Betrifft internationale Überweisungen

AWV-Meldepflicht: Was muss gemeldet werden und was nicht?

Gastbeitrag von Sebastian H.

Bei der AWV-Meldepflicht geht es darum, dass das Statistische Bundesamt eine Aussenhandelsstatistik führt. Daten für diese Statistik kommen einerseits aus den Import- und Exportdaten des Deutschen Zolls. Andererseits müssen Unternehmen in Deutschland, Daten zu Importen und Exporten innerhalb der EU dem Statistische Bundesamt mitteilen, sobald eine gewisse Schwelle erreicht wird. Ebenso führt die Deutschen Bundesbank eine telefonische Befragung zum Reiseausgabenverhalten durch. Bisher nicht erfasst sind dabei An- und Verkauf von Dienstleistungen und anderen Transaktionen, welche keinen grenzüberschreitenden Transport bewirken. Genau diese Lücke stopfen die AWV-Meldungen.

Auslandsüberweisung melden

Fallbeispiele zur Meldung bzw. Nicht-Meldung im Artikel. Foto: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Die Grundsätze der AWV-Meldepflicht

  • Erhält ein Inländer von einem Ausländer oder ein Ausländer von einem Inländer Geld, ist dies zu melden.
  • Zahlungen von Ausländern an Ausländer, sowie Zahlungen von Inländer and Inländer sind nicht meldepflichtig. Das heisst, dass Zahlungen an sich selber (Kontoüberträge) nie meldepflichtig sind.
  • Zahlungen an sich selbst sind nicht meldepflichtig

  • Ausländer sind Privatpersonen, welche mehr als ein Jahr nicht in Deutschland sind, die Nationalität und Steuerpflicht spielt dabei keine Rolle. Ebenso sind juristische Personen (Firmen), welche den Hauptsitz nicht in Deutschland haben Ausländer.
  • Inländer sind Privatpersonen, welche mehr als ein Jahr in Deutschland leben, die Nationalität und Steuerpflicht spielt dabei keine Rolle. Ebenso sind juristische Personen (Firmen), welche den Hauptsitz in Deutschland haben Inländer.
  • Das Land des Kontos spielt dabei keine Rolle. Ebenso spielt es keine Rolle, ob per Überweisung, Lastschrift, Scheck, Verrechnung oder in bar bezahlt wird.
  • Werden Waren gekauft oder verkauft, welche importiert oder exportiert werden, ist keine Meldung erforderlich. Ebenso sind Reiseausgaben von einer Meldung ausgenommen.
  • Transaktionen unter 12.500 Euro sind von einer Meldung ausgenommen. Der Transaktionsbetrag der Überweisung ist dabei unerheblich, es geht nur um das Auftragsvolumen der zu finanzierenden Transaktion. Es muss niemand mehrfach 12.499 Euro überweisen gehen, da dies an der Meldepflicht nichts ändert.

Für die meisten (inländischen) Besucher sind solche Zahlungen meldepflichtig:

  • An- und Verkauf von Wertpapieren (Aktien), wenn der Vertragspartner im Ausland ansässig ist.
  • Dividenden ausländischer Wertpapiere (Aktien)
  • An- und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether (Aufgrund der Anonymität ist davon auszugehen, dass der An- oder Verkauf von bzw. an Ausländern ist.)
  • An- und Verkauf von Immobilien von oder an Ausländern (Das Land der Immobilie ist dabei unerheblich.)
  • An- und Verkauf von Dienstleistungen im Ausland (Dies ist nur bei selbständig Erwerbenden relevant, da Vertragssumme über 12.500 Euro sein muss.)
  • An- und Verkauf von Gold (sofern von bzw. an Ausländer und sofern kein Import oder Export)

Telefonische Auskünfte und Meldungen für Privatpersonen

Privatpersonen können die Meldung telefonisch unter der Nummer 0800 1234 111 bei der Bundesbank abgeben. Die selbe Telefonnummer erteilt auch gerne kostenfrei und anonym Auskunft. Falls jemand nicht sicher ist, einfach ungeniert anrufen.

Dies hier als kleine Zusammenfassung und Vereinfachung. Falls jemand einen Spezialfall hat, bei der Bundesbank gibt es ergänzende Informationen und Beispiele.

Beispiel 1

Peter wohnt in Deutschland, hat ein Konto bei einem Fintech in Finnland und überweist sich 50.000 Euro auf sein eigenes Konto in Finnland.

Keine Meldepflicht, da es sich um einen Kontoübertrag handelt.

Beispiel 2

Daniela wohnt in Deutschland, kauft sich ein Auto in Großbritannien und überweist dem Verkäufer 25.000 Euro auf dessen Konto bei der HSBC in London.

Keine Meldepflicht, da Daniela das Auto importiert und der Zoll eine Meldung vornimmt.

Beispiel 3

Maximilian wohnt in Deutschland. Er kauft seiner Tante ein Parkplatz in Berlin ab. Die Tante lebte 50 Jahren in Berlin, wohnt aber seit 2 Jahren in Afrika. Maximilian überweist seiner Tante 20.000 Euro auf ein Konto bei der DKB in Berlin.

Meldepflicht, da Maximilian den Parkplatz von einer Ausländerin kauft.

Beispiel 4

Richards Bank hat Ursula geholfen ein Konto bei einer US-Bank zu eröffnen. Voller Stolz überweist Ursula sich 100.000 Euro auf ihr Konto in den USA.

Keine Meldepflicht, da es sich um einen Kontoübertrag handelt.

Ursula geht nun mit Richard Banks in die USA für Tax Liens. Ursula kauft sich ein Grundstück in den USA für 50.000 USD, welches sie mit einem Check ihrer US-Bank bezahlt.

Meldepflicht, da Ursula die Immobilien von einem Ausländer erwirbt.

Beispiel 5

David ist dem Rat Richard Banks gefolgt und hat in Wald in Amerika investiert. Er hat Anteile im Wert von 15.000 Euro gekauft.

Meldepflicht, da David die Wertpapiere von einem Ausländer erwirbt.

