Verletzt, aber nicht tot. Trotzdem Probleme über Probleme und dann noch die Bank …

Bankvollmacht in 5 Minuten fertig

Was ist, wenn Sie oder Ihr Partner (bzw. Kinder/Eltern) in einen schrecklichen Unfall verwickelt wurden?

Cover für Videoanleitung für DKB Bankvollmacht

Video-Anleitung ⇒ nach unten scrollen ⇓

Natürlich! Es sind tausend Dinge zu erledigen … und eins davon (meist etwas später) wird das Bankkonto sein.

Alle anderen Sorgen können noch so groß sein, um das Bankkonto werden Sie nicht herumkommen.

Der schlechteste Fall ist, dass sich die Bank bei Ihnen in Form einer Mitteilung über die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift meldet, weil die Kontodeckung nicht mehr ausreichte.

Was nun?

  • Sie kennen den Kontostand nicht!
  • Die Bank wird Ihnen keine Auskunft geben (weil sie es rechtlich nicht darf)!
  • Solle es umgekehrt so sein, dass auf dem Konto viel Geld liegt, das Sie jetzt benötigen, wird Ihnen die Bank das auch nicht auszahlen (weil sie es rechtlich nicht darf)!

Das ist eine Sch…ß-Situation!

Eine praktische – aber illegale Notlösung – wäre, sich in das Online-Banking des Verunfallten einzuloggen und die erforderlichen Zahlungen vorzunehmen. Das kann Sie aber in Teufels Küche bringen (Strafgesetzbuch).

Doch wenn Sie das Online-Passwort zum Internet-Banking nicht kennen oder die Transaktionen mittels TAN nicht bestätigen können, hilft dieser Notnagel auch nicht weiter.

Lösung: Bankvollmacht erteilen

Die Lösung ist so einfach, dass es viele nicht machen, was sie aber im Fall der Fälle bereuen und vor riesige Probleme stellt.

Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein deutscher Staatsbürger vor den Türen eines Krankenhauses in Latein-Amerika verstorben ist, weil die Bezahlung der Behandlung nicht per Vorkasse erfolgte.

Okay, wer sich hauptsächlich in Deutschland aufhält, weiß, dass Krankenhäuser hier zur Notfallbehandlung unabhängig von der Finanzierung verpflichtet sind. Dafür gibt es hier Inkasso-Firmen, Gerichtsvollzieher, Pfändungen und allerhand andere Repressalien für säumige Zahler.

Ja, man kann relativ unverschuldet zum säumigen Zahler werden, wenn man selbst unfallbedingt nicht in der Lage ist, Rechnungen zu bezahlen.

Noch viel schlimmer: Die lieben Angehörigen werden von den Folgen hart getroffen, weil sie an das Geld auf dem Konto des Hauptverdieners nicht herankommen!

Übernehmen Sie Verantwortung – sorgen Sie vor!

Die Vorsorge ist so einfach. Zuerst weiterlesen, dann überlegen und die praktische Umsetzung kostet Sie nur 5 Minuten Ihres Lebens. Sie erspart aber im Notfall Stunden, wenn nicht gar Tage oder Wochen an Leiden.

Da viele Leser dieses Spezial-Portals für smarte Bankkunden ein Konto bei der DKB haben, habe ich für Sie die Anleitung zur Einrichtung einer Konto- bzw. Bankvollmacht am Beispiel des DKB-Kontos gedreht:

So richten Sie eine Bankvollmacht auf dem DKB-Konto ein:

Glauben Sie, dass Sie das auch hinbekommen?

Wer kommt für die Kontovollmacht infrage?

Von Gesetzes wegen können Sie jeden bevollmächtigen, sogar einen Mitarbeiter der Bank. Das macht natürlich nur Sinn, wenn sie ein besonders Vertrauensverhältnis haben.

Überhaupt spielt das Vertrauen eine große Rolle, denn der Bevollmächtigte darf in Ihrem Namen Zahlungen vornehmen und Bargeld abheben, bei Depots auch Wertpapiere kaufen oder verkaufen.

Was der Bevollmächtigte nicht darf, ist Dinge in seinem Namen zu machen. Beispielsweise darf er keine Rechnung bezahlen, die auf seinen Namen lautet – es sei denn, Sie sind damit einverstanden. Dann erfolgt es in Ihrem Namen.

Aber das ist juristisches Hick-hack. Was technisch möglich ist, wird technisch ausgeführt.

Ein Gemeinschaftskonto wäre eine Alternative zum Einzelkonto mit Bankvollmacht. Hier heißt die zweite Person nicht Bevollmächtigter, sondern Kontoinhaber Nr. 2 und kann auch auf eigenen Namen Zahlungen in Auftrag geben.

Zurück zur Konto- und Bankvollmacht.

Begrenzung von Vollmachten

Individuelle Festlegungen, wie man sie vielleicht von einer Patientenverfügung oder dem Testament kennt, kann man kaum bei Banken einrichten lassen.

