Achtung:

Arbeitslos? Als Kunde der ING müssen Sie das der Bank melden!

Neue Meldepflicht

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz – aber es ist nicht mehr April.

Zu den Fakten:

Neue Mitteilungspflicht über die Änderung des Beschäftigungs­verhältnisses, AGB 11 (6)

Der neu eingefügte Absatz 6 von Nummer 11 der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen – gültig zum 1.11. – schreibt vor, dass man als Kunde verpflichtet ist, auf Aufforderung der Bank Nachweise über die Herkunft seines Vermögens zu erbringen. Änderungen der Herkunft des Vermögens sind der ING unverzüglich anzuzeigen, heißt es.

Weiter heißt es:

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens, seiner Adresse, seines Beschäftigungs­verhältnisses, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Bis auf den von mir fett markierten Punkt eine Selbst­verständ­lichkeit.

Das Melden eines Jobwechsels oder der Kündigung des Jobs und der Fall in die Arbeitslosigkeit ist – nicht nur hinsichtlich der neuen Wirtschaftskrise – bisher beispiellos!

Es ist seit Jahren ein „offenes Geheimnis“, dass Leute mit dem beruf­lichen Status „arbeits­los“ kein Girokonto bei der ING eröffnet bekommen. Was wird passieren, wenn man als Girokonto-Kunde nun den Eintritt der Arbeitslosigkeit meldet?

Wir wissen es nicht und die ING stand uns für Auskünfte aktuell nicht zur Verfügung (siehe Ergänzung unten). Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass das Konto gekündigt wird … aber was passiert mit den Kreditlinien auf dem Girokonto (Dispo) und Rahmenkredit?

Es ist eine Unsicherheit, die von einigen aus unserer Community an uns herangetragen wurde. Da wir keine Auskunft von der Bank bekommen haben, bitten wir unsere Community, die ING ab dem 1.11. besonders intensiv zu beobachten und mögliche Veränderungen der Limits seitens der Bank oder natürlich auch das Bestehen­bleiben via Kommentarfunktion zu melden.

Die Beobachtungen werden wir auswerten und über die Sonntagsmail unsere Abonnenten auf dem Laufenden halten.

Wie sieht es beim Konkurrent DKB aus?

DKB-Konto mit Visa Card

Die DKB bietet ebenfalls ein kostenfreies Girokonto ► www.dkb.de

Ein Gespräch mit der DKB Anfang der Woche bestätigte unsere Empfehlung, sich mit einem Gehalts­eingang auf das Girokonto eine gute Dispolinie aufzubauen, die auch bei Ausbleiben des Gehalts – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit – in vollem Umfang erhalten bleibt.

Gerade in Hinblick auf mögliche Verschärfungen der Wirtschafts­krise ist es ein guter Zeitpunkt, sein persönliches Finanzsystem zu überprüfen und gegebenenfalls noch Änderungen vorzunehmen.

Jetzt noch Dispo- und Kreditlinien aufbauen …

Insbesondere wenn ich mir mit der aktuellen Bonität noch ein paar Kreditlinien für den Notfall aufbauen möchte, wie im letzten Artikel empfohlen.

Der Rahmenkredit der ING ist nach wie vor meine Empfehlung, weil es immer noch mit Abstand das beste Produkt am Markt ist. Allerdings werden wir in den nächsten Monaten genau beobachten, ob sich die Kreditlinie bei Veränderungen des beruflichen Status bewährt.

Bisher konnte man:

  • arbeitslos werden,
  • in die Selbstständigkeit wechseln oder sogar
  • ins Ausland verziehen, ohne dass es die Bank störte!

ING Rahmenkredit verstehen

Dispo aufbauen?

Wenn ich mich für den Aufbau eines schönen Dispos interessiere, würde ich die DKB als Girokonto wählen. Sie erhebt (bisher) nicht solche Meldepflichten wie die ING und sagt ganz offen, dass auch bei Arbeitslosigkeit der Dispo in gleicher Höhe bestehen bleibt. Das ist eine Sicherheit, die wir Bankkunden schätzen.

Als Ergänzung kann man die ING mit dem Rahmenkredit hinzunehmen. Kunde bei zwei Banken mit einer Kreditlinie zu sein ist besser als bei nur einer Bank. Falls mal eine Bank ausfällt, hat man noch eine Kreditlinie statt keiner!

Idee: Girokonto bei der DKB + zusätzliche Kreditlinie bei der ING

  Logo der DKB
DKB
Logo der ING-DiBa
ING-DiBa
empfohlenes Konto Girokonto mit Dispo bei Gehaltseingang
mit kostenloser Kontoführung
Dispo bei Gehaltsnachweis
ebenso kostenlose Kontoführung
möglicher Kreditrahmen 500–15.000 €
maximal 3-Fache des Gehalts­eingangs
2.500–25.000 €
je nach interner Bonitäts­einschätzung
Schon vorhanden oder geht’s mit dem Antrag weiter?
Kontoeröffnung starten Weiter zur Bank
(weitere Infos lesen)
Weiter zur Bank
(weitere Infos lesen)

Nach Redaktionsschluss: ING gibt Entwarnung!

Nach Redaktionsschluss (unsere Artikel werden ja nicht sonntags geschrieben) gab es doch noch ein Gespräch mit der ING und man äußerte sich dahingehend, dass die Änderungen der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nur das widerspiegeln, was der Gesetzgeber fordert. Man müsse seine Kunden kennen und deswegen sind die Kunden zur Mithilfe aufgefordert.

Es folgte eine entscheidende Aussage:

Aufgrund von Veränderung des beruflichen Status gibt es keine Änderung der Kreditlinie seitens der ING!

Es kann zwar sein, dass man mit dem dann aktuellen Status (z. B. Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit) keine Kreditlinie oder keine Kreditlinie in der Höhe mehr bekommen könne, aber alles was man hat, kann man behalten!

Ausnahme wäre lediglich, wenn man einen Kredit nicht mehr bedienen täte. Beispielsweise Überziehung der Linie oder keine Zinszahlung. Dann müsse man gemeinsam mit der Bank nach einer Lösung suchen. Das betrifft glücklicherweise kaum jemand von unseren smarten Bankkunden.


