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BGH-Urteil: neue Gebühren(erhöhungen) sind ungültig, wenn der Kunde nicht aktiv zugestimmt hat!

In den vergangenen Jahren haben viele Banken:

  • Kontoführungsgebühren erhöht oder (wieder) eingeführt
  • Gebühren für Karten bzw. deren Einsatz erhöht oder (wieder) eingeführt
  • neue Gebühren kreiert wie beispielsweise das Verwahrentgelt bzw. Strafzins.

Wenn Sie als Kunde den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind sie ungültig.

Hammer-Gerichtsurteil, welches gigantische Auswirkungen haben wird … wenn wir Bankkunden mitmachen!

Die Hintergrund-Geschichte in aller Kürze

Für einen Kontovertrag und deren Zusätze gilt, was grundsätzlich für alle Verträge gilt: Sie gelten wie abgeschlossen. Möchte eine Partei, Bank oder Kunde, etwas anderes geregelt haben, bedarf die Änderung der Zustimmung beider Vertragspartner.

Gerade bei dem standardisierten Banking, welches wir auf DeutschesKonto.ORG begleiten, gibt es üblicherweise keine individuellen Kontoverträge. Der Standardvertrag gilt für alle Kunden. Ein einzelner Kunde erhält keine Sonderbedingungen.

Natürlich ist der Markt in Bewegung – beispielsweise durch die allgemeine Zinsentwicklung oder neue Vorgaben vom Gesetzgeber –, sodass es von Zeit zu Zeit notwendig ist, die Konditionen anzupassen.

In den letzten Jahrzehnten war es üblich, dass eine Bank neue Bedingungen vorgegeben hat und soweit der Kunde nicht aktiv widersprochen hat, galten die neuen Konditionen.

Wer widersprochen hat, hat oft eine Kontokündigung bekommen, da viele Bank nicht neues und altes Kontomodell weiterführen wollten.

Bisher glauben sich die Banken bei dieser Vorgehensweise im Recht und hatten von unteren Gerichten dies auch so bestätigt bekommen.

Sie hatten sich in ihren Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumen lassen, weitestgehend Änderungen festzulegen, und wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, gelte es als „schweigende Zustimmung“.

Das sehen die höchsten bundesdeutschen Richter mit dem neusten Urteil (Aktenzeichen XI ZR 26/20) anders.

Ja, den Richtern ist bewusst, dass Banken von Zeit zu Zeit die Konditionen anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und ebenfalls, dass es höchst unpraktisch ist, dafür die Einwilligung von jedem Kunden einzeln – beispielsweise per Unterschrift oder Klickbutton – einzuholen.

Aber: Die bisherige Klausel war so allgemein gehalten, dass sie weit über das sinnvoll flexibel zu regelnde hinausging und bei vielen Banken noch geht, sodass der Kunde unverhältnismäßig benachteiligt ist.

Deswegen ist diese Klausel unwirksam

… und damit wurden …

Viele Gebühren zu Unrecht erhoben!

In der Folge gibt es …

Anspruch auf Rückerstattung!

Zu beachten ist eine 3-jährige Verjährungsfrist

Das bedeutet, dass alle zu Unrecht erhobenen Gebühren seit 1.1.2018 zu erstatten sind.

Außerdem ist zu erwarten, dass die Kontoverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit Zustimmung des Kunden) auf eine flexiblere Regelung umgestellt werden.

Welche Bank erstattet automatisch zu viel berechnete Gebühren?

Wenn Sie Kunde bei einer Bank sind, die Ihnen nach diesem Urteil von sich aus die Gebühren erstattet und Sie gleichzeitig bittet neuen Kontobedingungen zuzustimmen, teilen Sie das bitte über die Kommentar­funktion am Ende des Artikels mit.

Wir wollen ausdrücklich positive Beispiele nennen und diese entsprechend in der Sonntagsmail würdigen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Fall der Postbank – gehörend zum Deutsche-Bank-Konzern – geklagt, doch das Gericht hat ausdrücklich in der Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass es die gesamte Bankbranche betrifft.

Dementsprechend haben auch andere Institute bereits Rücklagen für – aus Sicht der Bank – zu erwartendem Schaden gebildet. Ihr Geld ist abrufbar!

In der Vergangenheit war es so, dass bei kundenfreundlichen Urteilen Banken auf die Trägheit der Kunden gesetzt haben und von sich aus keine automatische Erstattung von Gebühren vorgenommen haben.

Die Erfahrung zeigte, dass Banken damit gut gefahren sind und viele Millionen für sich behalten haben.

Bitte helfen Sie mit, dass das diesmal nicht so passiert!

Musterbrief

Teilen Sie diesen Artikel mit Freunden, Bekannten und in Foren. Geben Sie den Hinweis, dass man diesen Musterbrief nutzen kann (wenn die Bank nicht von sich aus erstattet):

Betreff: Bitte um Erstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren
IBAN: (Ihre Nummer einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher nicht entgangen ist, hat der Bundesgerichtshof am 27.4.2021 (AZ: XI ZR 26/20) geurteilt, dass Schweigen bei Gebührenerhöhungen/Einführungen nicht als Zustimmung gewertet werden darf.

In der Folge gelten – bis ein neuer Kontovertrag beidseitig vereinbart wird – die Konditionen von der Kontoeröffnung.

Bitte erstatten Sie mir die nach diesem Gerichtsurteil zu Unrecht erhobenen Gebühren und lassen Sie mir darüber eine genaue Abrechnung zukommen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Hinweis: Man findet im Netz zum Thema weitere Musterbriefe, die teils mit enger Fristsetzung, zusätzlichen Paragrafen und Androhung von rechtlichen Schritten arbeiten.

