Erben

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich tot bin?

Eine gelegentlich zu hörende Annahme ist, dass es dann das Problem der Bank sei.

Kredit Erben

Der „Aufstieg“ des einen kann den „Abstieg“ des anderen bedeuten. Dieser Artikel gibt Inspiration zur smarten Hilfe.

Ja, das trifft zu, wenn Sie alleinstehend sind und es keine Erben gibt.

Damit sind wir bereits beim Thema Vererben. Nicht nur Vermögenswerte (Kontoguthaben, Bargeld, Gold, Einrichtungsgegenstände bis hin zu Immobilien) werden vererbt, sondern ebenso Verbindlichkeiten: Kredite und andere Schulden.

Aber man kann doch das Erbe „ausschlagen“?

Ja, richtig. Allerdings kann man das Erbe nur komplett nicht annehmen. Die Idee, sich die Rosinenstücke herauszupicken und den Rest abzulehnen, funktioniert nicht. Wenn man beispielsweise den schönen, 120 Jahre alten Spiegelschrank haben möchte, muss man auch alles andere nehmen, wie es ist.

Eventuell würde hier noch das Herauskaufen aus der Erbmasse eine Lösung sein, aber solche Tipps und Tricks sind nicht Thema dieses Artikels. Natürlich können Sie sich über die Kommentarfunktion am Ende der Seite über Erfahrungen und Ideen untereinander austauschen.

Ein Erbe kann durch persönliches Vorsprechen beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder einem Notar ausgeschlagen werden.

Kredit erben

Tipp: Bevor Sie eine Entscheidung treffen, gewinnen Sie einen umfassenden Überblick über Vermögenswerte, Schulden und Verträge!

Bevor man das tut, sollte man sich einen Überblick über die gesamte Erbmasse, deren Wert und deren Örtlichkeit machen. Eine Herausforderung kann es werden, wenn nicht genau bekannt ist, welchen Umfang das Vermögen und ggf. die Verbindlichkeiten haben.

Wenn man Glück hat, hat der Erblasser (= der Verstorbene) einen Notfallordner, in dem neben rechtlichen Regelungen auch Zugangsdaten für Online-Dienste abgelegt sind. Ebenso vorteilhaft ist ein gut sortierter und aktueller Bank- oder Vermögensordner.

Teilnehmer von unserem Trainingsprogramm werden eine Nettovermögensbilanz haben und es damit ihren Erben leichter machen, Entscheidungen zu treffen.

Falls keine funktionierenden Zugänge zu Online-Diensten zur Verfügung stehen, wird es schwierig, den Vermögens- und ggf. Schuldenstand bei der oder den Banken abzufragen. Im Regelfall muss dazu der Erbschein vorgelegt werden und diesen erhält man erst, wenn man das Erbe angetreten hat. Damit hat man sich die Chance, das Erbe auszuschlagen, allerdings verbaut.

Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ebenso eine Herausforderung kann es werden, wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist. Auch hier gilt: Keine Rosinenpickerei. Die Erbengemeinschaft muss sich insgesamt einig werden, ob das Erbe angenommen wird oder nicht.

Testament und vorbereitete Ordner

Anders sieht es aus, wenn der Erblasser ein detailliertes Testament geschrieben hat, in dem genau geregelt ist, wer etwas bekommt oder zu übernehmen hat. Hier kann man als Einzelner sich heraushalten und andere nehmen an.

Ein Erbe, was ausgeschlagen wird, fällt an die Staatskasse. Vom Nachlassgericht wird eine Person eingesetzt, die die Abwicklung übernimmt. Vermögenswerte werden aufgelöst bzw. verkauft und damit Kredite und Schulden bezahlt. Bleibt etwas übrig, fällt es der Staatskasse zu – wenn nicht, zahlt die Staatskasse drauf.

Kredit erben?

Nimmt man das Erbe verbunden mit einem Kredit an, erbt man den Kredit mit und zwar mit denselben Konditionen, zu denen er abgeschlossen wurde. Namentlich wird das Kreditkonto umgeschrieben und ein neues Konto zum Einzug der Lastschriften hinterlegt.

