Wichtiges Hintergrundwissen für legale und diskrete Konten im Ausland

Vermögenssteuern in Europa

Die Versteuerung von Vermögen tritt beim Eigentumsübertrag (Erbschaft- und Schenkung­steuer) oder jährlich (allgemeine Vermögens­steuer) auf. Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste zur allgemeinen Vermögenssteuer!

Die Versteuerung von Vermögenszuwächsen (z. B. Zinsen) unterliegt nicht direkt der Vermögenssteuer, sondern je nach Land einer Kapitalertrag- oder Einkommensteuer.

Glücklicherweise wurde die jährlich wiederkehrende Vermögenssteuer in den meisten Staaten abgeschafft. Siehe Karte:

Vermögensteuer in Europa

Vermögensteuer: rot = ja; grün = nein

Vermögensteuern in Europa

Staat Vermögenssteuer? Bemerkungen der Redaktion
EU-Staaten
Deutschland
  • Nein
seit 1997 ausgesetzt, Urteil Bundesverfassungsgericht (siehe weiter unten auf der Seite)
Belgien
  • Nein
hat es nie gegeben
Bulgarien
  • Nein
Dänemark
  • Nein
seit 1996
Estland
  • Nein
Finnland
  • Nein seit 2006
Frankreich
  • Ja
gilt nur für natürliche Personen, gilt auch auf für Steuerausländer mit Vermögen in Frankreich
Griechenland
  • Ja, aber
gilt nicht für Bankguthaben
Großbritannien
  • Nein
Irland
  • Nein
seit 1978
Italien
  • Nein
gelegentliche politische Diskussionen
Kroatien
  • Nein
Lettland
  • Nein
Litauen
  • Nein
Luxemburg
  • Nein
seit 2006, ja für juristische Personen
Malta
  • Nein
Niederlande
  • Ja, aber
formal handelt es sich um eine Einkommenssteuer auf Einnahmen aus Vermögen; die Einnahmen werden unabhängig von tatsächlichen Einnahmen aber pauschal veranschlagt
Österreich
  • Nein
seit 1993
Polen
  • Nein
nein
Portugal
  • Nein
nein
Rumänien
  • Nein
Spanien
  • Nein
Schweden
  • Nein
seit 2007
Slowakei
  • Nein
Slowenien
  • Nein
Tschechen
  • Nein
Ungarn
  • Ja, aber
gilt nicht für Bankguthaben
Zypern
  • Nein, aber
Teilenteignung von Bankguthaben über 100.000 Euro im Jahr 2013!
andere europäische Staaten
Liechtenstein
  • Ja
Monaco
  • Nein
Norwegen
  • Ja
Schweiz
  • Ja
abhängig von Kanton und Gemeinde
andere Staaten außerhalb von Europa
Australien
  • Nein
Japan
  • Ja, aber
nicht für Bankguthaben
Kanada
  • Nein
Türkei
  • Ja, aber
nicht für Bankguthaben
USA
  • Nein

Warum könnte diese Aufstellung für Sie interessant sein?

Wenn Sie ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Land haben, in dem es keine Vermögens­steuer gibt, haben Sie die Wahl zwischen einem diskreten (geheimen) Konto oder einem offiziellen Bankkonto in Deutschland.

Beides ist vollkommen legal, wenn man sich an die Spielregeln hält. Wie das genau funktioniert, können sie im Artikel „Geheimes Konto in Deutschland“ nachlesen.

Hintergrundinfos zur Vermögenssteuer

Die Versteuerung von Vermögen geht bis in die Antike zurück. Bereits das Griechische sowie das Römische Reich kannten eine Abgabe auf Grundbesitz, Sach- und Geldvermögen. Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer. Der „Vermögende“ ist der Steuerpflichtige und hat sie an den Staat zu bezahlen.

