        • Andreas sagt:

          Hallo Stefan,

          falls die DKB nicht mitspielt könntest du es bei Flatex.at, oder Flatex.de probieren. Die Gebührenstruktur wäre günstiger als das Depot bei der DKB.

          Bei der Kontoeröffnung kannst du Brasilien als Meldeadresse angeben. Weitere Infos könntest du ggbf beim Broker direkt erfragen.

          LG Andreas

    • Sabine sagt:

      Dazu habe ich eine ganz andere Frage: Warum möchten Sie unbedingt deutsche EFT-Sparpläne bei deutschen Banken besparen (gilt auch für den Euro-Raum)?- Wenn der Euro crasht, kann die EZB den Handel mit solchen ETF’s aussetzen bis sich die Lage beruhigt hat. Dumm nur, dass sie dann weniger wert sind, nur weil man nicht rechtzeitig verkaufen konnte.

      • Stefan sagt:

        Hallo Sabine,

        Internationale bzw weltweise ETFs sind in Brasilien nur schwer bzw. Nur zu sehr hohen Bank-/ Depotgebühren zu bekommen. Ausserdem möchte ich zukünftige Wechselkursrisiken der brasilianischen Währung gegenüber USD/EUR kostengünstig reduzieren. Bessere Ideen?

        Besten Gruss aus Brasilien!

        Stefan

  38. Hildegard sagt:

    Guten Tag,

    ich bin deutscher Staatsbürger und arbeite seit Jahren in Luxemburg. Jetzt habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und bin nach Luxemburg gezogen. Meine Hausbank in Deutschland (Sparkasse) und die DKB (Kreditkarte) verlangen jetzt von mir, dass ich meinen Steuerausländerstatus ändere, also ab sofort Steuerausländer bin.
    Was passiert aber dann mit meinem Aktiendepot bei der Sparkasse und mit den darin enthaltenen steuerfreien Kursgewinnen bei einem möglichen Verkauf der Aktien?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • KarlOtto sagt:

      Liebe Hildegard, auch wenn Sie jetzt schon zum zweiten Mal fragen:
      Möchten Sie wirklich einen Tipp von einem Banking-Portal? Unser Rat: Lassen Sie sich individuell auf Ihre Situation von einem Steuerexperten mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht beraten. Das wäre eine gute Investition bevor Sie wegen eines „Tipps aus dem Internet“ in Schwierigkeiten geraten. 🙂

  39. Sarah sagt:

    Guten Tag,
    ich bin Deutsche, lebe und arbeite aber seit 6 Jahren in der Schweiz (habe auch noch nie in Deutschland gearbeitet). Ich möchte nun gerne ein Aktien- bzw. ETF-Depot einrichten und frage mich ob ich angehalten bin dieses in der Schweiz zu eröffnen. Wenn ich es in Deutschland eröffne, müsste ich die Steuern dafür in der Schweiz abführen, oder? Ich kann nicht sicher herausfinden, was da der richtige und günstigste Weg wäre und hoffe Sie können mir helfen.

  40. Walter Schmid sagt:

    Ich bin namibischer Staatsbürger und lebe in Namibia. Da mein Vater Österreicher war und meine Mutter Deutsche, habe ich neben einem namibischen Pass auch einen österreichischen Pass. Meine Fragen:
    a) kann ich als Namibier in Deutschland ein Girokonto und ein Depotkonto eröffnen?
    b) kann ich beides online führen?
    c) werde ich als Steuerausländer besteuert?
    d) oder bleiben die Kapitaleinkünfte (Kursgewinne, Kursverluste, Dividenden, Zinsen) steuerfrei, weil ich Steuerausländer bin.
    e) Bei welchen Banken sind Kontoeröffnungen nach a) möglich?
    Für eine Beantwortung meiner Fragen – auch einzelner Fragen – wäre ich sehr dankbar. Da ich in Namibia lebe, kann ich nicht nach Deutschland kommen, um mich zu informieren. Vielen Dank.
    Walter

    • Gregor sagt:

      Hallo Walter,

      a) ja, wenn Sie eine Bank finden, die Ihnen das ermöglicht (es gibt keine deutschen Banken, die in Afrika nach Kunden suchen)
      b) ja, das ist Standard in Deutschland
      c) nein, außer so etwas wie Quellensteuer – das liegt in der Natur der Sache
      d) siehe c)
      e) am einfachsten wird es wohl hier sein: https://www.deutscheskonto.org/de/dkb-kontoeroeffnung-trick/ … aber ich muss zugeben, dass deutsche Banken in den letzten Jahren zurückhaltender geworden sind, was Kontoeröffnungen aus dem Ausland betrifft. Man schaut genauer hin. Das heißt prinzipiell ist eine Kontoeröffnung / Depoteröffnung möglich, ist aber stets eine Einzelfallentscheidung der Bank bzw. des Bankcomputers. Viel Glück!

      • Walter Schmid sagt:

        Lieber Gregor,
        vielen Dank für die Antwort. Vielleicht wurde ich falsch verstanden. Denn
        a) ich möchte bei einer deutschen Bank Girokonto und Depotkonto eröffnen.
        b) und das sollte ich ja von Namibia per Internet verwalten können (Käufe, Verkäufe usw.).
        c) und ich könnte dann ja wohl in meinem Postfach dann die Dokumente abrufen und in Namibia ausdrucken.
        Klar: mir schwebt dabei durchaus vor, das Konto bei der DKB zu eröffnen. Wenn ich weiß, wie ich das bewerkstelligen soll.
        Herzliche Grüße
        Walter

        PS:
        für diesen4Schriftverkehr nutze ich
        meine deutsche Mailadresse

        • Gregor sagt:

          Hier geht es zum Online-Antrag ► http://www.dkb.de/privatkunden/broker (der Kontoeröffnungsprozess ist ziemlich selbsterklärend, sonst gerne fragen unter den verlinkten Artikel)

          • Walter Schmid sagt:

            Lieber Gregor,
            vielen Dank für die letzte Mail. Diese (indirekte) Antwort ist klar, der Link auch, ich werde es einfach probieren. Alles Weitere wird sich ergeben. Ich habe ja schließlich zwei Möglichkeiten (Namibia, Österreich).
            Freundliche Grüße
            Walter Schmid

  41. Thomas sagt:

    Guten Tag

    Wenn ich in Deutschland respektive in Lörrach als Schweizer eine Immobilie kaufe und vermiete gilt dann für mich ebenfalls ein Freibetrag bezüglich der Einkommenssteuer oder muss ich den Gesamtbetrag der Mieteinkommen vollumfänglich innerhalb von der Gemeinde Lörrach versteuern?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse

    • Sebastian sagt:

      Im Normalfall findet eine Steuerausscheidung statt. Beispiel:

      Einkommen DE = 50k (20%)
      Einkommen CH = 200k (80%)
      => Einkommen total = 250k

      Berechnung der Steuerschuld:

      Steuern DE auf 250k = 100k
      Steuern CH auf 250k = 50k

      Steuerausscheidung:

      Zu bezahlen DE = 20% Steuerschuld = 20k
      Zu bezahlen CH = 80% Steuerschuld = 40k

      Frage aber lieber selber beim Finanzamt nach, es kann sein, dass es noch Tricks gibt. (Ein Trick ist, die Immobilie auf eine Firma zu kaufen, dann kann man mit Dividenden noch spielen.)