Man tritt an die Stelle des Verstorbenen und zahlt den Kredit in Raten weiter ab.

Kredit mit Restschuldversicherung abschließen?

Möchte man als Kreditnehmer seine potenziellen Erben nicht mit einem Kreditsaldo belasten, kann man mit Aufnahme des Kredites gleichzeitig eine Versicherung abschließen, die den Kreditsaldo ausgleicht, falls man verstirbt.

Diese Kreditversicherung wird Restschuldversicherung genannt und verteuert natürlich die Kreditaufnahmen, weil man ja den Risikoschutz mit bezahlen muss. Deswegen habe ich das bei Ratenkrediten nie gemacht. Für andere ist das vielleicht praktisch.

Praktisch für die Hinterbliebenen: Mit dem Tod ist der Kredit abbezahlt.

Bei Immobiliendarlehen ist es üblich, dass eine Versicherung in Höhe von mindestens der Kreditsumme besteht. Man muss diese nicht bei der kredit­gebenden Bank abschließen, man kann eine bereits bestehende Risiko­lebens­versicherung angeben.

Bei einer Risikolebensversicherung wird unabhängig von möglichen Schulden stets die Versicherungssumme (Geld) ausbezahlt, welche für den Todesfall vereinbart wurde.

In einigen Fällen bedeutet das, dass mit dem Tod der Person ein Vermögen entsteht.

Notfallordner Kredit

Die aktuellen Versicherungs­scheine einer Lebens­versicherung gehören in den Notfallordner.

Je nachdem, ob man Angehörige wie minderjährige Kinder zu versorgen hat, ist es äußerst ratsam, eine gute Risiko­lebens­versicherung abzuschließen. Nicht nur ein Todesfall ist teuer, sondern wenn ein gewohntes Einkommen wegfällt, kann das für den überlebenden Partner und die Kinder Probleme ohne Ende produzieren. Beispielsweise Verlassen des gewohnten Lebensumfeldes, weil zu teuer, oder dass die einst liebende Person schnell jemand anderen um den Hals fallen muss, um wirtschaftlich durchzukommen.

Welche Anregung können Sie noch geben?

Auch wenn dies kein schönes Thema ist, möge dieser Artikel dazu anregen, sich einmal grundsätzliche Gedanken und Absprachen zu machen, selbstverständlich auch Notfall- und Bankordner auf den aktuellen Stand zu bringen.

Möchten Sie sich über Ihre Ideen und Erfahrungen über die Kommentarfunktion austauschen? Gerne. Ich lese stets mit, auch wenn ich nicht immer meinen Senf dazugebe. Das untereinander Helfen in der Community schätze ich sehr und ich freue mich darüber. Herzlichen Dank!

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25 Kommentare zu “Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich tot bin?”

  1. Christian sagt:

    Guten Mirgen, ich musste bei Immobilienkredite (Hypothek) noch nie eine Risikolebensversucherung abschließen. Die Bank ist ja im Grundbuch eingetragen und damit abgesichert.

    • Richard Banks sagt:

      Ja, stimmt. Den Abschluss dieser Lebensversicherung kenne ich von meinen Eltern. Bei der eigenen Finanzierung habe ich ebenso auf den Abschluss verzichtet.

    • Martin sagt:

      Mit einer Risikolebensversicherung soll ja auch nicht die Bank abgesichert werden, sondern die Hinterbliebenen. Zum Beispiel habe ich so meine Familie abgesichert für den Fall, dass mir etwas zustößt bevor die Hypothek getilgt werden konnte, damit meine Familie in diesem Fall nicht die Eigentumswohnung verliert.

      Um die Bank braucht man sich grundsätzlich eher keine Sorgen zu machen… 😉

      • Richard Banks sagt:

        Ja, richtig! Für eine Bank sind „notleidende“ Kredite kein Problem, da in den meisten Fällen deutlich über 90 % des Kredits mit der Herausgabe des Kredits frisch erzeugt wurden. Für Banken problematisch sind eher die eigenen Unterhaltskosten, deren Bezahlung aus den Zinsen eingeplant sind.