Erst vor gut 200 Jahren – mit der Arbeitsteilung in der Wertschöpfungskette – traten neue indirekte Steuerarten auf, die heute von Art und Umfang dominieren. Charakteristisch für indirekte Steuern ist, dass der Steuerzahlende (Steuerträger) es nicht besonders bewusst zur Kenntnis nimmt, dass er eine Steuer zahlt, denn er ist nicht Steuerschuldner und hat deswegen keine Steuererklärung dazu abzugeben.

Exkurs: indirekte Steuer
Das Tanken von Benzin an der Tankstelle eignet sich hervorragend zur Illustration: Im Benzinpreis steckt bereits die Mineralölsteuer, die der Tankstellen-Konzern an den Staat abführt. Auf den Benzinpreis und auf die darin befindliche Mineralölsteuer wird nochmal die Mehrwertsteuer erhoben. Diese führt die örtliche Tankstelle an den Staat ab.

Bei einem Tankvorgang hat man gleich zwei Steuerarten bezahlt, ohne jemals ein Steuerformular in Gebrauch zu haben. Das sind indirekte Steuern. Nun zurück zur Vermögensteuer …

Über viele Jahrhunderte war es üblich, den „Zehnten“ abzutreten (10 % Abgabe). Heute liegt die Steuerquote in den entwickelten Ländern je nach persönlichem Einkommen und Vermögen zwischen 40 und 55 Prozent.

Ohne die indirekte – manchmal möchte man fast sagen: versteckte – Steuerabführung (in Deutschland mit beinahe 20 Steuerarten) wäre es kaum möglich, so eine hohe Steuerquote zu haben, ohne dass das Volk an Revolution denkt!

Staaten, die eine Vermögenssteuer hatten, haben sie bis auf wenige Ausnahmen in den vergangenen 20 Jahren abgeschafft.

Trend: Vermögenssteuer abschaffen!

Ursache: Aufwand und Nutzen standen nicht mehr in einem ökonomisch vertretbaren Verhältnis, weil sowohl beim Steuerpflichtigen als auch bei der Finanzverwaltung sämtliches Vermögen zu bewerten und zu überprüfen erhebliche Kosten verursachte.

Als Substanzsteuer war die Vermögensteuer sowieso nicht hoch angesetzt: 0,X bis maximal 2,5 Prozent. Dazu kamen verschiedene Freibeträge. Versteuert wurde das Nettovermögen. Also Gesamtvermögen abzüglich Schulden.

Deutsches Gericht beendet die Vermögenssteuer-Ungerechtigkeit

In Deutschland setzte das Bundesverfassungsgericht der Eintreibung der Vermögensteuer ein Ende. Es urteilte 1995, dass die unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundstücken und Immobilien gegenüber anderen Vermögenswerten nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

Es verbot nicht die Vermögenssteuer an sich, sondern forderte die Gesetzgebung auf, ein neues mit der Verfassung vereinbares Gesetz vorzulegen. Das tat bisher keine deutsche Regierung und deswegen wurde seit 1997 die Vermögensteuer nicht mehr erhoben.

Das Vermögensteuergesetz existiert heute noch. Da es jedoch nicht angewendet wird, gibt es in Deutschland praktisch keine Vermögensteuer.

Wiedereinführung der Vermögenssteuer unwahrscheinlich

Zwar gibt es immer mal wieder politische Forderungen nach Einführung einer Vermögensteuer, doch eine Wiedereinführung ist nicht sonderlich wahrscheinlich. Schließlich haben diese Steuer sehr viel Staaten, mit denen wir in einem gemeinsamen EU-Binnenraum in (Steuer-)Wettbewerb stehen, ebenfalls aus ökonomischen Gründen abgeschafft.

Andererseits sieht man die negativen Auswirkungen, die Frankreich mit der Erhöhung seiner Vermögenssteuer unter der Präsidentschaft von François Hollande erleben musste.

Bildnachweis: Europakarte auf Basis einer Grafik von maix, CC-BY-SA 2.5

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44 Kommentare zu “Vermögenssteuern in Europa”

  1. Geert sagt:

    In Holland wird eine 1,2% vermoegens steuer gefordert ( vermogens rendementheffing = vermoegengewinn Steuer.