Beispiel 6

Lisa eröffnet bei einer Kanadischen Kryptobörse ein Konto und überweist 25.000 Euro nach Kanada an die Kryptobörse.

Keine Meldepflicht, da es sich um einen Kontoübertrag handelt.

Dem Bitcoin geht es gerade nicht so gut und Lisa kauft sich Bitcoins im Wert von 20.000 Euro.

Meldepflicht, da Lisa die Coins von einem Ausländer erwirbt.

Fragen zum eigenen Fall?

Gerne können Sie via Kommentarfunktion Ihren Fall schildern und nachfragen, falls die Beispiele nicht auf Sie zu treffen. Bitte bedenken Sie aber, dass dies den Charakter eines privaten, öffentlichen und ehrenamtlichen Forms hat. Wir sind engagierte Bankkunden – keine amtliche Auskunftsstelle.

Meldepflicht Auslandsimmobilie

Einige von uns haben ja mittlerweile Erfahrungen beim Kauf und Verkauf einer Auslandsimmobilie in Florida.

Bonus: Steuern und Ausland

Grundsätzlich ist dies eine Plattform für Bankkonten. Jedoch kommen immer wieder Steuerfragen auf. Da sich die Fragen oftmals wiederholten, habe ich mich entschieden hier, meine Antworten auf viele Fragen zusammenzufassen und geordnet zur Verfügung zu stellen.

Ich sammle Bankkonten und eröffne diese zum Spaß. Ich bin kein Rechtsanwalt und dies hier ist kein Steuerforum. Meine Tipps sollen helfen, sich eine erste Orientierung zu verschaffen und allfällige Probleme zu erkennen.

Wie schon oft in den Antworten angedeutet, sind meine Aussagen unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit. Sollte es bei dem Geschäft um mehr ernsthafte Beträge gehen, wird es sich wohl lohnen, einen Rechtsanwalt mit einer konkreten Fragestellung zu kontaktieren.

Immobilien

Immobilien unterliegen immer den Steuern des Landes, wo die Immobilie gebaut ist. Das umfasst unter anderem:

  • die Umsatzsteuer bei Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie (Renovation, Kosten für Makler, etc.),
  • die Versteuerung des Mieteinkommens,
  • allfällige Steuerabzüge für Ausgaben vom Mieteinkommen,
  • Grundsteuern, etc. und
  • Steuern für einen eventuellen Gewinn bei Verkauf.

Wer ein Haus in Spanien kauft, ist damit in Spanien steuerpflichtig. Wer ein Haus in Deutschland besitzt aber nach Monaco auswandert, muss trotzdem in Deutschland für die Mieteinnahmen Steuern bezahlen.

Für die Besteuerung der Mieteinnahmen im Wohnsitzland, sind die Hinweise unter „Erwerb im Ausland“ zu beachten.

Erwerb im Ausland

Grundsätzlich sind im Land mit der unbeschränkten Steuerpflicht alle Einkommen und Vermögen zu melden, auch solche, welche im Ausland bereits besteuert wurden.

Viele Länder besteuern die weltweiten Einkünfte, also auch solche im Ausland. Oft werden jedoch Steuern im Ausland angerechnet oder es findet eine Steuerausscheidung statt.

Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht im Ausland und beschränkter Steuerpflicht in Deutschland (Immobilien, Erwerb als Grenzgänger, Renten, etc.), werden die Steuern in Deutschland nach Steuerklasse I und ohne Freibeträge berechnet. Erhält jemand mehr als 90% der Einkommen aus Deutschland (sie unterliegen der Deutschen Einkommensteuer), kann er sich auf Antrag (§ 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig melden. Dies ist ebenso möglich, wenn die Einkommen aus dem Ausland den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Erfüllt jemand die Voraussetzungen nicht, kann es unter Umständen trotzdem steuergünstiger sein, sich in Deutschland wohnhaft zu melden, um unbeschränkt steuerpflichtig zu werden.

In der EU und der Schweiz gelten spezielle Regeln bezüglich der Sozialversicherungspflicht (Krankenkasse, Rente, etc.). Grundsätzlich kann jeder nur in einem Land sozialversicherungspflichtig sein, dies ist jedoch nicht zwingend das Wohnsitzland mit der unbeschränkten Steuerpflicht. Details gibt es dann hier beim Deutschen Zoll oder bei der AHV/IV in der Schweiz.

Aktien

Der Aktienbesitz führt in dem meisten Fällen zu eine Reihe an Verpflichtungen gegenüber der Steuerbehörde des entsprechenden Landes. Dies umfasst unter anderem:

  • den Nachweis über gehaltene Aktien am Ende der Steuerperiode,
  • den Nachweis der erhaltenen Dividenden und
  • den Nachweis der Verkäufe, sowie des ursprünglichen Einstandspreises.

Die Gesetze sind in allen Ländern unterschiedlich. In Deutschland gibt es eine Kapitalertragssteuer (also ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis relevant), dafür aber keine Vermögenssteuern (also ist der Depotwert zum Ende der Steuerperiode eigentlich irrelevant). In der Schweiz jedoch gibt es zum Beispiel keine Kapitalertragssteuer (also ist der Einkaufspreis einer Aktie irrelevant), dafür aber eine Vermögenssteuern (also ist der aktuelle Depotwert relevant).

Da dann auch die Steuerbehörden der meisten Länder die Daten gerne noch in der Landessprache und evtl. alles auf einem besonderen Formular möchten, ist es in den allermeisten Fällen ist es ratsam, ein Aktiendepot bei einer lokalen Bank zu besorgen. Es gibt auch Depots bei international tätigen Brokern, welche sich mit einer Vielzahl an Ländern auskennen. Diese können vermutlich bei der Auswanderung besser helfen als eine Lokale Hausbank mit Präsenz nur in der Gemeinde. So gibt es bei Interactive Brokers zum Beispiel Depots in fast allen Ländern.