Persönlich halte ich davon nichts. Sie sind ja schon länger (zufriedener) Kunde bei der Bank und wollen es vermutlich auch bleiben. Die Bank hat so gehandelt, wie es seit Jahren üblich war und kaum jemand in der Branche konnte sich vorstellen, dass das Urteil so krass ausfällt.

Lassen Sie uns mit Respekt und Höflichkeit begegnen.

Banken haben mit diesem Urteil einen gigantischen Aufwand mit der Umgestaltung in neue rechtsgültige Verträge und hohe Kosten der Bearbeitung der Erstattungen sowie mit der Erstattung selbst. Zudem geht es vielen Banken nicht mehr so gut wie noch vor einigen Jahren … und jetzt diese zusätzliche Belastung!

Begleiten wir die Entwicklung gemeinsam?

Gerne können wir uns via Kommentarfunktion über Erfahrungen austauschen. Über die Sonntagsmail werden Sie über Wesentliches informiert.

Vielleicht gehören Sie auch zu den Leuten, die nicht um Erstattung bitten und es beim alten belassen? Auf den Austausch in unserer smarten Bankkunden-Community freue ich mich. Herzlichen Dank!

Kennen Sie schon …?

Kontoführungsgebühren zurückholen

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82 Kommentare zu “BGH-Urteil: neue Gebühren(erhöhungen) sind ungültig, wenn der Kunde nicht aktiv zugestimmt hat!”

  1. Pfefferminz sagt:

    Guten Morgen!
    Ist dieses BGH-Urteil vielleicht der Grund dafür, dass wir noch nichts offizielles von der DKB gehört haben bezüglich geplanter Änderungen bei den Konditionen?

    • Richard Banks sagt:

      Viele Banken überprüfen gerade ihre Pläne und pausieren bisherige Zeitpläne zur Veröffentlichung von Veränderungen …

      • Heiko sagt:

        Guten Morgen,
        meine+1 hatt vorigen Monat endlich Mal ihr seit 10 Jahren bestehendes SPK Konto gekündigt👍 da man rechtlich bis zu 3 Jahre zurück fordern kann müsste das BGH Urteil auch für selbst gekündigte Konto gelten,was meinst du dazu Richard?

        • Richard Banks sagt:

          Ja, das sehe ich auch so.

          • Michael sagt:

            Habe just vor einer Woche anhand eines anderen Berichts im Internet zu diesem Urteil für ein Ende 2018 gekündigtes Konto die 2018er Gebühren zurückgefordert, mit einmonatiger Fristsetzung. Antwort der Bank steht noch aus.

            Eine angemessene Frist sollte man schon setzen, nur dadurch entsteht Fälligkeit; reagiert die Bank nicht, kann man eine Mahnung schreiben, und auch einen Mahnbescheid beantragen.

            Eigentlich müsste man auch bei der DKB den Anteil am Auslandseinsatzentgelt für Kreditkarten, der das prozentuale Entgelt gemäß Datum des Abschlusses des Kreditkartenvertrages übersteigt, zurückfordern können.

            • Michael sagt:

              Aktualisierung:
              Heute eine Eingangsbestätigung der Bank erhalten mit der Zusage, meine individuellen Ansprüche zu prüfen, was eine gewisse Zeit dauern wird. Die Bank möchte sich dann wieder melden.
              Für die Bestandskunden erfolgte noch der Hinweis, daß die akutellen Kontoführungsgebühren „bis zur endgültigen Umsetzung des BGH-Urteils“ weiterhin erhoben werden, ggf. erfolge eine Rückerstattung.

              Man kann daraus schließen, daß durchaus der eine oder ander Kunde Gebühren zurückfordert, und natürlich müssen alle Banken ihre Prozesse überprüfen.

            • Richard Banks sagt:

              Interessant, vielen Dank Michael!

            • Michael sagt:

              Antwort der Bank:
              „Als wirksam vereinbart gelten nach der Rechtsprechung des BGH in der Vergangenheit erfolgte Gebührenerhöhungen, denen Sie mindestens drei Jahre nicht widersprochen haben (vgl. zuletzt BGH-Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 241/15). Daher legen wir als Vergleichsmaßstab unsere Gebühren zugrunde, die vor drei Jahren galten. Ausgehend von dieser BGH-Rechtsprechung haben wir keine unwirksamen Entgelterhöhungen bei Ihrem Girokonto vorgenommen.“

              Im betreffenden Fall wurde die Gebührenerhöhung durch Schweigen zum 1.1.2017 wirksam, d. h. ich hätte nach der Kündigung des Kontos Ende 2018 noch ein Jahr Zeit gehabt, um der Erhöhung zu widersprechen! Praktischerweise (für die Bank) wurde das neue BGH-Urteil erst nach Ablauf dieser Frist veröffentlicht. Normalerweise widersprach man ja dem Ansinnen der Bank nicht, es sei denn, man wollte sein Konto sowieso kündigen.

              Dies zeigt wieder einmal, wie flexibel das deutsche Rechtssystem ist: Zu jedem Urteil findet sich ein Gegen-Urteil, man muß einen Sachverhalt nur entsprechend drehen und wenden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Man fragt sich zwar „ja was gilt denn nun“ – „Zustimmung durch Schweigen gilt nicht“ – aber wenn man länger als drei Jahre schweigt, gilt es doch als Zustimmung ?!

