Hintergründe über den sinnvollen Umgang mit Schecks heute

DKB: Schecks kostenlos bestellen

Bei vielen gelten Schecks als altmodisch und so mancher junge Bankkunde weiß nichts mit diesem Begriff bzw. mit dem Bankvordruck anzufangen. Gleichwohl gibt es heute noch Konstellationen, in denen eine Zahlung per Scheck möglich ist, teilweise sogar sinnvoll.

Pflichtangaben eines Schecks

DKB Scheck

Ein Scheck ist ein genormter Bankvordruck, der nach Artikel 1 des Scheckgesetzes sechs Angaben enthalten muss: (1) Bezeichnung „Scheck“, (2) Anweisung, eine bestimme Summe zu zahlen, z. B. „Zahlen Sie gegen diesen Scheck“, (3) den Namen desjenigen, dem das Geld abgezogen werden soll (wird heute durch die Kontonummer dargestellt), (4) Angabe des Zahlungsorts (heute wie Ausstellungsort), (5) Datum und Ort der Ausstellung des Schecks und (6) Unterschrift des Ausstellers.

Optional möglich, aber nicht erforderlich ist, den Namen und die Adresse des Zahlungs­empfängers auf dem Scheck zu notieren.

Einen gültigen Scheck kann jeder einlösen, auch wenn ein anderer Adressat eingetragen ist. Man kann also einen Scheck, den man bekommen hat – eine Gutschrift von einer Reklamation – ans Finanzamt weitergeben, wenn man dort noch Steuerschulden hat.

Scheck auch ohne Empfängerdaten gültig!

Ein Scheck ist übertragbar.

Zahlung gilt mit Übergabe (unabhängig vom Geldfluss) als geleistet

Nun wären wir gleich beim sinnvollen Einsatz von Schecks angekommen. Eine Zahlung gilt nämlich mit der Übergabe des Schecks als geleistet. Und zwar unabhängig davon, wann tatsächlich das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.

Damit das Geld von Ihrem Konto dem anderen ausgezahlt werden kann, muss dieser nämlich erst den Scheck bei der Bank vorlegen. Nun sendet die Bank den Scheck per Post an Ihre Bank und bittet um Überweisung des Geldbetrages. Sollte der Scheckempfänger ebenfalls ein Konto bei einer Direktbank haben, kommt hier nochmals ein Postlauf hinzu.

Mit einer Scheckzahlung zögert man also den tatsächlichen Geldabfluss vom eigenen Konto heraus, ohne das Verspätungsfolgen wie Zinsen oder Zuschläge hinzukommen. Selbst erhält man länger Zinsen auf dem Konto bzw. spart teure Kreditzinsen, wenn das eigene Konto im Minus ist.

Scheckzahlung bringt Zinsvorteile

Vorsicht: keine „ungedeckten“ Schecks ausstellen

Man darf jedoch keinen Scheck ausstellen, wenn weder genügend Geld auf dem Konto ist noch die Kreditlinie (Dispo) ausreicht. Man spricht dann vom „ungedeckten Scheck“ und bis zum Scheckbetrug ist es dann nicht mehr weit …

Fassen wir noch einmal zusammen:

  • Ein Scheck ist eine Zahlungsanweisung. Sie weisen Ihre Bank auf dem Vordruck an, demjenigen, der den Scheck vorlegt, die genannte Summe zu zahlen.
  • Die Zahlung gilt erbracht mit Ausstellung des Schecks, auch wenn dieser erst Tage später tatsächlich eingelöst wird. Damit haben Sie einen Zinsvorteil.

Leider werden im Handel Schecks immer weniger anerkennt. Kartenzahlungen (früher „Scheckkarte“ genannt) haben sich aus Effizienzgründen durchgesetzt.

Bei größeren Unternehmen und größeren Geschäften (z. B. Möbelhaus) oder beim Staat kann man heute noch gut mit einem Scheck zahlen. Das hat den Vorteil, dass Sie weder Bargeld noch Bankkarten mitführen müssen.

Schecks sind ein sicheres Zahlungsmittel – für den Aussteller

Sollte Ihnen ein Scheckvordruck mit Ihrer Kontonummer gestohlen werden, ist das kein Problem, denn Sie können Ihre Bank immer anweisen, den Scheck zurück zu buchen. Bargeld ist beim Diebstahl fast immer verloren. Die Neuausstellung von Kreditkarten kostet meistens Gebühren und wenn sie vorher missbraucht wurden, könnten Sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Besonders geeignet für Terminzahlungen und Unerwartetes

Schecks eignen sich vor allem für unerwartete Zahlungen. Beispielsweise wenn Sie von der Polizei gestoppt wurden, weil das rechte Bremslicht defekt war.