    • stefsch sagt:

      In D muß man in der Gemeinde eigenlich nichts versteuern, wenn man von der Grundsteuer „B“ mal absieht. An die Gemeinde gehen meistens auch die Grundbesitz-Abgaben für Straßenreinigung, Abwasser, Müll usw.
      Wie man als Schweizer eine Einkommensteuererklärung (für die Mieteinahmen) macht, weiß am Besten das nächstliegende Finanzamt…da gibt es bestimmt ein Doppelbesteuerungs(-Verhinderungs)-Abkommen mit der Schweiz.

  42. Igor sagt:

    Hallo ..wennSteuerauslaender in Deutschland Immobilie besitzt..und verkauft. Muss er den Spekulationssteuer zahlen und wo ? Wenn ja ..wie kann man dies umgehen ?

    • Sebastian sagt:

      Schau bitte das DBA an. In den meisten Fällen werden Immobilien am Ort der Immobilie versteuert und nicht am Ort des Inhabers. Dies gilt zum Beispiel auch für Mieteinkünfte, Investitionen in Rennovationen oder USt. bei Rennovationen und Bau.

  43. Manfred sagt:

    Guten Tag zusammen,

    ich bin Deutscher und lebe seit knapp 2 Jahren in der Schweiz. Ich besitze ein Depot in Deutschland (Sbroker) inklusive Dividendeneinkünften & Kursgewinnen. Zudem habe ich weiterhin auch eine deutsche Adresse (da mir der Sbroker ansonsten das Depot kündigen würde – Steuerausländerschaft bei ihnen nicht möglich).

    Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, jährlich die in Deutschland gezahlten Steuern über die Steuererklärung in der Schweiz zurückzufordern? Wenn ja, in voller Höhe?
    Ich würde somit in Kauf nehmen, jedes Jahr erneut die Steuern zurückfordern zu müssen ohne meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, damit mein Depot nicht gekündigt wird.

    Ueber hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank vorab und viele Grüsse

  44. daniel sagt:

    Guten Tag Manfred,

    dafür sehe ich zwei Möglichkeiten.
    1. Du suchst Dir eine Bank, die auch Depots für Leute mit Wohnsitz in der Schweiz anbieten, wie z.B. comdirect. Damit könntest Du Deinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben.
    2. Du erkundigst Dich bei der kantonalen Steuerbehörde oder einem Treuhänder dazu. Da ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland besteht, erwarte ich, dass Du keine Doppelbesteuerung erfahren solltest.

    Freundliche Grüsse

    Dniel

  45. Sebastian sagt:

    Lieber Manfred

    Schau mal hier nach:
    https://www.cash.ch/news/top-news/ausland-aktien-wie-fordere-ich-steuern-auf-auslaendischen-dividenden-zurueck-1095541

    1. Du kannst 15% der Steuer in der Schweiz anrechnen lassen.
    2. Du kannst 85% erstatten lassen, dies muss aber in Deutschland die Depotbank machen.

    Ich würde dir empfehlen einen anderen Broker zu suchen.

    Grüsse
    Sebastian

  46. Nane sagt:

    Guten Tag Herr Mayer,
    ich lebe seit Febr. 2018 in den USA und habe dieses Jahr (2019) meine noch verbleibende Fondsgebundene Rentenversicherung in Deutschland verkauft.
    Obwohl ich denen mitgeteilt habe, dass ich in den USA steueransässig bin (W9 Formular) und kein Bezug zu D habe, haben diese beim Verkauf Kest und Soli an das deutsche Finanzamt abgeführt. Ihre Begründung war, dass ich ja ein deutsches Konto (DKB) für die Übeweisung angegeben hab und eine öst. Adresse (von meinen Schwiegereltern, um die POst schneller zu bekommen).
    Nun meine Frage, war das rechtens, dass Sie Kest und Soli an das dt. Finanzamt abgeführt haben obwohl ich ihnen das W9 Formular geschickt hab/ dass ich in USA steueransssig bin?
    Und die wichtigere Frage, wie kann ich mir die KEst und Soli zurückholen als Steuerausländer?
    Der eine Link, den Sie weiter oben angeführt haben, hat leider einen 404 Fehler.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

  47. Britta sagt:

    Hallo,
    wir leben seit mehreren Jahren in China. Unser Wohnsitz in D ist abgemeldet, mein Mann zahlt aber über seinen Arbeitgeber teilweise Steuern in D. Können wir für unsere Kinder die Abgeltungssteuer auf Bausparzinsen und normale Zinsen von Tagesgeldkonten oder Depots (hauptsächlich inländische Aktien) zurückfordern? Der Freibetrag wurde nicht ausgeschöpft. Geht das auch rückwirkend für mehrere Jahre (Steuererklärung wurde jedes Jahr gemacht)?
    Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

    • Sebastian sagt:

      Hallo Britta

      Ich glaube nicht, dass dies der richtige Ort ist, für Steuerthemen dieser Art. Dafür sollten Sie einen Steuerberater kontaktieren.

      Abgesehen davon, was soll „teilweise Steuern bezahlen“ bedeuten? Also entweder bezahlt man sie doch oder eben nicht. Ohne Wohnsitz in D ist man ja auch nicht steuerpflichtig.

      Weiter ist nicht klar, warum Abgeltungssteuern erhoben werden, wenn kein Steuerwohnsitz besteht. Das müsste ja auch geklärt werden.

      Mein Geheimtipp in diesem Fall: Rufen Sie einfach beim Finanzamt an, die wissen oft sehr gut Bescheid und dies auch kostenlos. Beratung machen die nicht, aber wenn Sie fragen: „Hallo, wie kann ich XY zurück fordern?“ dann bekommen Sie oftmals sehr schnell die korrekte Anweisung oder eben die Antwort, dass es nicht möglich ist. Weitere Tipps, wie es doch geht, dürften Sie aber nicht erhalten, da die Beamten eben keine Beratung machen dürfen.

      Ich hoffe, dies hilft. Geniessen Sie China!h

  48. stefsch sagt:

    Dies ist KEIN Steuerberatungsforum! Bei solch komplexen Steuerkonstellationen kann man das auf keinen Fall (auch ohne mehr Details: leben die Kinder auch in China oder in D?) verbindlich online klären.
    1. wenn der Freibetrag in D nicht ausgeschöpft wurde, wurden auch keine Steuern gezahlt und können/müssen auch nicht erstattet werden.
    2. sollte der Freibetrag in Zukunft überschritten werden (die Einkünfte aber nicht mehr als ~9000€/Jahr betragen), könnte man für die Kinder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim FA beantragen

  49. Norbert Juan sagt:

    Ich bin Grenzgänger, arbeite in Deutschland, wohnhaft in Frankreich Grenzgebiet, steuerpflichtig in Frankreich. Ich habe Kapitalerträge aus Aktien und Fonds bei einer deutschen Bank. Diese hält sog. Teilfreistellungen, Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschäge in Höhe von 30% von meinen Renditen ein. Was von diesen 3 Positionen kann ich wo und wie zurückfordern. Danke für die Antwort.

