Banküberweisung statt Schmuggelfahrt

Geld aus der Schweiz zurückholen

Ausgangssituation: 50.000 Euro möchte ein in Deutschland steuerpflichtiger Bürger aus der Schweiz nach Deutschland zurückholen.

Welche Meldungen bei Bundesbank, Zoll oder Finanzamt abgegeben werden müssen (meldepflichtig ja oder nein) wurden bereits hier beantwortet: Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht.

In diesem Artikel geht es um die technische Umsetzung der Rückholung mittels Banküberweisung. Da mir nicht alle Umstände des Fragestellers vorliegen, beschreibe ich mehrere Möglichkeiten. Das dürfte für Sie ebenfalls interessant sein, sollten Sie auch Vermögen in Form von Kontoguthaben in der Schweiz haben, welches Sie wieder nach Deutschland transferieren möchten.

Leserfragen

1. Welche Kosten fallen bei einer Überweisung von der Schweiz nach Deutschland an?

Es kommt darauf an, in welcher Währung das Konto in der Schweiz geführt wird. Falls es sich um ein Euro-Konto handelt, werden vermutlich keine Überweisungskosten anfallen, da im SEPA-Raum eine Auslandsüberweisung in Euro bis 50.000 Euro wie eine Inlandsüberweisung gehandhabt wird. Und Inlandsüberweisungen sind bei den meisten Kontomodellen in der Schweiz mit der Kontoführungsgebühr abgedeckt.

Dank SEPA keine Gebühren, wenn beides EUR-Konten sind

Handelt es sich um ein Konto in CHF und Ihr Konto in Deutschland wird in Euro geführt, dann haben wir den Fall einer klassischen Auslandsüberweisung. Hier wird es teurer und unübersichtlicher, weil die Konditionen bei den Banken stark voneinander abweichen. Es fallen meist Gebühren für die Überweisung sowie für den Währungstausch an.

Technisch ist die Überweisung jedoch kein Problem. Benötigt werden nur IBAN und BIC sowie natürlich der Name des Kontoinhabers. Folgende Entscheidungen müssen getroffen werden:

  • Welche Bank soll den Währungstausch übernehmen?
  • Welches Konto soll die Kosten der Überweisung tragen?

Meist – aber eben nicht immer – ist es sinnvoll, den Währungstausch der deutschen Empfängerbank zu überlassen, weil sie in den meisten Fällen den besseren Wechselkurs stellt. Um das zu erreichen, überweisen Sie einfach in CHF und die deutsche Bank tauscht automatisch um.

Bei der zweiten Frage empfiehlt es sich „Kostenteilung“, das ist die Auswahl „SHARE“, zu wählen. Das bedeutet: Jedes Konto trägt die Kosten der eigenen Bank.

„BEN“ bedeutet, dass das Empfängerkonto alle Kosten tragen soll, und bei „OUR“ übernimmt das Abgangskonto alles. Da die andere Bank nicht weiß, wie hoch die verauslagten Kosten sein werden, wird bei OUR und BEN großzügig für die Bank gerechnet.

Mit TransferWise kann man bis 93 % Kosten sparen

Zur Kostenoptimierung beim Währungswechsel ist TransferWise empfehlenswert. Ob es sich jedoch vom Aufwand her für einen einmaligen Vorgang lohnt?

2. Muss man in Deutschland auf ein Girokonto überweisen oder geht das auch auf ein (Online-)Sparkonto?

Grundsätzlich kann man auf jedes Konto überweisen, zu dem man eine IBAN hat. Findet die Überweisung in Euro statt, ist das sowieso klar.

Sollten Sie zufällig ein Sparkonto (Tagesgeldkonto) bei der Comdirect Bank haben, ist ein Geldeingang in CHF unproblematisch. Das Geld wird umgetauscht. Dazu nutzt die Comdirect die Kurstabellen der Commerzbank und schreibt den Gegenwert in Euro direkt dem Sparkonto gut. Gebühren dafür erhebt diese Bank nicht.

Leider konnte ich heute (Feiertag) nicht in Erfahrung bringen, wie es bei reinen Online-Sparbanken wie beispielsweise der RaboDirect ist. Dies müsste ich nachreichen. Von der Theorie her müsste es auch bei einer CHF-Überweisung funktionieren.

Manche Internetbanken, die sich auf das Einsammeln von Sparguthaben spezialisiert haben, kennen im Preis-/Leistungsverzeichnis keine Gebühren für ankommende Gelder in Fremdwährung. Das könnte im Zweifelsfall gut für Sie sein.

Die DKB berechnet für einkommende Gelder in Fremdwährung 1 Promille Gebühr, aber mindestens 12,50 Euro bei maximal 150 Euro pro Überweisung. Wenn man also einen Gegenwert von 50.000 Euro überweist, werden 50 Euro an Gebühren fällig. Solche Gebühren findet man bei vielen Vollbanken.

Nochmals der Hinweis: Gilt nur für Überweisung in Schweizer Franken. Überweisungen in Euro werden gebührenfrei entgegengenommen!