    • Miriam K sagt:

      Ja, und das unabhängig ob man tatsächlich Vermögensgewinne hatte. Sie nehmen pauschal an, dass man 4% Ertrag hat, und besteuern den mit 30%. Das ergibt 1,2 %. Mir ist kein Verfahren bekannt, wie man diese Steuer in den Niederlanden abwenden kann. Die Niederlanden haben de facto eine Vermögenssteuer. Die Grafik und die Info sollten angepasst werden.

  2. mueller sagt:

    Ist ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Frankreich lebt und arbeitet aber dort weder Vermögen noch Grundbesitz hat (und nach deutschem Steuerrecht also ein „Gebietsfremder“ ist)
    mit seinem deutschen Vermögen in Frankreich vermögenssteuerpflichtig?

  3. M. Kiesselbach sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei der Spanien-Zuordnung mit 0-Vermögens-Steuer habe ich den Einwand, dass seit 2013 eine Gesetztes-Änderung in Spanien sehr wohl eine Vermögensabgabe vorsieht.
    ES wird eine totale Angabe aller Barvermögenswerte gefordert, bei inkorrekter Angabe werden empfindliche Bargelstrafen verhängt. Das angegebene (auch ausländische) Vermögen wird mit einer jährlichen – so meine Information – Vermögenssteuer belastet. Perhaps I am wrong…
    Mit freundlichen Grüßen M.G. Kiesselbach

  4. Michael sagt:

    In Portugal wird meines Wissens eine Vermögensteuer auf Immobilien erhoben (Adicional Imposto Municipal Sobre Imóveis (AIMI)).

  5. Christian H. sagt:

    In Spanien wird natürlich eine Vermögenssteuer fällig. Allerdings nur auf Provinzebene. Madrid erhebt bis heute keine Steuer. Das gemeine der Spanischen Steuergesetzgebung in diesem speziellen Fall ist, die Provinzen bestimmen im November den Steuersatz für das laufende Jahr. Tolle Wurst🙄

  6. Heiko Werner sagt:

    In Belgien gibt es die vermögenssteuer aber heißt einfach anders, die optenciemen die durch jede Gemeinde unterschiedlich auf unbewegliches Vermögen (Immobilie, Grund) erhoben werden, abhängig von dem Kadastraleinkomen, Anzahl der Kinder /invaliden und der wilkür der Gemeinden wird diese erhoben, ausserdem erheben die Provinzen, gewenste auch noch einen Betrag da läpert sich was zusammen! Und in Slovenien ist es abhängig wo und wie groß man wohnt. Ja es heißt anders ist aber vom Prinzip her eindeutig eine Besteuerung auf Vermögenswerte.

  7. Marco C. sagt:

    Der Anspruch an die Inhalte hier ist unterirdisch. In den Kommentaren sind Korrekturen welche teilweise 5 Jahre alt sind und es gibt keinen Anspruch Text und Karte zu korrigieren?

  8. Richard Banks sagt:

    Aus aktuellem Anlass

    Diejenigen unter uns, die über kein nennenswertes Vermögen verfügen, wird gleich folgender Link nicht weiter stören ► Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

    Die EU schreibt eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Vermögensregister aus. Warum tut sie das? Weswegen will man als Staat die Vermögenswerte seiner Bürger erfassen?

    Den zweiten Teil der Überschrift: „Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ ist lediglich Optik. Fast niemand möchte damit etwas zu tun haben und kaum jemand hat es auch. Man nimmt diese Worthülsen damit das Volk denkt „es ist nicht gegen mich“ gerichtet und damit kann ich das ja erdulden.

    In den letzten 20 Jahren haben wir so viele Gesetze gesehen, die sich im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erlassen worden sind, aber zu 99,9999 Prozent unbescholtene Bürger treffen.

    Denken Sie nur mal an die neuen Bargeldobergrenzen, das Meldewesen bei auffälligen Überweisungen, der Bankkundeninformationsaustausch mit dem Ausland, überhaupt die zentrale Erfassung von allen Bankkonten bis hin zu den Einlasskontrollen mit Scanner und Körperabtastungen beim Eintritt in immer mehr öffentliche Gebäude.