Aufgrund der Kapitalertragssteuern werden in den meisten Ländern mit einer entsprechenden Steuer bei einem Wegzug alle Aktien fiktiv verkauft und dann besteuert. Für Privatanleger ist daher bei einem Umzug meistens ein Verkauf der Aktien bei der Bank am alten Ort und ein Neukauf am neuen Ort die günstigere Alternative als einen Umzug des Depots über die Grenzen hinweg. Ein Depot bei einem international tätigen Broker, wäre natürlich ideal, der Broker wird im Falle eines Landeswechsels sicherlich eine gute Lösung parat haben.

Depot Liechtenstein

Beispiel von Private Banking in Liechtenstein bei Einzeltransaktionen über 12.500 Euro:
a) Überweisung auf Girokonto in Liechtenstein => nicht meldepflichtig
b) Kauf von nicht-deutschen Aktien im Depot => meldepflichtig
c) Kauf von Gold und Deponierung im Schließfach => meldepflichtig

Zinsen, Dividenden, Royalties

Zinsen sind grundsätzlich am Ort der unbeschränkten Steuerpflicht zu versteuern. In den meisten Fällen ist im Land des Kontos eine Befreiung vor Quellsteuern (Abgeltungssteuern) zu beantragen. Einige Länder bieten diese Option jedoch nicht an, mangels Doppelbesteuerungsabkommen sind diese Quellensteuern dann höchstens noch im Wohnsitzland anrechenbar. Die Details sind dabei bei den Steuerbehörden des Landes der Bank zu erfahren. Sollte es ein Doppelbesteuerungsabkommen geben, sind die Regelungen zu den Zinsen meistens in Artikel 11 zu finden.

Bei den Dividenden und den Royalties ist es leider oftmals wesentlich komplizierter. In fast allen Doppelbesteuerungsabkommen wird dem Staat, in dem das Unternehmen der Aktie den Sitz hat, ermächtigt Dividenden zu besteuern. Die Regelungen finden sich in den meisten Abkommen in Artikel 10. Eine Rückforderung der abgeführten Steuern im Ausland ist oftmals schwierig, da man einen Teil beim Staat der Aktie und den anderen Teil im Wohnsitzstaat rückzufordern bzw. anrechnen lassen muss. Ein guter Artikel (für Auswanderer in die Schweiz) gibt es bei Cash.ch.

Bei kleineren Beträgen ist es oftmals am wirtschaftlich auf die Erstattung zu verzichten, da diese mit Zeitaufwand und unter Umständen sogar Kosten verbunden ist. Bei größeren Investitionen ist es ratsam sich vor der Investition über die allfälligen Quellensteuern zu informieren.

Details zu der Erstattung in Deutschland findet man beim Bundeszentralamt für Steuern. Eine Übersicht über die Doppelbesteuerungsabkommen von Deutschland gibt es zum Beispiel beim Bundesfinanzministerium oder bei Wikipedia. Für die Schweiz gibt es Informationen zur Erstattung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und zu den Doppelbesteuerungsabkommen beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF.

Diagramm Meldepflicht

Ergänzende Themen:

Click to rate this post!
[Total: 13 Average: 3.8]

Wer schreibt hier?

Gastbeiträge sind willkommen, weil sie das Potenzial haben unsere Stammleser zu bereichern. Wenn Sie sich vorstellen können einen Artikel beizusteuern, dann schauen Sie sich diese Anleitung an: Gastautor werden.

Empfehlung

Konto im Ausland eröffnen?

35 Kommentare zu “AWV-Meldepflicht: Was muss gemeldet werden und was nicht?”

  1. Michael sagt:

    Im Beispiel 5 kauft David Wald in Amerika, dies ist aber nur meldepflichtig, wenn er den Wald von einem Ausländer kauft, oder?
    Folgt er Richards Rat und kauft den amerikanischen Wald von Miller Forrest in Deutschland ist das nicht meldepflichtig.

    Außerdem geht es immer nur je Transaktion, tätige ich 3 Einzelüberweisungen zu je 12.000,-€ (idealerweise an 3 unterschiedlichen Tagen) ist es nicht meldepflichtig.

    Oder liege ich hier komplett falsch?

    • Sebastian H. sagt:

      Guten Morgen Michael

      Vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, wenn der Wald von einem Deutschen gekauft wird, fällt dies nicht unter die Meldepflicht.

      Eine Umgehung der Meldepflicht durch Aufsplitten ist nicht möglich und ich rate dringend davon ab.

      Die Bundesbank vertritt die Auffassung, dass alle Zahlungen binnen eines Monats zusammengerechnet werden müssen und – ist die Summe von 12.500 € überschritten – sodann gemeldet werden müssen.

      Ob es sich nun lohnt, jeden Monat 12.499,99 Euro zu überweisen, ist dir überlassen. Abgesehen davon kann dann die Bundesbank immer noch die Meinung vertreten, dass es doch meldepflichtig gewesen wäre.

      Ich persönlich würde es einfach melden. Die Meldung erfolgt ja anonym und nur für statistische Zwecke. Kannst ja beim Anruf deine Nummer unterdrücken oder von einem öffentlichen Telefon anrufen.

      Falls du es echt nicht melden willst, würde ich die Mühe des Aufteilens trotzdem nicht machen. Erstens werden Privatpersonen nicht kontrolliert. (Also kommt die versäumte Meldung wohl sowieso erst ans Licht, wenn du schon wegen etwas anderem angeklagt bist, dann wird aber wohl die Nichtmeldung wohl nur beschränkt zu einer höheren Strafe beitragen.) Zweitens gibt es jeden Tag enorm viele Überweisungen und sehr viele davon fallen nicht unter die Meldepflicht, wie soll dich da jemand finden? Drittens erfolgt die Meldung ohne Namen, wodurch Beweise über eine Meldung oder Nichtmeldung schwierig werden.

      • Seb sagt:

        Welche Auffassung die Bundesbank vertritt, wenn es um das Zusammenrechnen von Geschäften innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geht, ist im Grunde vollkommen unerheblich. Es gilt der Wortlaut des Gesetzes. Und dort steht nichts, was ich gefunden hätte, was darauf hindeutet, dass Geschäfte innerhalb eines Monats oder eines Jahres oder eines anderen Zeitraumes zusammen zu rechnen sind.