Aber man kann Kategorien festlegen. So unterscheidet die DKB zwischen allgemeiner Vollmacht und Kontovollmacht im Todesfall.

Der Unterschied: Im ersten Fall kann der Bevollmächtige jederzeit in Ihrem Namen über das Konto verfügen und im zweiten Fall erst, wenn der Bank die amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wurde.

Bei einem Unfall wie in unserem Beispiel wäre die allgemeine Vollmacht notwendig.

Online-Banking, EC- und Kreditkarte für Bevollmächtige

Richtet man nur eine Vollmacht ohne Zugang zum Online-Banking oder zu Zahlungskarten ein, ist das auch eine Begrenzung. Die bevollmächtige Person kann nur telefonisch oder schriftlich mit der Bank kommunizieren. Und bei der DKB werden fernmündliche Aufträge (außer Kartensperrung) aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.

Je nach Vertrauen und Beziehung kann es Sinn machen, die Bankvollmacht mit einem Zugang zum Internet-Banking und Karten zu erweitern.

DKB Karten für Bevollmächtigte

DKB Karten für Bevollmächtigte (optional, aber kostenlos)

Diese Optionen bestehen bei der DKB:

  • separater Zugang zum Online-Banking für den Bevollmächtigten,
  • V Pay Card (früher EC-Karte) für den Bevollmächtigten,
  • Visa Card (Kreditkarte) für den Bevollmächtigten.

Man kann den Bevollmächtigten so ausstatten, dass er genauso bequem wie der eigentliche Kontoinhaber handeln kann.

Es können Vollmachten und somit auch Internetzugänge und Karten für mehrere Personen ausgestellt werden.

Sicherheit für Sie als Kontoinhaber

Erteilte Bankvollmachten können jederzeit im Online-Banking-System eingesehen, geändert oder gelöscht werden. Machen Sie davon Gebrauch, sollte sich das Vertrauensverhältnis ändern.

Missbrauch der Bankvollmacht

Ja, auch das kommt vor und ist umgangssprachlich unter dem Begriff Kontoplünderung bekannt. Da heißt es: „Kurz bevor sie Schluss machte, räumte sie mit der Bankkarte sein Konto leer und verschwand auf Nimmer­wiedersehen.“

Okay, das ist die Kehrseite von solchen Vollmachten. Das möchte ich nicht verschweigen. Zwar ist solches Verhalten strafbar, aber das muss erst mal bewiesen sowie gerichtlich festgestellt werden und die andere Person muss greifbar und rückzahlfähig sein.

Deswegen überlegen Sie gut, wen Sie mit einer Kontovollmacht ausstatten. Besonders häufig kommen Leute aus diesen Personenkreisen infrage:

  • Ehepartner, Lebenspartner etc.
  • Kinder oder Eltern (je nach eigenem Lebensalter)
  • Geschwister oder andere Familienmitglieder
  • Freunde und Bekannte
  • Vormund, Pfleger

Tipp: Überprüfen Sie jährlich, ob zu Ihren Bevollmächtigten noch die richtige Beziehung besteht!

Fragen zur Bankvollmacht?

Nutzen Sie das Kommentarfeld zur Erweiterung dieser Seite. Fragen, Tipps, Antworten und Erfahrungen sind willkommen. Vielen Dank, dass Sie sich Gedanken gemacht haben! Setzen Sie jetzt um!

Weitere spannende Themen:

PS: Falls Sie noch kein DKB-Kunde sind, schauen Sie mal hier: DKB Cash mit Visa Card – gratis! (ist vielleicht eine Überlegung wert, oder?)

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Wer schreibt hier?

Gregor hilft Menschen mit diesem Spezial-Portal passende Bank­produkte im In- und Ausland zu finden und zeigt, wie man sie optimal nutzt. Sie können sich als „Fan“ anmelden und so noch mehr Anleitungen und Videos sehen.

73 Kommentare zu “Bankvollmacht in 5 Minuten fertig”

  1. Hans sagt:

    Hallo,
    wenn ich die Kontovollmacht online wieder entziehe, sind dann die Karten (EC, Visa) des Bevollmächtigten auch gleich gesperrt oder muss man die gesondert sperren lassen?

    • Tanja sagt:

      Ja, richtig, die Kontovollmacht wird im Bereich Persönliche DatenVollmachten wieder entzogen. Im selben Prozess werden die Karten deaktiviert.

  2. Oliver sagt:

    Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Antrags (Vollmacht) bis zur Zustellung der Visa-Karte?

  3. Oliver sagt:

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Dauer der Bearbeitung kommt in etwa hin. Je nach Vollmacht (E-Banking, Giro & Visa) werden natürlich auch mehrere Briefe versendet, was dann entsprechend länger dauert.

  4. Gerald sagt:

    Hallo, mein Frage zur V Pay Card der DKB: Ist die Zusatzkarte für den Bevollmächtigten auch kostenfrei?

