Vermögenssteuern in Europa
Die Versteuerung von Vermögen tritt beim Eigentumsübertrag (Erbschaft- und Schenkungsteuer) oder jährlich (allgemeine Vermögenssteuer) auf. Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste zur allgemeinen Vermögenssteuer!
Die Versteuerung von Vermögenszuwächsen (z. B. Zinsen) unterliegt nicht direkt der Vermögenssteuer, sondern je nach Land einer Kapitalertrag- oder Einkommensteuer.
Glücklicherweise wurde die jährlich wiederkehrende Vermögenssteuer in den meisten Staaten abgeschafft. Siehe Karte:

Vermögensteuer: rot = ja; grün = nein
Vermögensteuern in Europa
Staat | Vermögenssteuer? | Bemerkungen der Redaktion | EU-Staaten |
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Deutschland |
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seit 1997 ausgesetzt, Urteil Bundesverfassungsgericht (siehe weiter unten auf der Seite) |
Belgien |
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hat es nie gegeben |
Bulgarien |
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Dänemark |
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seit 1996 |
Estland |
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Finnland |
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Frankreich |
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gilt nur für natürliche Personen, gilt auch auf für Steuerausländer mit Vermögen in Frankreich |
Griechenland |
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gilt nicht für Bankguthaben |
Großbritannien |
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Irland |
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seit 1978 |
Italien |
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gelegentliche politische Diskussionen |
Kroatien |
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Lettland |
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Litauen |
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Luxemburg |
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seit 2006, ja für juristische Personen |
Malta |
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Niederlande |
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seit 2001 |
Österreich |
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seit 1993 |
Polen |
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nein |
Portugal |
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nein |
Rumänien |
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Spanien |
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Schweden |
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seit 2007 |
Slowakei |
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Slowenien |
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Tschechen |
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Ungarn |
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gilt nicht für Bankguthaben |
Zypern |
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Teilenteignung von Bankguthaben über 100.000 Euro im Jahr 2013! | andere europäische Staaten |
Liechtenstein |
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Monaco |
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Norwegen |
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Schweiz |
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abhängig von Kanton und Gemeinde | andere Staaten außerhalb von Europa |
Australien |
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Japan |
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nicht für Bankguthaben |
Kanada |
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Türkei |
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nicht für Bankguthaben |
USA |
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Warum könnte diese Aufstellung für Sie interessant sein?
Wenn Sie ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Land haben, in dem es keine Vermögenssteuer gibt, haben Sie die Wahl zwischen einem diskreten (geheimen) Konto oder einem offiziellen Bankkonto in Deutschland.
Beides ist vollkommen legal, wenn man sich an die Spielregeln hält. Wie das genau funktioniert, können sie im Artikel „Geheimes Konto in Deutschland“ nachlesen.
Hintergrundinfos zur Vermögenssteuer
Die Versteuerung von Vermögen geht bis in die Antike zurück. Bereits das Griechische sowie das Römische Reich kannten eine Abgabe auf Grundbesitz, Sach- und Geldvermögen. Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer. Der „Vermögende“ ist der Steuerpflichtige und hat sie an den Staat zu bezahlen.
Erst vor gut 200 Jahren – mit der Arbeitsteilung in der Wertschöpfungskette – traten neue indirekte Steuerarten auf, die heute von Art und Umfang dominieren. Charakteristisch für indirekte Steuern ist, dass der Steuerzahlende (Steuerträger) es nicht besonders bewusst zur Kenntnis nimmt, dass er eine Steuer zahlt, denn er ist nicht Steuerschuldner und hat deswegen keine Steuererklärung dazu abzugeben.
Das Tanken von Benzin an der Tankstelle eignet sich hervorragend zur Illustration: Im Benzinpreis steckt bereits die Mineralölsteuer, die der Tankstellen-Konzern an den Staat abführt. Auf den Benzinpreis und auf die darin befindliche Mineralölsteuer wird nochmal die Mehrwertsteuer erhoben. Diese führt die örtliche Tankstelle an den Staat ab.
Bei einem Tankvorgang hat man gleich zwei Steuerarten bezahlt, ohne jemals ein Steuerformular in Gebrauch zu haben. Das sind indirekte Steuern. Nun zurück zur Vermögensteuer …
Über viele Jahrhunderte war es üblich, den „Zehnten“ abzutreten (10 % Abgabe). Heute liegt die Steuerquote in den entwickelten Ländern je nach persönlichem Einkommen und Vermögen zwischen 40 und 55 Prozent.
Ohne die indirekte – manchmal möchte man fast sagen: versteckte – Steuerabführung (in Deutschland mit beinahe 20 Steuerarten) wäre es kaum möglich, so eine hohe Steuerquote zu haben, ohne dass das Volk an Revolution denkt!
Staaten, die eine Vermögenssteuer hatten, haben sie bis auf wenige Ausnahmen in den vergangenen 20 Jahren abgeschafft.
Trend: Vermögenssteuer abschaffen!
Ursache: Aufwand und Nutzen standen nicht mehr in einem ökonomisch vertretbaren Verhältnis, weil sowohl beim Steuerpflichtigen als auch bei der Finanzverwaltung sämtliches Vermögen zu bewerten und zu überprüfen erhebliche Kosten verursachte.
Als Substanzsteuer war die Vermögensteuer sowieso nicht hoch angesetzt: 0,X bis maximal 2,5 Prozent. Dazu kamen verschiedene Freibeträge. Versteuert wurde das Nettovermögen. Also Gesamtvermögen abzüglich Schulden.