Das stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar und mir ist es selbst schon passiert, dass der Polizist mir deswegen ein Verwarnungs­geld von 10 Euro auferlegt hat. Da stelle ich zwar nicht gerne einen Scheck aus, aber lieber einen Scheck als Bares. Den Scheck erhalte ich von der DKB kostenfrei und das geht so:

Bestellung von Schecks bei der DKB

Sie schreiben eine E-Mail mit etwa folgendem Wortlaut an den Kundenservice der DKB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir 10 Verrechnungsschecks mit meiner Kontonummer 12345678 zu.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Vor- und Zuname

Das ist alles. Nach etwa 2–3 Tagen erhalten Sie ein Kuvert mit den Scheckvordrucken. Kostenlos!

Auch das Einlösen von Schecks bei der DKB ist kostenlos. Wie das geht, zeige ich Ihnen in diesem Artikel: Schritt-für-Schritt-Anleitung: Verrechnungs­scheck bei der DKB einlösen.

Noch kurz ein historischer Rückblick

In Deutschland kann man seit 1934 mit Schecks zahlen. Das regelt das Scheckgesetz (ScheckG) vom 14.8.1933, zuletzt geändert am 19.4.2006. Vor 1934 gab es den „Wechsel“; obwohl heute noch möglich, ist die Zahlung per Wechsel so gut wie ausgestorben.

In anderen Ländern, beispielsweise in den USA, wird noch häufiger mit Schecks bezahlt als in Deutschland.

Fragen zur Scheckzahlung? Bitte Kommentarfeld nutzen!

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28 Kommentare zu “DKB: Schecks kostenlos bestellen”

  1. Horst Rabe sagt:

    Danke für die Info. Das wusste ich nicht, dass man bei der DKB kostenlos Verrechnungsschecks erhält.

    Welche Kosten kommen denn auf mich zu, wenn ich die Schecks dann „verteile“?

    • Tanja sagt:

      Sie dürfen damit rechnen, dass der Scheck eingelöst wird und dann das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird. Dafür kennt das DKB-Preisverzeichnis keine Gebühren.

      Ebenso ist es unüblich, dass jemand anderes Ihnen Zusatzgebühren für eine Scheckzahlung berechnet. Jedoch ist die Scheckzahlung in Kontinentaleuropa nicht mehr sonderlich verbreitet. An der Supermarktkasse wird vermutlich kaum ein Scheck akzeptiert werden … bei Behörden oder größeren Unternehmen ist das meinst völlig okay.

      Hinweis: Viele andere Banken verlangen Gebühren für das Einlösen von Schecks. Diese Kosten treffen jedoch den Zahlungsempfänger und nicht Sie.

  2. Altunyan sagt:

    Kann ich ein Scheck von die DKB in Britische Pfund ausstellen lassen? Welche Gebühren sind damit verbunden? Gibt es eine andere Weg in GBP zu bezahlen, wenn nur Scheck für eine Organisation (Uni) in Großbritannien akzeptiert sind?

    • Gregor sagt:

      Bei der DKB gibt es keine Schecks in Fremdwährung, weil die DKB keine Fremdwährungskonten anbietet.

    • Tomasz sagt:

      Die meisten UK-Institutionen akzeptieren auch Inlandsüberweisung (Bacs), das geht mit einem aus dem Ausland zu öffnenden Monese-Konto ganz gut (das Konto kann man danach ja wieder kündigen, bevor es kostenpflichtig wird).

  3. Holzwarth Hans-Peter sagt:

    Kann ich einen Verrechnungsscheck auf britische Pfund ausstellen? Ich bin Kunde bei Ihnen.

  4. Simon G. sagt:

    Ist der Artikel noch aktuell? Ich habe heute bei der DKB angerufen und die Auskunft bekommen, dass bei der Bank beschlossen wurde, für Privatkunden keine Scheckvordrucke mehr auszustellen. Stimmt das?

    • Stefanie sagt:

      Hallo Simon,

      ich habe eben mit dem Kundenservice der DKB gesprochen und die Auskunft bekommen, dass es nach wie vor kostenfreie Scheckvordrucke für DKB Kunden gibt.

      Hierfür können Sie einfach eine E-Mail an info@dkb.de senden.

      Sie sollten folgende Daten angeben: den Kontoinhaber, die IBAN sowie die benötigte Stückzahl.

      Teilen Sie der DKB außerdem mit, ob Sie Inlands- oder Auslandsschecks bestellen möchten.

      • Simon G. sagt:

        Ok, danke für die Info. Genau so hatte ich es gemacht. Da ich jedoch auch ein DKB Business Konto habe, rief mich meine zuständige Beraterin aus der Abteilung „Mitte Freie Berufe“ an und sagte, ich könnte nur noch fürs Geschäftskonto Schecks bekommen, für Privatkonten nicht mehr. Sehr komisch.