    Danke

  5. Leser sagt:

    Steht eine „Partner“-VISA-Card in der Schufa des Bevollmächtigen oder in der des Kontoinhabers? Oder in beiden?

  6. User sagt:

    Hi,

    ich habe ein zweites DKB Cash beantragt (auch genehmigt bekommen) und möchte es per Vollmacht als Gemeinschaftskonto nutzen. Ich bin also Kontoinhaber und meine Partnerin soll bevollmächtigt werden.

    Eigentlich wollte ich das neue Visa Tagesgeldkonto zum Sparen beantragen, weil ich mir dann die zusätzliche Plastikkarte sparen kann. Da ich für das 2. Girokonto aber automatisch noch eine bekomme, wollte ich stattdessen diese als Tagesgeld verwenden, damit ich nicht 3 Visa Karten habe. Ich hoffe das war verständlich 🙂

    Es soll nun sichergestellt sein, dass meine Partnerin auch nur auf das Girokonto mittels V-Pay Karte zugreifen kann. Eine weitere Visa Karte würde ich nicht beantragen.

    Nun die Frage: Wenn ich beim Beantragen der Vollmacht nur das 2. Girokonto anklicke + 1x V Pay Card und kein Online Zugang, hat sie dann auch nur Zugriff mittels V Pay Card + Pin und sieht das Konto auch nicht in Ihrem online banking? Sie ist nämlich auch DKB Kunde.

    Danke im Übrigen für die vielen Videos und Tipps. Das hat mir so manche dumme Frage erspart 🙂

    Danke

    • Stefanie sagt:

      Hallo,

      sofern Sie im Antrag keinen Online-Banking-Zugang anfordern, erhält der Vollmachtnehmer nur Verfügungsberechtigung und ggf. Karten. Das Konto wird für Ihre Partnerin online nicht einsehbar sein.

  7. Stefan sagt:

    Hi,

    wie kann eine bevollmächtigte Person auf das Konto zugreifen, wenn ich für sie keinen Online-Zugang und keine Karten beantrage?

    Danke!

  8. Ben sagt:

    Blöde Frage, aber hat die VISA-Karte für den Bevollmächtigten ein eigenes „Unterkonto“ im Onlinebanking, oder ist sie mit dem bestehenden VISA-Kartenkonto verknüpft?

    • Gregor sagt:

      Jede Visa Card hat ein eigenes Abrechnungskonto. Es gibt für die Visa Card des Bevollmächtigten ein eigenes Kreditkartenkonto (mit eigenen Limits). Verknüpft ist dieses aber mit dem (einzigen) Girokonto.

    • stefsch sagt:

      Ja, man bekommt als Bevollmächtigter ein eigenes Kreditkartenkonto mit eigener KK-Nummer. Die Beantragung eines eigenen Kreditkartenlimits für die Bevollmächtigten-Visa-Karte ist im online-Interface nicht vorgesehen, nichtmal die obligatorischen 100€-Startlimit!! Man muß also vor Benutzung vom DKB-Girokonto erstmal (Prepaid-)Guthaben auf das Visa-Konto „laden“, wobei eine Verzinsung wohl nicht stattfindet. Ob die Vorteile der Visakarte für Aktivkunden auch für den Bevollmächtigten gelten kann ich (noch) nicht bestätigen.
      Hier gibt es wohl die augenfälligsten Unterschiede zum Gemeinschaftskonto!?
      Somit ist die Bevollmächtigten-Visa-Karte keine gute Möglichkeit, an eine Visakarte mit den üblichen DKB-Vorteilen zu kommen, falls jemand darauf spekulieren sollte… 😉
      Leider schränkt es auch den Handlungsspielraum innerhalb der Bevollmächtigtentätigkeit ein.

      • Ben sagt:

        Bei in Fremdwährung getätigten Umsätzen des Bevollmächtigten mit deiner Karte fallen Gebühren an, auch bei Aktivkundenstatus des eigentlichen Kontoinhabers.

        So zumindest die Auskunft des Kundendienstes.

        • stefsch sagt:

          Aha, danke für die Auskunft. Ich finde, die Preisliste bietet hinsichtlich dieser Fragen einen „Interpretationsspielraum“, das könnte besser gestaltet werden. Zumindest spätestens wenn man dem Bevollmächtigten die Karten zuschickt….
          Damit kann ich die DKB-Visa-Karte, im Auftrag des Bevollmächtigten, eigentlich nur sehr eingeschränkt einsetzen. Damit kann man sich die Zusendung der Karte sparen und versucht lieber möglichtst alles über die Girokarte abzuwickeln.
          Trotz dieser Einschränkungen, immer noch ein nettes (und sinnvolles und kostenloses) Feature von der DKB!

          Ärgerlich (wenn auch off Topic hier) ist die (vorschnelle) Einstellung des iTan-Verfahrens (nur noch 10mal einloggen!) und gleichzeitig das Update von TanToGo auf eine Version die mein Smartfone nicht mehr mitmacht. Muß man wohl doch noch auf ChipTan umschwenken. Wer hat Tipps für gute/günstige Generatoren!?