  50. Martin sagt:

    Hallo,

    Ich bin seit 5 Jahren in Qatar wohnhaft und gemeldet.
    Auch bei meiner Bank bin ich als Steuerausländer geführt.
    Trotzdem zahle ich 25% Kapitalertragssteuer und 1,37% Solidaritätszuschlag auf erhaltene Dividenden der Lufthansa Aktie.
    Die Bank sagt auf Nachfrage dies wäre richtig so und ist in diesem Fall als Quellensteuer zu sehen.
    Ich dachte da ich Steuerausländer bin wäre ich befreit von diesen Steuern?
    Wäre toll wenn Sie mir Klarheit verschaffen könnten.

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß Martin

    • Daniel sagt:

      Hallo Martin

      Ja, das ist korrekt so. Bei Aktien gibt es Quellensteuern. Bitte lies das Doppelbesteuerungsabkommen. Dort steht genau, wie viel Quellensteuer welcher Staat bekommt. Falls es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann Deutschland alles verlangen.

      Aus diesem Grund ist es oft besser, in lokale Fonds (Qatar) zu investieren, diese haben die Möglichkeit über Firmen im entsprechenden Land (D) lokale Aktien (Lufthansa in D) zu kaufen, dann entsteht das Problem nicht.

      In jedem Fall empfehle ich dir den Gang zu einem Steuerberater, falls es um mehr als 500 EUR geht. Darunter wird es sich kaum lohnen, da eine Beratung für unter 500 EUR kaum realistisch sein wird.

      Grüsse
      Daniel

  51. Kurt sagt:

    Hallo,
    meine Freundin ist Ukrainerin mit Wohnsitz in der UKR. Sie eröffnet hier als Steuerausländerin ein Depot, auf das ich ihr festverz. Wertpapiere von xxx Euro übertrage.
    Diese Wertpaoere wurden von mir mal bei 100 gekauft und haben heute einen Kurs von 150. Im Falle eines Verkaufes würde sie also – im Gegensatz zu mir – keine Kapitalertragssteuer bezahlen.

    Mit dem Erlös bezahlt sie diese Wertpapiere an mich, so dass also auch keine Schenkung stattgefunden hat.

    Was wäre gegen eine solche Transaktion“ einzuwenden ?

    Danke und Gruss, Kurt

    • Daniel sagt:

      Hallo Kurt

      Ich glaube nicht, dass das hier ein Steuerbetrugs-Forum ist. Nun noch zu deiner Frage…

      1. Wenn du etwas im Wert von 150 EUR für nur 100 EUR verkaufst dann verschenkst du 50 EUR. Diese 50 EUR sind dann natürlich entsprechend zu versteuern.

      2. Haben Papiere einen genauen Wert, also kannst du diese aus Beamtensicht auch nur zu dem Kurs verkaufen. Also in deinem Fall verkaufst du Papiere für 150 EUR an deine Freundin, sie schenkt die aber noch 50 EUR. Also müsstest du a) die Kapitalertragssteuer bezahlen und b) noch dazu die Schenkungssteuer.

      3. Wenn du Steuern sparen willst, rate ich dir, eben nicht in Deutschland zu wohnen. Man kann in dem Land wenig sparen und wenn, dann garantiert nicht mit solchen Anfänger-Tricks.

      Aus den obigen Gründen, glaube ich, dass es besser ist, wenn du dich wo anders erkundigst. Das hier ist ein Forum für Bankkonten und nicht für Steuerbetrügereien.

      Liebe Grüsse
      Daniel

      • Kurt Weiss sagt:

        Nun lieber Daniel,
        Bezichtige mich nicht des Steuerbetruges, denn was legal ist, ist eben kein solcher. Und auch kein „Trick“ . Aber ich sehe, Du hast die Frage auch sonst – von der ersten bis zur letzten Zeile – gründlich missverstanden.

        Na ja, denn vielleicht ein anderer….
        K

        • Daniel sagt:

          Lieber K

          Ein „Übertrag“ ist ein Verkauf und somit steuerpflichtig. Wenn dem nicht so wäre, würden ja alle Aktien „übertragen“ statt verkauft.

  52. Max sagt:

    Herzlichen Dank für die Hilfe die aus den Diskussionen und den professionellen Antworten entstehen!

    Ich habe eine Frage: ich bin Deutscher und lebe, arbeite in der Schweiz seit 5 Jahren. Ich bin nicht mehr gemeldet in Deutschland.
    Bevor ich ETF und andere Anlagegeschafte mit meinem neuen Comdirect Konto unternehme stelle ich mir die Frage nach der Steuerpflicht für mich.

    Werden die bei meinen in Irland domizilierten ETF erwirtschafteten Zinsen/Dividenden als Quellensteuer in Deutschland (wegen Comdirect) abgeführt und es greift das Dba Zwischen CH-D ?

    Welche Steuern / Abzüge wird die Comdirect / Finanzministerium stellen?

    Oder greift Irland-CH DBA und Ich kümmere mich die Erstattung mit den irischen Behörden selbst.

    Wären anders domizilierte ETF besser?

    Ich danke für jedes Kommentar!

  53. Volker sagt:

    Ich würde nachsehen, ob die Fonds für die Schweiz eine Zulassung besitzen.
    Mit einer Valorennummer (der WKN in der Schweiz) lassen sich die Werte für die Einkommens- und Vermögenssteuer (Wertschriftenverzeichnis) bei der EidgStVerwaltung leichter herausfinden.

  54. Louisa von Ingelheim sagt:

    Hallo,

    Ich bin Steuerausländer (wohne seit 5+ Jahren in Australien und bin dort steuerpflichtig) und arbeite als Freelancer in Australien ,für deutsche Kunden. Wenn ich meinen Kunden nun eine australische Rechnung schicke und mein deutsches Konto angebe, sollte das ok sein?! Die Steuern zahle ich für das Einkommen in Australien und in Deutschland bleibe ich steuerfrei?!

    Gibt es sonst etwas beachten, bzw was heist das für meinen Kunden?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!

    • Richard Banks sagt:

      Der Ort des Bankkontos spielt aus deutscher Sicht keine Rolle für die Besteuerung. Nach der oben geschilderten Sachlage keine Steuer in Deutschland. Zu anderen Ländern treffen wir verständlicherweise keine Aussagen, weil wir die Feinheiten der Gesetze von rund 200 Ländern nicht im Detail kennen können.

    • Sebastian sagt:

      Hallo Louisa

      Eigentlich sollte alles klar sein, aber zur Sicherheit:

      – In Deutschland als Steuerausländer anmelden. Richard hat eine gute Seite dazu:
      https://www.deutscheskonto.org/de/dkb/steuerauslaender/

      – In Australien sind Zinsen steuerpflichtiges Einkommen, auch wenn das Geld in Deutschland auf dem Konto sitzt. Also dort unbedingt bei der Steuererklärung angeben. Bei der DKB musst du die Zinsen einzeln von jedem Kontoauszug addieren und anschliessend für das entsprechende Steuerjahr (1.7. bis 30.6.) anmelden.

