Sicher oder sicher nicht zu empfehlen?

Geldanlage bei einer Privatbank in Zypern

Seit der letzten „Hochzinsphase“ von 2008 bis 2011 hat Deutschland sich zum Niedrigzinsland für Sparer entwickelt. Grund dafür ist die Sicherheit, die Deutschland als Gesamtes zugeschrieben wird.

Anders sieht es in der EU-Peripherie aus. Bekannt sind die Risiko-Staaten im Süden. Zu einer besonderen Berühmtheit hat es Zypern im Jahr 2013 geschafft, als zypriotische Politiker ankündigten Sparkunden von Pleite-Banken ohne Berücksichtigung des Einlagenschutzes zu enteignen!

Privatbanken auf Zypern bereiten Sparangebote für deutsche Kunden vor!

Ob es der Druck, frisches Kapital zu besorgen, die schwache Bankenaufsicht oder ein bisschen von beiden ist, dass auf Zypern derzeit an der Vorbereitung für einen Launch von Anlageprodukten speziell für deutsche Sparer gearbeitet wird, wissen wir nicht.

Wir wissen jedoch, dass der Zinssatz – egal ob für Tagesgeld oder Festgeld – deutlich über dem der aktuellen Zinsangebote in Deutschland liegen wird.

Grund genug, sich Zypern als Anlagedomizil für Sparguthaben anzusehen!

Geld aus Deutschland fließt nach Zypern

Kurzlaufende Anlagen mit äußerst attraktiver Verzinsung für deutsche Anleger befinden sich derzeit in Vorbereitung.

Einlagensicherung

Im Zuge der Finanzkrise haben sich europäische Politiker darauf geeinigt, dass überall in der Europäischen Union dieselben Spielregeln bei der Einlagensicherung gelten. Man hat das gemacht, damit die Bürger ihr Geld auf der Bank lassen.

Würde auch nur ein Teil der Bürger schockartig ihr Geld aus dem Bankensystem abziehen, würden Banken pleitegehen. Ebenso bei einer Verlagerung des Anlagekapitals von einer „bonitätsschwachen“ zu einer „bonitätsstarken“ Bank.

Von politischer Seite wollte man, dass das Spargeld möglichst dort bleibt, wo es gerade ist (abgesehen von den natürlichen Veränderungen, die es immer gibt, aber eben keine Sturzbäche von Kapital).

Bis 100.000 Euro ist jede Bank in der EU gleich sicher!

Deswegen erklärte man für die Sparer alle Banken bis 100.000 Euro für gleich sicher. Da das auf Dauer nicht so funktioniert wie die mündliche „Garantieerklärung“ von Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück im Jahr 2008, musste dies in einen Gesetzestext gegossen werden.

EU-Einlagensicherungsrichtlinie

Das Gesetz dazu ist die EU-Richtlinie 2009/14/EG. Die sagt aus der Beamtensprache übersetzt, dass Sparer innerhalb eines Monats bis 100.000 Euro vollumfänglich zu entschädigen sind, wenn eine Bank pleitegeht.

Damit eine EU-Richtlinie Verbindlichkeit für Bürger und Unternehmen entfaltet, muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland tat das mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

Ein nationales Gesetz kann die Vorgaben einer EU-Richtlinie verschärfen, beispielsweise die Frist zur Erstattung der Einlage verkürzen, aber nicht aufweichen. Alle EU-Länder, auch Zypern, haben die EU-Richtlinie zum Schutz von Sparguthaben umgesetzt.

Jedes EU-Land hat einen eigenen Fonds für Erstattungen

Für die Erstattung ist allerdings immer der nationale Einlagensicherungsfonds zuständig. Das ist genau der Punkt, den die Finanztest (Stiftung Warentest) in ihren Publikationen kritisiert, wenn es um Sparkonten bei Privatbanken in Lettland, Estland oder anderen kleinen Ländern geht.

Wenn viel Sparguthaben in Form von Tagesgeld und Festgeld aus Deutschland in die ausländische Bank fließt und diese dann pleitegeht, geht die Finanztest davon aus, dass der ausländische Einlagensicherungsfonds schnell überfordert und nicht in der Lage wäre, vollumfänglich – wie das Gesetz es fordert – zu zahlen.

Finanztest traut Ost-EU-Ländern oft nicht.