              Ich habe jetzt (noch) nicht nach dem Text des Urteils aus 2016 gesucht, welches die Volksbank zitiert hat. Müsste man noch machen…

            • Richard Banks sagt:

              Spannend!

  2. Konstantin sagt:

    Ich selbst habe bis jetzt keine Gebühren bezahlt. Mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt.

  3. Martin sagt:

    Ich werde keine Gebühren zurückfordern. Das mag vielleicht naiv und sogar dumm erscheinen, aber ich war mit der vereinbarten Regelung einverstanden und glaube auch, dass das Urteil nicht wirklich etwas ändern wird, sondern alles nur aufwendiger und umständlicher machen wird.

    • Richard Banks sagt:

      Es passiert nichts durch Zufall 😉 … und schon gar nicht gravierende Dinge.

    • Daniel sagt:

      Zwischen Freunden würde ich es genauso sehen. Eigentlich waren beide Seiten einverstanden. Aber von Banken etc. erfährt man solch eine „nette” Einstellung andersherum leider auch nicht. Z. B. bei den Bausparkassen mit der Kündigungswelle der Bausparverträge von vor ein paar Jahren. Daher sehe ich es so: Sobald es sich lohnt Gebühren auch zurückfordern.

      • Agostino Valente sagt:

        auch mit der Gefahr sein Konto gekündigt zu werden?

        • Werner 1 sagt:

          Wer Gebühren von der Bank zurück verlangt sollte mit Möglichkeit rechnen, dass die die ihm kündigt, eine Begründung ist nicht notwendig. Nicht nur der Kunde kann kündigen, auch die Bank. In dem Fall besser nach einer neuen oder zweiten Kontoverbindung umsehen.

  4. Ced sagt:

    Mal eine recht triviale Frage zu comdirect und DKB:
    Da comdirect ja die Gebührenerhöhung ausgesetzt hat und die DKB noch nicht umgestellt hat, bringt es dann etwas einer oder beider dieser Banken den Musterbrief zu schicken um Gebühren der letzten 3 Jahre zurückzufordern?

    • Martin sagt:

      Du willst Gebührenerhöhungen zurückfordern, von Gebühren, die gar nicht wirklich erhöht wurden? Oder verstehe ich das jetzt nicht?

      • Ced sagt:

        Jein, ich habe nicht den perfekten Überblick darüber welche Gebühren in den letzten 3 erhöht wurden, daher die Frage.
        Gebühren könnten sein(?) :
        Einzahlungsgebühr bei comdirect oder Gebühren für Nicht-Aktivkunden bei der DKB

  5. Peter sagt:

    Hallo,wie wird weiter mit DKB. Wirklich bekommen wir statt
    Giro und Visa Kreditkarte eine Debit Karte?
    Sicher viele Kunden werden weg gehen zum anderen Bank.
    Warum DKB möchte seine Geschäfte kaputt machen.
    Grüße Peter

  6. Matthias sagt:

    Hervorragend, Richard, die Idee mit dem Formular zur Gebührenrückerstattung. Ich finde, wir als mündige ´smarte´ Bankkunden müssen viel mehr aufstehen und protestieren, wenn uns etwas ungerechtfertigt oder gar gefährlich erscheint, egal, ob es jetzt um die Einführung von Gebühren oder anderen Erhöhungen, Impfungen, Einführungen von unsinnigen Steuern etc. geht. Da nehmen wir in Deutschland viel zu viel stumm hin… Da gibt es z.B. in England oder Frankreich eine ganz andere Protestkultur, wo Menschen viel mehr auf die Straße gehen und gegen Ungerechtigkeiten protestieren. Insofern ist dein tolles Forum hier der erste Schritt in die richtige Richtung eines selbstbewussten Aufstehens. 🙂

    • Agostino Valente sagt:

      bei der Bank hast Du ein Vertrag abgeschlossen, verändern sich die Vertragskonditionen kannst Du kündigen oder wenn Du nicht annimmst gekündigt werden. Dumm nur wenn es keine Ausweichmöglichkeit gegeben wird, da steckt man in Problemen.
      Anders ist es bei einer Impfung, Gesetzesänderung über den Köpfen der Gesellschaft. Hier wird tatsächlich einseitig bestimmt. Dagegen muss NATÜRLICH angegangen werden und zwar mit aller Härte.

      • Werner 1 sagt:

        Ausweichmöglichkeiten gibt es eine andere Bankverbindung bei einer anderen Bank beantragen, am besten eine Gebührenfrei Bank DKB 1822mobil usw.

      • Werner 1 sagt:

        Es ist jedem seine Sache ob er sich Impfen lassen will, wer sich nicht impfen lässt muss aber mit den Folgen rechnen. Leider wir 85 Prozent geimpfte benötigt, wegen der Herdenimmunität. Daher sollte jeder nicht nur an sich ich ich ich denken, sondern sich Impfen lassen. Ansonsten müssen wir m. E. Mit einer Impf Pflicht rechnen. Das nur am Rande. Ich will hier ausdrücklich keine Diskussion darüber entfachen.

  7. Maik sagt:

    Leider sind 99% aller Kunden zu faul und scheuen den Wechsel zu einer anderen Bank.