Ja, ich bin froh über die Aussage der ING. Gleichwohl messen wir „unsere“ Banken nicht nur nach ihren Aussagen und Konditionen, sondern auch nach ihren Taten. Für ein großes, halbwegs objektives Bild sind wir auf die Unterstützung unserer smarten Community angewiesen. Deswegen bitte beobachten und Feedback geben. Herzlichen Dank!

Immer wieder gerne gelesen:

Video vom Autor:

Umgesetzt?

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77 Kommentare zu “Arbeitslos? Als Kunde der ING müssen Sie das der Bank melden!”

  1. Hans sagt:

    Vielen Dank für die beruhigende Information im Nachtrag! Die internen Infos bekommt man so ja sonst eher weniger. Weiter so!

    • Richard Banks sagt:

      Danke 🙂 Ja, sehr gerne!

      • Chris sagt:

        Hallo Richard 🙂

        Danke für deine/eure Arbeit und Infos, die sind hervorragend.
        Die Infos von ING stimmen nicht ganz. Ich 64-ge seit kurzem arbeitslos habe eine andere Erfahrung erlebt. Zuerst wurde der Rahmenkredit gekündigt, dann im laufe des Jahres das Konto. Es hat mehrere Monate im 2020 gedauert und doch funktioniert es ist so, wie es Bastian am 6. September 2020 um 11:56 Uhr geschrieben hat.Ich bin ein Glückspilz, habe Teilzeitjob gefunden und wurde seitens ING für die nächste 10 Jahre gesperrt. Ich bin am Telefon ä bisserle zu rabiat gewesen, vielleicht deswegen.Das nenne ich „Erfolg“: Ich bin kein Kunde von ING mehr, aber „auch andere Mütter haben schöne Töchter“ wie z.B. DKB wo ich jetzt im 2020 ein Kunde bin. Danke für Eure Empfehlung.

        Danke Chris

        PS. Die 80% Schufa ist uninteressant. Mit 66 Jahren da fängt das Leben an, da bin ich Schufa frei ;-)Und das ich nicht vergesse: dieses Info(der Artikel)von dem geheimen Kredit war genau auf mich zu geschnitten.

  2. Chris sagt:

    Das Statement der ING beruhigt einen dann ja erstmal ein wenig. Merkwürdig finde ich nur die Aussage, dass man mit der AGB-Änderung auf gesetzliche Forderungen reagieren würde, die ING aber die einzig bekannte Bank ist, die eine solche Meldepflicht einzuführen scheint…

    • Michael sagt:

      Ich habe das auch bei meinen anderen Banken geprüft und die AGB-Änderung bzgl. der Mittelungspflicht scheint mir eher eine Interpretation der ING zu sein.
      Interessant wäre es zu erfahren, auf genau welche gesetzliche Forderungen sich die ING dabei beruft.

      • Julius sagt:

        … eigentlich müsste sich das aus den Datenschutzbestimmungen der Bank ergeben. Diese sind nach Art. 12 und 13 DSGVO u.a. auch verpflichtet, die gesetzliche Grundlage im Rahmen des Transparenzgebots zu benennen. Spätestens wenn man aktiv nachfragt, sind sie dazu verpflichtet, die Grundlage zu benennen, auf die sie sich stützt.

  3. Jonas sagt:

    Hallo zusammen,

    ich bin schon fast von so einer Handhabung ausgegangen. Und jetzt natürlich umso mehr beruhigt.

    Vielen Dank an die Redaktion für das Engagement.

    Gruß Jonas

  4. Jens sagt:

    Klingt eher von Seiten der ING so, als wolle man die Kunden beruhigen, damit diese nicht abwandern. Nirgends, lese ich etwas über solche Änderungen in den AGB als bei der ING.

    Vielmehr will man so wohl dann Kunden loswerden und mit Vorsatz kündigen, die für diese Bank kein Gewinn sind. Hatte sich doch die ING mit der Wirecard stark beteiligt und hat in diesem Zusammenhang doch viel einiges an wirtschaftlichen Schäden genommen, würde es mich nun nicht mehr wundern, wenn bald die besagten Negativzinsen für Neukunden auch für uns bestehende Kunden gilt und die Bank dann munter sich bei uns (Giro oder Tagegeld) bedient.

    Ich glaube, Geld abheben und selber aufbewahren ist heute die sicherste Methode!

    • Michael sagt:

      Hallo Jens,

      ich stimme Dir zu und habe es bei meinen anderen Banken geprüft, dass in deren AGB aktuell nicht über eine solche Mitteilungspflicht steht, also ist das mit den gesetzlichen Auflagen wohl eher eine Interpretation der ING.

      Aber wo steht denn konkret, dass es es Negativzinsen für Neukunden geben wird? Außer der Aussage in einem Interview, dass man darüber nachdenkt, habe ich noch nichts konkretes finden können.

      Beste Grüße

      • Jens sagt:

        Alleine das Nachdenken bedeutet doch, dass man dies in Erwägung zieht und einführen mag und nur einen geeigneten Zeitpunkt abwartet. Sonst müsste ich mich nicht mit diesen Gedanken/Thema beschäftigen.

        Links posten werde ich mal nicht aber in einem Artikel heißt es laut Überschrift :

        Strafzinsen für Neukunden? Direktbank ING trifft Vorbereitungen

        Und wenn man diese schon trifft, wird es auch zu einer Einführung kommen. Wie war es mal mit den Kontoführungsgebühren bei der ING? Bei uns nicht! Seit Mai 2020 4,90€, wenn nicht mindestens 700€ eingehen.

        Die ING kann es ja machen und nun alles so ändern, wie es ihnen passt und den Kunden damit verärgern, denn sie hat genug davon, von denen es auch genug faule Bankkunden gibt die nicht wechseln werden.

      • Jens sagt:

        Denke auf diese Aussagen der ING, wird man sich nicht verlassen können. Dient eher dazu, die Kunden zu besänftigen (oder wie ich es nenne zu täuschen), damit keiner abwandert.

        Ich habe mal jetzt einige Banken per Mail angeschrieben, ob diese auch solch Mitteilungspflichten haben.

        Im Postfach meiner Frau (Sparkassenkunde) kam bis jetzt kein Hinweis auf solch einer Änderung. Vielleicht aber war die ING auch nur Ihrer Zeit weit voraus und hat als erstes darüber berichtet, was ich aber abstreiten würde!