    Wie denken Sie über ein Europäisches Vermögensregister?

    • Seb sagt:

      Man kann sich im Vergleich immer mit der Geschichte des Waffenrechts vom deutschen Kaiserreich bis heute befassen. Die Vorgehensweise war exakt dieselbe. Waffenbesitz war über alle Zeiten hinweg bis 1949 vollkommen legal. Aber bereits nach der Errichtung der ersten Republik, der Weimarer Republik, begann man mit dem Aufbau eines zentralen Waffenregisters. Dies diente selbstverständlich nur der Sicherheit, was auch sonst.

      Und dann kam das Jahr 1933. Als erstes bedienten sich die Nazis des zentralen Waffenregisters um alle Juden zu entwaffnen. Schließlich ist es ungleich schwerer, Menschen in Vernichtungslager zu transportieren und sie umzubringen, wenn diese bewaffnet sind.

      Man hätte jetzt annehmen sollen, dass die Deutschen aus dieser furchtbaren Geschichte gelernt haben. Das haben sie nicht. Und wie heißt es so schön, wer aus der Geschichte nichts lernt, wird sie so lange wiederholen, bis er es gelernt hat.

      Und vor genau hinter diesem Hintergrund sehe ich auch dieses angestrebte Vermögensregister der EU. Den eigenen Staat und noch viel weniger nichtgewählte Bonzen in Brüssel geht es absolut nichts an, was ich oder mein Nachbar für Vermögenswerte haben. Es geht sie nur dann etwas an, wenn sie sich diese Vermögenswerte direkt oder mittelbar aneignen wollen.

      Ich habe allerdings nicht die geringsten Zweifel daran, dass all das aus Deutschland auf keinen Widerstand stoßen wird. Und damit meine ich nicht unbedingt die Regierung, sondern auch die normale Bevölkerung. Nicht umsonst gelten die deutschen als das obrigkeitshörigste Volk der Welt

    • Michael V sagt:

      Hallo Richard,

      sorry, aber was haben „Einlasskontrollen mit Scanner und Körperabtastungen beim Eintritt in immer mehr öffentliche Gebäude“ zu tun mit „Gesetze(n) …. im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung“ oder dem Thema „Europäisches Vermögensregister“?

      • Richard Banks sagt:

        Die Gemeinsamkeit ist für fast alle (außer die „Bonzen“ wie Seb so schön geschrieben hat) einschränkende bzw. unterwerfende Gesetze zu schaffen, obwohl nur vielleicht in Millionstel der Bevölkerung Attentäter oder Terrorfinanzier ist.

      • Kai Ramming sagt:

        Es geht um das „Mindset“ des deutschen Bürgers. Unsere Rechte werden immer weiter eingeschränkt, wir werden immer gläserner (in sozialen Netzwerken sogar freiwillig). Wenn all diese Dinge in falsche Hände geraten, wird es schlimm für uns alle. Ich bin kein Querdenker, im Gegenteil, ddie machen mir eher Angst, ddass sich deren Meinungen auch auf politisher Ebene durchsetzen. Und bei der kommenden Bundestagswahl zeichnet sich ja auch eine Mehrheitffür ein „Weiter so“ ab. Warum diese Angst vor den Grünen? Weder werden sie ohne Koalitionspartner regieren können noch habensie in BW in zehn Jahren eine Revolution ausgelöst.

      • Charlie sagt:

        Die lobbyisten mit „Hausausweis“ dürfen unkontrolliert im Bundestag ein und ausgehen-theoretisch auch mit Geldkoffern !
        Derzeit haben 504 Lobbyorganisationen solche Ausweise !

    • Heinz sagt:

      Naja, als Schweizer musste ich schon immer eine Vermögenssteuererklärung abgeben, sonst gab es die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen nicht zurück. Vermögenssteuer selbst zahlt man erst ab höheren Beträgen und ist nicht sehr hoch.
      Und so wie die Schweiz heute funktioniert wird sie wohl bei der EU auch hier zu Kreuze kriechen.
      Also halt Gold kaufen und im Garten vergraben 🙂

      • Richard Banks sagt:

        Wird Gold in der Schweizer Vermögenssteuererklärung nicht abgefragt bzw. muss dieses nicht angegeben werden?