3. Welche Daten der Empfängerbank muss ich angeben?

Das sind:

  • IBAN
  • BIC (manchmal auch SWIFT-Code genannt)
  • Name des Kontoinhabers (manche Schweizer Banken wünsche noch die Adresse des Kontoinhabers oder der Bank)

Optional kann ein Verwendungszweck angegeben werden. Hintergrund ist die Zuordnung der Überweisung, beispielsweise, wenn man eine Rechnung bezahlt. Bei einem Kontoübertrag von Ihrem Schweizer Konto auf Ihr deutsches Konto kann der Verwendungszweck auch freigelassen werden.

Weitere Fragen zu Überweisungen sind gerne willkommen!

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14 Kommentare zu “Geld aus der Schweiz zurückholen”

  1. Redaktion sagt:

    Auf dieser Seite wurden die Leserfragen:

    • Wie auf Banknachfrage reagieren …
    • Bescheinigungen über (keine) Zinserträge
    • Zeitraum der Kontodokumentation

    behandelt: https://www.deutscheskonto.org/de/meldepflicht-auslandsuberweisung/#comment-333

    Der Übersichtlichkeit können ergänzende Fragen gerne hier gestellt werden.

  2. Harald Buber sagt:

    Hallo,
    habe 20 tsd €uro von einem Auslandskonto auf mein deutsches Girokonto überwiesen. Alles hat super geklappt. Nun erscheint neben der Gutschrift die Aufforderung, diese Überweisung an eine bestimmte Hotline der Bundesbank zu melden.
    Frage: Ist dies für Privatpersonen zwingend notwendig und welche Strafe droht falls dies nicht geschieht ?
    Besten Dank

    • Tanja sagt:

      Beträge über 12.500 Euro sind meldepflichtig, wenn kein Ausnahmetatbestand wie beispielsweise ein reiner Kontoübertrag vorliegt. Die Meldung bei der Bundesbank dient der Erstellung der Außenhandelsstatistik.

      Wenn Sie beispielsweise vom dem Geld etwas gekauft oder investiert haben, dann gehört das statistisch gemeldet.

      Die Meldung kann über die angegebene Telefonnummer auf dem Kontoauszug sogar anonym erfolgen. Gibt man Name und Adresse an, wird auf Wunsch eine Bestätigung versendet.

      Unterlässt man die Meldung begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Entdeckungsrisiko ist nicht besonders hoch. Man schläft jedoch meist besser, wenn man sich an die Gesetze hält … und bei der Meldung geht es ja ausschließlich um die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

      Hier unser ausführlicher Artikel dazu: https://www.deutscheskonto.org/de/meldepflicht-auslandsuberweisung/

      • H. Buber sagt:

        Vielen Dank für Ihre Antwort.
        Es handelt sich um einen reinen Kontoübertrag, also von einem Girokonto im Ausland auf ein Girokonto in Deutschland. Von dem Geld wurde nichts gekauft oder investiert.

  3. Iffy sagt:

    Ich habe eine ähnliche Frage, wie verhält es sich, wenn man das CH-Konto auflösen und auf ein auf mich lautendes italienisches Girokonto überweisen möchte? Ich bin aber Deutsche.

    1. Wie hoch sind da die unkontrollierten Beträge, und bzw. in welchem Zeitabstand, liessen sich die Beträge stückeln. Es handelt sich um insgesamt 43´ €

    • Iffy sagt:

      Muss mich korrigieren, habe eben festgestellt, das ital.
      kto. läuft auf meinen vater – wie ist es dann?

      • Redaktion sagt:

        Okay, unser Artikel oben behandelt die Dinge, die bei Bundesbank, Zoll oder Finanzamt angegeben werden müssen, wenn man Geld aus der Schweiz „zurückholt“.

        Der Fall des Geldtransfers nach Italien mit deutscher Staatsbürgerschaft des Eigentümers des Geldes, wobei das Bankkonto in Italien jemanden anderes (innerhalb der Familie) gehört, ist interessant.

        Die Ergebnisse:

        • Bundesbank

          keine Meldung, da es nicht den Zahlungsverkehr Deutschlands nach dem Außenwirtschaftsrecht berüht

        • Zoll

          keine Meldung, da das Geld nicht auf einem Weg über die Grenze mitgenommen sondern elektronisch überwiesen werden soll

        • Finanzamt

          keine Meldung des Geldtransfers, da sich das Finanzamt generell nicht für einzelne Überweisungen interessiert, aber: wenn auf Auslandskonten Zinserträge, Dividenden oder ähnliche Gutschriften angefallen sind, müssen diese im Folgejahr in der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP eingetragen werden. Unabhängig, ob das Konto in der Schweiz oder in Italien ist.

          Nicht der Kontostand (es gibt keine Vermögenssteuer in Deutschland mehr) oder die Überweisung, sondern der Zugewinn von Vermögen ist für das Finanzamt (zu gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen) interessant. Lediglich der Zugewinn wird besteuert.