      Noch ein Detail: Sollte der Zins pro Monat 100 EUR nicht übersteigen würde ich die Zinsen des Steuerjahresübergreiffenden Kontoauszugs jeweils dem neuen Jahr anrechnen. Unpragmatische Regel:
      – Einnahmen immer dem neuen Jahr
      – Ausgaben immer dem alten Jahr
      anrechnen. Warum? Wenn der Steuerprüfer damit nicht einverstanden ist, dann hast du weniger Ärger. Machst du es nämlich anders herum, dann… also zum Beispiel nimmst du Einnahmen 20.6.2019 bis 19.7.2019 zu 2019 wird der Prüfer wohl für das Steuerjahr vom 30.6.2019 wohl nichts sagen. Kommt dann aber das Jahr vom 30.6.2020, kann er sagen, dass du noch 2/3 von X vom den obigen Einkünften versteuern musst. Diese kannst du aber beim alten Jahr nicht mehr subtrahieren, da es schon rechtskräftig veranlagt ist. Umgekehrt könnte er dir die Einkünfte zwar ins alte Jahr schieben und nachträglich versteuern. Dann würde zwar Zins fällig, aber du bezahlst nicht doppelt.

      • Louisa sagt:

        Super, vielen Dank!

        Würde ich auf meiner Rechnung den Betrag in Euro oder AUSD angeben? Mir ist nicht ganz klar wie ich sowas am besten angehe, also mit Wechselkurs etc.

        • Sebastian sagt:

          Australien braucht die Werte in AUD. Die offiziellen Umrechnungskurse gibt es hier:
          https://www.ato.gov.au/Rates/Foreign-exchange-rates/

          • Louisa sagt:

            Danke! Da es ja ein deutsches Konto ist, würde der Kunde den Betrag dann wieder in Euro umrechnen und überweisen?

            Das klingt ja nach viel hin und her.

            • Sebastian sagt:

              Also… es ist in Deutschland genau so.

              Steuerberechnung basiert auf EUR.

              Steuerbezahlung ebenfalls in EUR.

              Wenn du nun in Deutschland wohnst und noch ein Konto in USD hast (z.B. bei der HVB oder Commerzbank), dann berechnet das Finanzamt das Einkommen der USD-Zinsen in EUR. Anschliessend bezahlst du EINMAL deine Steuern in EUR, von deinem EUR-Konto.

              In Australien bekommst du auch einfach eine Steuerrechnung, welche du von deinem Australischen Konto bezahlst. Natürlich bezahlt man da nicht 19990 AUD von Australien und dann noch 10 AUD vom deutschen Konto.

  55. Christopher sagt:

    Hallo,

    habe ich den Eingangssatz richtig verstanden? Ich lebe in CH und bin als Steuerausländer bei der Comdirect eingetragen.
    Entsprechend dem Eingangssatz hier auf der Internetseite sollte ich von der Kapitalerstragssteuer und Solidaritätsabzug bei meinen Dividenden ETF befreit sein.
    Im Forum der Comdirect antwortet ein ComDirect Mitarbeiter: https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Lebe-im-Ausland-Sind-meine-Depot-Erträge-steuerpflichtig/m-p/109228/highlight/true#M68380

    „Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge werden ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Dividenden von in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden mit vollem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) versehen. Von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften wird ggf. Quellensteuer einbehalten.“

    Danke für Ihre Hilfe!

  56. Sascha sagt:

    Hallo,

    ich habe folgende Fragen:
    1)
    Wenn ich Steuerausländer bin und erhalte Dividende von deutschen Aktien,dann wird die deutsche Quellensteuer einbehalten, die in gleicher Höhe ist wie die Abgeltungssteuer, also 25 % + Soli. Ist das richtig?
    2)
    Wenn ich Steuerausländer bin und ich habe in einer deutschen Bank ein Depot mit ausländischen Aktien und erhalte Dividende darauf, dann wird trotzdem die Quellensteuer des jeweilgen Landes einbehalten, richtig ?
    3)
    Wie ist das bei US-Dividenen in einem deutschen Depot und Status Steuerausländer. Werden bei einer Bank die den „Qualified Intermediary“ Status bestizt,als Steuerausländer auch nur 15 % einbehalten oder erfolgt dann ein Einbehalt von 30 % Quellensteuer.

    Vielen Dank vorab.

  57. Claudia Howard sagt:

    Ich habe Deutschland verlassen und bin seit dem 01.07.2019 in der Schweiz steuerpflichtig. In Deutschland habe ich noch eine Anlage, die Rendite wurde mir auf mein Schweizer Konto überwiesen, allerdings nach Abzug der Kapitalertragssteuer und Solizuschlag.
    Die Firma schreibt mir, dass die Emittenten ihren Sitz in Deutschland hat und somit diese steuern direkt abziehen muss.
    Was kann ich tun, wie und wo kann ich das Geld zurückfordern, denn ich bin nur in der Schweiz steuerpflichtig.

  58. Sebastian sagt:

    Hallo Claudia

    Ja, das ist so wohl korrekt so. Ich habe das bereits weiter oben schon einmal beantwortet:
    https://www.deutscheskonto.org/de/steuertipps/steuerauslaender/#comment-28221

    Ebenso hier der Hinweise, warum man besser in lokale Anlagen investiert:
    https://www.deutscheskonto.org/de/steuertipps/steuerauslaender/#comment-31381

    Mit bestem Dank
    Sebastian

  59. Volker sagt:

    Wenn ich in der Schweiz wohne und Anlagen im Ausland habe dann ziehen einige Staaten Quellensteuern ein.

    Wenn man zum 01.07. umzieht wird man sich sowieso mit dem Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigen müssen wie das Besteuerungsrecht ausgeübt wird.

  60. Janine sagt:

    Kurz zu mir, ich bin aus Deutschland schon seid Jahren abgemeldet. Ich lebe in Singapur. Ich möchte ein Depotkonto/ Girokonto in Deutschland eröffnen. Ist das möglich?
    Gelte ich dann als Steueräuslander?

    • Sebastin sagt:

      Hallo Janine

      Ja, das kannst du. Empfehlenswert sind sicher DKB und Comdirekt. Bei beiden geht es online und mit Verifizierung per Videochat. Nach Eröffnung noch den Freistellungsauftrag bei der DKB online erteilen.

      Grüsse

      • Ricarda Daley sagt:

        Ich wollte jetzt als Steuerausänder bei Comdirect ein Depot eröffnen, aber für Leute mit Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes machen sie es nicht. DKB habe ich angefragt, die würden es machen, aber nur wenn ich dort ein Girokonto eröffne. Dabei habe ich noch ein dt. Girokonto. Sollte ich das tun, dann kann ich also auch wenn ich keine Steuern in Deutschland zahle, einen Freistellungsantrag stellen? Da ich verheiratet bin, sind das dann 1602 Euro, oder da ich allein das Depot eröffne 801?