        • Florian sagt:

          zumindest wird dies in den Niederlanden im Rahmen der Vermögenssteuerangabe nicht abgefragt- hat mich auch sehr gewundert.

        • Andreas Weber sagt:

          Nein, es gilt Steuerehrlichkeit in der Schweiz und die Bürger halten sich daran sowie das „inländische“ Bankengeheimnis besteht noch. Ein automatisches Abfragen der Behörde ist nicht möglich, ausser bei einem Straftatbestand kann die Staatsanwaltschaft die Abfrage bei Gericht ersuchen. Steuerhinterziehung als solches ist in der Schweiz keine Straftat. Die Steuerbehörde kann den Steuerpflichtigen um eine Kopie des Auszuges bitten, ansonsten im letzten Zug würde eine Einschätzung erfolgen.

          • Richard Banks sagt:

            Super, vielen Dank für die Infos.

            Es wurde ja auch schon wissenschaftlich untersucht, dass die Erwartungen das Ergebnis beeinflussen. Wenn ein Staat erwartet, dass Bürger korrekt die Besteuerungsgrundlagen angeben und sich dementsprechend wohlwollend verhält, werden das die meisten Bürger tun. Unterstellt der Staat, dass wir Bürger falsche Angaben machen und Steuern hinterziehen wollen und deswegen ein entsprechendes Verhalten an den Tag legt, dann entwickelt es sich in diese Richtung.

        • AST sagt:

          In der Steuererklärung – für die Vermögenssteuer – ja.

    • Agostino Valente sagt:

      Alle Maßnahmen die über Brüssel auf dem Weg gebracht werden mit fadenscheinheiligen Argumenten gelten nur der Totalüberwachung und Abschaffung von Bargeld. Die obere Finanzelite will ihre Macht festigen. Der Rest hat nach ihrer Pfeife zu tanzen. Gehen wir bitte massiv gegen diese immer offensichtlicher sich aufbauende Autoritäre Struktur an. Unsere Freiheit bröckelt von Tag zu Tag, das ist bei den Corona Maßnahmen von jeden zu spüren. Was die Typen sich in Brüssel erlauben soll wohl das Olymp ersetzen.EU ist ein desaster für Europa. Dagegen muss stark angegangen werden. Wenn wir es nicht machen, werden wir eines Morgen aufwachen und fragen…. wie konnte es nur so weit kommen.

      • Wilhelm Nottbohm sagt:

        Das ist schon so weit. Die Fragen sind nur noch: wann – und wohin kann ich noch ausweichen, sprich auswandern. „the land of the free“ wurde nach den Anschlägen aufs WTC noch schneller ungebaut und in den sonst noch freiheitlichen nordischen Ländern ist das Bargeld faktisch schon verschwunden. Viele andere Länder kann man nur gesund und wohl nur schlecht im Alter bewohnen.
        Das ist das Vermögensregister nur ein weiteres Schräubchen

  9. Marko sagt:

    Ich denke aus historischer Sicht: wenn ein Staat irgendeine Art der Individualität beschränkt oder kontrolliert, ist es nicht mehr weit zum totalitären Staat mit allen zwangsmitteln. wehret den anfängen! Wir sind bereits Gläsern! Bisher unser Eigentum teilweise. Wenn der Staat oder andere wissen, was man mit seinem Geld macht, ist die zwangsenteignung irgendwann normales staatliches Mittel!
    Das ist bei mir schon passiert bei „schätzungen‘ vom Finanzamt. Nichts kann man dagegen machen und dann über Jahre dagegen klagen. Wenn man einen guten StB hat und keine miesen wie ich , könnte man Erfolg haben.

  10. Sascha sagt:

    Mich wundert gar nichts mehr. Hier in Europa läuft aktuell einiges schief.