        Und nur weil irgendeine Behörde eventuell eine gewisse Auslegung eines Gesetzes vertritt, werde ich bestimmt nicht in vorauseilendem Gehorsam irgendetwas tun. Wobei zugegebenermaßen, diese Einstellung wohl tatsächlich viele Deutsche haben.

        Was du zum Schluss geschrieben hast, dass man ansonsten als Privatperson einfach die Meldepflicht ignorieren kann, dem stimme ich voll und ganz zu.

  2. Meinolf sagt:

    Hallo Sebastian,

    super, vielen Dank für die Übersicht. Finde ich echt klasse.

    Bei Festgeldern allerdings, die auf den eigenen Namen laufen, und größer als 1 Jahr festgelegt werden, finde ich bei Weltsparen folgenden Hinweis:

    Für WeltSparen-Kunden gilt:

    Bei allen Produkten mit einer Laufzeit von 12 Monaten (oder kürzer) und bei allen Produkten mit jederzeit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit (unabhängig von der Laufzeit) entfällt die Meldepflicht gemäß Aussage der Bundesbank. Details zu vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten erhalten Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.

    Bei allen anderen Produkten und Anlagebeträgen ab 12.500 Euro sind Kunden grundsätzlich verpflichtet, ihrer Zahlungsmeldung gemäß der oben genannten Regelungen nachzukommen.

    Daraus verstehe ich, dass Festgelder, die in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden können, bei Anlage im Ausland von mehr als 1 Jahr grundsätzlich meldepflichtig sind.

    Interpretiere ich das richtig?

  3. Karl Otto sagt:

    Wenn du dir die verlinkten Merkblätter der Bundesbank durchliest, wirst du finden, dass „in den Meldungen aussagefähige Angaben zu den zu Grunde liegenden Leistungen oder zum sog. Grundgeschäft“ zu machen sind. Da geht so weit, dass bei Wertpapiertransaktionen die Bezeichnung der Wertpapiere, ISIN und Stückzahl anzugeben sind. Du müsstest also deine Wertpapierkäufe stückeln, um die Meldepflicht zu vermeiden.

  4. Seb sagt:

    Ein paar Anmerkungen von mir:

    Erstens: Da hier auf den Seiten ja auch BouillonVault u. a. öfters erwähnt ist, sollte man vielleicht ein paar Worte über Tresorgold Anbieter verlieren.
    Hierzu schreibt die Bundesbank:

    “Meldebefreit sind hingegen Handelsgeschäfte mit Gold auf „Sammelverwahrkonten“ („unallocated gold accounts“) i.S.v. kurzfristigen Finanztransaktionen die Ein/Auslieferung – sowie von physischem Gold bei sog. Einzelverwahrkonten…“

    Tresorgold Anbieter für normalerweise so genannte Einzelverwahrkonnten, wo das physische Gold genau einem Eigentümer zu zu ordnen ist. Nach meinem Verständnis entfällt damit eine Meldepflicht sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf.

    Zweitens: Ich finde im obigen Artikel etwas sehr verwirrend. Die Meldepflicht gilt ab €12.500. Es macht also sehr wohl ein Unterschied, ob ich eine darüber hinausgehende Transaktionen in einer Summe überweise oder in mehreren Summen, die jeweils unter €12.500 liegen.

    Wahrscheinlich war jedoch folgendes gemeint: Wenn ich ein Grundstück im Ausland verkaufe, was €125.000 Erlös bringt, so greift die Meldepflicht auch, wenn ich mir dann nur jeweils 10 × €12.499 überweise. Der Grund liegt darin, dass hier auf das zu Grunde liegende Geschäft abgestellt wird, was ja deutlich über €12.500 war. Danach ist es egal in wie viel Tranchen ich den Geschäftserlös mir nach Deutschland überweise.

    Odds wird so in dem Artikel für einen Laien jedoch nicht verständlich. So jedenfalls meine Meinung.

    Keine Meldepflicht gibt es aber, wenn ich zehn Einzelgeschäfte zu €12.499 im Ausland ausführen, selbst wenn sie dasselbe Grundstück betreffen. Ein Beispiel wäre wenn ich mein Grundstück in zehn einzelnen Tranche aufgeteilt verkaufe. Weil es beispielsweise parzelliert wird und an zehn einzelne Erwerber geht.

    Alles in allem ist diese Meldepflicht ein absolutes bürokratisches Monster. Dies wird auch gut deutlich an den bei der Bundesbank verlinken PDFs.

    Für Privatleute hat diese Meldepflicht praktisch keine Bedeutung, weil wohl die wenigsten Menschen ihr jemals nachkommen werden. Für Unternehmer kann dies einen gewaltigen bürokratischen und damit auch kostspieligen Aufwand bedeuten. Denn in guter deutscher Manier möchte man natürlich alles auf entsprechenden Formularen und wahrscheinlich noch mit achtfacher Durchschrift gemeldet haben. Was für ein Glück, dass das aber jetzt tatsächlich auch elektronisch geht. Ich habe mir die elektronische Seite nicht angeschaut, würde aber einen Besenstil fressen, wäre sie auch nur entfernt verständlicher als die entsprechenden Formulare.

    Und natürlich ist die offizielle Begründung, dies würde nur für statistische Zwecke benötigt, absoluter Schwachsinn. Statistische Daten kann man auf sehr einfache und anonyme Weise erfassen. Zum Beispiel über Meldung der entsprechenden Banken. Wohlgemerkt anonym und ohne Meldung des jeweiligen Kontoinhabers. Auch damit könnte man entsprechende Statistiken erstellen. Selbstverständlich ist das nicht der wahre Grund für diese Dinge.

    Ich kann Privatpersonen, nicht jedoch Unternehmen, nur empfehlen, all dies schlicht und ergreifend zu ignorieren.

    • Sebastian H. sagt:

      Hallo Seb

      Ja, korrekt. Bei den Verwahrkonto ist es befreit von der Meldung. Ich glaube, dass in dem Sinne Gold wie eine Fremdwährung behandelt wird. Dort sind nur Kursgewinne bei Verkauf meldepflichtig.

