Freistellungsauftrag bei der DKB

Informationen und Anleitung sind für Steuerpflichtige in Deutschland aufbereitet. DKB-Kontoinhaber mit Auslandswohnsitz nutzen bitte diese Seite DKB Konto + Depot steuerfrei.

801 Euro jedes Jahr steuerfrei!

Das deutsche Einkommen­steuergesetz sieht die Besteuerung von Kapital­erträgen vor, wenn diese mehr als 801 Euro pro Jahr und Person betragen (Ehepaare bzw. steuerlich gleichgestellte Partnerschaften 1.602 Euro).

Auch Kindern steht von Geburt an das Recht zu, 801 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei an Kapitalerträgen einzunehmen.

Zinsen und Dividenden sind Kapitalerträge

Kapitalerträge sind hauptsächlich Zinsen und Dividenden – Einnahmen, die Sie auf Ihrem DKB Konto, beim VISA Sparen oder im Depot erwirtschaften.

Deutsche Banken sind verpflichtet die Kapital­ertrags­steuern (Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer) automatisch an das Finanzamt abzuführen. Damit Ihre ersten 801 Euro Kapital­einkünfte steuerfrei bleiben, ist es notwendig, einen Auftrag über die Freistellung von der Kapital­ertragsteuer bei der Bank zu hinterlegen. Umgangs­sprachlich heißt das Freistellungs­auftrag.

Bei der DKB jederzeit online veränderbar

Der Freistellungsauftrag kann bei der DKB jederzeit eigenständig per Online-Banking eingerichtet, geändert oder gelöscht werden. Wie das geht, zeigt dieses Video:

Der Freistellungsauftrag kann in seiner maximalen Höhe bei der Bank hinterlegt werden – das macht man, wenn man nur bei einer Bank Kapitalerträge erwartet – oder auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. In der Summe dürfen jedoch die 801 Euro nicht überschritten werden.

Automatische Steuererstattung während des Jahres …

Wie im Video-Clip gesehen, gibt es eine automatische Steuererstattung, wenn man den Freistellungsauftrag im Laufe des Jahres anlegt und bereits Steuern abgeführt wurden. Ist das Jahr abgelaufen, besteht nur noch die Möglichkeit, über die Jahres­einkommen­steuer­erklärung zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen.

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12 Kommentare zu “Freistellungsauftrag bei der DKB”

  1. Regjohn sagt:

    Lieber Georg,
    Leider benötigt man eine Steueridentifkationsnummer für den Antrag auf Freistellung, wie ich gerade festgestellt habe, als ich das bei mejnem DKB Konto versucht habe. Ich bin jedoch schon 2006 ausgewandert und habe keine Steuernummer. Was ist zu tun?
    Auch einen anderem Hinweis von Euch bin ich gefolgt und habe einen Antrag auf eine zweite Visakarte gestellt, der prompt abgelehnt wurde mit der Begründung meine Einkünfte würden derzeit nicht ausreichen.Meine Mail zur Nachfrage um wieviel ich denn meine Überweisungen auf das DKB Konto erhöhen müsste, ist bislang noch nicht beantwortet worden. Mein Konto besteht seit 2012 war noch nie im Minus. Gibt es ähnliche Rückmeldungen zur Restriktion bei der Einrichtung von Visa Sparen und Visa Konsumausgaben, wie von Euch empfohlen?
    Viele Grüße, RJ