          • Uli sagt:

            Kurzer Erfahrungsbericht zum Einsatz meiner DKB-Visa-Karte:
            Ich bin Bevollmächtigter auf dem Girokonto meiner Frau mit eigener DKB-Visa-Karte.
            Wir leben z.Zt. in Bulgarien.
            1. Geld abheben in Lewa = keine Gebühren
            2. sonstiger Karteneinsatz in Lewa = 1,75% Auslandseinsatzentgelt
            Beantragung zur Zurückerstattung wurde bisher stattgegeben.
            Dauert zwar 4 bis 6 Wochen, aber dann wird das Auslandseinsatzentgeld dem Giro-Konto gutgeschrieben.

            P.S. Hoffe, dass das nicht künftig – wegen meiner Mitteilungsbereitschaft – geändert wird. 😉

            • stefsch sagt:

              Danke für die Erfahrungen als „Bevolmächtigter“! Scheint ja so, als würde der Bevollmächtigte (im Gegensatz zum Kontomitinhaber) nur als „Standard-Kunde“ betrachtet zu werden. Warum ist (auch in der Preisliste) nicht ersichtlich. Warum sollte man, wenn man für den „Aktivkunden“ (Inhaber) mit den Zweitkarten handelt schlechtere Konditionen haben? Vielleicht ein Versehen der Bank? In der Preisliste wird ja nur hinsichtlich der Verzinsung auf eine Schlechterstellung der Bevollmächtigten-Visa-Karte hingewiesen, ansonsten gibt es keine spezifischen Angaben zu der zweiten Visa-Karte.
              Noch eine Frage: Kann man bei eurer Bevollmächtigten-Visa-Karte auch kein Kartenlimit einrichten? Kann der Bevollmächtigte kein Limit (größer Null) bekommen?

  9. Inge Seel sagt:

    Hallo Gregor, danke für die Infos in Form dieses Videos. Leider habe ich nun das Problem, das wir in Bulgarien leben und ein Postident Verfahren dort nicht möglich ist. Gibt es denn eine andere Möglichkeit (Videoident) sich ohne ein solches Postverfahren zu identifizieren?

    • Stefanie sagt:

      Hallo Inge,

      in vielen Fällen ist auch eine Legitimation mittels VideoIdent möglich.

      Ob dieses Verfahren angewendet werden kann, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit der Bevollmächtigte hat und in welchem Land der Reisepass oder Personalausweis des Bevollmächtigten ausgestellt wurde.

      Für die Umsetzung rufen Sie bitte den Kunden-Support der DKB an.

      Wir würden uns freuen zu hören, ob es geklappt hat.

  10. Aline sagt:

    Hallo,

    vorab: Vielen Dank für das Video und die darin enthaltenen Erklärungen 🙂

    Eine Frage: Gibt es eine maximale Anzahl an Bevollmächtigten, die ich für ein Konto hinterlegen kann?

    Ich möchte nämlich gern sowohl einem Elternteil (nutzt kein Online Banking – ich würde daher die zusätzliche EC und VISA Karte beantragen) als auch meinem Lebensgefährten eine Vollmacht ausstellen. Mein Lebensgefährte ist selbst Kunde bei der DKB und nutzt dort Online-Banking. Und ich finde, dass sich das gut ergänzen würde. Eine Person, die die Karten hat und eine weitere, die sich den kompletten Überblick verschaffen kann, welche Gläubiger informiert werden müssten, falls ich versterbe.

  11. Werner sagt:

    Hallo Gregor,
    Hallo Stefanie,
    ich braüchte mal Euren Rat, Eure Meinung.
    Die Volksbank Mittweida schreibt uns heute, dass ab dem 01.07.2018 für uns 4 Euro Kontoführungsgebühren anfallen. Für meine Frau und mich könnten wir bei der DKB jeweils die Kontoeröffnung nutzen, wir würden uns freuen, wenn uns die DKB als Kunden nehmen würde. Zusätzlich betreue ich meine Mutter, für die ich ebenfalls ein Girokonto bei der obengenannten Bank unterhalte. Dies ist möglich durch Notarielle Vorsorgevollmacht incl. Notarieller Generallvollmacht. Könnte ich bei der DKB auch ein Konto für meine Mutter damit eröffnung, bzw. beantragen? Das Video muss ich mir noch ansehen, würde es denn mit Bankvollmacht gehen. Was meint Ihr? DANKE im Voraus für Euren Rat. Liebe Grüße und macht weiter so.

  12. Werner sagt:

    Mit Bankvollmacht würde es wohl nicht gehen, oder mache ich einen Denkfehler? Betreuungskonto oder so ähnlich wird so ein Konto wohl genannt. Wenn das nicht geht müsste ich mit dem Girokonto meiner Mutter bei der Volkbank Mittweida bleiben und monatlich dafür 4 Euro Kontogebühren ab dem 01.07.2018 zahlen, bzw. müsste meine Mutter zahlen. Würde mich über einen Rat von Euch freuen, danke im Voraus.