      Zu deinem Beispiel vom Grundstück: Also die Überweisung an dich in Deutschland ist sowieso nicht meldepflichtig, da es ja nur ein Kontoübertrag vom Auslandskonto zum Deutschlandkonto ist. Meldepflichtig sind ggf. die Überweisungen (oder Scheckeinreichungen) der Käufer an dich im Ausland. Es spielt bei der Meldepflicht eigentlich gar keine Rolle, in welchem Land das Konto ist, es geht nur darum, ob die Inhaber Inländer+Ausländer sind. Ebenso spielt die Höhe der Überweisung auch absolut keine Rolle, denn es geht eigentlich um die Höhe des zu Grunde liegenden Geschäfts. Daher auch den Hinweis, dass man sich die Mühe des Aufteilens gleich sparen kann.

      Interessenhalber, hattest du einmal mit einem Unternehmen zu tun, welches kontrolliert wurde im Zusammenhang mit der Meldepflicht? Ich hatte da bisher eher so den Eindruck, dass es auch dort niemand ernsthaft interessiert.

      Ich glaube, dass das mit der Statistik effektiv wahr ist und auch stimmt. Eine Meldung über die Banken ist jedoch nicht möglich, da diese ja keine Informationen über die zu Grunde liegenden Geschäfte haben. Ebenso würden dann ja Transaktionen von Inländern mit Ausländern über Banken im Ausland nicht erfasst.

      Es gibt ja eben noch das Statistische Bundesamt, welches die Zolldaten auswertet und bei welchem Unternehmen Warenlieferungen innerhalb der EU melden. Zusammen mit den Daten der Bundesbank kann man da schon eine Aussenhandelsbilanz erstellen. Meine Meinung ist jedoch, dass die Statistik am Ende auch nur ungefähr stimmt. Hierzu eine kurze Geschichte: Ich musste mal für eine Firma mich mit der Meldung beim Statistischen Bundesamt befassen, da die Firma innergemeinschaftliche Lieferungen hatte, welche die Meldegrenze überstiegen. Da die Meldung über deren Schnittstelle wesentlich einfacher ist als auf Papier, rief ich bei denen an. Der Herr war super nett und erklärte mir auch den Sinn der Meldung für die Statistik. Ich meinte dann, dass die innergemeinschaftlichen Lieferungen an Firmen ja nur ein Bruchteil der Lieferungen seien, dass die Mehrheit an Privatkunden gehe. Auf die Frage, ob ich dann diese auch melden solle, meinte er, dass ich es nicht melden solle, weil er sonst erklären müsste warum es von den ZM-Meldungen abweiche.

      So viel zu der Statistik. Sicher ist jedoch, dass ich davon abrate, sich die Mühe zu machen jeden Tag 12.499 Euro zu überweisen. Einerseits weil die Mehrheit der Überweisungen vom eigenen Konto in Belgien sowieso nicht unter die Meldepflicht fallen. Andererseits, weil es wirklich keine Rolle spielt ob man 10*12.499 Euro nicht meldet oder 124.990 Euro nicht meldet.

      • Seb sagt:

        Vielen Dank für die Erläuterungen!. Ob Gold tatsächlich wie eine Währung gesehen wird, da bin ich mir nicht so ganz sicher. Denn laut den Erläuterungen der Bundesbank sind Geschäfte aus einer Sammelverwahrung, wo keine konkreten Goldbarren einem Kunden zuzuordnen sind, doch wieder meldepflichtig.

        Und ob es sich hier nur um eine Meldepflicht bei Gewinnen aus dem Verkauf von Gold handelt, das kann ich so wiederum aus den Erläuterungen der Bundesbank überhaupt nicht rauslesen.

        Der Gesetzestext gibt dazu überhaupt gar nichts her. Jedenfalls hab ich doch nichts gefunden. Und die Erläuterung der Bundesbank sind äußerst schwammig und auch erst mal nur deren eigenen Meinung. Hier müsste man, zumindest theoretisch, bei allen Geschäften die €12.500 übersteigen im Grunde einen Anwalt einschalten. Selbstverständlich macht dies niemand. Allenfalls größere Unternehmen, die sowieso eigene Rechtsabteilung in vielen Fällen haben.

        Nein, ich habe noch nie von irgendwelchen Ermittlungen oder Nachforschungen im Rahmen der Meldepflicht gehört.

        Ich finde es ganz toll, dass du dir so viel Mühe mit dem Artikel gegeben hast und auch versucht hast, viele Aspekte abzubilden. Aber wie ich schon geschrieben habe, das ganze ist ein furchtbar bürokratisches Monster ohne erkennbaren Sinn, zumindest sofern man den offiziellen Begründungen glaubt, bei denen es ja angeblich nur um reine Statistik geht. Und wie du schon angedeutet hast und wie ich es auch bereits schrieb und andere, als Privatmensch würde ich diese ganze Geschichte schlicht und ergreifend komplett ignorieren. Die Wahrscheinlichkeit hier irgendwann in Konflikt mit der Bundesbank oder den Behörden zu kommen sollte nach derzeitigen Stand unterhalb der Messschwelle liegen.

  5. Michael sagt:

    Vielen Dank an Sebastian für die Zusammenstellung!
    Jedoch finde ich die folgende Formulierung im Text oben unverständlich:
    „Für die meisten (inländischen) Besucher sind solche Zahlungen meldepflichtig:

    An- und Verkauf von Wertpapieren (Aktien), wenn der Vertragspartner im Ausland ansässig ist.“

    – Warum „Besucher“? Sollte dies „Bewohner“ heißen, also kann man das (inländisch) weglassen, das heißt dann „Einwohner“? Oder wer besucht da wen oder was?

    – Vertragspartner beim Aktien(ver)kauf? Ist damit die Börse gemeint? Oder das Unternehmen, dessen Aktien man kauft? Letzteres ist aber kein Vertragspartner, ausgenommen bei IPO (initial public offering/Börsengang). Man wird wohl kaum die Aktien von einer dritten Person ankaufen, obwohl das theoretisch möglich wäre.