    • Werner sagt:

      Du triffst damit genau den Nagel auf den Kopf. Ob ich da an unsere Nachbarschaft oder an die Verwandtschaft denke oder andere denke. Den meisten ist das zu viel Arbeit. Bei mir persönlich bekannten fällt mir spontan niemand ein, der seine Bank wechselt. Schimpfen wegen der Gebühren und wenn weitere Gebühren Erhöhungen anstehen, ja, etwas daran ändern, nein. Das trifft auch auf die zu, die immer noch beim – teuren – örtlichen Strom- und Gas-Anbieter sind. Die nicht zu vergessen die nur ein Telekom Analog Telefon haben und deshalb nur sehr selten anrufen, sondern angerufen werden wollen. Mobilfunk Rufnummern werden nicht angerufen. Viele mit Smartphone die nur im äußersten Notfall damit anrufen und mobile Daten fast ausschließlich im WLAN damit nutzen, ja das gibt es auch. Ja man soll es nicht glauben, das gibt es.

    • Thomas76 sagt:

      ANGST!!!

      Die Angst gehört bestimmt ebenso zu den Gründen, weshalb Kunden Ihre Konten nicht wechseln.
      Diese sind dann schon so lange bei der Bank und schon so festgefahren, diese Angst vor einer Veränderung haben.
      Es gibt auch Kunden, die die Gebühren mit den Worten „1 Euro mehr? Damit kann ich leben.“ hinnehmen oder einfach kein Interesse an der Verwaltung der eigenen Finanzen haben.

      Seitdem mich dieses Portal kenne, habe ich mir ein modulares Kontensystem mit 4 Girokonten, 3 Depots und 4 Kreditkarten aufgebaut. So kann ich jederzeit auf Veränderungen reagieren.

      • Martin sagt:

        Jeder wägt ab, ob sich der Aufwand für ihn persönlich lohnt. Wobei jeder seine eigene Zeit und Nerven anders bewertet. Daher wechseln manche ihre Bank und manche nicht. Die Grenze, ab wann der Nutzen den Aufwand übersteigt, ist individuell. Das ist absolut legitim.

        Selbst für ein und dieselbe Person ist diese Abwägung nicht immer gleich. Je nach persönlicher Lebenssituation kann sich das komplett verändern.

        Angst hat damit nichts zu tun.

        • Werner sagt:

          So gut wie Alle die ich persönlich kenne schimpfen über die Kosten bei Bank, Strom, Gas, Telefonkosten, Versicherungen usw. ändern aber nichts. Die einen können es sich finanziell leisten nicht zu sparen, die Mehrheit davon aber nicht. Es wird trotzdem nichts geändert. Wenn jemand die Arbeit der Veränderungen zum Geld sparen für sie erledigen würde, dann wären sie sofort dazu bereit. Hauptsache sie selber brauchen sich nicht darum zu kümmern, sparen aber trotzdem Geld. Das merke ich immer wieder.

        • Thomas76 sagt:

          Vielleicht hätte ich den Begriff „Unsicherheit“ statt „Angst“ verwenden sollen.

      • Werner sagt:

        Man muss sich mit dem Thema beschäftigen, wenn man Geld sparen will oder muss. Die meisten meisten sind zu faul dazu sich damit zu beschäftigen. Wenn jemand arbeitslos wird oder länger Krank wird oder ob Rente geht und sich vorher nicht mit der Rentenhöhe beschäftigt hat, dann kann es vorkommen, dass derjenige plötzlich sparen muss uns sich dann erst mit dem Thema beschäftigt, weil das Geld nicht reicht. Manche sind aber selbst dann zu bequem dazu sich damit zu beschäftigen. Es gibt nichts was es nicht gibt.

  8. Chriss sagt:

    Schreiben ist raus (Spardabank).
    Aber wie geht es weiter, wenn die sich gar nicht rühren?
    Habe keinen Rechtschutz und daher möchte ich vermeiden, den Anspruch einzufordern vor Gericht.
    Was meint Ihr dazu?

    • Werner sagt:

      Fristsetzung, wenn alles andere nicht hilft bleibt meines nur der Weg zum Rechtsanwalt. Vielleicht kann aber auch die Verbraucherzentrale helfen, eine Gebühr wird meines Wissens aber auch dort dafür fällig. Mit der Verbraucherzentrale habe ich allerdings keine Erfahrung, deren Hilfe habe ich bisher noch nicht in Anspruch genommen.

    • Martin sagt:

      Ich kann in diesem Fall empfehlen, eine Frist zu setzen (sollte man sowieso IMMER machen) und nach Verstreichen eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einzureichen. Das kostet dich nichts, verpflichtet dich auch zu nichts, die Bank ist aber an den Schiedsspruch gebunden. Die Kontaktdaten sind mit Google sehr einfach zu finden. Bei der Spardabank stehen sie sogar im Impressum.

      • Werner sagt:

        Mit dem Ombudsmann der Genossenschaftsbanken und dem Bankenverz der Genossenschaftsbanken habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, das war bei mir Lebenszeit Verschwendung. Im Gegenteil danach hatte ich erst Ärger mit der Genossenschaftsbank bei der ich Jahrzehnte lang Kunde war. Es blieb nur Bank wechseln, gut das hatte ich sowieso vor, die Bank zu wechseln. Ich würde mir nicht zuviel vom Ombudsmann versprechen, meine Erfahrung.

        • Martin sagt:

          Hallo Werner, schade, dass du nicht sagst, was das Problem war. Ich habe durchgehend gute Erfahrungen gemacht, wenn die rechtliche Lage eigentlich klar war (so wie es hier ja nun auch der Fall ist – ist ja schließlich ein BGH-Urteil, da gibt es nichts zu diskutieren), sich die Bank aber dennoch quergestellt hat.