Deutsches Gericht beendet die Vermögenssteuer-Ungerechtigkeit
In Deutschland setzte das Bundesverfassungsgericht der Eintreibung der Vermögensteuer ein Ende. Es urteilte 1995, dass die unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundstücken und Immobilien gegenüber anderen Vermögenswerten nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.
Es verbot nicht die Vermögenssteuer an sich, sondern forderte die Gesetzgebung auf, ein neues mit der Verfassung vereinbares Gesetz vorzulegen. Das tat bisher keine deutsche Regierung und deswegen wurde seit 1997 die Vermögensteuer nicht mehr erhoben.
Das Vermögensteuergesetz existiert heute noch. Da es jedoch nicht angewendet wird, gibt es in Deutschland praktisch keine Vermögensteuer.
Wiedereinführung der Vermögenssteuer unwahrscheinlich
Zwar gibt es immer mal wieder politische Forderungen nach Einführung einer Vermögensteuer, doch eine Wiedereinführung ist nicht sonderlich wahrscheinlich. Schließlich haben diese Steuer sehr viel Staaten, mit denen wir in einem gemeinsamen EU-Binnenraum in (Steuer-)Wettbewerb stehen, ebenfalls aus ökonomischen Gründen abgeschafft.
Andererseits sieht man die negativen Auswirkungen, die Frankreich mit der Erhöhung seiner Vermögenssteuer unter der Präsidentschaft von François Hollande erleben musste.
Bildnachweis: Europakarte auf Basis einer Grafik von maix, CC-BY-SA 2.5
In Holland wird eine 1,2% vermoegens steuer gefordert ( vermogens rendementheffing = vermoegengewinn Steuer.
Ja, und das unabhängig ob man tatsächlich Vermögensgewinne hatte. Sie nehmen pauschal an, dass man 4% Ertrag hat, und besteuern den mit 30%. Das ergibt 1,2 %. Mir ist kein Verfahren bekannt, wie man diese Steuer in den Niederlanden abwenden kann. Die Niederlanden haben de facto eine Vermögenssteuer. Die Grafik und die Info sollten angepasst werden.
Ist ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Frankreich lebt und arbeitet aber dort weder Vermögen noch Grundbesitz hat (und nach deutschem Steuerrecht also ein „Gebietsfremder“ ist)
mit seinem deutschen Vermögen in Frankreich vermögenssteuerpflichtig?
Steuerfragen werden auf Grund der Fachkenntnis von Dr. Andreas Mayer (Steuerberater und Rechtsanwalt) nur auf dieser speziellen Seite beantwortet: https://www.deutscheskonto.org/de/experte/andreas-mayer/
Schlicht und ergreifend: ja.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Spanien-Zuordnung mit 0-Vermögens-Steuer habe ich den Einwand, dass seit 2013 eine Gesetztes-Änderung in Spanien sehr wohl eine Vermögensabgabe vorsieht.
ES wird eine totale Angabe aller Barvermögenswerte gefordert, bei inkorrekter Angabe werden empfindliche Bargelstrafen verhängt. Das angegebene (auch ausländische) Vermögen wird mit einer jährlichen – so meine Information – Vermögenssteuer belastet. Perhaps I am wrong…
Mit freundlichen Grüßen M.G. Kiesselbach
In Portugal wird meines Wissens eine Vermögensteuer auf Immobilien erhoben (Adicional Imposto Municipal Sobre Imóveis (AIMI)).
Schoen dass fakten verdreht werden. In den Niederlaenden gibt es eine indirekte Vermoegenssteuer ueber ein Profit welche vom Steueramt festgestelt ist auf 4%. Davon 30% bringt einen Steuer von 1.2%.
Ab 2017:
https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/vermogen_en_aanmerkelijk_belang/vermogen/belasting_betalen_over_uw_vermogen/grondslag_sparen_en_beleggen/berekenen_belasting_over_uw_inkomsten_uit_vermogen_vanaf_2017/berekenen_belasting_over_uw_inkomsten_uit_vermogen_vanaf_2017
In Spanien wird natürlich eine Vermögenssteuer fällig. Allerdings nur auf Provinzebene. Madrid erhebt bis heute keine Steuer. Das gemeine der Spanischen Steuergesetzgebung in diesem speziellen Fall ist, die Provinzen bestimmen im November den Steuersatz für das laufende Jahr. Tolle Wurst🙄
Herzlichen Dank für die Ergänzung!
In Belgien gibt es die vermögenssteuer aber heißt einfach anders, die optenciemen die durch jede Gemeinde unterschiedlich auf unbewegliches Vermögen (Immobilie, Grund) erhoben werden, abhängig von dem Kadastraleinkomen, Anzahl der Kinder /invaliden und der wilkür der Gemeinden wird diese erhoben, ausserdem erheben die Provinzen, gewenste auch noch einen Betrag da läpert sich was zusammen! Und in Slovenien ist es abhängig wo und wie groß man wohnt. Ja es heißt anders ist aber vom Prinzip her eindeutig eine Besteuerung auf Vermögenswerte.
Der Anspruch an die Inhalte hier ist unterirdisch. In den Kommentaren sind Korrekturen welche teilweise 5 Jahre alt sind und es gibt keinen Anspruch Text und Karte zu korrigieren?