  11. Florian sagt:

    Die gezeigte Tabelle beinhaltet einen Fehler. In den Niederlanden gibt es eine Vermögenssteuer. Ich selbst habe Verwandte in Holland und wir haben schon oft über das Thema gesprochen- sie können nie wirklich glauben, dass wir dies nicht in Deutschland haben.

    https://www.nach-holland.de/auswandern/arbeiten/steuern-co

  12. Christian sagt:

    Das Thema „finanzielle Selbstverteidigung“ wird jetzt immer wichtiger!

    • Richard Banks sagt:

      Ist damit ein gleichzeitiger Hinweis auf ein gleichnamiges Buch gemeint?

      • Christian sagt:

        Dieses Buch ist sicher lesenswert obwohl es nicht mehr ganz aktuell ist und mal überarbeitet werden sollte. Die Früchte, die am tiefsten hängen, werden zuerst gepflückt. Du hattest hierzu schon einige Artikel geschrieben. Was denkst du aktuell darüber?

        • Richard Banks sagt:

          Ja, das Buch ist ein guter Einstieg auf den man aufbauen kann.

          Genau, sehe ich auch so: Die Früchte, die am tiefsten hängen werden zu erst gepflückt.

          • Florian sagt:

            die Geldanlage im Ausland macht nur Sinn, wenn ich konsequenterweise auch ins Ausland gehe. Egal wo ich Geld im Ausland investiert habe, und sei eseine Wohnung in NewYork, muß ich die Gewinne / Miete in Deutschland versteuern, solange ich hier Wohne. Bei einer Vermögenssteuer / Abgabe werde ich alle Konten, auch im Ausland angeben müssen, tue ich dies nicht, begebe ich mich in die Illegalität und mache mich strafbar. Gerd Kommer hat dazu ein Video gemacht und erklärt dies sehr gut. Als ich das verstanden hatte, habe ich teuere Konten / Depotlösungen im Ausland für nicht mehr sinnvoll erachtet!

            • Seb sagt:

              Und ab wann wird der übergriffige Staat illegal?

              Einen gewissen Teil des Vermögens im Ausland zu haben, idealerweise verteilt auf verschiedene Länder, ist eine Versicherung gegen genau diesen übergriffigen Staat. Wenn man auf diese Versicherung verzichtet ist man auf Gedeih und Verderb dem eigenen Staat ausgeliefert. Hat man eine solche Versicherung kann man selbst entscheiden, was man mit dem Ertrag aus der Versicherung tut.

  13. Udo sagt:

    Wer nicht erkennt, dass der Staat immer mehr Kontrolle über uns erlangen will und somit auch die Macht über UNS bekommt, dem weiß ich nicht wie helfen.
    Wir werden immer mehr beeinflussbar und ich will nicht, dass der Staat weiß was ich habe und wo. Oder wo ich bin.
    Wenn ich könnte, würde ich mich völlig unter dem Radar bewegen aber leider geht ohne Internet, Smartphones nichts mehr. Ständig muss ich mich identifizieren, bekomme Codes zugeschickt per sms. Ohne Smartphone käme ich nicht mehr an mein Vermögen.
    Es stinkt mir gewaltig so extrem reguliert, kontrolliert zu werden.
    Weswegen wir Deutschland auch verlassen haben.
    Und wenn das noch schlimmer kommt, geht es auch raus aus der EU. Zur Not beantrage ich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes außerhalb der EU, was interessiert mich die Nationalität die in meinem Pass steht, deswegen bin ich auch kein anderer Mensch, da muss nicht Deutscher drin stehen.

  14. Wolfgang sagt:

    Wie alle Einbrecher, wollen auch die Räuber von der selbst ermächtigten EU Regierung wissen, wo es sich lohnt, sich am Eigentum anderer zu bedienen.
    Die Argumente von Geldwäsche und Terrorfinanzierung sind so lächerlich, dass sie eigentlich nur noch in einer Büttenrede an Fasching angebracht sind.