          Und – wie schon erwähnt – der Kunde ist nicht gezwungen, sich an den Schiedsspruch zu halten, wenn er doch anders aussehen sollte als gedacht, die Bank aber schon (zumindest, solange es sich nicht um sehr große Beträge handelt).

          • Werner sagt:

            Es ging damals auch um ein Urteil zur Überprüfung von Kreditzinsen, Kredit war bezahlt, für den Erwerb der Eigentumswohnung. Genauer bringe ich es nicht mehr zusammen. Ich wollte lediglich überprüfen lassen ob ich unter das Gerichtsurteil falle und Zinsen zurück bekomme, oder nicht. Der Ombudsmann hat sich der Argumentation der Bank angeschlossen. Mir kam es vor als hätte ich bei Bank und Ombudsmann eine Majestätsbeleidigung vorgenommen. Schon die Frage allein hatte weder der Bank noch dem Ombudsmann zugesagt. Ich hatte nicht den Eindruck dass der Ombudsmann sich damit beschäftigte. Dann war noch was wegen Paydirekt, genau bekomme ich das nicht mehr zusammen, auch das hätte ich mir auch ersparen können, weil die Sache gar nicht geprüft wurde. Das war der Bank genauso egal wie den Ombudsmann. Nein entweder ich mache seit dem etwas richtig oder lasse es sein. Ombudsmann nein Danke.

  9. Paulo sagt:

    Die DKB fragt mich seit heute beim Login, ob ich meine vor wenigen Tagen per Post eingetroffene Debitkarte aktivieren möchte. Ich habe jedenfalls nichts erhalten. Gibt es dazu nähere Informationen?
    Die Girokarte kann man unter Services neuerdings auch kündigen.

    • Thomas76 sagt:

      Ich habe keine Meldung über die Aktivierung der Debitkarte erhalten. Jetzt würde mich interessieren, ob dein Konto den Aktivkundenstatus hat.
      Es könnte ja sein, das die DKB vielleicht bei den Passivkunden mit der Umstellung anfangen (ist nur eine Vermutung).

    • Ralf sagt:

      Was die Möglichkeit der Kündigung der Girocard heißt, dürfte wohl klar sein. Beim neuen Modell der DKB (mit der VISA-Debitkarte) wird die Girocard dann Gebühren kosten für diejenigen, die sie behalten wollen. Denn anderenfalls würde wohl kaum jemand sie kündigen wollen und daher würde es auch keinen Sinn für die DKB machen, in die Progarammierung dieser Möglichkeit Aufwand reinzustecken.

  10. Werner sagt:

    Pannen-Leak: So sieht die neue Debitkarte der DKB aus
    https://finanz-szene.de/payments/pannen-leak-so-sieht-die-neue-debitkarte-der-dkb-aus/

    Habe ich gerade gelesen.

  11. Werner sagt:

    Lieber Richard, meine Frau und ich mussten keine Gebühren zahlen, demnach können wir keine Gebühren zurück fordern. Zudem werden die wenigsten hier bei Banken Kunde sein die Gebühren verlangen. Wer Gebühren zahlen muss und dagegen vorgeht muss meines Erachtens mit einer Kündigung seitens der Bank rechnen, davon gehe ich jedenfalls aus. Die meisten die hier mit lesen werden sich bei Einführung von Gebühren eine Gebühren freie Alternative suchen. Bei der DKB Kreditkarte wo anders nutzen z. B. Barclay Card, Girocard beispielsweise 1822direkt, Sepa Echtzeit Überweisungen und Multiwährungskonten bei Wise nutzen. Das ist meine Meinung dazu.

    • Richard Banks sagt:

      Danke Werner für deine Einschätzung!

      • Werner sagt:

        Richard, bei Kunden die hier nicht mitlesen, die Sonntagsmail nicht beziehen, und sich auch sonst nicht dafür interessieren sieht es dagegen leider ganz anders aus. Dabei spielt auch auch das Alter keine Rolle ob 18 oder 118 Jahre alt. Bei den meisten uninteressierten wird kräftig geschimpft, mit dem Nachbarn darüber gesprochen und das war es. Bei örtlichen Banken müssen sich die vor Ort Beschäftigen in Orten. weniger in der Stadt, einiges anhören, obwohl sie gar nichts dazu können. Aber geändert wird nichts. Zu bequem um nicht zu sagen zu faul dazu etwas zu ändern. ich erlebe das immer wieder im Nachbarn, Bekannten und leider sogar im Familiären Kreis. In der Familie ganz herzliche liebe Menschen, aber in dem Punkt verstehe ich niemand der nichts ändert sondern sich nur darüber ärgert. Vielleicht wenn ich die Arbeit dazu übernehmen würde, ja dann, abe selber machen, nein, traurig, aber war. Da wird gemeckert und gezahlt, unabhängig davon wie viel. Meine Erfahrungen dazu.

        • Richard Banks sagt:

          Jup, diese Menschen kann man gerne auf diesen Artikel aufmerksam machen. Einfach nur für die Horizonterweiterung. Man anschließend immer noch sagen, dass man ganz okay mit den einseitig veränderten Vertragsbedingungen ist, und es so belassen. Aber das ist Zustimmung – statt Unwissen. 🙂

          • Werner sagt:

            Richard das mache ich bereits im Nachbarn, Bekannten und in der Familie so wie so. Aber wenn alles andere wichtiger scheint und die Ausrede keine Zeit dafür. Vielleicht fruchtet es ja doch irgendwann, wer weiss.

        • Seb sagt:

          Ich kann die Bequemlichkeit gut verstehen. Ich habe zum Beispiel auch Bedenken, von der DKB weg zu wechseln. Mal abgesehen davon dass ich nicht mal wirklich wüsste, wohin ich wechseln sollte.