        Aber danke für die Info, dass es eigentlich noch weiterhin funktionieren sollte…

        • Stefanie sagt:

          Hallo Simon,

          ich habe mal zum Test Schecks angefordert, ich werde dann berichten ob es geklappt hat.

          • Martin sagt:

            Hallo Stefanie,
            hat sich inzwischen schon was getan. Ich würde gerne Schecks für zumindest Behördliche Angelegenheiten benutzen, will die DKB aber nicht mit unnötigen Fragen nerven.

            • Stefanie sagt:

              Hallo Martin,

              bei mir hat alles einwandfrei geklappt. Ich habe wie oben beschrieben eine E-Mail an die DKB gesendet und etwa eine Woche später hatte ich die Schecks im Briefkasten.

  5. Helene sagt:

    Kann ich einen United States treasury check bei Ihnen einreichen und muss ich zuvor ein Bankkonto bei Ihnen eröffnen? MfG

    • Gregor sagt:

      Richtig eine Kontoeröffnung ist notwendig, denn man kann nur Schecks dem eigenen Konto gutschreiben. Aber es wird wohl kaum jemand ein DKB-Konto eröffnen, um einmalig ein Scheck einzureichen.

  6. Arne sagt:

    Am 13.08., spätabends, habe ich Schecks bei der DKB bestellt. Erst über eine Woche später, am 21.08. bekam ich eine Antwort, dass meine Schecks bestellt wurden und anschließend an mich versendet werden. Ich bin ehrlich gesagt überrascht, wie lange das alles dauert.

  7. Alex sagt:

    Gibt es einen formularmäßigen Unterschied zwischen Auslands- und Inlandsscheck?
    Oder wird ein Inlandsscheck automatisch zum Auslandsscheck, sobald er im Ausland eingelöst wird?

    Hintergrund ist der: Ich muss einmalig etwas per Scheck bei einem Franzosen bezahlen (dort scheint das noch üblicher zu sein). Kann ich dann einfach einen Standard-Scheckvordruck von der DKB verwenden? Davon habe ich noch ein paar rumliegen und ich müsste den Kundenservice in der stressigen Zeit nicht erneut bemühen.

    Und berechnet die DKB für die Einlösung eines Auslandsschecks Gebühren? (Ob der Empfänger welche bezahlt, ist mir eigentlich gleichgültig.)

  8. Martin sagt:

    Bin jetzt auch stolzer Besitzer von 10 Vordrucken des Verrechnungsschecks der DKB. Ich habe diese am Sonntag per Kontaktformular der DKB beantragt. Am Donnerstag kam mit der Post ein Briefumschlag, in welchem diese enthalten waren.

    Lediglich am Montag bekam ich einen Anruf: „Hier ist Ihre Bank. Spreche ich mit XY?“ — „Welche Bank denn bitte?“ — „Das kann ich Ihnen erst sagen, wenn Sie mir bestätigen, dass Sie XY sind.“ — „Und Sie können mir nicht freundlicherweise sagen, von welcher Bank Sie anrufen.“ „Nein, hmm, dann schreibe ich auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zurück. Tschüss.“
    Ich bekam dann noch am selben Tag eine E-Mail, das mein Auftrag eingegangen ist und ich soll eine Telefonnummer angeben, unter der ich zurückgerufen werden kann.
    Dann habe ich zurückgeschrieben, dass ich die Verrechungsscheck für den privaten Gebrauch benötige.
    Anschliessend wurde ich zwar nicht zurückgerufen, bekam aber per Mail die Bestätigung, dass die Vordrucke der Verrechnungsschecks mit Briefpost bei der DKB rausgehen.
    Wie gesagt, am Donnerstag waren sie da, also innerhalb von 4 Tagen. Toll, dass das so schnell geklappt hat.

    Ich finde es gut, diese Schecks als Option zu haben. Einen für den „Notfall“ im Geldbeutel. Die restlichen sind sicher verwahrt. Bin mal gespannt, wann ich diese überhaupt einsetzen kann.

  9. Stefan sagt:

    Hallo,

    kann ich auf dem Scheck „oder Überbringer“ streichen ( bei gleichzeitiger Angabe des Empfängers ) um Fremdnutzung durch Dritte zu verhindern ?

    Danke – Grüsse
    Stefan

    • Werner sagt:

      Gefunden unter:http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/rektascheck/rektascheck.htm Scheck, der durch den Vermerk des Ausstellers «nicht an Order» (Rektaklausel) zum Rektapapier gemacht worden ist. Eine Weitergabe durch Indossament ist ausgeschlossen und nur durch Zession zulässig.