  2. Horst sagt:

    Ich war verpflichtet bei deinen Immobilienfinanzierungen in Österreich jeweils eine Risikoversicherung über die Gesamtsumme bzw über die jeweilige Restschuld abzuschließen.

    Diese Kosten waren aber verhältnismäßig gering ca 130 EUR im Jahr je 100.000 EUR Kreditsumme (Abschluss 2006 und 2012)

    Es ist für mich eine gute Absicherung, dass in meinem Todesfall für meine Familie alle Finanzierungen getilgt werden und sie ein schuldenfreies Immobilienvermögen hat.

    • Richard Banks sagt:

      Ja, die Folge wäre – wenn sonst zu wenig einsetzbare Einkommens- oder Vermögenswerte vorhanden sind – dass man das Haus aufgeben müsste. Unter diesem Gesichtspunkt, gerade mit Familie, sehr sinnvoll.

  3. nemo sagt:

    Im obigen Text steht:
    Bei einer Risikolebensversicherung wird unabhängig von möglichen Schulden stets die Versicherungssumme (Geld) ausbezahlt, welche für den Todesfall vereinbart wurde.

    >> In einigen Fällen bedeutet das, dass mit dem Tod der Person ein Vermögen entsteht.<<

    Das ist doch verständlich formuliert.

  4. Mario sagt:

    Ich habe vor gut einem Jahr das Erbe ausgeschlagen, on es wirtschaftlich 100% klug war weiß ich nicht, die Soll / Haben Übersicht war jedoch schwierig, die in der Erbmasse befindliche Immobilie war ein echtes Messiehaus 3 Etagen plus großer Garage, wie aus dem Fernsehen 20 Jahre ohne Strom, Wasser, Heizung…. hätte ich meine investierte Zeit dazu gerechnet und am Ende 50/50 geteilt wäre es eine größere Belastung, als ein Gewinn gewesen…

    • Richard Banks sagt:

      Ja, verständlich. Es ist stets eine individuelle Entscheidung. Da ich selbst in Immobilien engagiert bin, könnte ich bei künftigen Fällen mal einen Blick darauf werfen. Aktuell läuft gerade so ein Fall in Florida, weil da jemand darauf gekommen ist, dass ich in diesem Spezial-Gebiet auffindbar bin. 😉

  5. Michael sagt:

    Ich habe vor etwa 10 Jahren eine Erbschaft gemacht, die (wenige) Vermögenswerte und (relativ viele) Schulden beinhaltete.
    Nachdem die Bank, ich glaube es war damals die Dresdner Bank, mich auf die Existenz einer Restschuldversicherung hinwies, trat ich das Erbe erst einmal an.
    Allerdings lehnte die Versicherung, nach meiner Erinnerung die Allianz, nach einiger Zeit die Leistung ab. Sie verwiesen auf die WAHRSCHEINLICHE Todesursache. Seltsam, denn es wurde ja keine Obduktion durchgeführt. Mit der Hilfe eines Anwalts habe ich das Erbe dann nach der eigentlichen Frist noch abgelehnt.
    Als Fazit lässt sich festhalten, daß die Kosten für einen Fachanwalt für Erbrecht gut angelegtes Geld sein können, wenn einem selbst der Vermögensstand und die Rechtslage nicht völlig klar sind.

  6. Seb sagt:

    Ich möchte auch noch einen Tipp geben für Leute, die wissen, dass sie einmal ein überschuldetes Erbe erhalten werden beziehungsweise ein Erbe, bei den kaum etwas Positives herauskommt.

    In diesem Fall kann man zu Lebzeiten der Erblasser eine Erbverzichtserklärung beim Notar abgeben, dies ist auch möglich für Teile einer Erbschaft also zum Beispiel den gesetzlichen Pflichtteil.

    Vorteil in diesem Fall ist, dass man sich im Todesfall um nichts mehr kümmern muss. Es treten dann die anderen Erben an die eigene Stelle oder wenn sonst keine Verwandten mehr da sind erbt die jeweilige Kommune.

