Tipp: So sichern Sie sich im Voraus ab

Korallen: Beschlagnahme durch den Zoll!?

Halt Zoll

Sie befinden sich in einem traumhaften Urlaubs­paradies und finden am Strand oder beim Straßenhändler wunderschöne Souvenirs. Schnell eingesammelt oder gekauft wird das Erinnerungsstück in den Koffer gepackt …

Die „böse“ Überraschung trifft Sie dann bei der Einreise nach Deutschland. Der Flughafen-Zoll hat Sie mit Ihrem Koffer herausgefischt und weist Ihnen nach, dass Sie verbotene Gegenstände nach dem „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ dabei haben.

Die Folge

sehr häufig Beschlagnahme der verbotenen Gegenstände
(ggf. mit Vernichtung auf Ihre Kosten)
oft wird zusätzlich eine Geldbuße vom Hauptzollamt (übergeordnete Dienststelle) verhängt
(das sehen die Gesetze so vor)
Einzelfälle Verurteilung durch einen Richter zur Geld- oder Gefängnisstrafe
(bei Wiederholungstätern, Banden oder gewerblichen Absichten)

Anleitung: So gehen Sie auf Nummer sicher!

  1. Fotografieren Sie Ihre Reisemitbringsel.
  2. Schreiben Sie einen kurzen Text dazu.
  3. Senden Sie beides per E-Mail an das Zoll-Infocenter info.privat@zoll.de

In unserem Fall haben wir innerhalb von 24 Stunden eine Antwort bekommen. Zwar ist diese aus rechtlichen Gründen stets unverbindlich. Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit aber sehr gut, so dass man sich auf deren Aussagen verlassen kann.

Sie können unser Beispiel als Muster verwenden …

Unsere E-Mail an das Zoll-Infocenter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich auf Urlaubsreise und habe heute am Stand von San Francisco sehr schöne Muscheln und vermutlich so eine Art Haut oder Panzer von einem Meerestier gefunden. Diese liegen dort in Massen herum.
 
Allerdings weiß ich, dass es bestimmte Mitnahmebeschränkungen von solchen gefundenen Souvenirs in die EU gibt. Können Sie mit bitte sagen, ob ich diese selbst gesammelten Stücke ohne Probleme mit nach Deutschland nehmen darf? Siehe bitte Anlage, Foto!

Mit freundlichen Grüßen

Unsere Anlage

Keine Korallen aber Muscheln und noch etwas anderes Seltsames

Antwort vom Zoll-Infocenter

Sehr geehrte Frau XY,

hier handelt es sich offensichtlich um sog. Sanddollar (eine Art Seeigel; Foto links) sowie um einen Krabbenpanzer.

Beides ist aus artenschutzrechtlicher Sicht bei der Einfuhr in die EU unproblematisch.

Siehe auch:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Hintergrundfakten zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Handel mit Wildtieren und Pflanzen zu kontrollieren, um das Aussterben von Arten zu verhindern.

Aus wirtschaftlicher Not – teils aus Habgier – werden beispielsweise Nashörner reihenweise abgeschlachtet, nur um das begehrte Horn zu verkaufen.

Es befinden sich rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten auf der unter Schutz stehende Liste.

Die Ausfuhr aus dem Urlaubsland und die Einfuhr nach Deutschland bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Als Urlauber werden Sie diese für Souvenirs allerdings kaum bekommen.

Hinweis: Korallen sind grundsätzlich verboten!

Bei Korallen kann kam zu 99 % davon ausgehen, dass das Mitbringen verboten ist. Korallen sind ein elementarer natürlicher Küstenschutz und an vielen Orten in der Welt in akuter Gefahr.

Egal, ob Sie Korallenteile am Strand finden oder teuer als Souvenir im Schaufenster eines Händlers sehen. Nehmen Sie sie keinesfalls über Grenzen hinweg. Das Washingtoner Artenschutzabkommen gilt in rund 175 Staaten. Nicht nur beim deutschen Zoll, auch in anderen Staaten könnten Sie wegen der Mitnahme ernsthafte Probleme bekommen.

Hinweis: Obst, Gemüse und Fleisch

Geschätzte eineinhalb Kilo Obst und Gemüse hatte neben uns eine Frau im Handgepäck, als wir in die USA flogen. Zwar hatte Sie genau wie wir auf der US-Zollerklärung unterschrieben, dass sie solche Waren nicht dabei hätte, aber sie hatte ziemlich offensichtlich welche im Handgepäck.

US Zollerklärung Customs and Border Protection

Zollerklärungen lieber zweimal lesen, bevor man ankreuzt und unterschreibt.

(Falls Sie mal den Tipp gehört haben, beim Zoll alles mit „Nein“ anzukreuzen … vergessen Sie es. Genau lesen, denken und dann das Kreuz setzen.)

Erst als wir sie auf diese Offensichtlichkeit ansprachen, fiel es ihr auf …

Deswegen unser Appel: Wenn Sie in Länder außerhalb der EU ein- oder aus ihnen ausreisen, informieren Sie sich bitte über die erlaubten und verbotenen Dinge im Vorfeld. Denn am Ankunftsflughafen könnte es zu spät sein.

Einen einzigen Apfel kann man vielleicht noch schnell vor der Zollkontrolle aufessen, aber nicht eine ganze Tasche voll.