    • Stefanie sagt:

      Hallo Werner,

      das DKB Konto ist ausschließlich für Kontoinhaber gedacht, die für sich selbst handeln. Ein Betreuungskonto bietet die DKB nicht an.

  13. Werner sagt:

    Hallo Stefanie,

    danke für Deine Information.
    Da ich mir nicht sicher war ob ihr darüber Bescheid wisst habe ich die DKB Deutsche Kreditbank gestern über die Homepage angeschrieben, am Telefon war kein Durchkommen, die Hotline hatte viel zu tun. War aber nicht schlimm, denn heute bekam ich von der DKB genau diese Informatio, die Du schreibst, die DKB bietet kein Betreuungskonto an.

    Stefanie kennst Du oder kennt Gregor eine Direkt-Bank die Betreungskonten führt? Macht das überhaupt eine Direktbank. Ich bin mir sicher, dass sich noch viele andere smarte Bankkunden auch diese Frage stellen. Vielleicht kennen diese noch nicht Eure Homepage Deutsches Konto org, denn eine solche Frage habe ich hier noch nicht gelesen.

    Ich befürchte, dass dies keine Direkt Bank für uns smarte Bankkunden machen wird, die Betreuungen für andere übernommen haben, da dies wahrscheinlich zuviel zusätzlichen Aufwand seitens der Bank bedeuten würde. Verstehen kann ich seitens der Banken. Ich dachte aber ich frage Euch einfach, vielleicht habt ihr eine Idee.

    Es wird daher wahrscheinlich so bleiben, dass ich mit dem Konto meiner Mutter bei der Volksbank Mittweida bleiben muss und 4 Euro Kontoführungsgebühren im Monat zahlen muss meine Mutter ab 01.07.2018 zahlen. bei Mitgliedschaft meiner Mutter bei der VB Mitweida würde es auf 2 Euro Kontoführungsgebühren im Monat kommen. Aber dazu ist mir die Arbeit mit Generallvollmacht/Vorsorgevollmacht usw. zu aufwändig.

    Ich kann mir noch etwas Zeit lassen, aber meine Frau und ich werden beide jeweils ein Konto bei der DBK beantragen. Wir hoffen, dass uns die DBK als Kunden nimmt.

    Liebe Grüße auch an Gregor und DANKE für alle für alle Euren Informationen und Arbeiten die ihr für uns smarte Bankkunden macht.
    Den Newsletter für smarte Bankkunden habe ich schon länger aboniert.

  14. Oliver sagt:

    Hallo,
    wie sieht es denn bei einer Bevollmächtigung aus wenn die Person eine Privatinsolvenz hinter sich hat und noch deswegen einen Schufaeintrag hat?
    Es soll eine Visa und Girocard beantragt werden.

    Gruß Olli

  15. Ric sagt:

    Hallo Gregor,
    ich möchte ein Gemeinschaftskonto für mich und meine Partnerin bei der DKB einrichten. Meine Partnerin lebt in China und hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Ein Mitarbeiter der DKB sagte mir, dass es nicht geht und das Post Ident Verfahren es nicht zulässt. Siehst Du eine Möglichkeit?
    Danke und Gruß
    Ric

  16. Michi sagt:

    Hallo Gregor, ich möchte, als gesetzliche Betreuerin meines geistig behinderten Sohnes ein Konto bei der DKB eröffnen, bzw. dahin wechseln.
    Bei der jetzigen Bank ist es s, das Konto und Onlinebanking läuft auf den Namen meines Sohnes, auf der dazugehörigen EC-Karte steht mein Name, da ich alle Finanzen regele und er keinen Zugriff hat. Auch Post geht ausschließlich an mich (er wohnt nicht mehr bei mir).
    Ist das so auch bei der DKB möglich?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
    Michi

    • Redaktion sagt:

      Hallo Michi,
      Gregor arbeitet nicht bei der DKB und kann deswegen keine Aussagen im Namen der Bank machen. Am besten wenden Sie sich direkt an die Bank. Viel Glück.