    In meinem konkreten Fall war dies zum Beispiel eine gute Entscheidung. Meine Eltern leben beide noch, sind aber hoch betagt. Sie leben fast 700 km von meinem Lebensmittelpunkt entfernt. Vermögenswerte haben sie nicht. Die wenigen Sachen die sie mir vermachen wollten, haben sie mir im Laufe der Zeit geschenkt.

    Also habe ich eine Erbverzichtserklärung beim Notar abgeschlossen. Da es sonst keine Erben gibt beziehungsweise die eine andere Erbin das Erbe auf jeden Fall ausschlagen wird, brauchen wir beide uns um nichts kümmern. Im Falle des Todes beider Elternteile beziehungsweise dann, wenn der Überlebende dann auch verstirbt, dürfen wir als Kinder noch ideelle Gegenstände, zum Beispiel Erinnerungsfotos oder auch die Hauskatze aus der Erbmasse mitnehmen und um den Rest kümmert sich die Kommune. Und man sollte nicht die Kosten für die Auflösung eines Hausstandes unterschätzen. Auch zahlt man zunächst einmal die Miete weiter für die Wohnung. Insgesamt können das schnell Kosten im fast fünfstelligen Bereich zusammenkommen. Von dem Aufwand, wenn man weit entfernt wohnt, einmal ganz zu schweigen.

    Mir ist klar, dass dies jetzt nicht unbedingt ein alltäglicher Fall sein dürfte. Aber für Leute mit ähnlichen Konstellationen, kann eine Erbverzichtserklärung eine sinnvolle Angelegenheit sein. Sie ist zwingend bei einem Notar abzuschließen. Die Hinterlegung im Notar Zentralregister empfiehlt sich.

    Ein weiterer Vorteil ist natürlich, dass man beim Eintritt des Erbfalls keine Fristen für die Ausschlagung des Erbes mehr beachten muss. Man erbt ja nichts mehr.

    Die Kosten sind sehr gering und liegen meistens unter €200. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland und je nach persönlicher Ausgestaltung etwas unterschiedlich. Zwingend ist dass sowohl Erblasser (sofern noch lebend) und Erbe zusammen zum Notar gehen.

    • Werner sagt:

      Wie sieht es mit den Beerdigungskosten aus? Die Beerdigungskosten müsst ihr als Hinterbliebene, als Kinder allerdings bezahlen? Oder bin ich hier falsch informiert?
      Die Beerdigungskosten sollten dabei auf keinen Fall vergessen werden. Oder haben die Eltern etwas für die Beerdigung zurückgelegt, sodass Du und Deine Schwester nicht dafür aufkommen müssen? Danke für Info im Voraus, bin nur interessiert.

      • Seb sagt:

        Ja richtig, Beerdigungskosten haben erst mal nichts mit dem Erbe zu tun. Die Pflicht, diese zu übernehmen, kommt aus dem Sozialgesetzbuch. In meinem konkreten Fall haben meine Eltern eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, jeweils einzeln. Die sollte die Kosten der Beerdigung abdecken.

        • Werner1 sagt:

          Wenn die Sterbegeldversicherung die Kisten nicht Decken sollten müssen die Angehörigen für den Rest der Bestattungskosten aufkommen. Bestattungskosten, Erben das sind zwei verschiedene nicht zu vermischende Sachen. Risiko Lebensversicherung erhält auch völlig unabhängig von Beerdigungskosten und Erbe der in der Versicherung genannte. Nur als Beispiel, derjenige muss damit weder die Schulden noch die Beerdigung bezahlen damit. Nur so als Gedanke von mir.

    • Richard Banks sagt:

      Sehr interessant, vielen Dank für diese Erweiterung!

  7. Floridan sagt:

    Wenn ich tot bin, bin ich tot. Was kümmert mich dann der Rest?

    • Michael sagt:

      Vielleicht kümmert es schon, wenn die eigenen Kinder die Erben sind? 🤔

      • Toralf sagt:

        Die sollen sich mal schön selber ihr Vermögen aufbauen. Reichtum durch erben und dann auf dicke Hose machen – das kennt man von der aktuellen Generation zu genüge. Und wenn das geerbte Geld verprasst ist, geht das Geheule los. Man hat davor nichts gelernt, nichts aufgebaut, nichts erwirtschaftet, keine Leistung abgeliefert und stürzt dann sozial ab wie Vogel ohne Flügel. Und dann macht man auf Stütze und jammert herum.
        Erben von Vermögen fördert nur Faulheit. Von daher zu Lebzeiten alles, was man selber(!) erwirtschaftet hat, ausgeben und im Idealfall mit null auf dem Konto die letzte Reise antreten.