        • Richard Banks sagt:

          Bei der DKB ist das Girokonto automatisch das Verrechnungskonto, deswegen die Voraussetzung.

          Wenn man in Deutschland keine Steuern zahlt, benötigt man keinen Freistellungsauftrag von Steuern. 😉

  61. Benni sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bzgl. Steuerausländer-Status und Rückkehr nach Deutschland: Muss bei Rückkehr eines 1-Jährigen Auslandsaufenthaltes (inkl. Abmeldung in D, Wohnortwechsel und Firmengründung im Ausland) eine Versteuerung/Offenlegung der Einkommen erfolgen ?

    Gibts dazu offizielle Quellen ?

    Vielen Dank für eine Antwort
    Benni

    • Sebastian sagt:

      Hallo Benni

      Falls sich die Abwesenheit mit dem Kalenderjahr deckt: Nein. Ansonsten: Ja.

      Grund: Progressionsvorbehalt.

      Also wenn du am 1. August zurück kommst, musst du für die ab 1. August in Deutschland verdienten Gelder Steuern bezahlen. Der Steuersatz richtet sich dabei jedoch nach den im GANZEN JAHR verdienten Geldern.

      Dies ist sowohl bei der Abreise wie auch bei der Rückkehr zu berücksichtigen.

      Ein gutes Beispiel gibt es bei Haufe. Sicher nicht offiziell, aber sehr wohl glaubwürdig.

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/steuerpflicht-nach-einem-wohnsitzwechsel-ins-ausland-12-wohnsitzwechsel-waehrend-des-jahres_idesk_PI20354_HI7334126.html

      • Benni sagt:

        Hallo Sebastian,
        vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort !!

        Wenn ich also vom 1.1 bis 1.1. ein Auslandsjahr mache und in Deutschland keinerlei Einnahmequellen habe (da abgemeldet) besteht keine Pflicht für eine deutsche Steuererklärung nach Rückkehr ?

        Ich würde also ein Jahr (aus deutscher Sicht) steuerfrei leben bzw muss nur lokal am Aufenthaltsort einmal versteuern, richtig ?

        Viele Grüße

        • Sebastian sagt:

          Hallo Benni

          Ja, dann hast du zumindest das obige Problem nicht. Es gibt da aber einige Ausnahmen (z.B. Wegzug von Unternehmer etc.). Ich würde dir daher dringend raten, einen Steuerberater zu Hilfe zu ziehen (sofern die Steuerlast mehr als ca. 10.000 EUR in Deutschland wären).

  62. Luc sagt:

    Hallo Foristen.

    Vielleicht hat jemand bereits eine Erfahrung mit den Vorgehensweisen der Steuerbehörden, weil es sicherlich nicht nur auf mich zutreffen dürften.

    Zu mir: Arbeitsmäßig, also unbeschränkt steuerpflichtig bin ich in Österreich bereits seit 10 Jahren, Dividenden tue ich über Broker in Deutschland beziehen, sodaß mir die Abgeltungssteuer samt Soli aus Deutschen Unternehmen direkt in voller Höhe bei der Ausschüttung abgezogen wird.

    Nun zur eigentlichen Frage: Da als Kleinaktionär es keine Möglichkeit gibt, mit Freistellungsbescheinigung dies auf Quellensteuerhöhe zu begrenzen, muß ich stets den Umweg der Rückerstattung bei BZSt gehen, was ich auch mache. Da dies halt dauert, bis einem die Rückerstattung kommt, die Steuerbescheide, wenn’s um Nachforderungen geht aber schnell da sind, würde mich interessieren, inwieweit man den ausstehen Betrag (zu viel bezahlte Steuer in DEU) dem Finanzamt vor Ort vorenthalten kann, mit Verweis, dass man es (DBA zw. AT und DE) bereits abgeführt hat. Dazu wohlgemerkt, nicht aus eigenem Fehler heraus, sondern weil’s die übliche Praxis in Deutschland ist. Meine zusätzlichen Bemerkungen zu Antragsstellung nur per Post an BZSt, usw. erspare ich mir lieber an dieser Stelle.

    Es würde mich interessieren, ob jemand dsbzgl. bei eigenen Finanzämtern bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

    Viele Grüße aus verschneitem Österreich,
    Luc.

    • Andreas sagt:

      Servus Luc,

      du wirst dem Finanzamt in Österreich nicht etwas vorenthalten können mit dem Verweis, dass du erst das Geld bekommst. Du könntest versuchen, dass du deine Steuerschuld stunden lässt, aber so, nö, das geht nicht.

      Bzgl. Antragstellung per Post an BZSt: Probiere es in Zukunft doch einfach per E-Mail an kapitalertragsteuer@bzst.bund.de und du sparst dir das Porto 😉

  63. Martin sagt:

    Hello Forum,

    ich gebe die Info weiter : die Comdirect Bank ist zum 01.01.2021 in ihre Muttergesellschaft Commerzbank eingegliedert worden. Ab diesem Zeitpunkt richtet Comdirect nur noch Konten für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ein. Für Personen mit Auslandswohnsitz (‚Gebietsfremde‘) die bereits ein Comdirekt-Konto haben gilt Bestandsschutz, allerdings sind keine Änderungen mehr möglich, zum Beispiel bekommt man keine vollwertige Kreditkarte mehr wenn man bisher eine Prepaid-Kreditkarte hatte.
    Sehr schade, weil es wirklich eine tolle Bank ist.

  64. JanC sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe vor mich nach Malta umzumelden, meine Aktiengewinne (dt. Depot) als Steuerausländer zu realisieren, und dann nach einem Jahr zurückzukehren um in D. eine Immobilie zu kaufen. Ist das so möglich oder muss man länger im Ausland wohnhaft gewesen sein?

    Grüße aus Berlin
    Jan

  65. JanC sagt:

    Meine Frage hier noch etwas genauer….
    Ich werde im Jahr 2021 mit keinerlei Einkünften in D. steuerpflichtig sein. Melde mich ca. im Mai 2021 nach Malta um, realisiere Aktiengewinne (dt. Depot)als Steuerausländer in Malta (dort steuerfrei) und bleibe dort für 183 Tage oder mehr. Komme am 31.12.21 nach Deutschland zurück.
    Muss ich denen hier dann irgendwas dazu mitteilen?
    Grüße, Jan

  66. Frank sagt:

    Ich bin aus Deutschland abgemeldet und habe meinen ständigen Wohnsitz in Paraguay. Aktien halte ich bei einem deutschen Broker. Bei ihm habe ich mich als Steuerausländer gemeldet.
    Meine Fragen:
    Wird der deutsche Broker Abgeltungssteuer an das deutsche Finanzamt abführen?
    Wenn ja, wird dies nur für deutsche oder alle Aktien gelten?
    Da Deutschland mit Paraguay kein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, konnte ich bisher keine konkreten Antworten finden. Vielleicht kann jemand helfen, der damit schon Erfahrungen sammeln konnte.
    Vielen Dank und beste Grüße
    Frank

    • Richard Banks sagt:

      Wenn alles richtig beim Broker hinterlegt ist, wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Abgeltungssteuerpflichtig sind nur Personen, die der Besteuerung in Deutschland unterliegen. Für Sie ist das besonders praktisch, denn wenn ich richtig informiert bin, erhebt Paraguay keine Steuer auf Auslandseinkünfte.