      Scheck, der durch Vermerk »nicht an Order« (Rekta-, negative Orderklausel) zum Rektapapier gemacht worden ist. Weitergabe durch Indossament ist ausgeschlossen und nur durch gewöhnliche Abtretung zulässig. In Deutschland ohne praktische Bedeutung.

      Der Scheck kann durch den Vermerk „Nicht an Order“oder einen ähnlichen Zusatz zum Rektapapier gemacht werden. Die Indossierung (Indossament) ist dann ausgeschlossen. Der Rektascheck kommt in der Praxis im allgemeinen nicht vor.

      Seltene Form der Scheckdeklaration. Durch den Zusatz »Nicht an Order« wird ein Scheck zu einem Rektascheck. Dieses schließt dann die Weitergabe mit einem Indossament aus. Der Scheck kann nur durch den namentlich genannten Begünstigten eingelöst werden.

      Scheck, der nur vom namentlich in der Urkunde Genannten zum Inkasso vorgelegt werden kann („Zahlen Sie gegen diesen Scheck …. an X. X. nicht an Order“)

    • Roberto sagt:

      Hallo Stefan,

      Zunächst in Kürze: Du darfst die Überbringerklausel wahrscheinlich nicht streichen, wohl aber der Schecknehmer.

      In der Folge ein paar Details

      Laut Scheckgesetz darfst Du einen Scheck sogar auf irgendeinem Bierdeckel schreiben, solange alle nach dem Gesetz erforderlichen Angaben gemacht sind.

      Allerdings gibt es da Einschränkungen. Du darfst als zum Beispiel nur per Scheck über Dein Guthaben verfügen, wenn Du mit dem Bezogenen (Deiner Bank) eine Vereinbarung darüber hast. Diese ist meist Teil der AGB und kann zum Beispiel regeln, dass Du nur die Scheckvordrucke der Bank benutzen, und deren Text nicht ändern darfst. Dies gilt aber nur für Dich als Aussteller.

      Der Schecknehmer, ist an die Verpflichtungen zwischen Dir und Deiner Bank nicht gebunden. Das heißt, er dürfte die Überbringerklausel streichen.

      Der Scheck wäre nun ein sog. Oderpapier. Dieses kann per Indossament übertragen, und per Blankoindossament wieder zum Inhaberpapier gemacht werden.

      Mit dem Zusatz „nicht an Order“ wird der Scheck zum Rektapapier, das hat den praktischen Hintergrund, dass dessen Übertragung nur noch per Zession, also Übertragung einer Forderung, funktioniert. Das wäre Vergleichbar mit einer Versicherungspolice. Allein die Dingliche Übertragung des Papiers bedeutet hier nicht, dass der neue Inhaber auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist. So wäre es beim Rektascheck, da hat der Inhaber des Schecks keine Forderung gegenüber dem Bezogenen (der Bank), auch wenn der Scheck per Indossament übertragen wurde.

      Unabhängig, kann ein Barscheck durch Aussteller und Inhaber mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ zum Verrechnungsscheck gemacht werden. Eine Barauszahlung ist nun nicht mehr möglich. Ebenso gilt eine Streichung des Vermerks als nicht erfolgt. Der Verrechnungsscheck kann also nicht zu einem Barscheck umgewandelt werden. Meist ist dieser Vermerk auf den Scheckvordrucken bereits geschrieben.

      So viel zum Ausflug ins Scheckgesetz, falls Ihr noch Fragen habt, immer her damit.

      • Roberto sagt:

        Ergänzung:

        Ich habe geschrieben:
        „So wäre es beim Rektascheck, da hat der Inhaber des Schecks keine Forderung gegenüber dem Bezogenen (der Bank), auch wenn der Scheck per Indossament übertragen wurde.“

        Richtig ist:
        „So wäre es beim Rektascheck, da hat der Inhaber des Schecks keine Forderung gegenüber dem Aussteller, auch wenn der Scheck per Indossament übertragen wurde.“

        Begründung:
        Aus einem Scheck erwächst kein ein Anspruch gegenüber dem Bezogenen (Akzeptverbot)

      • Richard Banks sagt:

        Super, herzlichen Dank für dieses tolle Engagement!

  10. Martin sagt:

    Meines Wissens ist das nicht möglich bzw. die Bank ist nicht daran gebunden.

    Normalerweise stellt man den Scheck daher zur Verrechnung aus, damit das Geld nicht bar und somit anonym ausgezahlt werden kann. Dazu genügt es „Nur zur Verrechnung“ auf dem Scheck zu vermerken.

  11. Karl sagt:

    Hey, ich versuche seit ein paar Tagen herauszufinden, wie ich einen bankbestätigten Verrechnungsscheck für mein Konto bestelle. Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

Schreibe eine Ergänzung oder stelle eine Frage, Danke fürs Engagement!

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