    Eine Klarstellung würde ich begrüßen, vielen Dank!

    • Sebastian H. sagt:

      Hallo Michael

      Vielen Dank. Mit „Besucher“ sind die „Besucher“ dieser Website gemeint.

      Die Bundesbank sagt, dass man den Vertragspartner im Vertrag mit der Depotbank nachschauen könne.

      Ob du es nach gut Deutscher Manier ordentlich korrekt machst oder einfach davon ausgehst, dass wohl keine Meldung notwendig ist, überlasse ich dir. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Privatpersonen eine Meldung bei Aktienkäufen machen.

  6. Spatz sagt:

    So mal eine Fall Frage.
    Depot bei einem Ausländischen Broker. Überweise 10000 €, also unter der Grenze, zum Broker, also keine Meldung nötig?

    Jetzt kaufe ich jeden Tag Aktien für 5000 € und verkaufe wieder für 5050 €. Fällt das noch unter die Freigrenze, oder muss das alles pro Monat zusammen gezählt werden?

    • Sebastian sagt:

      In dem Fall ist keine Meldung notwendig, da die zugrunde liegenden Transaktionen (Kauf der Aktien) unter 12.500 EUR sind. In dem Fall ist es auch nicht meldepflichtig, wenn die Überweisung die Freigrenze übersteigt.

    • Seb sagt:

      Nach dem Wortlaut des Gesetzes musst du keine Meldung machen. Das Gesetz enthält keinerlei Angaben, ob Umsätze zusammen gerechnet werden müssen und falls ja in welchem Zeitraum. Wobei es um das zu Grunde liegende Geschäft und nicht den Umsatz geht.

      Die Bundesbank ist allerdings der Meinung, dass sowohl Geschäfte innerhalb eines Monats zusammen gerechnet werden sollten. Allerdings ist die Meinung der Bundesbank vollkommen irrelevant. Was zählt ist der Wortlaut des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat hier im Gesetz bewusst keinerlei Zeiträume angegeben. Wenn der Gesetzgeber etwas anderes wünscht, hat er das Gesetz zu ändern. Das ist nicht Aufgabe der Bundesbank.

      Du musst also keine Meldung machen. Und in der Praxis würde ich mir sowieso keinerlei Gedanken darum machen.

  7. Michael Becker sagt:

    Hallo! Mir ist bei der AWV-Meldung in Verbindung mit Aktien/Fonds nicht immer ganz klar, wer der Empfänger/Absender ist und ob somit eine Meldepflicht vorliegt.

    Ich bin ausschließlich bei einer deutschen Bank bzw. deutschem Broker mit deutscher Bank.
    1. Ich (ver)kaufe eine ausländische Aktie an einer deutschen Börse.
    2. … und im Direkthandel, wie es einige Banken anbieten?
    3. Wie sieht es mit Fonds aus, wenn der Kauf/Verkauf direkt über die ausländische Fondsgesellschaft geht?
    4. Und wenn die ausländische Gesellschaft Dividende zahlt?
    Und dann gibt es ja noch die Robo-Advisor, bei denen ich gar keine Auswahl auf die Fondsgesellschaft habe.
    (Hier mal vorausgesetzt, alles über der Freigrenze.)

    Würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten würde. Denn mit einem „normalen“ Aktienkauf ist man ja schnell über der Freigrenze.

  8. Florian Bott sagt:

    Hallo,
    was ist mit sogenannten Grenzgängern?
    Ich arbeite in der Schweiz und bekomme mein Gehalt jeden Monat von meinem schweizer Arbeitgeber auf mein schweizer Konto. Allerdings wohne ich in Deutschland und zahle auch in Deutschland meine Steuern. Ist jetzt mein Gehalt meldepflichtig bei der Bundesbank ?

  9. Klaus Koch sagt:

    Hallo, Ich habe in eine Firma investiert. Firma ging in Insolvenz.
    Die Insolvenzanforderungen habe ich an einen Investor in Luxenburg verkauft.
    Der Insolvenzverwalter überweist die Insolvenzzahlungen an mich anstatt an den Investor.
    Ich habe diese Summe an den Investor überwiesen.
    Ist die Summe (15.000€) meldepflichtig?
    Wenn ja, Wie wird die Meldung ausgeführt?
    Bitte benachtigen Sie mich per E-Mail. Danke in Voraus.

    • Seb sagt:

      Ich kann dir deine Frage nicht beantworten. Aber du wirst nicht per E-Mail benachrichtigt. Das hier ist eine Kommentarspalte. Vielleicht kann man es auch als kleines Forum ansehen. Hier antwortet ihr nicht irgendein Berater per E-Mail auf deine Fragen. Ich hätte jetzt eigentlich angenommen, dass dies für jeden gleich ersichtlich ist. Offenbar aber nicht.

      Um aber trotzdem noch etwas zu deiner Frage zu sagen: Ignoriere doch diese Bestimmung einfach. Sie hat in der Praxis keinerlei Bedeutung. Sie interessiert niemanden und sie wird wohl wahrscheinlich von mehr als 95 % aller Menschen auch schlicht ignoriert, meist aus Unwissenheit.

    • Sebastian H sagt:

      Hallo
      Soweit ich das verstehe hat die Firma Konkurs angemeldet, bei der Abwicklung erhielten Sie dann eine Konkursdividende von über 12500 EUR. Diese Dividende haben Sie dann aufgrund vertraglicher Bestimmungen an einen Ausländer (Firma) überwiesen. Dabei treten Sie defacto als Ausschütter einer Dividende an einen Ausländer auf, und haben die Meldung zu veranlassen.

      Sie können die Meldung anonym unter der Nummer 0800 1234 111 vornehmen. Ich empfehle Ihnen dort anzurufen, den Sachverhalt zu schildern, dann wird der Beamte die Meldung für Sie im System einpflegen.

      Sofern der Verkaufspreis der insolventen Firma über 12500 EUR lag, war diese Transaktion wohl auch meldepflichtig. Falls Sie diese nicht gemledet haben, würde ich den Beamten nicht unbedingt darauf hinweisen, dass nicht gemeldet wurde. Besser ist dies nicht zu erwähnen bzw. zu sagen, dass es damals telefonisch und anonym gemeldet wurde.