  15. Charlie sagt:

    “ Starke Schultern “ sollen wohl die Coronabelastungen tragen . Natürlich auch die Massentests , Masken , Impfstoffe (auch die,die vernichtet oder verschenkt werden und geflossene „Provisionen“ .
    Habe neulich erfahren , daß es in D. eine Auswanderungssteuer gibt .

    • Seb sagt:

      Die sogenannte Reichsfluchtsteuer führten die Nazis ein. Wie die Nazis kann auch jeder andere Staat diese Steuer allerdings nur eintreiben, wenn er einem selbst und dem eigenen Vermögen habhaft werden kann. Wer sein Vermögen hauptsächlich in immobile Anlageformen investiert, ist dem natürlich in größerem Umfang ausgeliefert, als wer einen großen Teil seines Vermögens in mobile Vermögensanlagen investiert.

    • Michael V sagt:

      Bei der Abwanderungssteuer geht es aber wohl primär um die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen auf Wertsteigerungen bei ihren Kapitalgesellschaftsanteilen.

      Ich denke, dass dies für die meisten der hier mitlesenden und schreibenden smarten Bankkunden nicht relevant sein sollte und es mit dem Thema „Aufbau eines Vermögensregisters“ nichts zu tun hat, weil die Angaben über die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in der Regel schon beim Amtsgericht / Handelsregister gespeichert sind.

      Versteht mich nicht falsch: Ich stehe der Erfassung von Vermögensdaten durch den Staat auch kritisch gegenüber, aber ich finde so einige der hier aufgeführten Argumente und Vergleiche etwas weit hergeholt und zu pauschal.

      • Seb sagt:

        Kapitalgesellschaftsanteile natürlicher Personen sind zum Beispiel Aktien, die jemand in seinem Depot hat. Und Gesetze können bekanntlich jederzeit geändert werden. Das Vermögensregister, was die EU jetzt errichten will, ist ja nur ein Baustein von vielen. Jede einzelne Maßnahme für sich betrachtet erscheint harmlos oder einen selbst eventuell nicht sehr betreffend. Das Problem ist aber wenn man die ganzen Maßnahmen zusammenzählt und sich dann plötzlich in einem Überwachungsstaat wiederfindet der einen ohne jegliche Gegenwehr Möglichkeit zunehmend enteignet.

        Ein Beispiel ist das Meldewesen in Deutschland. In der heutigen Form wurde es von den Nazis eingeführt. Die hatten natürlich einen aus ihrer Sicht wichtigen Grund dafür. Schließlich wollte man alle Deutsche eingehend erfassen, um auf sie im Kriegsfall, den man ja lange im voraus plante, auch zugreifen zu können. Und der andere Grund war natürlich, dass durch so ein nationales Register man ganz schnell ungeliebte Volksgruppen, zum Beispiel die Juden, aus der Masse der Bevölkerung heraussieben konnte.

        Oder noch ein Beispiel. Im deutschen Kaiserreich wie auch in der Weimarer Republik durften alle Deutsche selbstverständlich zur Selbstverteidigung Waffen besitzen. Bereits gegen Ende des Kaiserreiches aber dann ganz besonders in der Weimar Republik bildete man Waffenregister, wo die Leute, die Waffen hatten, sich eintragen mussten. Selbstverständlich bekam darauf nur spezielle Dienststellen oder ein Gericht, wenn ein Richter dies anordnete, Zugriff. War selbstverständlich komplett harmlos alles.

        Das erste, was die Nazis 1933 taten, war diese Waffenregister zu durchforschen und alle Juden herauszusuchen, die Waffen hatten. Den nahm man sofort die Waffen weg. Denn ganze Volksgruppen umzubringen ist natürlich sehr viel leichter, wenn man keine Gegenwehr zu erwarten hat.

        Was will ich damit sagen? Einzelne Maßnahmen für sich betrachtet können vollkommen harmlos sein und sogar mit guten Absichten stattfinden. Das Problem ist aber, dass die Datenmenge, auf die der Staat dann Zugriff hat, ganz schnell sich gegen einen wenden kann.

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