      • Sebastian sagt:

        Hallo Richard

        Sorry, wenn ich da mich melde. Aber meines Erachtens stimmt das nur bedingt. Ich hatte das Thema hier schon öfters angesprochen. Es wird unteschieden zwischen Dividenden, Zinsen und Royalties. Bei Ausländern es ist nur bei den Zinsen Null. Bei den Dividenden bleibt er bei den 25%.

        https://taxsummaries.pwc.com/quick-charts/withholding-tax-wht-rates#anchor-G

        Diese muss er anschliessend in Deutschland rückfordern, was sich nur bei grösseren Beträgen lohnen wird. Anbei den von mir in auf dieser Siete schon oft verlinkten Artikels:

        https://www.cash.ch/news/top-news/ausland-aktien-wie-fordere-ich-steuern-auf-auslaendischen-dividenden-zurueck-1095541

        Dort ist am Beispiel eines Schweizers gut beschrieben, dass sich die Quellensteuer in Deutschland eigentlich nicht rückfordern lässt, sofern es sich nicht um mind. 200 EUR Dividenden pro Titel handelt.

        • Richard Banks sagt:

          Vielen Dank Sebastian für deine sehr geschätzte Erweiterung!

          Meine Antwort bezieht sich auf die anfragte Abgeltungssteuer und nur auf diese habe ich geantwortet. Quellensteuer ist eine andere Steuer und diese wird an der „Quelle“ besteuert, wie der Name schon vermuten lässt. Diese fällt natürlich an für jemand der, im Ausland ist. Uns Deutschen fällt das bei deutschen Aktien nicht auf, weil wir ja die Abgeltungssteuer haben.

          Allerdings wissen wir ja nicht, ob Frank Deutsche oder andere Aktien im Depot hat. Er könnte beispielsweise Aktien von einem Land im Depot haben, die keine Quellensteuer erheben. 😉 Aber das ist nicht mein Thema. Ideen und Erfahrungsaustausch innerhalb der Community ist natürlich sehr willkommen.

      • Frank sagt:

        Danke Richard für deine Einschätzung. Meinen Informationen nach wird mein Broker (Flatex), wenn ich Steuerausländer bin, keine Abgeltungssteuer abführen. Ich bin mir eben nur nicht sicher, ob er das doch tun muss, da mit Paraguay kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dann muss ich zwar in PY keine Steuern zahlen, weil dort keine erhoben werden für ausländische Einkünfte, aber vllt. Deutschland?
        Hast du weitere Informationen oder Quellen?
        Und tatsächlich ging es mir nicht um die Quellensteuer Dividenden betreffend.
        Danke

  67. Martin sagt:

    Hallo,

    Mein Wohnsitz ist Qatar, meine Bank in deutschland führt daher keine 25% Abgeltungssteuer ab.
    Auf Kapitalerträge (Dividenden) z.B. aus den USA zahle ich nun allerdings 30% Quellensteuer.
    Meine Bank schreibt dazu „wegen einer evtl. Erstattung solle ich mich an die Finanzbehörde meines Wohnsitzlandes wenden“.

    Auf telefonische Rückfrage bei meiner bank bekomme ich leider keine erklärende Antwort.

    Kann mir jemand bitte diesen Steuerzauber erklären?

    Vielen Dank im Voraus

    • Sebastian sagt:

      Hallo Martin

      Ja, das ist normal. Hatten wir schon zigfach hier im Bankenforum. Bei der Witholding Tax gibt es Maxima, diese stehen in den Doppelbesteuerungsabkommen. Musst diese halt mal lesen. Danach bekommst du je nach involvierten Ländern einen Tei von deinem Land zurück, den anderen Teil von dem Land der Firma, welche die Dividenden bezahlt hat. Es kann dann aber auch sein, dass der eine der beiden Teile eben 0 ist. Wenn es um mehr als 500 EUR geht, frage einen Anwalt in Qatar, ansonsten lässt du es lieber oder investierst nicht mehr in auslängische Aktien.

      • Richard Banks sagt:

        Je nach Volumen kann es sich lohnen eine eigene „Investment Corporation“ in den USA aufzusetzen. Diese hält das Depot. Dividenden und Gewinnen werden reinvestiert ohne das unnötige Steuern anfallen.

        • Sebastian sagt:

          Das lohnt sich vermutlich nicht, da er dann auf den Kursgewinnen wohl in den USA Steuern bezahlen muss.

          Die Quellensteuern sind halt einfach ein Weg, Steuern zu erheben, welche bei Inländer auch anfallen würden. Er kann so in den USA in Firmen investieren und bezahlt weniger als Amerikaner, welche in die gleichen Firmen investieren. Es ist insofern nichts unfair daran.

  68. Martin sagt:

    Es gibt kein DBA zwischen Qatar. Es gibt auch keine Abgeltungssteuer in Qatar.

    Wer entscheidet in meinem Fall eigentlich welche Steuer abgezogen wird? Meine Bank war es nicht.

    • Sebastian sagt:

      In dem Fall kann ich USA beliebig viel Quellensteuer (NICHT Abgeltungssteuer) abziehen. Die Rückforderung ist in dem Fall auch zielmlich sicher nur über die USA möglich.

      Ich rate in diesem Forum schon immer von Investments in ausländischen Aktien ab, sollte man an den Dividenden interessiert sein.

      • anam sagt:

        Lieber Sebastian, das ist ja interessant. Ich (Wohnsitz Korea) bin mittlerweile fast nur noch in ausländische (Luxemburg, Ireland) ETF investiert, aber das dürfte steuerlich gesehen ja dasselbe wie Aktien sein. Ich habe mir gedacht, dass ich so steuerlich besser fahre als wenn ich ETF mit deutscher ISIN kaufe. Habe ich da einen Denkfehler? Ich würde mich sehr freuen, Deine Meinung zu hören.

  69. Sebastian sagt:

    Hallo Anam

    Luxemburg hat 15%, Irland 25%:
    https://taxsummaries.pwc.com/quick-charts/withholding-tax-wht-rates

    Also ist Luxemburg sicher präferierter. Die Frage ist halt dann, wie eine mögliche Rückforderung funktioniert bzw. wie die Anrechnung an die Steuern in Korea funktioniert. Dazu müsste man dann aber die Doppelbesteuerungsabkommen lesen.

  70. Meier sagt:

    Aber Quellensteuern beziehen sich doch nur auf Dividenden, nicht auf den Gewinn durch gestiegene Kurse, richtig ?

