Für alle, die Bauchschmerzen mit Auslandskonten haben, hier unsere

Steuer-Erklärung!

Wir leben in Deutschland – wir zahlen unsere Steuern in Deutschland!

Auf diesem Spezial-Portal stellen wir die besten Bankkonten in Deutschland vor und helfen Menschen mit unseren Erklärungen und Anleitungen, diese Bankkonten richtig zu eröffnen.

Wir helfen auch Menschen aus dem Ausland Bankkonten in Deutschland zu bekommen!

Genauso sind wir in der anderen Richtung tätig:

Wir recherchieren im Ausland Bankkonten, die für Deutsche interessant sein könnten, und zeigen, wie man diese richtig beantragt und eröffnet bekommt.

Aus Kommunikation mit unseren Lesern wissen wir, dass daran vor allem Leute aus diesen Bereichen interessiert sind:

  • ins Ausland entsandte Arbeitnehmer und deren Familien,
  • Studenten im Auslandssemester,
  • Geschäftsleute, die im Handel mit dem Ausland sind,
  • Auswanderer und Menschen, die über Auswanderung nachdenken,
  • Menschen, die ihr Vermögen auf verschiedene Rechtsräume streuen wollen.
    (Die Finanzbranche empfiehlt ja gerade Risikostreuung!)

Alles legitime Interessen, oder?

Uns hat noch nie jemand angeschrieben, dass er seine Steuern hinterziehen möchte und deswegen ein Auslandskonto braucht. So jemandem würden wir auch nicht helfen, weil dies unmoralisch und kurzsichtig ist.

Steuern und Recht

Jeder in unserer Gesellschaft hat die Pflicht, Steuern in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu entrichten. Genauso hat jeder das Recht, ein Bankkonto im Ausland zu haben (Kapitalfreiheit).

Wir haben selbst mehrere Bankkonten im Ausland: teils weil wir sie persönlich nutzen, teils nur für Recherchezwecke, um für Sie die besten Anleitungen produzieren zu können.

Alle Konten im Ausland, auf denen Einkünfte eingehen (beispielsweise Zinsen), werden jährlich über die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gemeldet. Wie das geht, sehen Sie beim Punkt 1c) des Artikels 3 fatale Irrtümer über Auslandskonten.

Damit wird die Versteuerung in korrekter Höhe von uns sichergestellt.

Alle Auslandskonten, die Einkünfte haben, sind dem Finanzamt bekannt. Das Finanzamt hütet das Steuer- und Amtsgeheimnis.

Gesetzesänderungen betreffend die Transparenz von Bankkonten

Der Deutsche Bundestag hat Gesetze zur „Förderung der Steuerehrlichkeit“ erlassen. So bekommen die deutschen Finanzämter sowieso Mitteilungen über Kapitalerträge aus anderen EU-Staaten und mit der EU assoziierten Ländern. Stichwort: EU-Zinsrichtlinie.

Ab 2017 bekommen die deutschen Finanzämter sogar Mitteilungen von 50 und mehr Ländern. Stichwort: OECD-Abkommen.

Hier werden dann sogar Kontostände übermittelt. Das geschah bisher nicht, weil nur die Erträge und nicht die Substanz versteuert werden muss – schließlich haben wir in Deutschland und in den meisten anderen Staaten keine Vermögenssteuer.

Dieser Fakt lässt übrigens einige Leute nach neuen Bankkonten im entfernten Ausland suchen. Stichwort: Offshore-Konten.

Das Eröffnen von Offshore-Konten ist legal. In die Illegalität rutscht man als Steuerpflichtiger in Deutschland erst ab, wenn

  • man Kapitalerträge auf diesen Konten erzielt und diese nicht meldet oder
  • andere Einkünfte auf dem Offshore-Konto eingehen und diese nicht gemeldet werden.

Daraus folgt:

  1. Offshore-Konten sind so lange legal, wie man Einkünfte auf ihnen zur Versteuerung angibt.
  2. Offshore-Konten sind legal und diskret (vor dem deutschen Finanzamt und Staat geheim), wenn man keine Einkünfte dort hat. Das kann beispielsweise ein normales, zinsfreies Girokonto sein.

Wir halten uns genau an die steuerlichen Vorgaben!

Wir leben mit unserer ganzen Familie in Deutschland und nutzen hier das Allgemeingut, welches durch das Abgabenaufkommen teilweise oder komplett finanziert wird. Beispiele: Straßen, Gesundheitsversorgung, Bildung, innere Sicherheit.

Selbstverständlich tragen wir unseren Beitrag in vorgeschriebener Höhe (Steuern) + freiwillige Leistungen (Spenden an Organisationen) bei.

Bei der Vielzahl der Konten nutzen wir die rechtliche und steuerliche Unterstützung der Kanzlei Menz und Partner. Zwar kann man vieles alleine machen, doch gerade in steuerlicher Hinsicht dürfen keine Fehler passieren und deswegen haben wir uns für eine professionelle Beratung und Durchführung entschieden. Sicher gut investiertes Geld!

Kanzlei Menz und Partner

Dr. Andreas Mayer (Partner bei Menz und Partner) steht hier für Steuerfragen zur Verfügung: Fragerunde.

Soweit unsere Erklärung zur Steuer!

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7 Kommentare zu “Steuer-Erklärung!”

  1. Marco Grapp sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    besteht bei Ihnen die Möglichkeit ein Offshore Konto zu eröffnen und zu führen ? Welche Vorteile gibt es damit ?
    Arbeitet man mit einer Mastercard Debitkarte und hat ein
    Multiwährungskonto USD / EUR ?
    Grüße
    Marco Grapp

  2. tobias sagt:

    Guten Tag
    Wahrscheinlich blöde Frage:
    Ich habe meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, bin aus beruflichen Gründen (Filmemacher) sehr oft in Berlin und jetzt auch hier gemeldet. Ich verdiene mein Geld nur in der Schweiz, zahle also dort meine Steuern, will jetzt aber hier ein Konto eröffnen um die Bankgebüren von Transaktionskosten etc zu vermeiden. Muss ich dann auch Steuern in Deutschland zahlen, obwohl ich hier nur ausgebe, aber nicht verdiene?
    danke!
    Grüsse

    • Richard Banks sagt:

      Kurze Antwort: Ein (zinsloses) Girokonto in Deutschland begründet keine Steuerpflicht 🙂. Zu den anderen Umständen äußere ich mich nicht 🙈.

  3. Rihanna Hoss sagt:

    Ich bin ein deutscher Einwohner und ich werde nach Australien ziehen. Kann ich meine Steuererklärung in Australien erhalten?

  4. Alexandra sagt:

    Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet, wenn ich ein Konto im Ausland habe?

  5. Steuerzahler sagt:

    Muss ich mein ausländisches Konto (dient der leichteren Bezahlung dortiger Rechnungen) in der Einkommensteuererklärung angeben? Habe dort mein deutsche Steuernummer angegeben und bin davon ausgegangen, dass die Info über die Existenz des Kontos sowieso automatisch ans BZSt geht.

Schreibe eine Ergänzung oder stelle eine Frage, Danke fürs Engagement!

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