          Aber ich bin 20 Jahre Kunde bei der DKB und habe einen sehr üppigen Disporahmen. Den würde ich bei Kontoeröffnung bei einer neuen Bank so erst mal nicht bekommen. Und auch das DKB Konto weiterlaufen zu lassen, bis der Disporahmen bei der neuen Bank entsprechend hoch ist, ist keine Alternative. Denn aufgrund des Bestehens des hohen Dispos bei der DKB, würde ich nicht noch einmal zusätzlich einen so hohen Dispo bei der neuen Bank bekommen. Ich müsste also zuerst das DKB Konto kündigen.

          Man sieht, Bequemlichkeit ist das eine. Eine Abwägung von Vorteilen, die man jetzt hat, gegenüber den Nachteilen, die man jetzt auch hat beziehungsweise bei der neuen Bank hätte, ist eben auch durchaus entscheidend, bei der Frage, ob man die Bank wechselt.

          • Werner sagt:

            Seb ich kann sehr gut verstehen, wenn jemand nicht bei der DKB kündigen möchte. Aber ich kann mir eine kostenfreie Kreditkarte woanders holen, bei mir ist es die AMAZON Prime Visa Kreditkarte, bei meiner Frau die Payback AMEX. Sehr gut kann ich verstehen, wenn jemand statt dessen die Barclay Visa Card sich zulegt, dies entspricht ungefähr dem Umfang der bisherigen DKB Kreditkarte. Die Barclay Visa Card ersetzt vom Umfang her eher die bisherige DKB Kreditkarte. Ich verstehe auch sehr gut wenn sich jemand zusätzliche ein Konto mit Girocard 1822mobil zulegt, für Echtzeit Überweisungen und Multiwährungskonten Wise. Was ich allerdings nicht verstehe, wenn jemand bei der bisherigen nicht Gebührenbefreiten Bank, wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken schimpft und trotzdem bleibt. Ausgenommen die Fälle, wenn jemand bewusst aus einem ganz besonderen Grund diese Konten mit Gebühren, bewusst, weiter führt. Dafür habe ich vollsten Verständnis. Mir geht es dabei um die vielen vielen Kunden die über die Kosten bei den jeweiligen örtlichen Banken schimpfen, genauso wie bei Gebühren Erhöhungen und dann immer wieder sagen, man (wer ist man?) man müsste mal, aber außer schimpfen nichts tun. Ich kenne persönlich nur solche Bank Kunden die über Gebühren und Gebühren Erhöhungen bei den Vor Ort Bank schimpfen, aber nichts ändern. Persönlich kenne ich niemand (Privatkunden) – Geschäftskunden selbstverständlich ausgenommen – die ihre Bankverbindung wegen Gebühren oder Gebühren Erhöhung ändern auf kostenfrei erhältliche Varianten. Aber alle – ohne Ausnahme – schimpfen über die Gebühren. Von alleine ändert sich aber nichts, schon mein Großmutter hat mir beigebracht, gebratene Tauben fliegen nicht in den Mund und von nichts kommt nichts. Wenn Du was ändern willst musst Du das angehen und ändern, sonst ändert sich nichts und es bleibt wie es ist. Die Oma hat mir – vor Jahrzehnten – auch beigebracht, egal wie jung oder man ist, das spielt gar keine Rolle, es ist lebenslanges Lernen/Weiterbilden angesagt. Das Geburtsjahr und die Jahreszahl sind nur Zahlen, sonst nichts, keiner kann sich rausreden er ist jetzt so und so alt und muss deshalb nichts mehr dazu lernen, oder dies und das nicht mehr machen. Das hat mir meine Großmutter mit aller Deutlichkeit so lange klar gemacht, bis das alles bei mir gesessen hat. Deshalb fehlt mir wahrscheinlich auch das Verständnis dafür, wenn jemand über die Bank Gebühren oder auch Strom und Gas Preise oder auch Mobilfunk und Festnetz Kosten usw. meckert, bei jeder Erhöhung meckert, aber nicht bereit ist daran etwas zu ändern. Von nichts kommt nichts und von alleine ändert sich nichts.

            • Seb sagt:

              Ich habe auch die Amazon Kreditkarte. Allerdings ist es für mich eher irrelevant, da ich nur sehr wenig mit Kreditkarte bezahle. Das meiste bezahle ich bar.

              Was ich sagen wollte, ist, dass solche Dinge wie zum Beispiel ein hoher Dispokredit jemanden vom Wechseln abhalten kann. So ist es zum Beispiel auch bei mir. Mein Konto ist im Plus. Aber ich habe aufgrund der langen Kundenbeziehung mit der DKB ein sehr hohes Dispolimit. Würde ich jetzt die Bank wechseln, egal wohin, würde ich keinesfalls am Anfang ein solches Limit bekommen. Und zweigleisig zu fahren bringt wenig, da letztlich das hohe Dispolimit bei der DKB ein Hinderungsgrund für ein genauso hohes bei der neuen Bank ist.

  12. Luca sagt:

    „zufriedener Kunde“ steht im Artikel…

    Das war ich bei der Sparkasse leider nicht. Bin froh, dass ich jetzt auch nachdem ich zu DKB gewechselt habe, die alten Gebühren noch teilweise zurückfordern kann!

  13. Klein sagt:

    Ich habe ein Postbank Girokonto, das mich seit 2018 1,90 Euro kostet pro Monat.