Und auf einen anderen Fehler möchten wir aufmerksam machen, weil er häufig passiert und zu Ärger führt: Nehmen Sie keine Bananen (werden oft in Flugzeugen als Snack gereicht) mit ins ausländische Ankunftsland … genau das wäre das verbotene Obst!

Die strikten Verbote, frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Pflanzen, Samen, Insekten, Fleisch, Tiere und Tierprodukte über Grenzen mitzunehmen, dienen dem Arten- und Gesundheitsschutz.

Bitte haben Sie dafür in der Gesamtheit Verständnis, auch wenn es in einem Einzelfall manchmal merkwürdig klingt.

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7 Kommentare zu “Korallen: Beschlagnahme durch den Zoll!?”

  1. Simon sagt:

    Gibt es abgesehen von geschützten Arten eigentlich auch eine Beschränkung fürs Ein- und Ausführen von Bargeld? Kann ich mir mein Reisebudget zum Beispiel schon hier in Deutschland umtauschen und ins Ausland mitnehmen oder gibt es dann Probleme mit dem Zoll und eine Kreditkarte wäre doch die bessere Lösung? Danke!

    • Redaktion sagt:

      Gute Frage!

      Unterschieden wird zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und außerhalb.

      1. Innerhalb der Europäischen Union (betrifft beispielsweise Reisen nach Spanien)

      Der Kapitalverkehr (so heißt das in der Bürokratie) ist frei. Du kannst so viel Geld – auch Zahlungsmittel, die auf eine andere Währung lauten – mitnehmen wie du willst.

      Hinweis: Sollte bei dir der sehr seltene Fall einer innereuropäischen Zollkontrolle stattfinden (diese gibt es vereinzelt an Transitstrecken, weil so viele Grenzen weggefallen sind), musst du auf Befragung Beträge über 10.000 Euro angeben und auch die Herkunft bzw. den Verwendungszweck nachweisen können.

      2. Reisen außerhalb der Europäischen Union (z. B. in die USA)

      Auch hier kann so viel Geld mitgenommen werden, wie man möchte. Allerdings muss man Beträge über 10.000 Euro (oder Gegenwert) bei der Ausreise anmelden. Dazu wendet man sich an die Zollstelle am Flug- bzw. Seehafen oder Straßenübergang.

      Man füllt ein Formular aus, in dem man angibt wie viel Geld man dabei hat, woher es kommt und wofür es verwendet werden soll. Das ist nicht sonderlich schwer.

      Beispielsweise: Ich habe 12.000 US-Dollar dabei, die ich mir in den vergangenen Jahren angespart habe, um mir in den USA einen Oldtimer zu kaufen.

      Wichtiger Hinweis: erkundige dich, ob dein Reiseland ebenfalls Vorschriften für das Mitnehmen von Bargeld hat. Spätestens im Flugzeug (Formular Zolldeklaration) wird man daran erinnert. Bei der Einreise in die USA muss man beispielsweise Gelder ab 10.000 US-Dollar anmelden.

      Hintergrund: Das Geldmitnehmen in die meisten anderen Länder ist in unbeschränkter Höhe möglich. Oft gibt es jedoch die Vorschrift die Beträge anzumelden. Staaten haben das eingeführt, um den Transport von „Schwarzgeld“ bzw. die Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können.

      • Simon sagt:

        Wow, sehr ausführlich, danke! Nicht dass ich 10.000 Euro auf eine Reise mitnehmen würde – aber angenommen, das täte jemand und vergäße bei der Ausreise aus der EU das Anmelden. Was wäre das schlimmste, was ihm passieren kann, wenn es dann bei einer Kontrolle bemerkt wird?

        • Redaktion sagt:

          Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kommt man nichts ins Gefängnis, aber man muss mit einem Bußgeld rechnen.

          Das Bußgeld kann bis zu 1 Millionen Euro betragen, aber wohl niemals höher als der Betrag, den man vergessen hat anzumelden.

          Quelle: § 31a Absatz 1 und 2 Zollverwaltungsgesetz.

          Bis zur Klärung woher das Geld stammt und wofür es verwendet werden soll, kann es vom Zoll beschlagnahmt werden.

          Hat man es wirklich nur vergessen anzumelden und kann zweifellos Herkunft und Verwendung nachweisen, wird man vermutlich seine Reise schnell mit dem Geld fortsetzen können. Doch mit einem Bußgeldbescheid muss man trotzdem rechnen.

          Sollte man keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wird vermutlich eine Kaution für das zu erwartende Bußgeld gleich einbehalten.

  2. Michaela sagt:

    Hallo!
    Wie sieht es mit einem Teppich aus Kokospalmblättern aus,darf ich den (von Samoa) mit nach Deutschland bringen?
    Vielen Dank für die Hilfe

    • Redaktion sagt:

      Hey hey, wir sind ein Spezial-Portal für cleveres Banking 🙂 Für Importfragen sicherlich nicht der beste Auskunftgeber! Aber wenn Sie den Artikel lesen, erfahren Sie, wie und wo man eine gute Auskunft bekommt. Schon gesehen?

  3. Leonie sagt:

    Hallo,
    Welche Korallen art darf mann den einführen?
    Ich habe nämlich eine tolle am Strand gefunden (dort liegen 1.000).

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