    • stefsch sagt:

      Ich befürchte, die Eröffnung eines Kontos in diese Konstellation wird etwas schwierig, weil sie nicht dem Standardprozedere eine Direktbank enspricht. Wenn ihr Sohn zwar volljährig aber nicht geschäftsfähig ist, kann er wahrscheinlich nur schwer (online/Postident) ein Konto eröffnen und sie dann „regulär“ bevollmächtigen. Vielleicht sollten sie telefonisch bei der DKB erfragen ob/wie das (durch sie als Betreuerin) ablaufen könnte. Dann müssten sie wohl nachweisen, dass sie auch die Betreuung in „finanziellen Angelegenheiten“ durchführen dürfen. Ich befürchte in der schönen neuen Onlinewelt werden „Sonderprozeduren“ aus Kostengründen nur ungern durchgeführt, da war das bei der guten alten Bank/Sparkasse sicher einfacher…
      Vielleicht ist die Erfolgschance größer wenn sie vorab selber ein Konto bei der DKB eröffnen und dann bei der Konto-Eröffnung für ihren Sohn schon „Bestandskunde“ sind, so wurde es hier im Forum schon „empfohlen“ wenn man ein Konto für minderjährige Kinder eröffnen wollte.
      Ich hoffe sie haben Erfolg (und werden nicht diskriminiert) und berichten dann hier mal über ihr Vorgehen.

  17. Manfred sagt:

    Ich bin Kunde bei der DKB.
    Kann ich meiner langjährigen ausländischen Lebenspartnerin (Wohnsitz im außereuropäischen Ausland) auch eine Kontovollmacht erteilen?
    Sie kommt bald wieder für einige Zeit zu Besuch nach Deutschland.
    Postident könnte also hier erfolgen und Personalausweis und Pass könnten entsprechend übersetzt werden.

  18. Inga sagt:

    Moin,
    Ich möchte meinen Mann bevollmächtigen. Bekommt er dann eigene Zugangsdaten zugeschickt? Also braucht er dann meine Zugangsdaten um sich auf meinem Konto einzuloggen oder bekommt er Zugangsdaten zugeschickt, so dass dann quasi zwei Anmeldenamen plus Passwörter zum selben Konto führen?

    Vielen Dank 🙂

    • Gregor sagt:

      Wenn Sie ihm Online-Zugang gewähren möchten, bekommt er seinen eigenen Benutzernamen und Passwort.

    • stefsch sagt:

      Man bekommt sogar je TAN-Verfahren (Chip-TAN, TAN2go) unterschiedliche Zugangsdaten für beide Personen (zumindest wenn man zwei unterschiedliche Verfahren nutzen möchte, das zweite Verfahren kann man auch später hinzufügen).
      Man kann dann auch wählen ob man eine zusätzliche DKB-Girokarte (EC) und/oder DKB-Visakarte (natürlich auch mit „eigenen“ PIN-Nummern!) haben möchte. Die Bevollmächtigten-Girokarte würde ich als obligatorisch betrachten, die Visakarte für den Bevollmächtigten ist leider nicht mit allen Vorteilen der Hauptkarte (jeweils eigenes Kreditkartenkonto/eigene KK-Nummer) ausgestattet. Der Bevollmächtigte wird auch nicht als „Aktivkunde“ eingestuft, es gibt keinen Verfügungsrahmen (also nur die Möglichkeit der „Prepaid-Aufladung“) und keine Verzinsung des Guthabens. Ob man daher auch die 1,75% Fremdwährungsaufschlag für Kauf/Bar-Auszahlung mit der Bevollmächtigten-Visacard hinnehmen muß habe ich noch nicht getestet.

  19. Uli Thienel sagt:

    Also wir leben zur Zeit in Bulgarien. Ich bin Bevollmächtigter des Kontos meiner Frau. Mit der Bevollmächtigten-Visakarte habe ich bisher drei mal hier in Lewa bezahlt. Der Fremdwährungsaufschlag wurde auf der Visakarte belastet. Ich habe dann den Antrag auf Erstattung des Fremdwährungsaufschlages gestellt (via eMail) und – nach der Kartenabrechnung – wurde der Betrag dem gemeinsamen Girokonte wieder gutgeschrieben. LG Uli

  20. Toni B. sagt:

    Ich habe meiner Frau die ebenfalls DKB Kunde ist eine Vollmacht erteilt.
    Was mir an der Sache nicht gefällt, das wenn sie sich selber auf ihr Konto einloggt meinen kompletten Finanzstatus sieht. Nicht das ich da ein großes Problem mit hätte, aber es macht das ganze etwas unübersichtlicher. Des weiteren, wenn sie eine Überweisung tätigen will dann werden ihr alle Konten angeboten, also nicht nur mein Girokonto, sondern auch mein KK- und TG Konto. Das gefällt mir nicht. Wer weiß eine Lösung?

    • Gregor sagt:

      Lieber Toni,

      wenn man jemand auf sein Konto Zugang gibt, muss man sich nicht wundern, dass die Person den Zugang sieht. Eine Bevollmächtigung ist ja dafür da, dass die andere Person im Namen des anderen handelt.

      Alternativen sind: Vollmacht im Todesfall oder Entzug vom Online-Banking von bevollmächtigen Konto. Vollmacht gilt dann nur für Visa- und/oder Girocard.

  21. Toni B. sagt:

    Hallo Gregor,
    Der Vorschlag von Dir „nur“ mit der Vollmacht für die Visa- und/oder Girocard wäre durchaus eine Option. Und wenn es denn nötig ist, einloggen könnte sie sich dann ja mit meinen Zugangsdaten. Müsste doch so gehen oder?