        • Werner1 sagt:

          Genau das sehe ich bei der Tochter unserer Nachbarn unter uns in unserem 8 Parteien Eigentümer Haus. Ausbildung nach der Geburt ihrer Tochter abgebrochen, kein eigenes Einkommen. Wird vor allem von Mutter unterstützt, Mama macht alles. Kein Führerschein, schon immer Taxi Mama, alternativ Taxi Papa. Wohnt in unmittelbarer Nähe, in der zweiten Eigentumswohnung der Eltern.
          Hoffentlich habe ich unrecht in dem Fall. Aber das könnte so ein Fall wie von dir beschrieben werden.

        • Michael sagt:

          Es ging aber ja darum, SCHULDEN zu vererben. Es ist schon ein Unterschied, ob da eine „schwarze Null“ vererbt wird oder ein Betrag im negativen Bereich.

    • Seb sagt:

      Weil manche Leute vielleicht Ehepartner und Kinder haben? Und natürlich möchten, dass diese keine Rennereien haben, wenn sie selbst mal sterben.

  8. Hans Walter sagt:

    Mit dem ausschlagen des Erbes hörte es aber noch nicht unbedingt auf.
    Vor Jahre habe ich ein Erbe ausgeschlagen. Damit ging die Erbschaft auf meine Kinder über, weil die die nächsten Erben waren. Mein Sohn war schon 18 Jahre der musste dann auch ausschlagen. Meine Tochter war minderjährig für die musste meine Frau und ich das Erbe ausschlagen.
    War dann Ende?
    Nein, dann wurde weiter nach der Erben (Erbfolge) gesucht. Eltern waren schon verstorben. Aber es gab noch zwei Brüder. Jetzt waren die dran.
    Das wichtigste war aber schnell eine Übersicht zu bekommen denn die Frist zum Ausschlagen beträgt 6 Wochen. Daher ist ein Übersicht / Notfallordner am besten.

    • Werner1 sagt:

      Es wird die ganze Erbfolge ermittelt und nacheinander jeder weitere Erbe gefragt. Jeder Erbe muss das Erbe für sich und für seine minderjährigen Kinder ausschlagen. Wenn einer der Erben sich nicht informiert hat er dann die Kredite und Schulden des verstorbenen ab zuzahlen, wenn er das Erbe annimmt und Schulden und oder Kreditverträge des verstorbenen laufen. Das kann etliche Jahre dauern, bis alle Erben ermittelt und gefragt wurden. Ich kenne so einen Fall Ehepartner Eltern und Kinder haben das Erbe ausgeschlagen. Schön länger her, Erben werden weiter ermittelt. Wenn dann die Ehepartner gemeinsam Immobilien Besitzen, wird es noch komplizierter. Irgendwann steht auch die vom Ehepartner bewohnte oder auch von Eltern oder Kinder bewohnte Immobilie zum Verkauf an, aber erst wenn alle Erben ermittelt wurden. Das kann viele Jahre dauern.

    • Seb sagt:

      Vollkommen richtig, was du schreibst. Und eine Frist von sechs Wochen ist im Fall der Fälle tatsächlich relativ wenig. Deshalb ja auch mein Tipp mit der Erbverzichtserklärung beim Notar. Wenn man bereits weiß, dass bei einem in der Zukunft anstehenden Erbe nicht wirklich etwas bei herauskommt beziehungsweise man zu Lebzeiten der Erblasser sich bereits etwas schenken lässt, dann sollte man die Möglichkeit einer Erbverzichtserklärung in Erwägung ziehen und für sich prüfen, ob dies ein möglicher Weg ist. Dies erspart im tatsächlichen Erbfall dann jede Menge Rennerei und es gibt auch keine Fristen die irgendwie verstreichen können.

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