        Sichere Geldaufbewahrung? Liegt immer im Auge des einzelnen und daher kann ich da keine Tipps geben. Nicht die AGBs leiten mich dazu sondern die ganze Situation herum. Gesetzlich heißt es, das Geld ist sicher aber dass sich Gesetze ändern können und so angepasst werden dass es den obersten gefällt, sollte mittlerweile jeden klar sein, der nicht ganz so naiv ist und dem Staat oder den Banken blind vertraut.

        Habe als „durchschnittlicher Arbeitnehmer“ noch nicht erlebt, dass man vom Staat geldliche Vorteile geschenkt bekommt ohne dass es woanders wieder zurück geholt wird.

        Es ist aber auch nur meine Meinung, mit der ich auch gerne alleine da stehe.

        • Michael sagt:

          Hallo Jens,

          hast Du inzwischen Antworten von den Banken, die Du per Mail wegen solcher Mitteilungspflichten angeschrieben hast?

          Wäre wohl für einige hier von Interesse.

          Beste Grüße
          Michael

    • Jörg sagt:

      Wie sieht Ihr Konzept der sicheren Geldselbstaufbewahrung konkret aus? Warum gibt diese AGB-Änderung Anlass dazu?

  5. Manfred sagt:

    Ich bin ebenfalls extrem beunruhigt über solch ein Vorgehen (Änderung der AGBs) und der redaktionelle Nachtrag ändert dies auch nicht gravierend, da ich vorhabe in absehbarer Zeit ins außereuropäische Ausland zu ziehen.

    Da finde ich die Perspektive, nicht zu wissen was mit meinem Konto / der Rahmenkreditlinie eventuell passieren wird, alles andere als toll.

    Ich hasse es „in der Luft zu schweben“ und als Kunde keine klare Aussage darüber zu bekommen, wie die ING reagieren wird.

  6. Chris sagt:

    Ich beobachte die Entwicklungen der ING aktuell auch eher kritisch und mit Argwohn. Sehr schade für eine Bank, die ich bis vor ein bis eineinhalb Jahren noch bedingungslos empfehlen konnte…

  7. Tobias sagt:

    Da bin ich ja Mal gespannt, ob man sich auf die Aussagen verlassen können wird. Es gibt ja genug Beispiele von Firmen die das eine sagen und das andere machen.

  8. stefsch sagt:

    Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer solchen „Arbeitsplatz“-Abfrage, sollten wir Kunden vielleicht am 1.11.2020 alle bei der ING anrufen und jede Veränderung (Lohnerhöhung, Weihnachtsgeld, Kurzarbeit, Werksferien, Änderung des Arbeitsortes beim bestehenden Arbeitgeber,…) mitteilen bis die Leitungen zusammenbrechen… 😉
    Es ist schon traurig, was aus der gefühlten „Deutschlands besten Bank“ geworden ist: aus der guten Idee eines Politikers wurde die „Bank für Sparanlagen und Vermögensbildung AG (BSV)“, dann die „Allgemeine Deutsche Direktbank AG“, später die DIBA. Als die Holländer dann die Mehrheit hatten, reichten ihnen die „guten Zahlen“ nicht mehr aus und spätestens mit der Zinskrise denken sie sich immer neue Grausamkeiten aus. Schade, aber die Gier ist stärker als die „Freude“ an einem guten Image.

    Dieser „Meldepassus“ wird wohl für die Wenigsten Auswirkungen haben, aber „unliebsame“ Kunden kann man so leichter rauskegeln…irgendeinen Verstoß kann man immer konstruieren….

  9. Keitaro sagt:

    Die Vorgangsweise der ING hat bei mir einige Fragen generiert.
    Darf eine Bank aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt so detaillierte Angaben über den beruflichen Status im laufenden Geschäftsverhältnis verlangen?
    Was sind die Konsequenzen, wenn man z.B. eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht meldet oder vergisst einen Umzug ausserhalb Deutschlands mitzuteilen?
    Wie gedenkt die Bank das herauszufinden, falls man das Konto bei der ING nicht als Hauptkonto für den Gehaltseingang nutzt? Oder besser gefragt welche Methoden wendet die ING an, um das herauszufinden?

  10. Andreas Weber sagt:

    Richard und Team, Danke für eure Bemühungen mit diesem Portal !!!! Als Ausländer neu nach DE gezogen (07/2020) hat folgendes zu Berichten: Ich kannte das Wesen von „Credit Checks“ aus GB und den USA, da ich bereits in einigen Ländern wohnte, bin 50 Jahre alt. Als ich die Wohnung nahm, hat mich die Verwaltung bei der Schufa geprüft und es gab keine Daten über mich, konnte nachweisen via Konto- und Betreibungsauszüge aus der CH, dass ich sauber bin. Ich habe dann nach Anmeldung bei der Gemeinde und Umzug ein Schufa-Abo gelöst um mich praktisch selbst bei der Schufa bekannt zu machen, die Schufa wollte noch eine Ausweiskopie von mir. Mein Gedanke war, wenn ich bei der Schufa selbst ein Abo löse und immer ordentlich bezahle, dann müsste ich ja irgendwie in deren System erscheinen. Nach einigen Tagen kam das Schufazeug und ich habe mich angemeldet um meinen Score zu prüfen, 91,35%, ich dachte WOW, so gut (?) bis ich genauer prüfte und merkte, dass es in DE gar nicht so ein hoher Score ist. Ich bekam einen Handyvertrag bei der Telekom. Weil ich meine Schweizer Konten auflösen muss beantrage ich bei der DKB und ING ein Konto, DKB Konto bewilligt mit Dispo und Kartenlimit von jeweils 100 Euro, ING bewilligt aber mit = Limiten. Ich werde meinen Lohn nächste Woche an die DKB zahlen lassen vom Arbeitgeber. Mal sehen was geschieht, ich gebe euch noch ein Update darüber. Was mir Sorgen macht, ist, das Auto, ich muss meinen Leasingwagen Ende Monat in die Schweiz zurückbringen. Ich möchte gerne ein Auto auch in DE aber mit dem Score und den Limiten welche ich bis jetzt habe, habe ich Angst, meine Kreditwürdigkeit welche ich gerade am aufbauen bin, zu versauen. Wahrscheinlich nehme ich für einige Zeit einen günstigen Mietwagen und dann werde ich es mit der Fahrzeugfinanzierung versuchen. Gebe auch darüber ein Update wenn es so weit ist. Vielleicht habt ihr auch einige Tipps für mich. Liebe Grüsse von einen Neuzuzüger in DE der gerade sich mit der Materie Banken und Co in DE beschäftigt. Danke

    • Michael sagt:

      Hallo Andreas,

      Wenn Du es schon geschafft hast, dass Du sowohl ein ING und ein DKB-Konto bekommen hast, ist das schon ein erster guter Schritt, da Du ja bei der Schufa in Deutschland vorher unbekannt warst.