    • Gregor sagt:

      Hallo Toni, da die Bank ggf. mitliest formuliere ich es so: Jeder Kontoinhaber hat die Zugangsdaten so sorgsam aufzubewahren, dass niemand anderes Zugang hat. In der familiären Praxis weiß ich natürlich, dass es üblicherweise einen Bankordner gibt und man sich so einloggt, wie man gerade braucht. Passt, oder?

  22. Mario sagt:

    Ich habe auch mal eine Frage zur DKB Kontovollmacht, ich habe meiner Frau eine Kontovollmacht erteilt (Grund ist eigentlich „man weiß ja nie“) Zur Vollmacht habe ich auch Giro und Visa bestellt, jetzt zur eigentlichen Frage, ich sehe die VISA nicht bei mir, es scheint als ob die Visakarte der DKB direkt auf sie persönlich ausgestellt ist und als Prepaid Visa funktioniert ( da 0€ Kreditlimit) ist sie jetzt Auch Kunde der DKB über ein Hintertürchen geworden? 2016 wollten wir schon mal ein Konto für sie dort eröffnen, was damals abgelehnt wurde.

    • Julius sagt:

      Hi, tatsächlich scheint das mit der Vollmachtserteilung ein genialer Weg zu sein, jemanden wirklich „über die Hintertür“ zum Kunden der DKB zu machen. Weil die Erfahrung habe ich auch schon gemacht 🙂

      Hier mein Bericht aus 2019:

      Ich habe eine Mitarbeiterin, die für mich seit jeher die Finanzen macht. Daher hatte sie persönlich von mir schon immer eine Vollmacht für meine Finanzangelegenheiten gehabt, z. B. gegenüber dem Steuerberater (nur nicht gegenüber der DKB). Bis zur PSD2-Umstellung teilte ich mit ihr einfach meine Zugangsdaten (aber psst!). Das ging jetzt nach PSD2 natürlich nicht mehr. Damit sie nun auch weiterhin vollen Zugriff auf meine Konten hat, musste ich ihr gegenüber der DKB förmlich eine Vollmacht erteilen – und das war auch nur gemäß dem Vollmachtsformular der DKB möglich.

      Jetzt war das tatsächlich vom Prozedere so, dass sie zunächst als Kundin der DKB angelegt werden musste. Einen anderen Weg, einer Person eine Vollmacht zu erteilen, sieht das System nämlich nicht vor! So der Helpdesk der DKB. Sie hat daher auch selbst auf dem Formular unterschreiben müssen! Ihre Unterschrift musste in Original bei der DKB eingereicht werden.

      Bei der DKB wird sie jetzt also als eigene Kundin mit eigener Kundennummer und eigenen Produkten geführt. Eines davon ist eben besagte Vollmacht. Verliert sie diese – also beispielsweise, wenn ich ihr die Vollmacht entziehe – behält sie alle anderen Produkte bei.

      Das ist ein richtig genialer Lifehack, die z.B. von der DKB zunächst abgelehnten Leuten doch noch zu DKB Kunden zu machen. 🙂

      PS: In dem Vollmachtsformular kann man ganz genau bestimmen, auf welche Konten die bevollmächtigte Person Zugriff hat und auf welche nicht. Die anderen Konten sieht sie dann auch gar nicht.

    • stefsch sagt:

      Ja, komischerweise ist die Bevollmächtigten-Visa beim Vollmachtgeber nicht zu sehen. Keine Ahnung, was sich die DKB dabei gedacht hat, man kann die Karte aber über den Telefonservice bei sich sichtbarschalten lassen. Ansonsten ist der Vollmachtnehmer auch nur Passivkunde, was sich besonders bei der Visakarte negativ bemerkbar macht. Ich habe die Vollmacht-Visa aber auch noch nicht im Auslandseinsatz getestet da ich befürchte, mich hinterher um die Passive-Kunden-Auslandsgebühr mit dem Telefonservice streiten zu müssen…
      Das 0€-Kreditlimit ist online nicht änderbar, habe es aber telefonisch nicht probiert.

  23. stefsch sagt:

    Was beutetet: die Mitarbeiterin wurde als Kundin der DKB angelegt? Hat Sie ein eigenes Girokonto bekommen, auf das du keinen Zugriff hast??
    Der Bevollmächtigte bekommt ja sowieso einen eigenen Zugang/Zugriff auf ein „eigenes Profil“ und wenn er/sie für die DKB „Kundenwürdig“ ist könnte sie ja auch „normal“ ein Konto bekommen und darin die Vollmacht-Konten mitadministrieren!? Wurde die Mitarbeiterin vorher als Kundin abgelehnt?