    Mit Wohnsitz ohne Abgeltungssteuer (zB Dubai) käme der gesamte Umsatz auf das Konto

  71. Sebastian sagt:

    Ja, das ist korrekt. Bei den Dividenden geht es zudem nur um Ausschüttungen deutscher Banken. Die Aktien anderer Länder unterliegen den dortigen Regeln.

    • Meier sagt:

      Die Kurssteigerungen einer US-Aktien (ohne Dividende) wären als mit echtem Wohnsitz in Dubai frei von jeglichen Steuern, richtig ?

  72. Sebastian sagt:

    Meines Wissens schon. Aber eben, es ist hier kein Steuerforum.

  73. Kai sagt:

    Moin.
    welche Bank ist aktuell zu empfehlen, um bei Auslandsaufenthalt eine digitale Spardose zu haben, also ohne monatliches Einkommen und nur als Backup inkl Visa zur weltweiten Zahlung ?

    Wohnsitz VAE und Anmeldung als Steuerausländer

  74. Werner Hoffmann sagt:

    Hallo, ich habe demnächst meinen Wohnsitz in Thailand und Aktiendepots in D und lebe von diesen in Form von Dividenden und Verkaufserlösen, später kommt noch eine kleine Rente hinzu.

    Was habe ich hier an Steuern von wem zu erwarten .

    Danke im voraus für die Mühen.

    • Sebastian sagt:

      Hallo Werner

      Vielen Dank für deine Nachricht. Es ist hier bereits die zigste zu dem Thema. Wàhrend wir hier ein Bankkontoforum betreiben und keiner von uns Rechtsanwalt ist, schon gar nicht in Bezug auf internationale Steuern, beantworte ich trotzdem eigentlich alle Fragen höflich.

      Bitte lies meine Antworten oben, lies das Doppelbesteuerungsabkommen, sofern eines vorhanden. Wie schon zigfach geschrieben, kommt es auf den Firmensitz der AG, von welcher zu Aktien kaufst an. Nachher gibt es 2 Fälle:

      1. Du machst über 100.000 EUR pro Jahr an Dividenden, dann leistest du die einen Anwalt, welcher Dividenden maximiert und Steuerlast minimiert.

      2. Du machst weniger als 100.000 EUR an Dividenden pro Jahr, dann legst du das Zeug bei einem Thailändischen Broker an und investierst es dort.

      • Werner sagt:

        Ich danke dir Sebastian, ich habe nicht gewusst das das auch hier zutrifft, der 1. Fall liegt nicht vor und als Ausländer darf ich in Thailand nicht mit Aktien, Gold oder Land handeln oder es Besitzen.
        Ich muss jmd finden der sich da gut auskennt, das habe ich noch nicht geschafft.

        Gruss und Dank 😊

        • Sebastian sagt:

          Hallo Werner

          Eben, helfen tun hier alle gerne. Das heisst aber nicht, dass wir auch eine Ahnung haben. Am Ende musst du die Aussage hier selber überprüfen.

          Also wenn es nur um wenig Geld geht, würde ich das Geld in Deutschland auf den Namen des Bruders anlegen. Dort versteuern und dann bekommst du eben von deinem Bruder etwas „Almosen“ um nicht zu verhungern. Das ist sicher nicht legal, wird unter Umständen aber allen viele Spesen ersparen.

          Ansonsten würde ich dir raten:
          1. Benutze Mal Google auf Englisch und suche nach den genauen Restriktionen. Meines Wissens darf man in Thailand sehr wohl Land und Aktien besitzen, jedoch oftmals nur bis zu 49%, wobei 51% von Thailänder gehalten werden müssen. Also kannst du problemlos eine Wohnung in einer Siedlung kaufen, sofern die Mehrheit der anderen Wohnungen eben von Thais besessen wird. Bei den Aktien geht es meines Erachtens wiederum nur um Lokale Aktien und auch da gibt es noch zig Ausnahmen etc.

          https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/market-coverage/asia-pacific/thailand/investment-regulation-thailand-1280826

          „Local Shares. However, when the foreign ownership limit is reached, Local Shares held by foreigners cannot be registered and the foreign shareholder is not entitled to corporate actions and voting.“

          https://www.bakermckenzie.com/en/insight/publications/guides/-/media/files/insight/guides/2021/doing-business-in-thailand-2021_260421.pdf

          2. Würde ich einmal gar nichts machen, nach Thailand ziehen und dann dort mal vor Ort mich bei einer Bank oder Broker erkundigen.

          Evtl. der hier:
          http://www.scbs.com/en/products-services/product-stock

          Ansonsten HSBC Thailand, etc.

          Die kennen meistens die Sache sehr gut und können dir auch gleich ein Konto eröffnen, mit dem du traden kannst.

          3. Von Anwälten halte ich persönlich meistens wenig, da diese kein persönliches Interesse haben, die Sache perfekt zu machen. In den meisten Fällen, agieren diese lieber zu konservativ um ihr eigenes Riskio zu vermeiden. Wenn man selber aber nicht Google auf Englisch bedienen kann (das Land sollte in den Einstellungen auf Thailand angepasst werden), dann sind diese sicherlich eine gute Quelle.

          Viel Erfolg in Thailand. Nimm es locker, mache mal nichts und schaue dann in Thailand in den ersten 2 Monaten vor Ort. Danach kannst du dein Depot in Deutschland immer noch verkaufen und eines in Thailand kaufen. Ansonsten hilft dir sicherlich auch ein Thailändischer CPA beim Tax Filing in Thailand, sofern dein Broker dich noch will mit Tax Country Thailand.

          Grüsse
          Sebastian

  75. Elisa sagt:

    Hallo,
    ich lebe nun seit 30 jahren in Portugal, wo ich auch meine Arbeit und Steuerwohnsitz habe. Habe 2014 mit meiner Schwester das elterliche Haus geerbt, in dem sie bis vor kurzem lebte und wo ich sie oft besucht habe. Nun soll das Haus vermietet werden und in 2 Jahren verkauft. In Portugal würden in punkto Hausverkauf hohe Steuern anfallen, von wegen Mehrwert seit Erbfall, in Deutschland aber nicht. Kann man diese hohe Versteuerung in Portugal nur durch vorrübergehende Rückkehr in die Heimat vermeiden? Und habe ich richtig verstanden, dass die Miete in Deutschland versteuert wird und nicht noch zusätzlich in Portugal? Vielen Dank!

  76. Sebastian sagt:

    EINE BITTE AN ALLE, die hier posten.
    1. Lest das Doppelbesteuerungsabkommen bevor ihr postet.
    2. Gerne antworte ich, bin aber kein Anwalt.

    Hallo Elisa

    So weit ich das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal (und grundsätzlich auch so ziemlich alle anderen zwischen egal welchen zwei Ländern), fallen sämtliche Steuern im Zusammenhang mit Immobilien immer im Land der Immobilie an.

    D.h. Einnahmen aus Mieten, Umsatzsteuern im Zusammenhang mit Renovationen, Gewinne aus der Veräusserung, etc. können in deinem Fall NUR IN DEUTSCHLAND versteuert werden. Eine Versteurung in Portugal ist in keinem Fall möglich.