      Ich kenne jemanden, der aus dem Ausland nach Deutschland kam, hier gut verdienend und keinerlei Schulden, aber der Antrag auf ein DKB-Konto würde 2 Jahre lang abgelehnt, bis dass z.B. durch kleinere Online-Käufe auf Rechnung bei einem Versandhaus oder durch eine Einzugsermächtigung für die Tickets in einer ÖPN-App erste Einträge bei der Schufa entstanden sind und nach 3 Jahren hat es dann auch mit dem DKB-Konto geklappt.

      Zur Schufa gibt es einen separaten Thread, ich verlinke den später mal.

      Beste Grüße

    • Michael sagt:

      Hier der Thread zum Thema Schufa Score und wie man ihn verbessern kann:
      https://www.deutscheskonto.org/de/schufa-score-verbessern/#comment-35320

    • Andreas Weber sagt:

      Update: Habe von beiden die Unterlagen und Karten bekommen, DKB Dispo 100.- und ING 0.- trotz Gehaltseingang bei DKB kein höherer Dispo möglich. Es kratzt natürlich ein wenig an meinen Ego aber ich bin mit der DKB zufrieden weil echte Kreditkarte und ich lege halt immer nach auf die Karte, ist allemal besser als Debit wie ber der ING oder gar nich schlimmer, prepaid. Liebe Grüsse ans Team und Danke für den Einsatz eurer Plattform.

      • Richard Banks sagt:

        Interessant, vielen Dank für diese Rückmeldung. Kommt die Gehaltszahlung von einem Arbeitgeber in Deutschland? Wenn ja, kann man gegebenenfalls fragen, ob der Zahlungsschlüssel „SALA“ übertragen wird. Daran erkennt eine Bank automatisiert die Gehaltszahlung. Das ist Standard bei über 90 Prozent der Arbeitgeber, aber eben nicht überall der Fall.

        • Andreas Weber sagt:

          Arbeitgeber DE, Sala ja, es steht auch im E Banking und Kontoauszug Gehalt/Rente und nicht Gutschrift wie normal bei Eingang einer anderen Zahlung. Würde es dir gerne senden, weiss aber nicht wie,PDF per Mail? Schönen Sonntag wünsche ich. Gruss

        • Andreas Weber sagt:

          Richard, ich habe einen sehr interessanten Artikel zu dem eigentlichen Thema gefunden;
          help.orf.at/stories/3201980/ sieh das doch mal an. Lieber Gruss Andreas

        • Andreas sagt:

          Hallo Richard und Team, Update: Nach dem 1 Gehaltseingang (SALA) war ich immer noch auf jeweils den beiden 100 Euros Limit, habe dann eine Mail geschrieben weil mir das andauernde rüber schieben zur Visa auf die Nerven ging (wohne ländlichen Bereich), viele Händler hier arbeiten nur mit der Giro Karte, deshalb konnte ich nicht immer alles auf die Visa schieben. die DKB hat mir dann 500 Dispo und 1000 auf der Visa gewährt. Nach dem 2ten Gehaltseingang habe ich (nicht automatisch) die Limiterhöhung im Servicebereich probiert, ich beantragte die Höhe eines Monatslohnes und mir wurden jeweils (each) 4000 bewilligt (mehr wollte ich nicht aus Angst eine Ablehnung zu kassieren). Ich gebe ein Update was nach dem 3ten Gehaltseingang passiert. Bei ING bin ich immer noch auf 0 Dispo. Ich habe auch die Advanzia Karte beantragt und erhalten mit einem Anfangslimit von 800 Euro. Ich denke das Angebot der Advanzia ist gut, im Wissen wie man die Karte benutzt so das man im gebührenfreien Raum bleibt. Was ich aber sagen muss, unmittelbar nach der Beantragung der Advanzia Karte ist mein Basic Score bei der Schufa direkt in den Keller gefallen auf 75.62%, jetzt habe ich wirklich Angst. Halte euch auf dem laufenden was da passiert. Gruss Andreas

      • Michael sagt:

        Hallo Andreas,

        das ist bei einem Bekannten von mir, der auch Ausländer ist, genauso.

        Wie war nochmal Dein Schufa-Score?
        Du solltest ab Oktober eine neue Schufa Auskunft anfordern, dann siehst Du welchen bankenspezifischen Score die Schufa an ING und DKB bei Deinen Konteneröffnungen gemeldet haben.

        Tipps zum Verbessern des Scores hast Du ja, ansonsten hilft hier nur Geduld, mit der Zeit sollte der Score besser werden, vorausgesetzt Du hast keine negativen Einträge.

        Beste Grüße
        Michael

  11. Bastian sagt:

    Hallo zusammen,

    auch ich beobachte die zunehmend kunden-unfreundlichen Änderungen der ING sehr kritisch. Wir haben das Konto seit ca. zwei Jahren und seit einem starken Jahr ist es unser gemeinsames Hauptkonto. Seitdem wird es immer schlechter … Technisch kam nichts neues dazu (Sofortüberweisung, …). Dafür wurde:
    – HBCI weitgehend verstümmelt
    – Der Login ins Webbanking (PSD2) vermurkst und bisher nicth verbessert
    – die bedingungslose Gebührenfreiheit abgeschafft
    – mehrfach die AGB geändert
    – …

    Das Gesamtpaket war au meiner Sicht vor zwei Jahren überdurchschnittlich, jetzt ist es nur noch unterdurchschnittlich Ich bin drauf und dran wieder zu wechseln, will nur unserer Schufa nicht schon wieder eine Änderung zumuten. Außerdem ist grade viel Dynamik im Markt, da warte ich lieber noch etwas zu.