Da es sich bei den 100.000 Euro um eine sehr wichtige politische Entscheidung handelt – es ist eine elementare Vertrauenssäule der Sparer in das Banksystem – gehe ich davon aus, dass es im Notfall einen politischen Willen gibt, Einlagensicherungsfonds mit Notkrediten zu unterstützen, um Schaden von den Sparern zu nehmen.

Nach dem gleichen Prinzip gibt es ja „systemrelevante“ Banken, bei denen die politische Seite ebenfalls alles getan hat und tun wird – auch wenn es zeitweise gegen bisher geltendes Recht verstößt –, um System und Vertrauen am Leben zu halten.

Sonderfall Zypern

Dass der politische Wille nicht immer in dieselbe Richtung weht und auch nicht immer klug ist, haben wir vor gut einem Jahr feststellen müssen, als Politiker auf Zypern planten, Bankkunden prozentuell ohne Berücksichtigung der Einlagensicherungsgrenze von 100.000 Euro zu enteignen.

Der Aufschrei hielt einige Tage an, bis Politiker aus Brüssel, aber auch aus Deutschland, Zypern zur Besonnenheit aufriefen und an die gesetzlichen Rahmenbedingungen erinnerten – vor allem an die Gefahr für das gesamte europäische Finanzsystem, wenn man das etablierte Einlagensicherungsrecht über Bord wirft.

Bewährungsproben für das Einlagensicherungssystem in der EU

Das Einlagensicherungssystem hat sich nämlich bisher sehr bewährt. Kunden von Pleite-Banken wurden in Windeseile bis zur Sicherungsgrenze vollautomatisch entschädigt. In Deutschland beispielsweise bei der Noa Bank.

Das Einlagensicherungssystem haben wir nämlich auch, weil es für den Bürger schwer ist zu beurteilen, ob eine Bank „sicher“ ist. Bei der Noa Bank war es beispielsweise so, dass ein zweifelhafter Finanzinvestor eine „Bankleiche“ kaufte, sie umbenannte und mit hohen Zinsen für Tagesgeld und Festgeld viel Geld einsammelte. Ach ja: zur Verwirrung klebte er noch ein „grünes Siegel“ auf seine Bank.

Journalisten, die kritisch über die Herkunft und die eigentliche Verwendung der so generierten Spargelder berichteten, wurde teils übel mitgespielt.

Seit dem neuen Recht gab es keine Verluste in Europa.

Zum Glück war der Spuk nach wenigen Monaten vorüber. Dank des Sicherungssystems kam kein Anleger zu schaden, der nicht mehr als die Sicherungsobergrenze angelegt hatte.

Leider, und das ist die Kehrseite der Medaille, mussten für den Schaden alle anderen gesunden und ehrlichen Bankhäuser – die Mitglieder des Einlagensicherungsfonds – dafür aufkommen.

Zurück zu Zypern

Bei einer Geldanlage auf Zypern muss man immer ein Stück weit die Politik im Auge behalten. Das Einlagensicherungsrecht gilt dort heute genau wie in Deutschland. Doch sollte Zypern mal von Russland „gekauft“ werden und nicht mehr zur Europäischen Union gehören, wird sich das sicherlich ändern.

Persönlich würde ich nur einen verschmerzbaren Teil meines Geldes auf Zypern als Tagesgeld oder Festgeld bei einer Privatbank anlegen, obwohl ich (Stand heutiger Tag) auf der rechtlichen Grundlage keine besorgniserregenden Bedenken habe.

Die Zinsen werden jedoch außergewöhnlich gut sein, um deutsche Sparer anzulocken. Wenn Sie Interesse daran haben, werden wir Sie über deutschsprachige Angebote informieren.

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PS: Bei einer Anlage in Banken auf Zypern sollte Ihr Nervensystem solche Negativ-Nachrichten gut vertragen können – schauen Sie sich zum Test dieses Video bis zum Ende an!

Wie oben im Artikel beschrieben, hat kein Sparer unter 100.000 Euro pro Konto Verluste hinnehmen müssen, auch wenn es ein paar Tage gemeldet wurde.

Bildmaterial: basierend auf einer Karte von Alexrk2, CC-BY-SA 3.0

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Wer schreibt hier?

Jemand, die in den vergangenen 7 Jahren über 100.000 Menschen zu einem neuen Bankkonto verholfen hat.

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2 Kommentare zu “Geldanlage bei einer Privatbank in Zypern”

  1. Hallo, wo und wie kann ich ein Festgeldkonto bei einer zypriotischen Bank eröffnen, zu welchen Konditionen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Berger

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