    Bitte lies dies hier:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Portugal/1982-02-13-Portugal-Abkommen-DBA.html

    Artikel 6 (Mieteinnahmen) und 13 (Veräusserung) betreffen deinen Fall.

    Grüsse
    Sebastian

  77. Christof sagt:

    Hallo, ich bin Steuerauslaender und kommt im June naechsten Jahres nach Deutschland zurueck. Ich moechte Aktiengewinne noch aus Steuerauslaender realisieren. Muss ich das noch in diesem Jahr machen, oder kann ich das auch einen Monat vor meiner Rueckkehr nach Deutschland machen? Das heisst, kann ich 5 Monate eines Jahres Steuerauslaender sein und 7 Monate Steuerinlaender?

  78. Barthel sagt:

    Guten Tag, haben Sie eine Empfehlung welche Broker deutsche Steuerausländer mit steuerlichen Wohnsitz in PANAMA akzeptiert. Vielen Dank.

  79. Marie-Thérèse Kastl sagt:

    Hallo,

    ich lebe in Belgien und möchte in Deutschland ein Festgeldkonto als Steuerausländerin eröffnen.
    Warum stosse ich bisher bei Banken immer auf eine Absage, da sie nur Steuerinländer als Kunden akzeptieren?
    Macht es Sinn, weiterzusuchen?

    • Richard Banks sagt:

      Das liegt in der Regulierung der Banken. Für eine Bank sind auf Grund der zu leistenden Überwachung teurer als Inlandskunden. Manche Einlagebanken haben überhaupt keine System Auslandskunden zu überwachen und alle steuerlichen Anfordernisse zu machen und nehmen deswegen keine Auslandskunden auf. Warum auch? Deutschland ist der größte Sparermarkt in Europa. Zu uns kommen extra Banken, um Geld einzusammeln.

      Ich weiß, dass die Antwort nicht Ihr Anliegen zur Eröffnung eines Festgeldkontos löst … aber so ist der Hintergrund, der die Ablehnungen auf Kontoeröffnung ggf. verständlicher macht.

      • Marie-Thérèse Kastl sagt:

        Vielen Dank für die schnelle und erhellende Antwort!
        Haben Sie irgendeine Idee, wie ich eine Bank finden kann, die Steuerausländer für Festgeld akzeptiert?

        • Richard Banks sagt:

          In welcher Größenordnung handelt es sich?

          • Marie-Thérèse Kastl sagt:

            Ich dachte an 50 000 Euro, die ich in etwa zwei Jahren zur Renovierung meiner Wohnung brauche.

            • Richard Banks sagt:

              Ja, eine Idee wäre möglicherweise eine lokale Bank in Deutschland gleich hinter der Grenze zu Belgien zu bitten ein Festgeldkonto einzurichten. Diese haben sicher Erfahrungen mit Menschen mit Wohnsitz Belgien. Allerdings werden dort die Konditionen vermutlich so sein, dass sie bei einer belgischen Bank bleiben könnten, oder?

  80. Johannes sagt:

    Hallo,
    Ich beabsichtige,mich in Deutschland abzumelden und für eine unbestimmte zeit und auch für den Anfang für kein bestimmtes ziel in Asien,herumzureisen(reise-nomade ohne einkpnfte).ich möchte und versuche mein deutsches Giro und festgeldkonto zu behalten.ich beziehe ausser kapitalerträge meines festgeldkontos keinerlei einkünfte durch mieteinmahmen oder rente etc…bin ich von der kapitalertragssteuer oder anderen besteuerungen befreit? Oder muss ich noch etwas beachten?
    MbG

  81. schwoagarin@gmail.com sagt:

    Hallo,

    wie verhält es sich bei einem Ehepaar, wenn einer deutsche Ansässigkeit besitzt und der andere Steuerausländer ist? Kann ein Freistellungsauftrag eine Befreiung auf gemeinschaftliche Konten, Depot gestellt werden?

  82. Menk sagt:

    Moin zusammen,

    ich plane aus Deutschland auszuwandern und in ein Nicht EU Land zu ziehen.
    Das bedeutet ich werde mich hier aus Deutschland abmelden.
    Da ich bei der DKB bin haben die mir auch bereits ein Formular zugeschickt was ich auszufüllen habe.

    Jetzt kommt allerdings die Frage im Formular: Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde

    Was meinen die mit Wohnsitzbescheinigung, reicht es hier evtl. nur der Mietvertrag der Wohnung. Ich könnte auch noch eine Bankbestätigung mit der neuen Wohnanschrift versuchen zu bekommen.

    Reicht das aus?

    Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

    David

    • Daniel sagt:

      Hallo

      Ich würde gar nichts machen und einfach die Adresse ändern. Wenn du einmal tatsächlich im Ausland wohnst und eine Steuernummer im Ausland hast, kannst du diese bei den Steuernummern erfassen und DKB mitteilen, dass du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist.

  83. SirRichard sagt:

    Guten Tag zusammen,
    ich steige durch den ganzen Wust der steuerlichen Regelungen nicht mehr durch. Ich möchte dauerhaft nach Österreich verziehen, aber meine Konten und mein Depot in Deutschland belassen. Ich beziehe Zinseinkünfte, Ausschüttungen aus Rentenpapieren/Schuldverschreibungen, Ausschüttungen aus Investmentfonds und Dividenden aus Aktien. Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass nach Umzug/Ummeldung und Information an meine Bank, keinerlei Steuerabzüge bei meinen Kapitalerträgen erfolgen. Meine Hausbank hat mir aber erklärt, dass Aktiendividenden weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Was stimmt denn nun? Macht da etwa jede Bank was sie will?

  84. Alex sagt:

    Guten Abend,
    ich bin derzeit in der Schweiz gemeldet und besitze nur die Schweizer Staatsbürgerschaft. Ich habe bei flatex in Deutschland ein Depot eröffnet, um monatlich in ETFs zu investieren. In diesem Kontext ergeben sich für mich einige Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen und Ausschüttungen aus den ETFs, die ich über das flatex-Depot in Deutschland erwerben werde. Ich bin mir bewusst, dass ich in der Schweiz steuerpflichtig bin, aber ich bin unsicher, wie meine Kapitalerträge aus einem deutschen Depot steuerlich behandelt werden. Konkret interessieren mich folgende Aspekte:
    1.     Werden Kursgewinne und Ausschüttungen aus ETFs, die über ein deutsches Depot erzielt werden, anders steuerlich behandelt als solche, die ich über eine schweizerische Depotbank erhalten würde?
    2.     Werde ich aufgrund meiner Investitionen in Deutschland kapitalertragsteuerpflichtig und unterliege ich damit deutschen Steuergesetzen?
    3.     Gibt es besondere steuerliche Regelungen oder Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Deutschland, die meine Situation beeinflussen könnten?
    Ich möchte sicherstellen, dass ich meine finanziellen Angelegenheiten korrekt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen behandle. Daher wäre es für mich von grosser Bedeutung, alle steuerlichen Implikationen zu verstehen, da ich wohnhaft in der Schweiz bin.
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Gruss

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