    • stefsch sagt:

      Ja, die letzten zwei Jahre waren schon „grausam“ bei der iNG, besonders wenn man die von mir (weiter oben) skizzierte „Fallhöhe“ dieser Bank betrachtet. Wenn man, wie ich, mit der Bank (und ihren Vorgängern) seit Anfang der 90er „verbandelt“ (Hauskredit, später Extra-Konto, Festgeld, Girokonto….) ist, werden diese jüngsten Grausamkeiten noch offensichtlicher….

  12. tom1963 sagt:

    und nicht zu vergessen..keine „echte“ VISA Credtcard und jetzt auch noch mit 1,99 % AEE>meine ist in die Schublade gegangen. Nehme lieber die schwarze VISA barclaycard…

    tom

  13. Arthur sagt:

    Gedankenspiel meinerseits:

    Auch eine Selbständigkeit muss laut AGB mit angegeben werden.

    Dies kann auch an der neuen Firmenkunden Strategie der ING liegen.
    Anfangs hat man sich um Großunternehmen gekümmert, dann mitllere Unternehmen und jetzt möchte man auch klein Unternehmen und Selbstständige mit Krediten versorgen.

    Deshalb gibt es seit ein Paar Wochen auch auf der ING Seite die Auswahl zwischen „Privatkunden“ und „Business Banking“

  14. Schnikkers80 sagt:

    Leider wird es wohl auch in nächster Zeit nicht besser werden. Ein guter Grund sich regelmäßig mit seinen Geldangelegenheiten auseinander zu setzen und nicht „träge“ zu werden wie es die meisten Bankkunden sind.

  15. halchuk sagt:

    Ich verstehe nicht, warum hier immer wieder für das frühzeitige Einrichten von Kreditlinien getrommelt wird, möglichst bei mehreren Banken gleichzeitig. Wenn man dann wirklich arbeitslos wird, ist das kein Vorteil, sondern nur eine große Last. Denn Kredite müssen zurückgezahlt werden, und zwar auch dann wenn man plötzlich weniger bzw. keine Einkünfte hat. Eh man sich versieht rutscht man in eine Kreditfalle. Mein Weg ist das nicht.

  16. Werner sagt:

    halchuk, einen Rahmenkredit musst Du nicht in Anspruch nehmen, ein Rahmenkredit ist nur als Absicherung falls man schnell und kurfristig möglichst nur kurzfristig einen Kredit benötigt. Und dafür ist der Rahmenkredit genau richtig. Kreditlinien bei Banken und Kreditkarten Unternehmen sollen auch nur eine Vorsorge für Notfälle, kurzfristige Überziehen usw. darstellen. So sehe ich das.

    • Richard Banks sagt:

      Yes, Werner. 🙂

    • Chris sagt:

      Genau so ist es. Und es ist nunmal Fakt, dass man diese Kreditlinien nur in finanziell guten Zeiten bekommt. Ist man erstmal arbeitslos o.ä., werden einem solche Limits nicht mehr gewährt. Deshalb macht es absolut Sinn, sich solche NOTFALL-Linien in guten Zeiten aufzubauen, um in schlechten Zeiten liquide zu bleiben…

      • Jens sagt:

        Hmm, ja ok, bloß da haben wir nun als smarter Bankkunde in guten Zeiten diese Kreditlinie erhalten, um sie dann im Notfall (z. B. Arbeitslosigkeit) als Überbrückung zu nutzen und ziehen dann mal z.B. 20 K EUR in summa. Wir melden dann gutgläubig und brav den neuen Status „arbeitlos“ und dann wird die Linie gekündigt. Das führt diese Strategie ad absurdum, wenn die ING wirklich kündigt. Genau dann wenn man die Linie wirklich braucht. Ich bin da schon beunruhigt.

        • Christian Hill sagt:

          Anstatt in guten Zeiten bei gutem Verdienst das Geld auf dem Kopf zu stellen und hohe Kreditlinien zu beantragen, wäre es schlauer, sich zu zügeln und Geld auf die Seite zu legen (zrotz der mikrigen Guthabenzinsen). Lieber 2-3 Monatsgehälter im plus zur Überbrückung schlechter Zeiten als im Fall der Fälle einen Rahmenkredit mit hohen Zinsen in Anspruch nehmen zu müssen.

        • Marvin sagt:

          Hi Jens, genau der Gedanke kam mir auch vor kurzem…
          Wir werden abwarten müssen, wie die ING wirklich auf die Änderungen des Status reagiert.

  17. Michael sagt:

    Als Nur-Tagesgeldkonto-Inhaber bei der ING-DIBA habe ich diese AGB-Änderungen natürlich auch bekommen. Die DIBA scheint auf dem absteigenden Ast zu sein. Zum Schluß der „Neuerungen“ noch der süffisante Hinweis, daß man sein Girokonto ja bis zum 31.10.2020 kündigen könne. Ergo werde ich dort keines eröffnen! Am brisantesten finde ich allerdings dies:

    „dass man als Kunde verpflichtet ist, auf Aufforderung der Bank Nachweise über die Herkunft seines Vermögens zu erbringen“

    Dies kennen wir bisher nur von Transferwise, Revolut & Co. – was soll also diese Regelung hier jetzt bei einer deutschen (?) Bank?

    • Seb sagt:

      Was den Nachweis der Geldherkunft anbelangt, ist dies natürlich einen bodenlose Frechheit. NUR: Die ING kann nichts dafür. Das haben Politiker (die nichtgewählten der EU in diesem Fall) verbrochen.

      Es ist tatsächlich so, dass Banken vom Gesetz her verpflichtet sind, beim VERDACHT auf Unstimmigkeiten tätig zu werden. Da muss dir dann niemand mehr deine Schuld beweisen, wie das in Rechtsstaaten üblich ist. Du musst dann deine Unschuld beweisen.

  18. Ande sagt:

    Moin,

    ich bin seit 2007 bei der DKB und hatte eine Dispo im niedrigen vierstelligen Bereich.

    Nachdem ich Ende 2017 arbeitslos wurde, wurde mir etwa 7 Monate später (Mitte 2018) mein Dispo seitens der DKB auf 0 Euro gekürzt.