  10. Lotharius sagt:

    Hallo,

    ich arbeite in der Steuerberatung und wir haben Autohändler als Mandanten. Verstehe ich das richtig, dass der Verkauf eines Autos ins EU-Ausland mit Wert größer 12.500 € nicht meldepflichtig ist ? Ich habe konkret den Fall, dass 14.000 € aus Belgien eingegangen sind, eben für einen Gebrauchtwagen.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Sebastian H sagt:

      Hallo

      Vielen Dank für Ihre Frage. Meiner Meinung nach ist eine Meldung in dem Fall nicht notwendig, denn „neben den Zahlungen bis zu einem Wert von 12.500 Euro sind auch Zahlungen für den Im- und Export von Waren befreit“.
      https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/zahlungsmeldungen-z4-z8-und-z10-15–613458

      Im Zweifelsfall gilt: einfach anrufen und die Sachlage schildern, der Kollege erfasst dann die Meldung, sofern diese für die Statistik relavant ist.

      Für Interessierte, der Verkauf wird jedoch trotzdem unter Umständen statistisch erfasst und zwar so:
      Warenlieferungen innerhalb der von dem Statistischen Bundesamt werden erfasst. Das ist auch der Grund, weshalb Warenlieferungen von der AWV-Meldung ausgeschlossen sind. Hat Ihr Kunde mehr als 500.000 bzw. 800.000 EUR EU-Auslands-Im-, bzw. -Export, muss er eine Detaillierte Meldung an das Statistische Bundesamt abgeben.

      https://www.destatis.de/DE/Ueber-uns/Ziele-Strategie/Buerokratieabbau/Entlastung/Aussenhandel.html

      Dort ist es jedoch so, dass wenn der Kunde die Schwelle überschreitet, er vom Statistischen Bundesamt zur Meldung aufgefordert wird. Ob er die Schwelle überschreitet oder nicht, wird anhand der „Zusammenfassende Meldung“ festgestellt. (Ja, dabei werden nur Transaktionen im Rahmen der innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Verkäufe berücksichtigt.)

  11. Michael Prinz sagt:

    Hallo, vorausgesetzt man erhält monatlich Zahlungen unter 12.500 Euro immer vom gleichen Konto – fällt das dann auch unter die Meldepflicht? Es handelt sich hier zwar nicht um einen größeren Betrag, der aufgeteilt wird, aber um mehrere Überweisungen im Jahr …
    Besten Dank für eine Meinung

  12. Ivi sagt:

    Hallo! Mein Freund aus Kanada möchte in Deutschland ein Haus kaufen. Er hält sich nicht in Deutschland auf und hat auch keine deutsche Staatsbürgerschaft. Durch Investmentgewinne könnte er ein Haus in einer Summe bezahlen von seinem kanadischen Konto. Unterliegt er der AWV Meldepflicht?
    Danke fim Voraus!

  13. Kevin sagt:

    Hallo zusammen,
    kleine Frage zur Meldepflicht, da ich auch nach längerer Suche keine treffende Antwort finden konnte:
    Ich bin Steuerausländer, lebe und arbeite in Spanien, mein spanisches Gehalt wird auf mein deutsches Konto überwiesen. Der monatliche Geldeingang ist unter 12.500,- Euro (trotzdem steht auf dem Kontoauszug jedes Mal der Hinweis: Meldepflicht beachten). Das Jahresgehalt übersteigt natürlich diesen Betrag. Müssen die monatlichen Überweisungen nun trotzdem gemeldet werden, um den Verdacht zu entkräften, dass versucht wird, durch regelmäßige kleine Zahlungen die Meldung eines Betrags von über 12.500,- Euro (sprich: das Jahresgehalt) zu umgehen? Das würde mich echt interessieren, denn es ist ja gängige Praxis, dass das Jahresgehalt eher nicht einmal jährlich im Ganzen, sondern in (regelmäßigen) Einzelbeträgen gezahlt wird. Vielen Dank für Eure Kommentare!

    • Seb sagt:

      Ich möchte noch einmal auf folgendes hinweisen: Die Meldepflicht erfüllt rein statistische Aufgaben. Keine weiteren. Niemand muss hier irgendeinen Verdacht entkräften. Es geht um „Striche in der Statistik“. Mit anderen Worten, bitte macht euch doch um Himmels willen nicht um diese Meldepflicht solche Gedanken. Es interessiert niemanden. Es ist reine Statistik. Entweder ihr meldet diese Daten einfach an die entsprechende Stelle oder ihr lasst es. Es ist aber nun wirklich absolut vergeudete Lebenszeit, sich hier auch nur 1 Minute länger mit so etwas zu beschäftigen. Ich möchte niemanden davon abhalten, seine Lebenszeit zu vergeuden. Das muss jeder selbst wissen. Aber dies noch einmal als Hinweis.

      • Sebastian H sagt:

        Die Jungs bei der Statistik sehen das übrigens genau so. Es ist völlig egal, ob du deinen 10k meldest. Solange die Millionen gemeldet werden, ist die Statistik gut genug.

    • Sebastian H sagt:

      Lieber Kevin

      Vielen Dank für deine Nachricht. Ich weiss nicht genau, was du damit meinst: „kleine Frage zur Meldepflicht, da ich auch nach längerer Suche keine treffende Antwort finden konnte“.

      In deinem Fall zahlt ein Steuerausländer an einen Steuerausländer Geld. Ganz, ganz oben habe ich die Grundsätze doch genau beschrieben: „Zahlungen von Ausländern an Ausländer, sowie Zahlungen von Inländer and Inländer sind nicht meldepflichtig.“

      In deinem Fall gibt es nichts zu melden, da keine Deutschen involviert sind.

      Könntest du uns evtl. sagen, wie wir den Text oben verbessern können, damit Leute wie du bei einer längeren Suche die treffende Antwort finden können?

