Basisinformationen zu Steuern und grenzüberschreitendem Banking

Steuertipps

Vielleicht fragen Sie sich „warum gibt eine Banking-Website“ Steuertipps?

Die Antwort ist ganz einfach: Die deutschen Steuergesetze bieten sehr viele Vorteile. Leider kennen sich die meisten Menschen damit nicht aus und bezahlen deswegen zu viele Steuern.

Wir wollen helfen das zu ändern.

Steuerfreiheit für Steuerausländer.

Steuerfreiheit für Steuerausländer

Steuer­ausländer

Vermögensaufbau und Kapitalanlage kann gerade für Steuer­aus­ländern in Deutschland besonders interessant sein. Weswegen und was ein Steuer­aus­länder ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Geheimes aber legales Konto in Deutschland möglich?

Karte: Vermögens­steuer in Europa

Übersicht Vermögenssteuer

Um dies zu erreichen muss man auf 2 Dinge achten:

  • der Kontoinhaber hat seinen Wohnsitz in einem Staat, in dem es keine Vermögenssteuer gibt
  • es dürfen keine Zinsen oder sonstigen Erträge auf dem Konto anfallen.

So eine Art Konto dient nicht dem Vermögensaufbau, ist aber hervorragend geeignet für die Anlage eines geheimen Notfall-Reserve-Kontos. Details finden Sie im Beitrag „Geheimes Konto in Deutschland möglich?“.

Funktioniert übrigens auch in umgekehrter Richtung. Jemand mit deutschem Wohnsitz eröffnet ein Auslandskonto. So lange dort keine Zugewinne gutgeschrieben werden, gibt es nichts zu versteuern – also keine Deklaration beim Finanzamt erforderlich = für den Staat ein geheimes Konto.

Experten-Gespräch zur Steuerfreiheit in Deutschland

Welche steuerlichen Fragen haben Sie? Kommentieren Sie diese Seite. Vielleicht können wir sehr schnell weiterhelfen oder gar ein ausführliches Video zu diesem Thema machen.

Bildnachweis: Europakarte auf Basis einer Grafik von maix, CC-BY-SA 2.5

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3 Kommentare zu “Steuertipps”

  1. Juergen Sch. sagt:

    Ich habe 20 Jahre auf den Malediven gearbeitet, und will jetzt eventuell mein gesamtes gespartes Gehalt ca. US$ 250.000 nach Deutschland auf mein eigenes Konto überweisen. Wenn ich das richtig verstanden habe, unterliegt diese Überweisung nicht einer Meldepflicht? Wie sieht es aber mit der steuerlichen Beurteilung des Gesamtbetrages aus? Kann eventuell Lohnsteuer nacherhoben werden, da es kein Zweitbesteuerungsabkommen mit den Malediven gibt? Wenn ja wie lange maximal?

    Vielen Dank

    • Tanja sagt:

      Richtig, reine Kontoüberträge sind nicht bei der Bundesbank meldepflichtig. Hier der Artikel dazu mit ausführlichen Kommentaren: https://www.deutscheskonto.org/de/meldepflicht-auslandsuberweisung/

      Auf steuerliche Fragen können wir leider nur relativ allgemein eingehen, weil wir keine Steuerberater sind:

      • Wenn jemand 20 Jahre nicht in Deutschland steuerpflichtig war, weil sein Lebensmittelpunkt im Ausland war und er den dortigen Steuergesetzen unterworfen war, besteht keine gesetzliche Grundlage zur Nacherhebung. Das ist beispielsweise so, wenn man sich in Deutschland mit Wohnsitzverlagerung ins Ausland abgemeldet hat.

      • Falls jemand 20 Jahre lang in Deutschland gemeldet war und quasi nur zu Arbeitseinsätzen auf den Malediven tätig war und in seinen Einkommensteuererklärungen das Arbeitseinkommen von den Malediven nicht angegeben hat, liegt der Verdacht nahe, dass eine Steuerhinterziehung (Paragraf 370 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 7 der Abgabenordnung (AO)) vorliegt.

        Glücklicherweise ist die Steuerhinterziehung die einzige Straftat in Deutschland, bei der eine vollständige Selbstanzeige zur Straffreiheit führt, wenn man die hinterzogenen Steuern sofort nachzahlt. (Paragraf 371 AO)

        Eine Selbstanzeige sollte grundsätzlich mit einem spezialisierten Steuerberater gemeinsam angegangen werden, damit keine Fehler passieren und die Straffreiheit dadurch verloren geht. Bei Bedarf können wir entsprechende Steuerberater empfehlen.

        Allerdings müssen keine Steuern für 20 Jahre nachgezahlt werden, sondern nur für die letzten fünf Jahre. Hintergrund ist die fünfjährige Verjährungsfrist bei der Steuerhinterziehung. Die Fristenberechnung sollte man dem Steuerberater überlassen, denn diese ist nicht so einfach wie wir Normalbürger denken. Sie richtet sich nach Paragrafen und kennt auch Anlässe für Unterbrechungen.

  2. Viktoria sagt:

    Hallo,
    ich bin Student (beziehe Bafög) und überlege ein Tagesgeldkonto im Ausland zu eröffnen, um von den vorteilhafteren Zinsen zu profitieren. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere Geldgeschenke (Geburtstag etc.), die ich bis zum Ende meines Studiums bestmöglichst anlegen möchte. Laut dem BaföG-Gesetz darf ich ca. 5000€ besitzen, ohne dass es angerechnet wird.
    Bei einem inländischen müsste ich ja keine Steuern zahlen, da die Erträge auf jeden Fall unter dem Freibetrag liegen würden ( Mninimalbeträge + Freistellungsauftrag) und selbst wenn sie doch darüber liegen sollten, könnte ich mir eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bank mit den aktuell besten Zinsen beläuft sich auf 1,3% mit vierteljährlicher Auszahlung. Die interessante ausländische (Malta, habe auch auf Einlagensicherung geachtet) Bank bietet 1,75% an. Allerdings müsste ich da 35% Quellensteuer zahlen und würde dann im Rahmen einer Steuererklärung 10% zurückerstattet bekommen und würde somit letztendlich 25% Steuern zahlen. Nun meine Frage ob ich dies richtig verstanden habe und ob sich da noch was machen lässt, denn so würde sich das kaum rentieren.

Schreibe eine Ergänzung oder stelle eine Frage, Danke fürs Engagement!

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