    Während der gesamten Zeit stellte ich fortwährend sicher, 700 Euro Eingang pro Monat als Aktivkunde zu haben – allerdings per Überweisung von einem anderen Konto.

    Mittlerweile bin ich in Arbeit und habe wieder eine Dispo (aber erst nach Antrag und Gehaltsnachweisen).

    Ihre Aussage oben „(…) die auch bei Ausbleiben des Gehalts – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit – in vollem Umfang erhalten bleibt“ kann ich soweit nicht nachvollziehen.

    Alles Gute,

    Ihr Ande

    • Johann sagt:

      Bei mir ist es so, dass ich seit März 2018 keinen Gehaltseingang mehr auf der DKB habe und der Dispo ist im mittleren vierstelligen Bereich unverändert.

      Zwischen 2008 und 2014 hatte ich ebenfalls die DKB nicht als Gehaltskonto verwendet und der Dispo blieb ebenfalls bestehen.

      Es gab seit der Einrichtung des Dispos im Jahr 2004 überhaupt keine Veränderung.

  19. Bernd sagt:

    Hallo Richard,
    ich habe das Gefühl, in den letzten Monaten von dir gar nichts mehr über das Comdirect Girokonto zu hören, wohingegen du es vor einiger Zeit noch gelobt und unter anderem als eines deiner zwei Lieblingskonten empfohlen hast. Inzwischen fokussiert sich der Inhalt gefühlt sehr stark auf die ING. Woran liegt das? Hat sich beim Girokonto der Comdirect etwas verschlechtert oder geändert, sodass du es nicht mehr empfiehlst?

    Grüße

    • Richard Banks sagt:

      Die Comdirect hat ein sehr gutes Girokonto. Die wöchentlichen Artikel haben stets ein Thema. Kleinere Updates zu einzelnen Anbieter gibt es per Sonntagsmail.

      • Seb sagt:

        Das Problem ist leider nur, dass die Comdirect sich in einer gewaltigen Umbruchphase befindet und die Mutter ja schon deutlich angekündigt hat, an der Preisstruktur zu drehen. Insofern wäre ein Wechsel zur Comdirect momentan wohl eher ein Lottospiel.

  20. Jens sagt:

    Bisher haben die Postbank und der Sparkasseverbund geantwortet und bei beiden heißt es, dass eine solche Mitteilungspflicht nicht bekannt ist.

    Det Sparkasseverbund sagte aber auch, man müsse ein jeder Kasse einzeln anfragen. Trotzdem ein Indiezdaraif, dass die ING Ihre Kunden für dumm verkauft.

    Ich hoffe es werden viele von den Kunden wechseln.

    • Jens sagt:

      Sorry für die Fehler im Text. Hab wohl nicht bedacht, dass meine Finger anderes tippen als mein Hirn sagt.

      Richtig heißt es:
      Der Sparkasseverbund sagte aber auch, man müsse bei jeder Ihrer Kassen einzeln anfragen. Trotzdem ein Indiz darauf, dass die ING Ihre Kunden für dumm verkauft.


      Entschuldigt dafür!

  21. Michi sagt:

    Ich bin zwar nicht erfreut über diese Änderung, allerdings finde ich einen Vergleich mit anderen Banken, ist nicht unbedingt objektiv.
    Man darf keine Äpfel mit Birnen vergleichen!
    Auch wenn diese AGB‘s für jeden gelten, trifft es sicher nur die Produkte: Dispo und Rahmenkredit. Mir ist nur die VW Bank bekannt, die in Deutschland neben der ING als einzigste einen Rahmenkredit anbietet.
    Zum Dispo habe ich persönlich zwar nur mit 3 Banken Erfahrungen gesammelt, aber auch hier ist die ING anders als die Consors und DKB.
    Bei der ING bekam ich ohne Gehaltseingang auf dem ING Girokonto einen Dispo und haben ihn schon seit 10 Jahren, ohne dass ein Gehalt eingeht oder die Bank in den 10 Jahren irgendeinen Nachweis wollte.
    Bei der Consorsbank bekam ich nach Kontoeröffnung und 1. Gehaltseingang zwar auch gleich einen schönen Dispo eingerichtet, als ich dann allerdings zur DKB mit meinem 1. Konto und somit dem Gehaltseingang gewechselt bin, wurde dieser automatisch nach einem Monat ohne Gehaltseingang bei der Consors auf wenige hundert Euro gekürzt, nach wenigen Monaten sogar komplett gekündigt.
    Bei der DKB bekommt man meines Wissens auch nur einen Dispo bei Gehaltseingang, wie es die DKB handhabt wenn das Gehalt nicht mehr auf dem DKB Girokonto eingeht weiß ich allerdings nicht.

    Von daher kann man die ING schon verstehen, immerhin kann man einen Rahmenkredit von 25.000€ und einen 5 stelligen Dispo ohne Gehaltseingang bei der ING erhalten.
    Eigentlich ist es sogar verwunderlich, dass es in der Vergangenheit die ING anders behandelt hat.

    Dass das zum Nachteil des Kunden ist und gerade dann wenn man den Rahmenkredit mal braucht dieser nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, ist natürlich sehr ärgerlich.
    Andererseits schützt sie evtl. auch den ein oder anderen vor Dummheit. Denn steht das Geld zur Verfügung und sei es nur auf Kredit, besteht bei manchen auch die Gefahr dass Geld bei Arbeitslosigkeit zu „verfeinern“ anstatt zu sparen wo es möglich ist…

    • Richard Banks sagt:

      Bei der DKB bleibt der Dispo bestehen, wenn der Gehaltseingang ausbleibt. Es gibt keine automatischen Anpassungen. Bei der ING auch nicht und ihre Aussage, war ja, dass das auch nach wie vor so bleiben wird.

      • Michi sagt:

        Einige Kommentare weiter oben berichtet Ande, dass der Dispo bei der DKB gekündigt wurde, allerdings erst nach 7 Monaten.
        Was die Aussage der ING in der Zukunft wirklich wert ist wird sich zeigen… Gerade bei hohen Kreditlinien.

        Dennoch ist es keinen Fehler den Rahmenkredit zu beantragen! Ich habe ihn und würde mir ihn auch jetzt noch holen!