    Habe mit Ihrem Vordruck widersprochen und bin gespannt,
    wie es weitergehen wird.

    Ich fände es hilfreich, wenn jeder hier berichten würde,
    wie es bei ihm weitergegangen ist.

    • Werner sagt:

      Ich fände es auch hilfreich, wenn jeder wie es bei im in Bezug auf Rückerstattung weiter geht. Wichtig und hilfreich für andere finde ich wenn betroffene auch berichten, sollte eine Kündigung seitens der Bank bei der sie Rückerstattung beantragt haben, eintreffen.

  14. Oliver sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich hatte mein Konto bei Volksbank zum Ende 2019 gekündigt, werde aber trotzdem ein Schreiben für die Rückerstattung verschicken.

  15. Ralf sagt:

    Habe nach dem Sonntagsartikel das Formular an DKB, flatex und eine lokale Sparkasse geschickt.
    Bisher habe ich Rückmeldung von der DKB und flatex.
    Flatex muss noch prüfen, die DKB weisst darauf hin, dass sie anzweifelt, dass das Urteil auch für Geschäftskunden gilt und dass ihre Klausel leicht von der im Urteil abweicht.
    (Bei der DKB unterhalten wir ein Geschäftskonto für Selbständige, bei dem seit 1.10.2020 eine Kontoführungsgebühr von 15,00 €/mtl. verlangt wird.)
    Im Übrigen muss sie auch noch die Urteilsbegründung abwarten. Von der Sparkasse bisher nichts

  16. Ced sagt:

    Habe eigentlich auf neue Infos nach dem Leak gehofft:

    https://finanz-szene.de/payments/pannen-leak-so-sieht-die-neue-debitkarte-der-dkb-aus/

    Richard, hast Du gar nichts gehört?
    Viele Grüße

  17. Werner sagt:

    Neues gibt es nicht von der DKB, die lassen sich sehr, sehr viel Zeit. Kreditkarten haben wir woanders. Girocard am besten nicht nutzen.

  18. Konstantin sagt:

    An flatex gar nicht gedacht. Vielen Dank.

  19. Philip B. sagt:

    Hi Richard

    Die DKB erhebt seit dem 1 Oktober 2020 1 EUR/Monat pro Konto auf Konten aus dem Vermieterpaket (Mietenkonto, Intandhaltungskonten, etc.).

    Ist das Urteil auch fuer dieses Produktserie der DKB gueltig, oder nur fuer Girokonten?

    Da mir die ING vor kurzem fristlos ohne Begruending gekuendigt hat, habe ich Angst wenn ich mich jetzt an die DKB mit dem Musterschreiben wende, dass mir hier ebenfalls gekuedigt wird, und ich so meine Konten bei der DKB verliere?!

    • Werner sagt:

      Für die DKB Verwalter Plattform werden auch 3 Euro Kontoführungsgebühren im Monat fällig hat mir unsere Hausverwaltung gesagt und ich habe es auch gelesen.

    • Richard Banks sagt:

      Hallo Philip,

      das Urteil bezieht sich nicht auf das DKB-Vermieterpaket, überhaupt bezieht es sich auf eine andere Bank. Allerdings hat das Urteil Auswirkungen auf alle Branchen, die mit sehr weitgefasster „schweigender Zustimmung“ arbeiten.

      An deiner Stelle würde ich lieber Gebühren zahlen. Menschen im Ausland haben es derzeit mega schwer ein Konto in Deutschland zu eröffnen und man darf vermuten, dass Banken über jeden der aus ihrer besonderen Überwachungsliste wegfällt froh sind. Das kann man sich als unbescholtener Menschen kaum vorstellen, welchen „Monitoring“-Aufwand mittlerweile Banken bei Auslandsbezug – insbesondere außerhalb der EU machen müssen. Auslandskunden kommen Banken immer teurer zu stehen.

      • Philip B sagt:

        Hi Richard

        Danke fuer den Tipp und die Empfehlung. Das deckt sich ebenfalls mit meinem Bauchgefuehl. Ich kann es nicht riskiren eine weitere Bank zu verlieren. Das mit ING hat schon genug Stress verursacht…

        Zum Glueck kann ich die Kontofuehringsgebuehren vom Vermieterpaket steuerlich geltend machen, da ich die Konten fuer die Verwaltung meiner Miet-Immobilien verwende.

  20. Agostino Valente sagt:

    Kann mir das Konto bei der Rückfoderung der zuvielgezahlten bzw. erhöhten Gebühren von seiten der Bank gekündigt werden?

    Werden die sich nicht darauf berufen, entweder ich nehme die Erhöhung an oder Kuündigung?

    MfT
    Agostino

    • Seb sagt:

      Die Bank kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen das Girokonto kündigen. Ob sie das hier tut oder nicht, kann dir niemand beantworten das weiß allein die Bank.

    • Werner sagt:

      Genau so wie Du als Bankkunde der Bank kann Dir die Bank auch kündigen. Die Bank muss keinen Grund angeben. Ich gehe davon aus dass Banken zum Willkommenen Anlass bei Rückforderung der Gebühren die Kunden Beziehung zu Prüfen nehmen werden. Kunden die der Bank nicht genügend bringen zu kündigen. Ich hatte bei einer ehemaligen Hausbank die Schnittstelle eingeschaltet. Danach würde mein Konto sehr gründlich vom Vorstand prüfen lassen. Danach wollte man mich nicht mehr als Kunde, es war eine Genossenschaftsbank. Ich habe daraufhin von meiner Mutter, meiner Frau und mir alles auch die vielen R+V Versicherungen gekündigt. Inzwischen ist meine Mutter verstorben, meine Frau und ich sind DKB Kunden, alle unsere Versicherungen sind beim Versicherungsmakler Eitner in Berlin. Damit sind wir sehr zufrieden. Es kann Dir hier keiner beantworten ob du eine Kündigung bei Rückforderung der Gebühren erhalten wirst, aber es kann passieren.