    • Julius sagt:

      Nein, das nicht. Also sie hatte zuvor nie eines beantragt. Ich weiß nicht, ob die DKB das wirklich prüft, ob sie vorher abgelehnt wurde. Das würde ja zu der skurrilen Situation führen, dass ich nur dann Personen eine Vollmacht erteilen könnte, wenn die Bank meiner Vollmachtserteilung zustimmt. Das ginge ja gar nicht! Wem ich Vollmacht erteile und wem nicht, bestimme ich immer noch selbst!

  24. Arndt von Oertzen sagt:

    Kann ein Kontoinhaber (GbR) eigentlich auch eine Informationsvollmacht erteilen, sodass die Gesellschafter sich online über den Kontostand informieren, ansonsten aber nicht handeln können? Gruß Arndt

  25. Birgitte sagt:

    Erhält der Bevollmächtigte bei Vollmacht im Todesfall auch einen Internetzugang oder erhält er den nur Zugriff mit der Sterbeurkunde?

    • Hans-Ulrich Thienel sagt:

      Ich hatte, nach der Beantragung einer allgemeinen Vollmacht, von Anfang an, neben den beiden Karten, auch einen separaten Interzugang zum Konto bekommen.
      Bei Anmeldung des Vollmachtgebers erscheinen nur „seine“ Konten; bei Anmeldung des Vollmachtnehmers erscheinen alle Konten.

  26. Hans-Heinrich Lübben sagt:

    Kann ich eine erteilte Vollmacht durch das Entfernen des Häckchens entziehen und z.b. nach einem Monat oder länger wieder aktivieren ohne den Anmeldeprozess zur Erteilung einer Vollmacht zu wiederholen?

  27. Jörg Mengedoth sagt:

    Ich brauche mal Eure Unterstützung. Meine Mutter (86, geistig und körperlich in Ordnung) ist derzeit noch bei der örtlichen Sparkasse. Da zum 01.07.2022 eine weitere Preisanpassung ansteht, habe ich ihr vorgeschlagen, ebenfalls zur DKB zu gehen. Ein Einzelkonto mit Bankvollmacht(Allgemeine Vollmacht) oder ein Gemeinschaftskonto mit mir käme in Betracht. Für mich als „Bevollmächtigter“ ist es wichtig, dass ich einen Zugang zum Online-Banking und zur Visa-Debit-Card habe. Bekomme ich dann zwei kostenlose Visa-Debit-Karten ? Mit der Visa-Card möchte ich auch Einkäufe für sie über Apple Pay auf meinen iPhone erledigen. Kann man den Zugang zum Online-Banking mit meinen verknüpfen ?
    Ist ein Einzelkonto mit Vollmacht sinnvoll oder eher ein Gemeinschaftskonto ?

    Ich Danke für Eure Unterstützung.

    • stefsch sagt:

      Ich bin auch Bevollmächtigter für die DKB-Bankverbindung meiner Mutter. Dazu habe ich (eigene) Zugangsdaten für das Banking und eine Giro-Card sowie eine Visa-Kreditkarte bekommen (die ich erstmal auch behalten darf!?), auf die man dann aber Guthaben aufladen muss und kein „Kredit“ hat. Eine Visa-Debit habe ich (noch?) nicht bekommen, vielleicht weil wir als Bestandskunden noch kostenlose GiroKarten haben!?
      In der FAQ steht aber unter „gut zu wissen“:
      – Für den*die Bevollmächtigte*n wird ein Banking-Zugang eingerichtet, sofern noch keiner besteht.
      – Für den*die Bevollmächtigte*n werden keine Karten ausgegeben.
      Es scheint also „Neuerungen“ in diesem Bereich zu geben, ich würde ein direktes Nachfragen an der Hotline empfehlen…vielleicht ist je nach Zweck ein Ausweichen auf ein Gemeinschaftskonto denkbar…

  28. Stefan sagt:

    Was spricht gegen eine Generalvollmacht beim Notar?
    Erschlägt auch Vorsorgevollmacht, Banken, Immobilien und die Wahl der Bank.

  29. Rainer sagt:

    Die Vollmacht für den Todesfall gibt es bei der DKB aktuell nicht mehr.

  30. Rainer sagt:

    Ich wollte eine solche Vollmacht in meinem DKB-Konto ausstellen. Ging nicht mehr. Es ist nur noch eine „normale“ Vollmacht möglich.

    Siehe:
    https://bank.dkb.de/fragen-antworten/wie-erteile-ich-eine-vollmacht?referer=29265
    unter „Gut zu Wissen“:
    Eine Vollmacht für den Todesfall bieten wir nicht an.

    Todesfall kann mit diesem Formular gemeldet werden:
    https://bank.dkb.de/fragen-antworten/wie-melde-ich-einen-todesfall?referer=29265

    Gruß
    Rainer
    Gruß
    Rainer

  31. Stefan sagt:

    Ist nachvollziehbar. Für diesen Fall zieht immer! eine notarielle Generalvollmacht.

    Hat eine Bank Kenntnis von einem Todesfall (ja, die Daten kann man abonnieren) wird generell das Konto ersteinmal eingefroren.

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