      • Kevin Mertens sagt:

        Hallo Sebastian, erstmal vielen Dank für deinen Kommentar.
        Ich möchte kurz Stellung nehmen:
        Obwohl es bei der Meldepflicht nur um statistische Zwecke geht, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 30.000€ betragen. Daher verstehe ich jede Person, die erstmal kurz in Panik verfällt.
        Weiterhin wird auch bei Beträgen unter 12.500€ auf die Meldepflicht per Hinweis auf dem Kontoauszug aufmerksam gemacht (wie in meinem Fall). Dies führt ebenfalls zu Verwirrung, die nicht sein müsste.
        Schließlich weicht die von der Bundesbank verstandene Definition von „Ausländern“ und „Inländern“ von der eher bekannteren Definition dieser Termini im Aufenthaltsgesetz ab. Daher war ich im ersten Moment verunsichert bzgl. der Geltung der Meldeflicht in meinem konkreten Fall. Anderen Personen wird es ähnlich gehen.
        In Bezug auf deine Frage nach Verbesserungen hätte ich zwei Vorschläge:
        1. Einen kurzen Hinweis, dass die Definition von „In- und Ausländern“ in Verbindung mit der Meldepflicht vom gängigen Verständnis dieser Begriffe abweicht. Lieber nochmal explizit darauf hinweisen, Wiederholungen helfen beim Verständnis.
        2. Ein weiteres Beispiel hinzufügen, in dem der Fall des Gehalts aus dem Ausland, eines ausländischen Arbeitgebers, etc. auf ein Konto in Deutschland dargestellt wird. Ich nehme an, gerade unter DKB-Kontoinhabern gibt es einige, auf die dieses Szenario zutrifft (sowohl wohnhaft in Deutschland als auch wohnhaft im Ausland).
        Grüße, Kevin

        • Seb sagt:

          Ja, auf dem Papier gibt es Bußgelder. Zu mir ist noch niemals auch nur ein einziger Fall bekannt geworden, wo Bußgelder verhängt wurden. Sollte jemand hier tatsächlich Informationen über einen realen Fall haben, gerne hier posten. Niemand muss hier auch nur ansatzweise in Panik verfallen. Diese Meldepflicht ist antiquiert und ist in der Praxis nahezu irrelevant. Solltest du dir darüber aber dennoch Gedanken machen, melde einfach Umsätze. Sie werden zur Kenntnis genommen. Mehr passiert nicht. Also, noch mal: sollte sich jemand unsicher sein und glauben, er müsse dieser Meldepflicht nachkommen, der melde einfach diese Umsätze. Ganz einfach. Dann muss man sich auch keine Gedanken machen, seien sie nun berechtigt oder unberechtigt. Es ist sehr viel einfacher, im Zweifel einfach Umsätze zu melden, als absolut unnötiger Weise Lebenszeit und Energie in die Frage zu stecken, ob eine Meldung im Einzelfall nun nötig ist oder auch nicht. Oder aber, wie ich zuvor schrieb, dieses antiquierte Gesetz einfach komplett ignorieren. In der Praxis ergeben sich keinerlei Folgen.

  14. Eva sagt:

    Ich hätte auch eine Frage:

    Wenn man sich aus Deutschland abgemeldet hat und dann nach der Abmeldung mehr als 12.500 EUR vom deutschen Konto an z. B. einen Autohändler im anderen Land überweist (um ein Auto zu kaufen), ist man dann auch von der Meldepflicht betroffen?

    Viele Grüße,

  15. Sebastian sagt:

    Nein, und wenn man nicht sicher ist, ignoriert man es entweder oder man ruft einfach an und meldet. Das ist auf jeden Fall schneller als hier zu schreiben und auf Antwort zu warten.

    • Eva sagt:

      Gebe ich Ihnen recht, aber er handelt sich hier bereits um eine Zahlung, die viel länger zurück ist. Und ich hatte mir Sorgen gemacht, dass wenn ich es so viel später melde, dass ich vielleicht doch ein Bußgeld zahlen muss. Daher erst die Frage hier ….

  16. BuDu sagt:

    Hallo Sebastian,
    Danke für deine informative Seite ; )
    Den Tipp zu Bullion Vault habe ich von dir. . .
    Ich habe dort Gold gekauft.
    Ich beabsichtige den Erlös aus einem Immobilienverkauf
    in weiteres „Tresorgold“ zu investieren.
    Muss ich eine Meldung machen . . ?
    Was wären die möglichen Folgen ?
    oder handelt es sich um einen Kontoübertrag, der von der Meldepflicht befreit ist ?
    Dank im Voraus BuDu

  17. Peter Jansen sagt:

    Ich habe eine Frage:

    Ich wohne in den Niederlanden, und gibt es meldepflicht wenn ich von mein niederländische Konto nach mein eignes deutsche Konto Geld überweise? Mehr als 12500€ pro Kalenderjahr?

Hinterlasse einen Kommentar zu Meinolf Antworten abbrechen

Mein Girokonto seit 2004:

Anzeige
kostenloses DKB-Konto mit gebührenfreier Visa Card beantragen

Jetzt verfügbar:

Anzeige
Apple Pay
Wie kann ich Ihnen helfen?

Überraschung?

Rahmenkredit

Bewährt: Video-Kurs

DKB Videokurs starten

Jetzt Fan werden …?

Kontopaket: Einstieg in ein finanziell besseres Leben

… smart klimaneutral + Rendite!

DeutschesKonto.ORG arbeitet smart klimaneutral
bekannt aus:
Der Privatinvestor Bayern 1 Travelbook Spiegel Online Wirtschaftswoche Zeit Online

Lernen Sie uns kennen

Updates aus unserem cleverem Banking-Universum:

Wenn Sie an einer Verbindung mit DeutschesKonto.ORG interessiert sind, Sie über clevere Bankingideen auf dem Laufenden gehalten werden möchten oder einfach neugierig sind, wie unser Büro aussieht – dann melden Sie sich an bei uns.

Mit der Anmeldung erhalten Sie gleichzeitig Zugang zum internen Bereich, wo für Sie gratis ein Videokurs, eBooks und Online-Seminare zu Verfügung stehen.