    • Redaktion sagt:
      1. Im Antrag für Steuerausländer heißt es, das man eine Steueridentifkationsnummer angeben kann, soweit eine vorhanden. Es handelt sich um eine optionale Angabe. Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wenn Sie das Feld leer lassen. Das hat keine Auswirkung.
      2. Die DKB stellt prinzipiell nur eine zweite Visa Card aus, wenn die Erste regelmäßig genutzt wird. Für Sie kostet die Karte nichts. Aber die Bank muss die Kosten für Erstellung, Versand – in Ihrem Fall ins Ausland – und Kontoführung tragen … also tut sie das nur, wenn es aus ihrer Sicht Sinn macht. Man hat keinen Anspruch auf eine zweite Karte, es ist Wohlwollen der Bank damit Kunden Zahlungsverkehr und Sparkonto trennen können. Wir kennen Fälle von Leuten, die das DKB Konto so gut wie nicht nutzen, aber unbedingt viele Karten haben wollen … das ist nicht die Art von smarten Bankkunden für die wir morgens früh aufstehen und abends spät ins Bett gehen, um die besten Inhalte zu produzieren.
  2. Belke sagt:

    Wo kann ich die Steuer ID bei dem Freistellungsauftrag des Online Konto der DKB angeben? Ich habe bei dem Freistellungsantrag leider keine Zeile gefunden, um diese anzugeben.

  3. Schoß sagt:

    Wie kann ich den Freistellungsauftrag für meine Kreditkarte stellen?

    • Gregor sagt:

      Es gibt keinen separaten Freistellungsauftrag für die Kreditkarte. Der Freistellungsauftrag gilt für das gesamte Kundenkonto. Außerdem gibt es laut dem aktuellen Preisverzeichnis nur noch auf dem Kreditkartenkonto Zinsen 😉

  4. Dirk sagt:

    Hallo!

    Ich habe den Freistellungsauftrag bei der DKB heute noch (30.12.2019) für das Jahr 2019 gestellt. Ich war spät dran.Wissen sie ob das noch rechtzeitig war? Auf der DKB Homepage habe ich nichts gefunden.

    Beste Grüße
    Dirk

    • stefsch sagt:

      Ich habe mal selber erlebt, dass meine lokale Volksbank die KapSt und Soli für ein bestimmtes Papier, die schon abgezogen waren, nach ein paar Tagen „zurückgeholt“ hat, ob man aber die monatlichen Kontoverzinsungen und ev. Wertpapierdividenden nachträglich und auf den „letzten Drücker“ zurückholen kann, ist fraglich.
      Es könnte ja sein, das der nun gestellte Freibetrag (das Jahr 2019 über) bei einer anderen Bank erteillt war und so „die Gefahr besteht“, dass sie „doppelt Freigestellt“ werden!?
      Und wenn das jetzt nicht mehr geklappt hat, hilft ja noch eine Steuererklärung, beziehungsweise ein „Gespräch“ mit dem Finanzamt, wenn z.B. die Zinsen bei minderjährigen Kindern ohne weitere Einkommen aufgelaufen sind…

    • Ande sagt:

      Hallo,

      Ich habe bei der dkb einen Freistellungsauftrag am 27.12. gestellt. Da er bis 3.1. nicht bearbeitet wurde habe ich nachgefragt. Laut dkb wird er noch nachträglich bearbeitet und die bereits eingezoge Steuer erstattet.

    • Gkn sagt:

      Laut meinem Login bei Comdirect soll es sogar noch bis Ende Januar möglich sein einen Freistellungauftrag für das letzte Jahr einzureichen. War selbst überrascht – aber so stand es auf einem Info Banner dort.

  5. Peter sagt:

    Hallo, muss ich, wenn ich nur die Debit-Karte besitze, überhaupt einen Freistellungsantrag stellen?

    Mit Gruß Peter

    • Richard Banks sagt:

      Das sind zwei Sachen, die nichts mit einander zu tun haben. Beim Freistellungsantrag geht es darum, dass die Bank von Kapitalerträgen die Steuer nicht einbehält und an das Finanzamt überweist, weil jeder Bürger einen Freibetrag hat. Steuern werden erst oberhalb des Freibetrages erhoben. Es gibt Leute, die schnellen den Freibetrag, um den automatischen Steuerabzug zu verhindern. Wenn Sie keine Kapitalerträge bei der DKB erwirtschaften, brauchen Sie auch keinen Freistellungsauftrag stellen.

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