  22. Marvin sagt:

    Hallo Richard,
    vielen Dank für die Aufklärung!

    Ich werde berichten, was die Änderung auf den Status „Student“ mit sich bringt. 😉

  23. Matthias sagt:

    Wenn ich einen Beschäftigungswechsel hätte würde ich die ING hinsichtlich meines Rahmenkredits einfach nicht informieren. Schlicht und einfach weil ich die Regelung nicht für zulässig halte.

    Wenn sie das mitbekommen (woher sollten sie – ich habe mein Girokonto woanders) kündigen sie halt den Kredit. Was sie sicher auch machen würden, wenn ich sie informiere. (Die Auskunft hört sich nach Beschwichtigung an).

  24. Pfefferminz sagt:

    Neues Ärgernis bei der ING. Nun kann ich mich plötzlich nicht mehr ins Online Banking (im Browser) einloggen. Grund ist, dass der Internet-Pin offenbar nur noch zehn Stellen haben darf. Leider hat mein Pin elf Stellen. Eine Information über diese Änderung erhielt ich im Vorfeld von der ING nicht. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ich die einzige Betroffene sein soll… 🙁
    Ich werde nun wohl die “Passwort-vergessen-Prozedur“ durchlaufen müssen.

  25. Tina K. sagt:

    Ich habe ein Giro- und Sparkonto, aber keinen Kredit bei der ING. gerade mit der ING telefoniert & gefragt. Hier sagt man mir, es handele sich um Firmenpolitik, um mehr über die Kunden zu erfahren. Auf meine Nachfrage, was passiere, wenn ich den Arbeitgeber nicht aktualisiere, sagte man, wenn man dies herausfände, würde man mich zur Aktualisierung auffordern. Sollte ich dem nicht Folge leisten, könnte mein Konto ggf gekündigt werden.

  26. Marvin sagt:

    Die ING macht offenbar eine Rolle rückwärts. Die AGB werden erneut zum 22.02.2021 angepasst und es lautet nun:

    „Was ändert sich für Sie?
    Sie müssen uns nicht über jede Änderung Ihres Beschäftigungsverhältnisses informieren. Eine Mitteilungspflicht besteht nur dann, wenn wir Sie bitten, uns die Korrektheit Ihrer bei uns vorhandenen Kundendaten zu bestätigen oder diese zu ändern und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beziehen sich lediglich auf Ihren Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und auf die Branche, in der Sie beruflich tätig sind.“

    • Richard Banks sagt:

      Super, vielen Dank für diese Info. Das hört sich ja gut an 🙂

    • Michaela Berger sagt:

      Stimmt, aber wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt oder der Änderung widerspricht wird mit der Kündigung des Kontos gedroht.

    • Markus sagt:

      Der Haken an der Sache ist jedoch der folgende Passus:

      Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde – nach ausdrücklicher
      Aufforderung der ING – zum Zwecke der Geldwäscheprä-
      vention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhan-
      denen Kundendaten geändert haben. Die ING ist berech-
      tigt, vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern.

      Was ist ein geeigneter Nachweis? Eine Bestätigung des Arbeitgebers oder gar eine Gehaltsabrechnung? Damit können genau die Daten durch die Hintertür erhoben werden, die die ING interessieren.

      • Lars sagt:

        Die Frage ist vielmehr … wann fordert die ING dazu auf?

        Ich habe bei ING Giro, Tagesgeld und einen Autokredit. Ab 1.1. werde ich arbeitslos sein. Ich werde vom ALG1 alles wie gehabt weiter bedienen können. Muss ich bedenken haben, dass die ING mich kündigt? Wie würde sich das mit der Restschuld des Kredits verhalten?

  27. Angus Macgyver sagt:

    Hallo zusammen,

    ich bin schon einige Jahre Kunde bei der DKB mit einen höheren vierstelligen Dispo (bisher eigentlich immer durchgängig genutzt) und bin nun auch überraschend arbeitslos geworden (AG-seitig, fristlos, lange Geschichte).

    Frage nun: ALG1-Auszahlung zur DKB oder lieber auf anderes Konto und dann umbuchen?!

    Fraglich auch: Gibt es noch mehr Erfahrungen wie die DKB mit den Kreditlinien und Krediten umgeht?!

    • Seb sagt:

      Das ist natürlich ein schwerer Schlag. Ich hoffe du findest bald möglichst wieder eine gut bezahlte Stelle.

      Auch wenn ich diesbezüglich keine persönlichen Erfahrungen habe, so würde ich doch mir das ALGI lieber auf ein separates Konto auszahlen lassen und dann umbuchen. Das ist ein Bauchgefühl von mir und ich kann dies jetzt nicht substantiell begründen.

      Du weißt das selbstverständlich sicherlich sowieso schon, ein Dispokredit kann ja jederzeit gekündigt werden. Das ganze darf zwar nicht fristlos geschehen aber doch mit einer relativ zeitnahen Frist. Hier wärst du dann auf das Entgegenkommen der Bank angewiesen. Insofern solltest du dich auch in anderen Bereichen natürlich der Bank gegenüber wenn immer möglich wohlgefällig verhalten. Das nur als Tipp.

      Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir nur berichten, dass sich die Kreditlinien bei der DKB bei mir immer absolut problemlos nach oben haben anpassen lassen. Allerdings ist das nicht glaube ich das, was dich in dieser Situation jetzt besonders interessiert.

      Positiv an einem Dispokredit ist jetzt in deiner Situation natürlich, dass du ihn absolut flexibel zurückzahlen kannst. Oder eben auch eine Zeit lang überhaupt nicht. Dafür sind die Zinsen natürlich deutlich höher gegenüber einem Rahmenkredit.

      Ich hoffe, andere Leser hier haben in der Vergangenheit auch Erfahrungen gemacht, die dir in deiner Situation besser weiterhelfen, als was ich dir jetzt schreiben konnte.

    • Andreas Weber sagt:

      Hallo Angus, empfehle dir ALG1 nicht auf das DKB Konto gutschreiben zu lassen. Mir wurden im Februar die Kreditlimite gestrichen. Gruss Andreas

  28. Werner1 sagt:

    Warum ALG 1 Zahlung auf ein anderes Konto oder umbuchen, das verstehe ich nicht.