  21. Werner sagt:

    Nicht Schnittstelle sondern Schiedsstelle.

  22. Sven sagt:

    Die Podtbank hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale zunächst die Aktionskonten kostenlos weitergeführt; aber zwischenzeitlich glaube ich alle angestoßen. Die Übetnahme durch die Deutsche Bank hat der Postbank nicht gut getan.

  23. Werner sagt:

    Wer Gebühren von der Bank zurück fordern muss darauf vorbereitet sein dass ihm die Bank kündigt. Ob die Bank tatsächlich kündigt kann Ausser der Bank niemand sonst beantworten.

  24. Werner sagt:

    Michael das Urteil unter Deinem Text

    „Antwort der Bank:
    „Als wirksam vereinbart gelten nach der Rechtsprechung des BGH in der Vergangenheit erfolgte Gebührenerhöhungen, denen Sie mindestens drei Jahre nicht widersprochen haben (vgl. zuletzt BGH-Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 241/15). Daher legen wir als Vergleichsmaßstab unsere Gebühren zugrunde, die vor drei Jahren galten. Ausgehend von dieser BGH-Rechtsprechung haben wir keine unwirksamen Entgelterhöhungen bei Ihrem Girokonto vorgenommen.“

    Falls Du es benötigen nachlesen möchtest, ich bin kein Rechtsanwalt

    Urteil hier:

    https://www.vw-online.eu/index.php?id=1863&cHash=011c7e9046dc85ff32008d95a6af3239

    und hier:

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/639932/

    und hier:

    Michael in den Vertrag ging es um einen Energielieferungsvertrag, ob das auf Banken einfach so übertragbar ist kann ich nicht beurteilen.

  25. Wolfgang sagt:

    Als ehemaliger Flatex-Kunde hatte ich auch Gebühren zurückgefordert. Und es kam tatsächlich jetzt ein Schreiben von Flatex, dass sie mir die Depotgebühren – natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – nebst Zinsen erstatten werden.

    Die deutlich größere Rückforderung hinsichtlich gezahlter Negativzinsen bestreiten sie allerdings: Angeblich hätte ich im März 2017 eine individuelle Vereinbarung mit Flatex abgeschlossen, diese könne ich auch im Dokumentenarchiv einsehen. Als Ex-Kunde komme ich da aber natürlich nicht mehr ran. Aber:

    Zum einen kann ich mich an die Zustimmung nicht erinnern, zum anderen bin ich sehr sicher, dass ich dem nicht zugestimmt hätte, sondern damals einfach nur informiert worden bin. Zudem habe ich alles aus dem Dokumentenarchiv akribisch abgespeichert und da gibt es kein solches Dokument. Auch meine Fundstellen im Internet besagen nur was von einer Info seitens Flatex zur Einführung der Negativzinsen.

    Gibt es hier noch aktive oder ehemalige Flatex-Kunden, die auch davon betroffen sind?

  26. Karl Otto sagt:

    In meinem Dokumentenarchiv ist das Kundenanschreiben Information zur Einführung von Negativzinsen auf Guthaben vom 03.03.2017 noch drin. Da steht: „Sofern Sie sich für den Verbleib Ihrer Guthaben bei der biw AG entscheiden und Ihre Konten ab dem 15. März 2017 einen Habensaldo aufweisen, erachten wir dies als Ihr Einverständnis zur vorstehend dargestellten Belastung Ihrer Guthaben mit dem Negativzins. Es bedarf dann keiner weiteren Mitteilung durch Sie an uns.“
    😀

    • Wolfgang sagt:

      Danke! Komischerweise habe ich dieses Schreiben nicht elektronisch, obwohl ich penibel alles abgespeichert habe.
      Vom Wortlaut hört sich das für mich genauso nach Zustimmungsfiktion an, wie die vom BGH monierte AGB-Änderung.

      Forderst du Negativzinsen zurück? Hast du noch einen Tipp, wie ich am besten weiter vorgehe?

      Viele Grüße

  27. Meinolf sagt:

    Bei der Deutschen Bank unterhalte ich noch ein Girokonto, dass ich für den Zinsmarkt nutze. Ohne Ansprüche gestellt zu haben kam Anfang September 2021 automatisch die erste Gutschrift zum BGH-Urteil der Zustimmungsfiktion.

    Mit dem Kontoauszug jetzt Anfang Oktober 2021 wurde mit mitgeteilt, dass weitere Beträge und weitere Zeiträume geprüft werden und ich nichts unternehmen müsste.

    Das ist doch mal ein Service. Allerdings sind dies nur kleine Beträge, da ich das Konto noch nicht allzu lange Zeit nutze. Aber immerhin, wenn man will dann geht es doch.

  28. Mike sagt:

    BGH Urteil und Mitglied in einer Genossenschaft

    Genossenschaftsbanken (Volks- und Raifeisenbanken) fordern inzwischen auch den Gebührenerhöhungen entsprechend BGH-Urteil zuzustimmen und dies sogar rückwirkend.
    Meine Frage: Steht eine Mitgliedschaft einer Kündigung des Kontos entgegen?
    Hat hier jemand bereits Erfahrung?

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