        Zu einem Punkt können wir keine Aussage treffen: wir kennen nicht das Außenwirtschaftsrecht von Italien und können deswegen keine Aussage treffen, ob dort eine Meldung bei deren Nationalbank über den Zahlungsverkehr gemacht werden muss.

        Auch wissen wir nicht, was der Zweck der Zahlung ist. Also ob das Geld in das Vermögen von Ihrem Vater übergeht oder ob dieses Konto nur für den Transfer genutzt wird und bald auf ein anderes Konto weitergeleitet wird.

        Je nachdem, ob auf dem Bankkonto in Italien Auslandszahlungen in dieser Größenordnung üblich sind, könnte die italienische Bank aufgrund der Geldwäsche-Gesetzgebung (diese kennen wir in Italien nicht im Detail) fragen, was der Hintergrund der Überweisung ist.

  4. Claus sagt:

    Tip

    Für eine optimale Überweisung von CHF nach Deutschland sollte man ein Girokonto bei einer Süddeutschen Bank nutzen, die eine CH-Banklizenz hat. Hier kann man dann CHF auf ein Konto mit CH-IBAN überweisen. Die Bank tauscht dann in EUR zum offiziellen CHF/EUR fixing Kurs ohne zusätzliche Gebühren. Die Ersparnis gegenüber SEPA ist 2-4% je nachdem welche interne Wechselkurstabelle eine Vergleichsbank ohne CH-IBAN verwendet. Besser gehts nicht. Die Anzahl der teilnehmenden Banken ist limitiert, weitere CH Banklizenzen für deutsche Banken wird es wohl nicht mehr geben.

  5. Maurice sagt:

    Hallo,

    soeben habe ich gelesen, dass Gebuehren fuer Geldempfang aus dem Ausland unzulaessig sind.

    Stimmt das?

    Der Artikel eigentlich aus 2009:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/das-muessen-sie-nicht-zahlen-20-verbotene-bankgebuehren-a-602321.html

    • Gregor sagt:

      Interessanter Artikel, auf den Sie da gestoßen sind. Vielen Dank für das Posting hier!

      Als Rechtsgrundlage führt der Spiegel den § 676f des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Dieser wurden jedoch mit Wirkung zum 30.10.2009 aufgehoben.

      Wir dürfen davon ausgehen, dass sich Banken weitestgehend an geltendes Recht halten – Ausnahmen bestätigen die Regel – da sie sonst von den aktiven Verbraucherzentralen abgemahnt werden.

      In der Praxis sieht es so aus, dass eine SEPA-Auslandsüberweisung genauso viel kostet wie eine innerdeutsche Überweisung. Bei den meisten modernen Online-Banken erfolgt dafür keine Berechnung. Anders sieht es bei klassischen Auslandsüberweisungen aus, bei denen ein Währungswechsel notwendig ist. Beispielsweise von CHF nach EUR.

      Gerade bei kleineren Überweisungen fallen diese Gebühren ins Gewicht. Hierfür empfehle ich TransferWise. Bei der Überweisung von 30 CHF ist eine 92%ige Ersparnis möglich, wie man hier nachvollziehen kann: https://www.deutscheskonto.org/de/ueberweisung-in-die-schweiz/

      Sie können jedoch gerne mal Ihre Bank um Stellungnahme zu dem Spiegelartikel bitten, ich wäre jedenfalls auf die Antwort gespannt. Mag ja sein, dass sich der Inhalt des früheren Paragrafen 676f BGG woanders versteckt …?

  6. bshagel sagt:

    Meine Frage: von meinem Schweizer Sparkonto, dass ich auflösen möchte, wird laut Aussage der Schweiz 1/3 des Restsparguthabens auf mein Referenzkonto in Deutschland überwiesen.
    So weit, so gut. Wenn ich aber diesen Betrag in Schweizer Franken in Deutschland ausgezahlt haben möchte, wie funktioniert das? Was muss ich für ein Konto haben, dass diese möglich macht? Besten Dank im voraus

    • Tanja sagt:

      Wenn man nicht ein Fremdwährungskonto in CHF hat, wie es beispielsweise die Comdirect Bank anbietet, dann wird bei 99,8 Prozent aller deutschen Banken der CHF-Betrag automatisch in Euro konvertiert. Es fallen die üblichen Gebühren für eine ankommende Auslandsüberweisung an. Siehe Preisverzeichnis der eigenen Bank.

  7. mover sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe ein Sparkonto in der Schweiz (etwa 20K, da ich in der Schweiz eine Zeit lang gearbeitet habe), wohne inzwischen in Spanien, wo ich steuerpflichtig bin, aber habe auch ein Konto in Deutschland. Aufgrund der hohen Kontofuehrungsgebuehren fuer Auslaender moechte ich nun mein Schweizer Konto aufloesen. Hier stellen sich mir folgende Fragen:
    – Ist es guenstiger, das Geld auf ein spanisches oder deutsches Sparkonto zu ueberweisen? Oder waere es steuerlich guenstiger, es direkt anzulegen?
    – Inwiefern hat dies Auswirkungen auf meine Steuererklaerung? Werden mich die Behoerden darauf ansprechen?
    Herzlichen Dank im Voraus

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