    Auch bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung muss der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht geltend machen. Versäumt der diese Frist, wird die Kündigung als wirksam behandelt.

    Quelle.

    Nur als Info.

    • Angus MacGyver sagt:

      Hallo Werner,

      nun es war halt fraglich durch welche Methode die Kreditlinien, der Kredit bei der DKB „haltbarer“ sind.

      Gehen Sozialleistungen ein, so ist das für die Bank ja recht einfach zu erkennen; und evtl. gibt es sogar dann Automatismen.

      Bezüglich Arbeitsgericht und dem Rest: Auch wenn ich eigentlich nicht wollte; Klage läuft auf anraten der Familie.

      Es ist ja bei mir nicht nur die Arbeitslosigkeit und ggf. „unstabile“ / „kreative“ Finanzen:
      a) Ich neige stark dazu vor allem Fremdinteressen bevorzugt zu behandeln; sowohl beruflich wie privat. Das 11 Jahre beim letzten Arbeitgeber und ca. 8 Jahre in einer Partnerschaft.

      b) Zuerst hat mich meine Lebensgefährtin „abserviert“ beginnend im Spätsommer bis Winter 2021. Keine Begründung, keine Aussage warum/wieso/weshalb.

      Davor habe ich eben ca. 8 Jahre lang gut „Geld und Mühe“ in dieser „Beziehung“ gelassen; und das obwohl ich ganz am Anfang des Kontaktes mit der späteren Partnerin eigentlich ganz deutlich erklärt habe „ich kann max. 600-700 EUR im Monat bezahlen und auf keinen Fall dich und deinen Sohn „derhalten“ [ja da kam der Bayer durch; aber ich glaube man versteht das gesagte auch so!]“.

      c) Jetzt der Arbeitgeber. Der mir – obwohl selbst seit mehr als 2 Jahren im Krisenmodus (inkl. staatsanwaltschaftlicher Durchsuchung) – zuerst für 12-18 Monate ein Zwischenzeugnis [leider das einzige jemals dort geforderte Zeugnis!] sang- und klanglos und ohne Kommentar einfach nicht ausstellt und mir damit eventuell eine gute „Falle“ gebaut hat.

      Leider bin ich in selbige voll hineingelaufen.

      Bis zu heutigen Tag ist übrigens ein detailierter Vorwurf / Kündigungsgrund nicht genannt. > Wie mann sich dabei fühlt als „Beschuldigter ohne Anklage“ kann man sich lebhaft vorstellen…

      Arbeitsgerichtlich scheint man – übrigens nicht nur bei mir – eine absolute Verzögerungstaktik zu fahren; vermutlich schafft man es damit sogar bis zur Abwicklung der Firma!

      Alles in allem habe ich mittlerweile
      – eigentlich das gesamte Vertrauen zu allen Menschen, Organisationen und Institutionen verloren,
      – wahrscheinlich zuvor schon einen starken „Burn-Out“ und zwischenzeitlich recht schwere Depression > Ich will bzw. traue mich nur nicht dies ärztlich feststellen zu lassen!
      – und das schlimmste (durch den kontinuierlichen Raubbau am „Eigeninteresse“; siehe oben): Ich weiß nicht mehr wo meine Interessen, Fähigkeiten und Neigungen liegen!!!

      • Werner1 sagt:

        Hallo Angus, mit der DKB das verstehe ich. Ich persönlich würde auch ALG 1 und ev. ALG 2 über die DKB laufen lassen. JetztWohlwissend um ev. Nachteile dadurch. Ein zweites Girokonto sollte man unabhängig davon bei einer anderen kostenlos Bank unterhalten. Kostenlose Kreditkarte bei Barclay Visa oder Norwegian Bank z.B.

        A) Anderen Helfen zu wollen das kenne ich nur zu gut aus eigener Erfahrung, wie oft ärgere ich mich danach.

        B) Das tut mir leid, da bist du vermutlich ausgenommen worden, hoffe mich zu irren.

        C) Fristlose Kündigungen müssen berechtigt sein. Wahrscheinlich kein Betriebsrat vorhanden oder ein Kopf Nicker Betriebsrat. Ich war lange Jahr im unbezahlten Zweitjob Betriebsratsvorsitzender mit selbst angeeignetem guten Wissen im Arbeits und Sozialrecht. Irgendwann könnte ich nicht mehr Erwerbsminderungsrenter.
        Mein Wissen im Arbeits und Sozialrecht hat mir und meiner Frau bei der EM Rente sehr viel geholfen. Kündigungsschutzklage auf jeden Fall durchführen und auf Wiedereinstellung klagen im Endeffekt aber dadurch Abfindung erreichen. Ich würde 100 Prozent fördern je Beschäftigungsjahr wohlwissend dass das nicht erreichbar sein wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an. 70 – 80 Prozent sollten im Endeffekt erreichbar sein. Das sind nur Allgemein Plätze da ich deinen Fall nicht kenne. Auf jeden Fall Fachanwalt für Arbeitsrecht und ganz wichtig dabei auch für Sozialrecht. Es zählt nicht die Bruttosumme für dich zählt was hinter rauskommt netto unter Beachtung von Sozialrecht und Steuern. Oder Gewerkschaft als Gewerkschaftsmitglied damit beauftragen. In der Gewerkschaft bin ich nicht mehr dafür im VdK Sozialverband für Sozialrecht. Als Erwerbsminderungsrenter benötige ich kein Arbeitsrecht mehr.

        Ich bin nicht mehr belastbar deshalb Rente kann das alles bei dir sehr gut nachvollziehen.

        Wichtig Klage geht nur innerhalb der 4 Wochenfrist nach Kündigungserhalt.

        Quelle

        Zusätzlich musst du zu einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Dir bleibt gar nichts anderes übrig.

        Quelle

        Mehr fällt mir dazu nicht ein.

        Hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.

      • Seb sagt:

        Bei Depressionen solltest zwingend einen Facharzt aufsuchen. Das ist eine schwere und leider sogar potentiell tödliche Krankheit. Damit ist nicht zu spaßen.

        Bei späteren Bewerbungen musst du deine Krankheitsgeschichte nicht offenbaren, falls dir das Sorgen bereitet.

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